Privatinsolvenz aber beruflich selbständig?

Hallo Leute!
Was passiert, wenn man privat Insolvenz meldet aber eine GbR führt? Kann man das eine vom anderen trennen? Oder müssen wir dann auch unsere Firma aufgeben? Ist eine Privatinsolvenz gleichzusetzen mit einem Offenbarungseid? Wo bekomme ich ausführliche Infos über Dauer, Verlauf, Kosten und Bedingungen?
Einen Dank an jeden, der mir echt einen Rat geben kann!

Hallo Leute!
Was passiert, wenn man privat Insolvenz meldet aber eine GbR
führt?

dann ist dein GBR-Beteiligungswert pfändbar und auch das Einkommen aus der GBR.

Kann man das eine vom anderen trennen?

so wie du es meinst (vermutlich)

  1. ja: da durch die Pfändung nciht die Lebens-/Erwerbsgrundlage vernichtet werden darf.
  2. Nein: Denn diese Beteiligung hat einen WErt.

Oder müssen wir
dann auch unsere Firma aufgeben?

Verständnisfrage: Wenn ihr Einkommen aus der GBR habt, wieso solltet ihr dann Privatinsolvenz anmelden müssen?
Wenn ihr sowenig mit der GBR verdient, daß ihr eine Privatinsolvenz machen müßt, dann macht die GBR am besten gleich mit zu!

Ist eine Privatinsolvenz
gleichzusetzen mit einem Offenbarungseid?

Offenbarungseid gibt es nicht mehr. Aber zur Eröffnung einer Privatinsolvenz ist die Eidesstattliche Versicherung über euer Vermögen und Einkünfte erforderlich. (Das kommt dem alten OE gleich)

Wo bekomme ich
ausführliche Infos über Dauer, Verlauf, Kosten und
Bedingungen?

die Dauer: Habt ihr keinen Einfluß darauf, es sei denn ihr zahlt eure Schulden ab. Die Wohlverhaltensphase beträgt 7 Jahre.
Verlauf: Info in der InsOrdnung bei z.B. dejuris.de
Kosten: Pfändbarer Betrag und freiwillige Aufstockung (nach Zustimmung aller Beteiligten)

gruss

Die Wohlverhaltensphase beträgt 7 Jahre.

hi local,

seit 1.12.2001 sind es 6 jahre (sh. § 287 InsO).

mfg vom

showbee

Was passiert, wenn man privat Insolvenz meldet aber eine GbR
führt?

hallo,

einen rechtsanwalt sollte besucht werden, denn § 728 BGB („Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst.“) steht der fortführung entgegen. ggf. sollte mal der gesellschafts-vertrag geprüft werden.

ggf. kommt auch eine kündigung der gesellschaft durch 3. in frage. hier sollte auf jeden fall geeigneter fachlicher rat durch die gbr eingeholt werden!

mfg vom

showbee

Hallo,

ein Verbraucherinsolvenzverfahren hat mit der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nichts zu tun. Auch muss diese EV im Insolvenzverfahren nicht abgegeben werden.

Gruß,
Francesco

Hallo,

die Begriffe Privatinsolvenz usw. sind etwas irreführend. Sie entsprechen allerdings auch nicht der Gesetzes-Terminologie.

Ein Insolvenzverfahren betrifft immer nur das Vermögen des Schuldners. Wenn du also einen Insolvenzantrag stellst, dann stellst du ihn im Insolvenzverfahren über dein Vermögen. Dabei ist es unerheblich, wo das Vermögen herkommt. Es ist alles betroffen, was dir gehört, auch die Anteile an einer Gesellschaft, hier eventuell der GbR.
Ob eine bestehende Firma weiter geführt werden kann, wird im Insolvenzverfahren entschieden. Entscheidungsträger sind der Insolvenzverwalter und die Gemeinschaft der Gläubiger. Abhängig ist diese Entscheidung davon, wie die Ertragsfähigkeit der Firma beurteilt wird. Das Insolvenzverfahren dauert durchschnittlich etwa 12 Monate bis zum Schlußtermin, mit dem das Verfahren selbst beendet wird. Die sog. Wohlverhaltensperiode, nach der du möglicherweise die Restschuldbefreiung erhältst, dauert 6 Jahre und beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Gruß,
Francesco