Hallo!
Es gibt in der GbR. 2 Gesellschafter.
Die GbR hat große finazielle Probleme mit dem Finazamt. Es
wurden Umsatzsteuern nicht abgeführt und somit klafft ein
Finazlücke von 16.000 €.
Arbeit hat die GbR. genügend…
Um es mit Donald Duck zu sagen: Was soll ich mit Arbeit? Ich will Geld!
Stehen denn genug Arbeit auch gesunde geschäftliche Zahlen gegenüber? Sind die Zahlen überhaupt bekannt oder hat das Finanzamt geschätzt?
jedoch läßt das Finazamt keine Ratenzahlung und Aufschub zu.
Wer hat mit dem FA gesprochen/verhandelt? Gab es bereits von den Schuldnern nicht eingehaltene Zahlungszusagen?
Wegen lumpiger 16 T€ sollte man i. a. nicht in die Insolvenz gehen. Das ist ein Betrag, der doch sicherlich binnen überschaubarer Zeit bezahlt werden kann. Also muß mit dem Finanzamt geredet werden. Das macht sinnvollerweise ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht als sachkundiger, persönlich unbeteiligter Vermittler, der auch weiß, an wen er sich beim FA zu wenden hat. Das setzt natürlich voraus, daß ab sofort steuerliche Pflichten, insbesondere sämtliche Erklärungen, absolut zuverlässig erledigt werden. Man kann sich vieles leisten, bloß keine Unzuverlässigkeit, weil die nämlich zum Gewerbeverbot führen kann.
Zudem bestehen weiter verbindlichkeiten gegenüber einer Bank welche
die GbR. momentan durch Ratenzahlungen tilgt.
Ist nicht schädlich, solange die Bank dem Schuldner vertraut. Greift aber das FA aufs Konto, ist das Vertrauen der Bank schnell dahin.
Was kann man nun machen ? GbR. abmelden und die GbR. in die
Insolvenz führen ? heißt dann ja auch das beide Gesellschafter
mit Ihrem Privatvermögen haften (da ist jedoch nichts zu holen
= Privatinsolvenz zusätzlich für beide ???) ?
Ja, es hieße Insolvenz für die Gesellschafter. Daß bei den Inhabern nichts zu holen ist, macht allerdings stutzig. Ist das Geschäftskonzept wirklich tragfähig? Lassen die Inhaber jeden Tag die Puppen tanzen oder wie kann es sein, daß es außer Verbindlichkeiten nichts gibt?
Könnte man auch statt einer GbR. ein neues Gewerbe anmelden
(keine GbR mehr… sondern jeder Gesellschafter für sich aleine
) um weiterarbeiten zu können ?
Natürlich kann ein Schuldner nach einer Insolvenz erneut einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Aber leicht ist solches Vorhaben nicht. Während zukünftig etlicher Jahre wird keine Bank auch nur einen Cent Kontoüberziehung zulassen oder Dispositionsrahmen einräumen, geschweige denn Kredit geben. Außerdem wird das Finanzamt nicht amused reagieren. Wird dort befürchtet, daß es erneut zur Vernachlässigung steuerlicher Obliegenheiten kommt, wird man das Gewerbe untersagen. Außerdem hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder ein Wörtchen mitzureden. Er kann gegen die Selbständigkeit nichts machen, es sei denn, es besteht die Gefahr, daß Gläubiger schlechter gestellt werden. Es muß schlüsig dargelegt werden, daß die erneute Selbständigkeit tragfähig ist.
Nach dem Insolvenzantrag eines Selbständigen prüft der zukünftige Insoverwalter als Gutachter, ob das Gewerbe tragfähig fortführbar ist oder nicht. Ist das Gewerbe fortführbar, werden die dafür benötigten Gegenstände der Geschäftsausstattung nicht verwertet, sondern für die Fortführung benutzt. Aber wohl kein Insolvenzverwalter wird die Fortführung eines Gewerbes durch unzuverlässige Selbständige verantworten wollen. Über die Fortführung des Gewerbes entscheidet der Gutachter nicht aufgrund blumiger Schilderungen der Schuldner, sondern aufgrund von Zahlen, die er der Buchführung entnimmt. Gibt es keine aktuelle Buchführung und deshalb auch kein brauchbares Zahlenmaterial, sieht es mit Fortführung schlecht aus.
Zunächst sollte sofort ein Steuerrater oder Fachanwalt für Steuerrecht konsultiert werden, mit dem Ziel, daß er mit dem FA verhandelt, um zu einer Zahlungsvereinbarung zu kommen, die natürlich unbedingt eingehalten werden muß. Dann wäre die Kuh vom Eis unter der Voraussetzung, daß die Inhaber fortan ihre steuerlichen Obliegenheiten mustergültig erledigen.
Reden mit dem FA hat aber nur Sinn, wenn es aktuelle betriebliche Zahlen gibt. Es ist sehr zu hoffen, daß die Buchführung auf dem Laufenden ist. Andernfalls gäbe es nichts, worüber sich mit dem FA verhandeln ließe, weil man glaubhaft machen muß, daß die Kuh Milch gibt und deshalb nicht geschlachtet werden sollte. Gar nicht so selten sind aber gerade Defizite bei der Buchführung die Ursache für Fehleinschätzungen der Tragfähigkeit und alle folgenden Katastrophen.
Gruß
Wolfgang