GbR?

Guten Tag,
erstmal vielen Dank für die Auskünfte!

Ist folgendes möglich?

Mal angenommen ein Taxifahrer (als Selbstständiger) gründet mit einem anderen Taxifahrer (auch Selbstständig) eine GBR, um zusammen Taxi-Gruppenfahrten anzubieten etwa für Reisegruppen. Sie teilen sich die Werbekosten und Aufwendungen, um dieses gemeinsame Anliegen umzusetzen. Die GbR würde dann beispielsweise heißen „Taxi Gruppenfahrten GbR, … Namen“ etc.

So haben sie zwei Fahrzeuge, die sie in die GbR einbringen; Zwischenfrage: Muss deswegen die GbR „Miete“ an die Selbstständigen zahlen?; und bei Bedarf „mieten“ sie sich weitere Taxis hinzu.

Im Grunde machen Beide das Gleiche wie zuvor= Taxifahren. Auf der anderen Seite arbeiten sie zusammen, um Reisegruppen besondere Tarife, Angebote zu machen. Damit wären sie eine GbR mit allen Vorteilen …

Was ist denn jetzt - mal von der zwischenfrage abgesehen- die Frage?

ob soetwas wohl erlaubt ist?

Hi,

Damit wären sie eine GbR mit allen Vorteilen …

Eine GbR ist schlimmer als Heiraten. Jeder haftet mit seinem Vermögen für den anderen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…
http://www.foerderland.de/1235+M58ba1f6f17e.0.html

Wenn also ein Partner in finanzielle Not gerät (egal, mob privat oder beruflich), so ist sein Partner auch „dran“.
Sorry, aber eine GbR will mehr als wohlüberlegt sein.

Ulrich

Es gibt keine Regelungen, die Taxiunternehmern bestimmte Organisationsformen vorschreiben.

Die einzige Frage ist, ob die GbR selber eine Taxi-Konzession braucht oder ob die Konzession der Gesellschafter ausreichend ist. Das weiß ich allerdings nicht, denke aber, dass sie eher personenbezogen sein dürfte. Dann wäre das auch kein Problem.

Vielleicht weiß das hier jemand?

nach Lektüre der Quellenangaben, stimme ich nicht zu. Die Haftung untereinander beschränkt sich, nach meiner Einschätzung, auf Handlungen der Gesellschaft innerhalb der GbR.
Was die Gesellschafter privat für Schulden haben, interessiert nicht.

Hi,

Was die Gesellschafter privat für Schulden haben, interessiert
nicht.

Sorry, aber dem ist IMHO und IANAL nicht so:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…
http://www.ihk-ostbrandenburg.de/content/artikel/118…
/t/privatinsolvenz-aber-beruflich-selbstaendig/1791546
http://www.frag-einen-anwalt.de/GbR-Insolvenz-des-kl…

Ulrich

Gbr: Sind private Schulden, Schulden der GbR?
Für Ihre Aussage "Wenn also ein Partner in finanzielle Not gerät (egal, mob privat oder beruflich), so ist sein Partner auch „dran“.

Sind private Schulden eines Gesellschaftes denn auch Gesellschaftsschulden der GbR? Wo ist die Rechtsgrundlage dafür?

http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu…

„Für Gesellschaftsschulden haftet das Gesellschaftsvermögen, sowie alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen als Gesamtschuldner.“

http://www.ihk-ostbrandenburg.de/content/artikel/118…

„7. Haftung
Da die Außen-GbR selber Anspruchsgegnerin sein kann, haftet sie für Verbindlichkeiten, die durch Vertragsabschluss im Namen der Gesellschaft entstanden sind, unbeschränkt mit ihrem Vermögen.
Daneben haften für solche Verbindlichkeiten grundsätzlich auch die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.“

/t/privatinsolvenz-aber-beruflich-selbstaendig/1791546

„Hallo Leute!
Was passiert, wenn man privat Insolvenz meldet aber eine GbR
führt?
dann ist dein GBR-Beteiligungswert pfändbar und auch das Einkommen aus der GBR.“

Hier stehts auch nochmal drin, dass die GbR lediglich bis zur Höhe des Anteiles an der Gesellschaft mithaftet.

/t/privatinsolvenz-aber-beruflich-selbstaendig/1791546

„Ein Insolvenzverfahren betrifft immer nur das Vermögen des Schuldners. Wenn du also einen Insolvenzantrag stellst, dann stellst du ihn im Insolvenzverfahren über dein Vermögen. Dabei ist es unerheblich, wo das Vermögen herkommt. Es ist alles betroffen, was dir gehört, auch die Anteile an einer Gesellschaft, hier eventuell der GbR.“

Ein privat hoch verschuldetet GbR-Gesellschafter kann nicht seine Privat-Schulden der GbR zuschieben, und damit auch den anderen Gesellschaftern, über dem Maße hinaus, dessen sein GbR-Anteil ist.