GbR?

Hier stehts auch nochmal drin, dass die GbR lediglich bis zur Höhe des Anteiles an der Gesellschaft mithaftet.

/t/privatinsolvenz-aber-beruflich-selbstaendig/1791546

„Ein Insolvenzverfahren betrifft immer nur das Vermögen des Schuldners. Wenn du also einen Insolvenzantrag stellst, dann stellst du ihn im Insolvenzverfahren über dein Vermögen. Dabei ist es unerheblich, wo das Vermögen herkommt. Es ist alles betroffen, was dir gehört, auch die Anteile an einer Gesellschaft, hier eventuell der GbR.“

Ein privat hoch verschuldetet GbR-Gesellschafter kann nicht seine Privat-Schulden der GbR zuschieben, und damit auch den anderen Gesellschaftern, über dem Maße hinaus, dessen sein GbR-Anteil ist.