GbR . mit Schulden schließen ? Insolvenz ?

Hallo, folgendes Szenario:
Es gibt in der GbR. 2 Gesellschafter.
Die GbR hat große finazielle Probleme mit dem Finazamt. Es wurden Umsatzsteuern nicht abgeführt und somit klafft ein Finazlücke von 16.000 €. Arbeit hat die GbR. genügend, jedoch läßt das Finazamt keine Ratenzahlung und Aufschub zu… Zudem bestehen weiter verbindlichkeiten gegenüber einer Bank welche die GbR. momentan durch Ratenzahlungen tilgt.

Was kann man nun machen ? GbR. abmelden und die GbR. in die Insolvenz führen ? heißt dann ja auch das beide Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen haften (da ist jedoch nichts zu holen = Privatinsolvenz zusätzlich für beide ???) ?

Könnte man auch statt einer GbR. ein neues Gewerbe anmelden (keine GbR mehr… sondern jeder Gesellschafter für sich aleine ) um weiterarbeiten zu können ?

Was wäre wohl der beste weg… …

Wenn das Geschäft läuft und man mit dem anderen Gesellschafter gut auskommt, von irgendwo die 16 Scheine besorgen und bezahlen.

OT: Da ich selber selbständig bin, ist es mir unbegreiflich, wie man es „vergessen“ kann, 16.000 Umsatzsteuer abzuführen.

Hallo, die Gesellschafter haben nicht die möglichkeit die fehlende Summe aufzubringen, das ist das große Problem der GbR. Was kann die GbR nun machen ? Insolvenz gehen lassen ?

GbR. Was kann die GbR nun machen ?

Die Rückstände begleichen.

Insolvenz gehen lassen ?

Dafür wird das Finanzamt schon sorgen, keine Bange.

OT: Da ich selber selbständig bin, ist es mir unbegreiflich,
wie man es „vergessen“ kann, 16.000 Umsatzsteuer abzuführen.

Äh, mir fällt eine mögliche Möglichkeit ein: Wenn die GbR geglaubt hat, ein Kleinunternehmen und damit gar nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein …
(Wie gesagt " geglaubt" hat. Natürlich erweist sich der Glaube oft als trügerisch - wie z. B. in diesem Fall).

Gruß Fatz

Hallo!

Es gibt in der GbR. 2 Gesellschafter.
Die GbR hat große finazielle Probleme mit dem Finazamt. Es
wurden Umsatzsteuern nicht abgeführt und somit klafft ein
Finazlücke von 16.000 €.
Arbeit hat die GbR. genügend…

Um es mit Donald Duck zu sagen: Was soll ich mit Arbeit? Ich will Geld!
Stehen denn genug Arbeit auch gesunde geschäftliche Zahlen gegenüber? Sind die Zahlen überhaupt bekannt oder hat das Finanzamt geschätzt?

jedoch läßt das Finazamt keine Ratenzahlung und Aufschub zu.

Wer hat mit dem FA gesprochen/verhandelt? Gab es bereits von den Schuldnern nicht eingehaltene Zahlungszusagen?

Wegen lumpiger 16 T€ sollte man i. a. nicht in die Insolvenz gehen. Das ist ein Betrag, der doch sicherlich binnen überschaubarer Zeit bezahlt werden kann. Also muß mit dem Finanzamt geredet werden. Das macht sinnvollerweise ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht als sachkundiger, persönlich unbeteiligter Vermittler, der auch weiß, an wen er sich beim FA zu wenden hat. Das setzt natürlich voraus, daß ab sofort steuerliche Pflichten, insbesondere sämtliche Erklärungen, absolut zuverlässig erledigt werden. Man kann sich vieles leisten, bloß keine Unzuverlässigkeit, weil die nämlich zum Gewerbeverbot führen kann.

Zudem bestehen weiter verbindlichkeiten gegenüber einer Bank welche
die GbR. momentan durch Ratenzahlungen tilgt.

Ist nicht schädlich, solange die Bank dem Schuldner vertraut. Greift aber das FA aufs Konto, ist das Vertrauen der Bank schnell dahin.

Was kann man nun machen ? GbR. abmelden und die GbR. in die
Insolvenz führen ? heißt dann ja auch das beide Gesellschafter
mit Ihrem Privatvermögen haften (da ist jedoch nichts zu holen
= Privatinsolvenz zusätzlich für beide ???) ?

Ja, es hieße Insolvenz für die Gesellschafter. Daß bei den Inhabern nichts zu holen ist, macht allerdings stutzig. Ist das Geschäftskonzept wirklich tragfähig? Lassen die Inhaber jeden Tag die Puppen tanzen oder wie kann es sein, daß es außer Verbindlichkeiten nichts gibt?

Könnte man auch statt einer GbR. ein neues Gewerbe anmelden
(keine GbR mehr… sondern jeder Gesellschafter für sich aleine
) um weiterarbeiten zu können ?

Natürlich kann ein Schuldner nach einer Insolvenz erneut einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Aber leicht ist solches Vorhaben nicht. Während zukünftig etlicher Jahre wird keine Bank auch nur einen Cent Kontoüberziehung zulassen oder Dispositionsrahmen einräumen, geschweige denn Kredit geben. Außerdem wird das Finanzamt nicht amused reagieren. Wird dort befürchtet, daß es erneut zur Vernachlässigung steuerlicher Obliegenheiten kommt, wird man das Gewerbe untersagen. Außerdem hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder ein Wörtchen mitzureden. Er kann gegen die Selbständigkeit nichts machen, es sei denn, es besteht die Gefahr, daß Gläubiger schlechter gestellt werden. Es muß schlüsig dargelegt werden, daß die erneute Selbständigkeit tragfähig ist.

Nach dem Insolvenzantrag eines Selbständigen prüft der zukünftige Insoverwalter als Gutachter, ob das Gewerbe tragfähig fortführbar ist oder nicht. Ist das Gewerbe fortführbar, werden die dafür benötigten Gegenstände der Geschäftsausstattung nicht verwertet, sondern für die Fortführung benutzt. Aber wohl kein Insolvenzverwalter wird die Fortführung eines Gewerbes durch unzuverlässige Selbständige verantworten wollen. Über die Fortführung des Gewerbes entscheidet der Gutachter nicht aufgrund blumiger Schilderungen der Schuldner, sondern aufgrund von Zahlen, die er der Buchführung entnimmt. Gibt es keine aktuelle Buchführung und deshalb auch kein brauchbares Zahlenmaterial, sieht es mit Fortführung schlecht aus.

Zunächst sollte sofort ein Steuerrater oder Fachanwalt für Steuerrecht konsultiert werden, mit dem Ziel, daß er mit dem FA verhandelt, um zu einer Zahlungsvereinbarung zu kommen, die natürlich unbedingt eingehalten werden muß. Dann wäre die Kuh vom Eis unter der Voraussetzung, daß die Inhaber fortan ihre steuerlichen Obliegenheiten mustergültig erledigen.

Reden mit dem FA hat aber nur Sinn, wenn es aktuelle betriebliche Zahlen gibt. Es ist sehr zu hoffen, daß die Buchführung auf dem Laufenden ist. Andernfalls gäbe es nichts, worüber sich mit dem FA verhandeln ließe, weil man glaubhaft machen muß, daß die Kuh Milch gibt und deshalb nicht geschlachtet werden sollte. Gar nicht so selten sind aber gerade Defizite bei der Buchführung die Ursache für Fehleinschätzungen der Tragfähigkeit und alle folgenden Katastrophen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Arbeit hat die GbR. genügend

(Wer gibt denn einer solch windigen GbR Aufträge?)

Das besagt rein gar nichts, wenn kein Geld übrig bleibt.
Muß wohl in der Vergangenheit auch schon so gewesen sein, sondst wären die 16.000 EUR wohl nicht aufgelaufen (es sei denn, man habe Brutto als Netto betrachtet).
Dann solte man aber überhaupt kein Geschäft führen.

Gruß:
Manni

Hallo!

Arbeit hat die GbR. genügend

(Wer gibt denn einer solch windigen GbR Aufträge?)

Warum hältst du eine GbR für windig? Eine GbR aus natürlichen Personen ist für Kunden und Lieferanten keineswegs windig. Die Gesellschafter haften mit allem, was sie haben. Für Außenstehende sicherer und für die Gesellschafter risikovoller geht’s nimmer. Natürlich greift man bei Vermögenslosigkeit ins Leere. Aber das gilt für alle Rechtsformen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Warum hältst du eine GbR für windig?

In diesem Falle ja , weil keinerlei Privatvermögen vorhanden ist (wie der poster selbst sagte).

Gruß:
Manni

Hallo!

Warum hältst du eine GbR für windig?

In diesem Falle ja , weil keinerlei Privatvermögen vorhanden
ist (wie der poster selbst sagte).

Zur Erinnerung: Die Frage (deine Frage) lautete „Wer gibt denn einer solch windigen GbR Aufträge?“ )

Eine GbR ist zunächst einmal beliebig unverdächtig.

In manchen Fällen ist es sinnvoll, vor Auftragsvergabe Informationen über die Bonität des Auftragnehmers einzuholen (obwohl die zugänglichen Informationen oft nicht viel wert sind), aber wenn es sich nicht gerade um einen als Ltd. firmierenden Bauträger oder eine UG handelt, kann man von der Rechtsform nicht auf die finanziellen Verhältnisse einer Unternehmung schließen und selbst eine Ltd oder UG kann kerngesund sein.

Gruß
Wolfgang