Können wir unseren bisherigen Firmennamen „[…]“
behalten, weil ich sonst viel umschreiben müsste?
Wenn es sich tatsächlich um eine Firma handelt, ist das die Firma des e.K. […]. Nicht die der GbR, die dann beiläufig eine OHG wäre.
Vermutlich ist es keine Firma. In diesem Fall ist so gut wie alles erlaubt, was nicht unlauterer Wettbewerb ist oder gegen die guten Sitten verstößt. Es müssen in diesem Fall dann eben künftig zwei volle Namen statt einem auf dem Briefkopf stehen.
2.Muss eine GbR Steuern zahlen?
Ja. Bei USt und GewSt wird die GbR als Steuerpflichtige Behandelt. Bei der ESt nicht - da werden für die GbR die Einkünfte gesondert festgestellt, und der Wert aus der Feststellung bei der Veranlagung der Beteiligten berücksichtigt.
Wie sieht es mit dem Firmen namen aus ? […] GBR
Inhaber […] ? Ist das richtig. Oder
könnten wir uns auch […] GBR nennen ?
Das erste ist wegen der „Inhaber“ wettbewerbsrechtlich problematisch, weil der Eindruck erweckt werden kann, es handle sich um eine Firma. Das zweite ist dann richtig, wenn die Personen […] und B[…] immer genannt sind, wenn sie gegenüber Dritten auftreten.
Richtig ist grundsätzlich: […] und […] GbR. Was Ihr sonst noch drumrum schreibt oder malt, ist Eurer Phantasie überlassen. Wie gesagt, mit Einschränkungen; etwa „Microsoft […] und […] GbR“, „Sun Microsystems […] und […] GbR“ oder „SAP […] und[…] GbR“ sind aus naheliegenden Gründen nicht so arg empfehlenswert.
Unabhängig vom Briefkopf: Wie das mit der Haftung bei einer GbR ausschaut, ist Euch beiden klar, hoffe ich?
ich und freund wollen eine firma eröffnen und wollten fragen
ob es gehen würde ob wir uns Microware GBR nennen könnten.
*grummel*
Ist die Antwort von Martin so schwer zu verstehen? Ihr müßt immer eure beiden Namen (Vor-, Zunamen) im Briefkopf führen, dazu kann Phantasiebezeichnung gewählt werden.
/t/namensgebung-gbr/2152397
Auszug: Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben.
Noch ein Tip eine Gbr benötigt nicht zwangsweise einen Vertrag, wenn später nachgewiesen werden kann, dass der Zusammenschluss eindeutig erkennbar war. Denn die Gbr ist nichts weiter als der Zusammenschluss zweier Kaufleute zum zwecke gemeinschaftlichen erwirtschaftens am selben Ziel.
das solltest Du bei Deinem Background eigentlich viel besser wissen.
Josef Hirnbein und Rudi Wohnhaas sitzen einmal wieder im Goldenen Adler. Josef meint: Weißt Du, mit dem Rest aus Vaters verkauftem Hof könnten wir doch eigentlich groß in den Gebrauchtwagenexport einsteigen - das Geld und die Reklame von mir, und Du bist doch ein ordentlicher Schrauber? Rudi dazu: Au ja klasse, da bin ich dabei! Ich habs doch immer gewusst, dass man sich auf Dich verlassen kann.
So. Damit ist alles passiert, was in § 705 BGB drinne steht. Wir haben also vor uns: Den Vertrag zwischen Josef Hirnbein und Rudi Wohnhaas betreffend Gründung der Josef Hirnbein und Rudi Wohnhaas GbR.