Geblitzt mit Sixt-Mietwagen

Hallo,

bin gestern zum ersten Mal in meinem Leben (ja ich weiss, das sagen wahrscheinlich alle :wink:) geblitzt worden, und zwar mit nem Mietwagen.
Kann leider nicht genau sagen, wieviel erlaubt war (würde auf 100km/h tippen), ich war schätzungsweise mit 130km/h unterwegs. Bin hinter einem Golf gefahren, und es hat nach meiner Ansicht einmal geblitzt, hatte aber schon das Gefühl, dass es mir golt. Was wiederum etwas verwunderlich ist, da ich ja kaum schneller fahren kann als mein Vordermann es zulässt. Wie gesagt kann ich nicht hundertprozentig garantieren, dass ich überhaupt geblitzt wurde.

Habe schon über google rausgefunden, dass Sixt meine Daten rausgibt, falls ne Anfrage von der Polizei kommt. Die Post würde bei meinen Eltern ankommen, da ich Ende der Woche für 4 Monate in Asien und Ozeanien bin. Welche Konsequenzen hat das konkret auf eine eventuelle Anhörung? Was passiert, wenn meine Eltern das Schreiben nicht öffnen und somit keine Rückmeldung an die Polizei geschieht? Hab ich dann Chancen, dass das ganze über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘? Oder melden die sich dann persönlich, wenn keine Reaktion kommt?
Weiterhin habe ich noch vier Leute als MFG mitgenommen, von denen ich natürlich Namen und Anschrift bereits gelöscht/vergessen habe. Könnte ich auch sagen, dass jemand anders gefahren ist? Welche Chancen habe ich damit?
Nächste Frage ist, ob es sich für die Polizei lohnt, das ganze zu verfolgen (war nach meiner Einschätzung so um die 30km/h zu schnell, dann kommt ja nochmal der pauschale Abzug von 7km/h dazu).

Vielen Dank für eure Tipps
Rüde

Hallo,

konkret auf eine eventuelle Anhörung? Was passiert, wenn meine
Eltern das Schreiben nicht öffnen und somit keine Rückmeldung
an die Polizei geschieht? Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘?

guter Witz. Die Zeit läuft spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der Brief durch den Schlitz geschoben wurde.

Gruß,
Christian

Was passiert, wenn meine
Eltern das Schreiben nicht öffnen und somit keine Rückmeldung
an die Polizei geschieht? Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘? Oder melden die sich
dann persönlich, wenn keine Reaktion kommt?

Du hast vor allem die Chance, dass alles noch erheblich teurer wird!
Ich wurde schon mal zivilrechtlich belangt, weil ich das Fzg. für einen Verein angemietet hatte. Ich konnte nachweisen, dass ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, wurde trotzdem zum Zahlen gezwungen, so richtig schön mit allem Drum und dran, obwohl eigentlich die zuständige Rechtsprechung sagt, dass der Halter dran wäre. Allerdings war ich weder Halter noch Verursacher …

Weiterhin habe ich noch vier Leute als MFG mitgenommen, von
denen ich natürlich Namen und Anschrift bereits
gelöscht/vergessen habe. Könnte ich auch sagen, dass jemand
anders gefahren ist? Welche Chancen habe ich damit?

Das dir das obige passiert, wie mir. Da Du als Anmieter des Pkws bekannt bist, werden sie dich dir greifen …

Nächste Frage ist, ob es sich für die Polizei lohnt, das ganze
zu verfolgen (war nach meiner Einschätzung so um die 30km/h zu
schnell, dann kommt ja nochmal der pauschale Abzug von 7km/h
dazu).

Na klar - die Frage muss allerdings mehr lauten, ob es sich für Dich lohnt, darum zu drücken …

Hi,

Habe schon über google rausgefunden, dass Sixt meine Daten
rausgibt, falls ne Anfrage von der Polizei kommt.

auch für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren des Ordnungsamtes, btw. - nicht nur an die Polizei (die hat damit nix zu tun). DU bist also Mieter des KFZ gewesen?

Was passiert, wenn meine Eltern das Schreiben nicht öffnen und
somit keine Rückmeldung an die Polizei geschieht?

An das Ordnungsamt.

Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘?

Nein. Die Verjährung endet (bzw. „ruht“) genau ab dem Moment, in dem ein Ermittlungsverfahren gegen den tatsächlichen Fahrer eröffnet wird. Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Ordnungsamt das erste Schreiben mit Deinem Namen drauf verfasst (nicht erst, wenn es eintrifft, wie exc fälschlich schrieb, oder es Dich erreicht!).

Oder melden die sich
dann persönlich, wenn keine Reaktion kommt?

Nö. Dann wird ein Bußgeld festgesetzt, um das Du nicht drumherumkommst.

Weiterhin habe ich noch vier Leute als MFG mitgenommen, von
denen ich natürlich Namen und Anschrift bereits
gelöscht/vergessen habe. Könnte ich auch sagen, dass jemand
anders gefahren ist? Welche Chancen habe ich damit?

Wenig Chancen, die Fotos sind meistens gut genug, um Dich zu erkennen (das wird im Zweifel per Hausbesuch gecheckt).

Nächste Frage ist, ob es sich für die Polizei lohnt, das ganze
zu verfolgen (war nach meiner Einschätzung so um die 30km/h zu
schnell, dann kommt ja nochmal der pauschale Abzug von 7km/h
dazu).

Klar lohnt sich das für das Ordnungsamt, damit verdienen die ihr Geld. Die Menge macht’s.

Gruß,

Malte

Hallöchen,

Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Ordnungsamt
das erste Schreiben mit Deinem Namen drauf verfasst (nicht
erst, wenn es eintrifft, wie exc fälschlich schrieb, oder es
Dich erreicht!).

nix fälschlicherweise, ich schrieb spätestens und zwar bewußt, weil ich es nicht genau wußte und keine Lust zum Nachschlagen hatte.

Gruß,
Christian

Hiho,

Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Ordnungsamt
das erste Schreiben mit Deinem Namen drauf verfasst (nicht
erst, wenn es eintrifft, wie exc fälschlich schrieb, oder es
Dich erreicht!).

nix fälschlicherweise, ich schrieb spätestens und zwar bewußt,
weil ich es nicht genau wußte und keine Lust zum Nachschlagen
hatte.

Du hast Recht: nicht „fälschlicherweise“, sondern „ungenau“. Sorry.

Gruß,

Malte

Habe schon über google rausgefunden, dass Sixt meine Daten
rausgibt, falls ne Anfrage von der Polizei kommt.

auch für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren des Ordnungsamtes,
btw. - nicht nur an die Polizei (die hat damit nix zu tun). DU
bist also Mieter des KFZ gewesen?

Genau.

Was passiert, wenn meine Eltern das Schreiben nicht öffnen und
somit keine Rückmeldung an die Polizei geschieht?

An das Ordnungsamt.

Ok, wie zu sehen ist, differenziere ich schon gar nicht zwischen Ordnungsamt und Polizei. Meine halt jeweils denjenigen ‚Verein‘, der mir dann sagt, dass ich mich im Strassenverkehr falsch verhalten habe und mir ne Strafe ausspricht.

Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘?

Nein. Die Verjährung endet (bzw. „ruht“) genau ab dem Moment,
in dem ein Ermittlungsverfahren gegen den tatsächlichen Fahrer
eröffnet wird. Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Ordnungsamt
das erste Schreiben mit Deinem Namen drauf verfasst (nicht
erst, wenn es eintrifft, wie exc fälschlich schrieb, oder es
Dich erreicht!).

Oder melden die sich
dann persönlich, wenn keine Reaktion kommt?

Nö. Dann wird ein Bußgeld festgesetzt, um das Du nicht
drumherumkommst.

Das ist natürlich nicht so schön. Können meine Eltern denn antworten, dass ich mich dann im Ausland befinde und reagieren werde, sobald ich wieder zurück bin? Kann unterwegs ja schlecht reagieren. Bin auf einer längeren Individualreise und eher unregelmässig bis gar nicht mehr Mail, Telefon oder gar Brief zu erreichen.

Weiterhin habe ich noch vier Leute als MFG mitgenommen, von
denen ich natürlich Namen und Anschrift bereits
gelöscht/vergessen habe. Könnte ich auch sagen, dass jemand
anders gefahren ist? Welche Chancen habe ich damit?

Wenig Chancen, die Fotos sind meistens gut genug, um Dich zu
erkennen (das wird im Zweifel per Hausbesuch gecheckt).

Da werden Sie ihren Spass mit mir haben. Einwohnertechnisch gemeldet bin ich momentan noch im Süden der Nation, jetzt gerade befinde ich mich im Norden des Landes bei meinen Eltern, dann im viermonatigen Urlaub und im Anschluss werde mich für erstmal sechs Monate hauptsächlich in Hotels im Westen rumtreiben (werde aber weiterhin bis Ende des Jahres meinen Hauptwohnsitz im Süden haben, obwohl ich da maximal wochenends mal nen Tag bin). Hört sich schon fast so an, als ob ich auf der Flucht wäre … Naja, sie werden mich schon irgendwie erreichen :smile:

Bringt es denn überhaupt etwas gegenzufragen, ob sie einem das Foto schicken können? Weil ich ja gar nicht mehr weiss, wer auf welchem Streckenstück gefahren ist und keiner etwas von nem Blitzer mitbekommen hat (weil alle gepennt haben).

Gruss Rüde

konkret auf eine eventuelle Anhörung? Was passiert, wenn meine
Eltern das Schreiben nicht öffnen und somit keine Rückmeldung
an die Polizei geschieht? Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘?

guter Witz. Die Zeit läuft spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem
der Brief durch den Schlitz geschoben wurde.

Danke erstmal für deine Reaktion. Versteh das mit dem Witz nicht so genau. Wie ist denn überhaupt das Procedere, das auf mich zukommen wird? Wer meldet sich bei mir denn in welcher Angelegenheit und welcher Reihenfolge? Polizei? Ordnungsamt? …?

Dank und Gruss, Rüde

Was passiert, wenn meine
Eltern das Schreiben nicht öffnen und somit keine Rückmeldung
an die Polizei geschieht? Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘? Oder melden die sich
dann persönlich, wenn keine Reaktion kommt?

Du hast vor allem die Chance, dass alles noch erheblich teurer
wird!
Ich wurde schon mal zivilrechtlich belangt, weil ich das Fzg.
für einen Verein angemietet hatte. Ich konnte nachweisen, dass
ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, wurde trotzdem
zum Zahlen gezwungen, so richtig schön mit allem Drum und
dran, obwohl eigentlich die zuständige Rechtsprechung sagt,
dass der Halter dran wäre. Allerdings war ich weder Halter
noch Verursacher …

Das klingt ja schon relativ unglaublich. Die können einen doch nicht verdonnern, nur weil einem das Auto gehört. Man muss die Ordnungswidrigkeit doch schon selbst begangen haben (sagt mir mein subjektives Rechtsverständnis). Ich kann doch nicht für ordnungswidriges Verhalten anderer Leute haften (egal wie gut ich sie kenne oder wie sehr ich mit ihnen verwandt bin). Scheint die zuständige Rechtssprechnung, die du erwähntest, ja ebenso zu sehen. Wieso wurde da die bestehenden Rechtssprechungen nicht berücksichtigt? Du hast dir vermutlich keine anwaltliche Hilfe genommen, oder?

Ok, in meinem Fall wird man schnell anhand eines Fotos erkennen können, ob ich es war oder nicht.

Gruss Rüde

Hallo,

Danke erstmal für deine Reaktion. Versteh das mit dem Witz
nicht so genau.

der Witz ist, daß Deine Interpretation bedeuten würde, daß Forderungen verjähren, solange man die Rechnung nicht liest. Das ist offensichtlich unrealistisch.

Gruß,
Christian

Hoi Rüdiger!

der Bussgeldrechner sagt:
50 Euro PLUS ca. 25,60 Euro Verwaltungskosten und drei Punkte, sofern Du das Bildchen ausserhalb geschlossener Ortschaften gewonnen hast. (und eine Toleranz von 3 km/h abgezogen werden, bei einem Abzug von sieben km/h landest Du bei 40 Euro PLUS 25,60 für die Verwaltung und einem Punkt.
Sofern es nur ein PKW war…

Hab ich dann Chancen, dass das ganze
über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘?

nö… aber das haben schon andere geschrieben.
in der Regel wird es nur teurer :frowning:

Könnte ich auch sagen, dass jemand
anders gefahren ist? Welche Chancen habe ich damit?

bei der Qualität der heutigen Bilder: keine!

Nächste Frage ist, ob es sich für die Polizei lohnt, das ganze
zu verfolgen (war nach meiner Einschätzung so um die 30km/h zu
schnell, dann kommt ja nochmal der pauschale Abzug von 7km/h
dazu).

Vergiss es und hak es ab unter der Rubrik: DIESMAL bin ich erwischt worden!
Du weisst, dass Du zu schnell warst, es hat geblitzt und solltest Du tatsächlich Post bekommen: shit happens!

Solange DU nicht in der Probezeit bist halten sich die Konsequenzen ja in Grenzen!

Lieben Gruss
Ulli

Nö. Dann wird ein Bußgeld festgesetzt, um das Du nicht
drumherumkommst.

Das ist natürlich nicht so schön. Können meine Eltern denn
antworten, dass ich mich dann im Ausland befinde und reagieren
werde, sobald ich wieder zurück bin? Kann unterwegs ja
schlecht reagieren. Bin auf einer längeren Individualreise und
eher unregelmässig bis gar nicht mehr Mail, Telefon oder gar
Brief zu erreichen.

Das weiß ich nicht genau, meine aber, daß sich da wohl was machen lassen dürfte. Ich würde schlicht anraten, daß Deine Eltern nach Eintreffen des Anhörungsbogens einfach mal den Sachbearbeiter anrufen, dem die Lage schildern und zusichern, daß Du nach Rückkehr die Sache regelst.

Bringt es denn überhaupt etwas gegenzufragen, ob sie einem das
Foto schicken können? Weil ich ja gar nicht mehr weiss, wer
auf welchem Streckenstück gefahren ist und keiner etwas von
nem Blitzer mitbekommen hat (weil alle gepennt haben).

Das bringt Dir bestenfalls eine Verzögerung, sonst nix. Nur wenn echte Zweifel bestehen, UND wenn der KFZ-Mietvertrag mehrere berechtigte Fahrer namentlich ausweist (sonst darf idR nur der Mieter fahren!), bringt das Klärung.

Gruß,

Malte

1 Like

Hi Malte, hi Rüdiger,

UND wenn der KFZ-Mietvertrag
mehrere berechtigte Fahrer namentlich ausweist (sonst darf idR
nur der Mieter fahren!)

Ich wollte das nur nochmal betonen, weil es niemand
außer dir überhaupt betont hat.
Wenn du sagst, jemand anderes ist gefahren, schießt
du dir ziemlich sicher selbst ins Bein, was die
Mietgesellschaft betrifft.

Gruß
Elke

Hi,

Das ist natürlich nicht so schön. Können meine Eltern denn
antworten, dass ich mich dann im Ausland befinde und reagieren
werde, sobald ich wieder zurück bin? Kann unterwegs ja
schlecht reagieren. Bin auf einer längeren Individualreise und
eher unregelmässig bis gar nicht mehr Mail, Telefon oder gar
Brief zu erreichen.

Wenn Du kein Problem damit hast, würde ich meine Eltern bitten Briefe von Ordnungsämtern zu öffnen. Wenn es dann nur um eine geringe Verwarnung geht (und Du breit bist diese zu akzeptieren), könnten sie für Dich den geforderten Betrag überweisen und die Sache ist gegessen.
Willst Du die Verwarnung umgehen, wäre eine Erstberatung bei einem Anwalt über die prinzipiellen Aussichten sicher eine gute Idee.

Da werden Sie ihren Spass mit mir haben. Einwohnertechnisch
gemeldet bin ich momentan noch im Süden der Nation, jetzt
gerade befinde ich mich im Norden des Landes bei meinen
Eltern, dann im viermonatigen Urlaub und im Anschluss werde
mich für erstmal sechs Monate hauptsächlich in Hotels im
Westen rumtreiben (werde aber weiterhin bis Ende des Jahres
meinen Hauptwohnsitz im Süden haben, obwohl ich da maximal
wochenends mal nen Tag bin). Hört sich schon fast so an, als
ob ich auf der Flucht wäre … Naja, sie werden mich schon
irgendwie erreichen :smile:

Das werden sie todsicher…(Kosten sind dabei sekundär)

Bringt es denn überhaupt etwas gegenzufragen, ob sie einem das
Foto schicken können? Weil ich ja gar nicht mehr weiss, wer
auf welchem Streckenstück gefahren ist und keiner etwas von
nem Blitzer mitbekommen hat (weil alle gepennt haben).

Wenn Du weißt daß Du gefahren bist, bringt das nur geringe Verzögerungen (und halt ein evtl. interessantes Foto).

Gruß Stefan

Hi,

UND wenn der KFZ-Mietvertrag
mehrere berechtigte Fahrer namentlich ausweist (sonst darf idR
nur der Mieter fahren!)

Ich wollte das nur nochmal betonen, weil es niemand
außer dir überhaupt betont hat.
Wenn du sagst, jemand anderes ist gefahren, schießt
du dir ziemlich sicher selbst ins Bein, was die
Mietgesellschaft betrifft.

irgendwie stehe ich auf dem Schlauch…
Warum sollte ein Ordnungsamt, nachdem es vom Autovermieter einen Namen hat, diesem noch mal eine Rückmeldung geben?
Und welche Folgen sollte es haben, wenn der Autovermieter doch etwas mitbekommt?

fragender Gruß
Stefan

Hi,

UND wenn der KFZ-Mietvertrag
mehrere berechtigte Fahrer namentlich ausweist (sonst darf idR
nur der Mieter fahren!)

Ich wollte das nur nochmal betonen, weil es niemand
außer dir überhaupt betont hat.
Wenn du sagst, jemand anderes ist gefahren, schießt
du dir ziemlich sicher selbst ins Bein, was die
Mietgesellschaft betrifft.

irgendwie stehe ich auf dem Schlauch…
Warum sollte ein Ordnungsamt, nachdem es vom Autovermieter
einen Namen hat, diesem noch mal eine Rückmeldung geben?

Weil der Namensträger behauptet, nicht sicher sein zu können, wer gefahren sei. Dann könnte das Ordnungsamt bspw. beim Vermieter nachfragen, wie die Namen der anderen berechtigten Fahrer sind.

Und welche Folgen sollte es haben, wenn der Autovermieter doch
etwas mitbekommt?

Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Die gravierendste Folge beim Fahren eines nicht berechtigten Fahrers ist der Wegfall des Versicherungsschutzes bzw. ein Regreßanspruch - das wäre hier nicht der Punkt, aber evtl. sind für sowas Vertragsstrafen vorgesehen o.ä., und ob man nach sowas dann nochmal dort ein Auto vermietet bekommt…

Fahren ohne Versicherungsschutz ist AFAIK eine Straftat, oder? Auch das könnte dann ein Thema werden. Sind jetzt nur ein paar Mutmaßungen, Gegenrede erwünscht.

Gruß,

Malte

3 Like

Hallo Rüdiger,

es sind genau zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Du willst erst mal leugnen.
    Die möglichen Konsequenzen bzgl. Mietwagenunternehmen wurden schon diskutiert. Ausserdem guckt man sich da dein Ausweis-/Führerscheinpassbild an (liegen beide auf dem Amt).

  2. Du bekennst dich dazu Fahrer zu sein, aber

Da werden Sie ihren Spass mit mir haben. Einwohnertechnisch
gemeldet bin ich momentan noch im Süden der Nation, jetzt
gerade befinde ich mich im Norden des Landes bei meinen
Eltern, dann im viermonatigen Urlaub und im Anschluss werde
mich für erstmal sechs Monate hauptsächlich in Hotels im
Westen rumtreiben (werde aber weiterhin bis Ende des Jahres
meinen Hauptwohnsitz im Süden haben, obwohl ich da maximal
wochenends mal nen Tag bin). Hört sich schon fast so an, als
ob ich auf der Flucht wäre … Naja, sie werden mich schon
irgendwie erreichen :smile:

anscheinend bekommst du überhaupt nie wichtige Briefpost. Das Amt wird davon ausgehen, dass dich die Post am Hauptwohnsitz erreicht.
Falls das Schreiben im Urlaub kommt, würde ich die Eltern öffnen lssen und abhängig vom Strafmass entscheiden lassen, ob
a) sofort bezahlt wird oder
b9 ein Anwalt beauftragt wird (den Eltern Vollmacht ausstellen!). Der Anwalt kann sicher durch Angabe deiner Situation (Urlaub im Ausland unter Angabe von Ablugzeit etc.) eine Aussetzung des Verfahrens erreichen. Deine Reisen im Inland/europ. Ausland sind für die Behörden kein grund für irgendwelche Verfahrensänderungen.

Ciao maxet.

Hi Malte,

Nur wenn echte Zweifel bestehen, UND wenn der KFZ-Mietvertrag
mehrere berechtigte Fahrer namentlich ausweist (sonst darf idR
nur der Mieter fahren!),

Da hat sich was geändert. Nehme öfter einen Mietwagen und brauche seit geraumer Zeit keine weiteren möglichen Fahrer angeben, denn haften tut allein der Mieter.

Gruß,
Anja

*räusper
pardon, aber:

was soll das Geschiss?

Du bist zu schnell gefahren, geblitzt worden, Bußgeld ist fällig.
Und statt Deinen Urlaub vorzubereitet zackerst Du mit irgendwelchen (möglichen) Betrugs- und Verzögerungstaktiken rum…
Leg’ Deinen Eltern die 80 Euronen auf den Tisch und bitte sie, das Bußgeld zu bezahlen, wenn der Bescheid kommt.

Und fahre in den Urlaub.

Basta.

Gruß,
Anja

Hi,

Nur wenn echte Zweifel bestehen, UND wenn der KFZ-Mietvertrag
mehrere berechtigte Fahrer namentlich ausweist (sonst darf idR
nur der Mieter fahren!),

Da hat sich was geändert. Nehme öfter einen Mietwagen und
brauche seit geraumer Zeit keine weiteren möglichen Fahrer
angeben, denn haften tut allein der Mieter.

ich kann nicht alle Vermieter checken, aber Sixt (hier betroffen) schreibt in seinen AGB:

„Das Fahrzeug, darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. (…) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer schriftlich bekannt zu geben.“

Weitere Fahrer müssen also nicht vorweg angegeben werden, aber nur dann, wenn sie in einer der o.g. Gruppen fallen.

Gruß,

Malte