Geblitzt mit Sixt-Mietwagen

wick rachendrachen gefällig? :smile:

was soll das Geschiss?

Es ist kein Geschiss, sondern es interessiert mich einfach, wie das übliche Vorgehen ist. Und da ich davon bislang keinerlei Ahnung hatte, wollte ich mich mal informieren. Bin nunmal ein wissensbegieriger Mensch. Und ganz klar: wenn es legale Möglichkeiten gibt, eine Strafe zu umgehen, dann nehme ich die natürlich auch genauso gerne in Anspruch. Wer bezahlt schon mehr als unbedingt nötig ist.

Du bist zu schnell gefahren, geblitzt worden, Bußgeld ist
fällig.
Und statt Deinen Urlaub vorzubereitet zackerst Du mit
irgendwelchen (möglichen) Betrugs- und Verzögerungstaktiken
rum…
Leg’ Deinen Eltern die 80 Euronen auf den Tisch und bitte sie,
das Bußgeld zu bezahlen, wenn der Bescheid kommt.

Au contraire! Ich denke, man wird sich ja nochmal informieren dürfen.
Punkt.

Gruss Rüdiger

Hallo!

pardon, aber:

das ist doch wohl sein Problem und nicht deines oder?

Ich begreife einfach nicht, warum man nicht eine normale Rechtsfrage stellen kann und darauf eine passende Antwort bekommt, ohne diese sinnlosen Themenverfehlungen.

Gruß
Tom

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WIE bitte???
Hallo Tom,

Ich begreife einfach nicht, warum man nicht eine normale
Rechtsfrage stellen kann und darauf eine passende Antwort
bekommt, ohne diese sinnlosen Themenverfehlungen.

Zitat aus Ursprungsposting:

Könnte ich auch sagen, dass jemand anders gefahren ist?
Welche Chancen habe ich damit?

Also wenn du das als „normale Rechtsfrage“ verstehst, dann frage ich mich was für ein Rechtsempfinden du hast!

Schließe mich Anjas Meinung voll und ganz an!

Grüße von
Tinchen

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Nemo tenetur se ipsum accusare
Hallo!

Zitat aus Ursprungsposting:

Könnte ich auch sagen, dass jemand anders gefahren ist?
Welche Chancen habe ich damit?

Also wenn du das als „normale Rechtsfrage“ verstehst, dann
frage ich mich was für ein Rechtsempfinden du hast!

Schließe mich Anjas Meinung voll und ganz an!

Ich nicht, weil jeder Mensch die gleichen Rechte hat, die ihm weder du noch Anja oder sonst noch irgendwer abzusprechen hat. Zu diesen Rechten gehört das Verteidigungsrecht, welches inkludiert, sich nicht selbst belasten zu müssen, glücklicherweise verfassungsrechtlich und durch die europäische (u.a.) Menschenrechtskonvention abgesichert. Ich frage mich, was für ein Rechtsempfinden Menschen haben, die allgemein anerkannte Menschenrechte in Frage stellen wollen!

Daher hat der Beschuldigte selbstverständlich das Recht zu seiner Verteidigung zu lügen und zu sagen, dass jemand anderer gefahren ist, er darf nur nicht eine konkrete tatsächlich existierende andere Person zu Unrecht beschuldigen. Ob das im konkreten Fall für den Beschuldigten sinnvoll ist oder nicht kann hier niemand sagen, ebensowenig wie niemand sagen kann, ob er damit durchkommen würde.

Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass Geschwindigkeitsübertretungen bestraft gehören, ich bin auch der Meinung, dass diese Strafen in vielen Bereichen verschärft gehören - das ändert aber nichts an der Tatsache, dass immer noch der Staat dem Beschuldigten die Straftat nachzuweisen hat und nicht umgekehrt und keine Verschuldensvermutung gilt - so ein Rechtsempfinden wäre für mich als Demokraten unerträglich.

Gruß
Tom

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Wat is kaputt?
Aloha.

Wäre es Dir möglich, die Überschrift Deines Artikels für den ungebildeten Teil der Menschheit in eine lebende Sprache zu übersetzen? Tut mir leid - aber ich meine, wenn es nicht im Zusammenhang zwingend erforderlich ist, auf Latein oder eine andere Fremdsprache zurückzugreifen (für eine längere Passage) und keine Übersetzung zu liefern, ist extrem unhöflich.

Qa’pla!
Eillicht zu Vensre

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Niemand ist gezwungen sich selbst anzuklagen (owt)
.

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Hallo!

Ich habe sogar inhaltlich erklärt, was gemeint ist und was es bedeutet und mich nicht mit einer einfachen Übersetzung begnügt. Den Vorwurf, ich sei unhöflich gewesen, weise ich daher zurück.

Gruß
Tom

Holla.

Ich habe sogar inhaltlich erklärt, was gemeint ist und was es
bedeutet und mich nicht mit einer einfachen Übersetzung
begnügt.

Das kann ich aber doch erst beurteilen, wenn ich die Übersetzung habe. Es hätte genauso gut bedeuten können „das hier ist jetzt die endgültige Lösung, liebe Leute“ (na gut, accusare habe ich noch erkannt).

Und was die „Unhöflichkeit“ angeht : Du machst das ja nicht gewerbs- und gewohnheitsmäßig - ich korrigiere mich also zu „unhöflich bei dieser Gelegenheit“ (diesen Vorwurf muss ich mir schließlich auch ab und an gefallen lassen). OK?

Gruß Eillicht zu Vensre

Und Closed
Nachdem die Übersetzung schon dasteht denke ich dies hier beenden zu können.
Es wird sowieso nichts mehr vernünftiges dabei raus kommen, da die Erfahrung zeigt, dass bei jedem Posting das mit einem Verstoß gegen die StVO zu tun hat immer mindestens einer nicht auf die Frage eingeht sondern rät dafür gerade zu stehen.

Erstaunlicherweise kommt nie der Rat so gut wie nie wenn es um das Verschleiern von Drogenkonsum, Vorladungen zu Körperverletzungen und sonstigen Verstössen geht.

Liegts daran, dass die Strafen relativ gering sind?
Ich wills gar nicht wissen.

Nur die Diskussion darum bringt nie wirklich was und daher schliesse ich hier ab.

Gruss Ivo

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Hallo,

(war nach meiner Einschätzung so um die 30km/h zu
schnell, dann kommt ja nochmal der pauschale Abzug von 7km/h
dazu).

Erstens:

Wie kommst Du auf 7 Stundenkilometer Abzug? M.E. ist der Abzug 5% von der Geschwindigkeitsübertretung. Wenn 100 km/h erlaubt waren und Du 130 km/h drauf hattest, gibt es einen Abzug von 5% der 30 km/h, die Du zu schnell warst. Das sind nur 1,5 km/h. Man wird dir also vorwerfen (nach Abzug der Toleranz) 128,5 km/h gefahren zu sein.

Zweitens:
Stehst Du generell so zu eventuellem Fehlverhalten Deinerseits oder stehst Du auch mal für Fehler „gerade“?

Drittens:
Wenn man Dir nachweist, daß Du versucht hast Dich aus der Angelegenheit herauszulügen, bist Du „charakterlich nicht geeignet ein KFZ zu führen“, gehst zum Idiotentest und verlierst u.U. den Führerschein.

Ist einem Bekannten von mir gerade passiert. Und das wegen 80 Euro Bußgeld und vielleicht einem Punkt in Flensburg? Über so eine Risikobereitschaft kann ich mich wirklich nur wundern.

Gruß,
Gerhard

Hallo Gerhard.

Interessant dass jeder hier weiss wieviel Abzug es gibt.
Meines Wissens nach ist dies Abhängig von der verwendeten Messanlage.
Daher variiert der Abzug zwischen 7 und 3 km/h.
Die meisteten verwendeten Anlagen auf Autobahnen haben m.W. 5 km/h Abzug.

Und wenn ich mir das Nachbar- und Arbeitland Schweiz anschaue muss ich mir von meinen Kollgegen saghen lassen. Alter Starenkasten 5 km/h, die neuesten gar nix mehr.

Ich gib dir zwar recht, dass man sich gegen eindeutige Beweise nicht rauslügen kann. Aber ein bischen Verzögern kann man es doch.
Mann sollte sich allerdings bewusst sein, dass das Foto dann mit der Polizei nach Hause kommen kann.

Gruss Ivo

Hallo Gerhard.

Interessant dass jeder hier weiss wieviel Abzug es gibt.
Meines Wissens nach ist dies Abhängig von der verwendeten
Messanlage.

Ich bin davon ausgegangen, daß der Toleranzabzug für alle gleich ist. Ich hab mir in 2005 ein Ticket, (obendrein direkt vor meiner Haustür)gefangen, wo die Toleranz genau so ermittelt wurde.

Aber offensichtlich hast Du recht. Ich hab gerade mal gegoogled und es ist wohl in der Tat so, daß Toleranzabzüge von 5 bis 20 % gängige Praxis sind. Einige Geräte sind so genau, daß sogar auf Teleranzabzug ganz verzichtet wird.

Also schreib ich jetzt erstmal 10 Din á 4 Seiten
„Du sollst erst googeln“ *g*

Gruß,
Gerhard :smile:

Also schreib ich jetzt erstmal 10 Din á 4 Seiten
„Du sollst erst googeln“ *g*

bitte lass das… sonst sehe ich schon den Thread über „mein Freund der Baum! - Was kann die Polizei unternehmen?“ kommen.

Gruss ivo

Hallo Anja

Du bist zu schnell gefahren, geblitzt worden, Bußgeld ist
fällig.

Klare, saubere Antwort!
Ich wünsche dir (und mir), dass wir nie mit TOMatigen Winkeladvokaten zu tun haben.
Und da der ja sogar Latein kann:
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Braucht nicht übersetzt zu werden, da normale Bürger das auch ohne Latein so machen.
Gruss
Erich

so oder so
Hallo Tom,
zum einen pflichte ich Dir natürlich bei. Auch der Beschuldigte hat ein Recht darauf alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen.
Aber wer glaubt hier Tipps zu bekommen wie man sich aus so einer Situation rauswindet ist blauäugig, sorry.
Gruss Sebastian

Hallo!

Klare, saubere Antwort!
Ich wünsche dir (und mir), dass wir nie mit TOMatigen
Winkeladvokaten zu tun haben.
Und da der ja sogar Latein kann:
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

Ich weiß zwar nicht, was das mit dem zu tun haben soll, was ich geschrieben habe, oder warum das entgegenstehensoll, aber natürlich verstehe ich diesen lateinischen Satz. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass Antworten nicht allein deswegen gut sind, weil lateinische Worte drinnen vorkommen - selbst dann wenn man damit allgemein offenlegt, dass man offensichtlich sonst nichts verstanden hat.

Solltest du grundsätzliche Bedenken hegen gegen Menschenrechte, empfehle ich nach Nordkorea auszuwandern und das dortige sozialistische Paradies zu genießen. Da mir persönlich die dortige Rechtsauffassung nicht so gefällt, bekämpfe ich sie und zwar schon vom Grundgedanken her oder wie auch schon Ovid sagte: „Principiis obsta“ - „Wehret den Anfängen“ (ich kann es wenigstens übersetzen).

Im Übrigen gehe ich auf deine primitiven Beleidigungen nicht ein, da sich deren nicht vorhandener inhaltlicher Gehalt schon aus sich selbst offensichtlich ergibt.

Ich nehme an, dass der Artikel nun vom MOD abgeschlossen werden wird, aber irgendwie hatte ich noch Lust das zu schreiben. Nach wie vor ist es mir unbegreiflich, weshalb hier manche Leute nicht in der Lage sind, eine Frage zu beantworten und manche das dann auch noch für besonders intelligent halten.

Gruß
Tom

1 Like

Hallo!

Aber wer glaubt hier Tipps zu bekommen wie man sich aus so
einer Situation rauswindet ist blauäugig, sorry.

Ja klar, aber ich habe ja selbst geschrieben, dass ich nicht sagen kann, ob man mit so etwas durchkommt. Ich habe auch ausdrücklich keinen entsprechenden Ratschlag gegeben, weil jeder derartige Ratschlag in einem Forum mangels Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und Beweislage unseriös (und nach deutschem RBerG möglicherweise auch unzulässig) wäre.

Aber wenn jemand fragt, ob er als Beschuldigter lügen darf, dann lautet die richtige Antwort so und nicht anders: „Ja, er darf lügen, es sei denn er würde jemand anderen zu Unrecht beschuldigen“ - und mich stört es wahnsinnig, wenn irgendwelche Leute jemand anderem verbieten wollen, Fragen zu stellen - das ist einfach unakzeptabel.

Gruß
Tom

1 Like

Hallo Tom,

Aber wenn jemand fragt, ob er als Beschuldigter lügen darf,
dann lautet die richtige Antwort so und nicht anders: „Ja, er
darf lügen, es sei denn er würde jemand anderen zu Unrecht
beschuldigen“ - und mich stört es wahnsinnig, wenn
irgendwelche Leute jemand anderem verbieten wollen, Fragen zu
stellen - das ist einfach unakzeptabel.

Da hast Du sicher recht. Aber die Tendenz geht leider immer öfter in diese Richtung. Anstatt einer Antwort auf die Frage wird die Frage als unsinnig dargestellt und in der Luft zerrissen.
Man kann auch mit einem Vermerk auf die Moral fachlich antworten und das hast Du ja auch getan.
Gruss Sebastian

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MOD: ähm!
Und ich mag solche Ansagen die Abwertende Aeusserungen über Mitglieder enthalten in meinem Brett überhaupt nicht.

Netiquette beachten!
Nächstes mal fällst du der Löschtaste zum Opfer.

Gruss ivo

Also nen pauschalen Abzug von 7km/h gibt es schon mal gar nicht bei ner Radaranlage. Es werden ab 3% abgezogen.
Ja, es verjährt nach 3 Monaten, wenn bis dahin keine Anzeige durch die Polizei bei der zuständigen Bußgeldstelle eingeht. Also wenn Du nach 3 Monaten noch keine Post hast, dann bist Du eben nicht geblitzt worden. Solltest doch Du geblitzt worden sein, dann bekommst Du Post von der Bußgeldstelle und bekommst in der Regel eine Frist zwischen 2 und 4 Wochen gesetzt, in der Du den Bescheid anfechten kannst. Reagierst Du gar nicht darauf, dann hast Du das Bußgeld stillschweigend angenommen und bist zu Zahlung verpflichtet.
Da Du aber im Ausland bist und das anhand des Passes ja auch nachweisen kannst, hast Du später in Absprache mit der Bußgeldstelle die Möglichkeit, das noch zu klären ohne das es bei Gericht landet. Denn die leiten schon ihre Schritte ein, wenn das Geld nicht innerhalb einer Frist da ist.

Deine Mitfahrer haben damit nichts zu tun. DU bist schließlich zu schnell gefahren und nicht die.
Es bringt Dir nichts, wenn Du sagst, daß jemand anderes gefahren ist, denn da Du im Mietvertrag von Sixt als Fahrer eingetragen bist, hast Du den Status eines Halters, in dem Falle nicht Sixt, und mußt so oder so zahlen, wenn Du niemanden konkret nennen könntest.
Wenn Dir doch noch ein Name einfällt, der aber gar nicht gefahren ist, dann bist Du echt ein toller Freund, der nicht mal die eigenen Konsequenzen in Kauf nimmt, sondern andere damit belastet.