Geblitzt mit Sixt-Mietwagen

Wie schon gesagt, es gibt verschiedene Meßverfahren. Bei ner Blitze oder nem mobilen Radarmeßgerät werden bis 100km/h 3%, bis 130km/h 4% und drüber 5% abgezogen. Bei den zivilen Fustkw mit Videoüberwachung werden 5% abgezogen, bei Messen durch Nachfahren auch mit einem Streifenwagen werden 15% bei justiertem Tacho und 20% bei nicht justiertem Tacho abgezogen.

Allerdings sind 5% von 130km/h nicht 1,5 km/h, häääääääää das sind doch nur 1% — Rüde…

Hi,

Es bringt Dir nichts, wenn Du sagst, daß jemand anderes
gefahren ist, denn da Du im Mietvertrag von Sixt als Fahrer
eingetragen bist, hast Du den Status eines Halters, in dem
Falle nicht Sixt, und mußt so oder so zahlen, wenn Du
niemanden konkret nennen könntest.

das solltest Du als Polizeibeamtin eigentlich besser wissen. Die sog. „Halterhaftung“ (wobei dieser Begriff sehr irreführend ist, denn der Halter haftet hier nicht für die eigentliche OWi, sondern bekommt die Verfahrenskosten auferlegt) gibt es nur im ruhenden Verkehr, nicht aber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, geht der Staat schlicht leer aus…

Gruß Stefan

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Hallo Ivo
Ja, du hast recht, aber (französisch!): je ne regrette rien.
Damit hat sichs
Erich

Also nen pauschalen Abzug von 7km/h gibt es schon mal gar
nicht bei ner Radaranlage. Es werden ab 3% abgezogen.

Korrekt.

Ja, es verjährt nach 3 Monaten, wenn bis dahin keine Anzeige
durch die Polizei bei der zuständigen Bußgeldstelle eingeht.

Falsch. Die Verjährung beginnt in dem Moment zu ruhen, in dem ein Ermittlungsverfahren durch den zuständigen Beamten (ob nun im Ordnungsamt oder der Polizei) gegen den tatsächlichen Fahrer eingeleitet wird. Wann was wo eingeht, ist irrelevant. Wann Leute, die nicht der tatsächliche Fahrer sind, Briefe bekommen, ist ebenfalls irrelevant.

Es bringt Dir nichts, wenn Du sagst, daß jemand anderes
gefahren ist, denn da Du im Mietvertrag von Sixt als Fahrer
eingetragen bist, hast Du den Status eines Halters, in dem
Falle nicht Sixt, und mußt so oder so zahlen, wenn Du
niemanden konkret nennen könntest.

Falsch. Es muß der tatsächliche Fahrer ermittelt werden, Halterhaftung greift hier nicht.

Gruß,

Malte

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interessierte Nachfrage
Hi Malte,

Falsch. Es muß der tatsächliche Fahrer ermittelt werden,
Halterhaftung greift hier nicht.

Wir hatten neulich hier einen konkreten Fall, wo der Halter zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden sollte, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Das kann ja in diesem Fall auch in Betracht kommen, aber wohl kaum für die Firma Sixt, sondern vielmehr für den infragekommenden Mieter, oder?

Gruß
Bonsai

Hi,

Falsch. Es muß der tatsächliche Fahrer ermittelt werden,
Halterhaftung greift hier nicht.

Wir hatten neulich hier einen konkreten Fall, wo der Halter
zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden sollte, weil
der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

das ist möglich, ja. Allerdings stellt das keine Bestrafung dar.
In so einem Fall wird niemand bestraft für die auslösende Ordnungswidrigkeit.

Das kann ja in
diesem Fall auch in Betracht kommen, aber wohl kaum für die
Firma Sixt, sondern vielmehr für den infragekommenden Mieter,
oder?

Das weiß ich nicht genau, kann es mir aber durchaus vorstellen.

Gruß,

Malte

Hallo, Bonsai,
bei der ganzen Diskussion hier um einen angeblichen anderen Fahrer kommt mir in den Sinn, dass es evtl gegen die Geschäftsbedingungen des Autoverleihers verstößt wenn ein anderer als der im Mietvertrag angegebene Fahrer das Fahrzeug fährt.

M.E. wird sich der Verleiher in jedem Falle am Mieter des Fahrzeuges schadlos halten.

Gruß
Eckard

???
Hi,

ich sehe keine Andeutung einer Abwertung.
Hast du dich evtl. in der Threadhierarchie verklickt?

Anja’s Antwort könnte man evtl als deplaziert, jedoch nicht als abwertend bezeichen.

Gruss,

Ich stelle es nicht zur Diskussion, aber für dich: Ein WINKELADVOKAT ist wertend.

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Ich stelle es nicht zur Diskussion, aber für dich: Ein
WINKELADVOKAT ist wertend.

und durch den Zusatz „TOMatigen“ wird er persönlich beleidigend.

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Hallo,

bin gestern zum ersten Mal in meinem Leben (ja ich weiss,

das

sagen wahrscheinlich alle :wink:) geblitzt worden, und zwar mit
nem Mietwagen.
Kann leider nicht genau sagen, wieviel erlaubt war (würde

auf

100km/h tippen), ich war schätzungsweise mit 130km/h
unterwegs. Bin hinter einem Golf gefahren, und es hat nach
meiner Ansicht einmal geblitzt, hatte aber schon das Gefühl,
dass es mir golt. Was wiederum etwas verwunderlich ist, da

ich

ja kaum schneller fahren kann als mein Vordermann es

zulässt.

Wie gesagt kann ich nicht hundertprozentig garantieren, dass
ich überhaupt geblitzt wurde.

Habe schon über google rausgefunden, dass Sixt meine Daten
rausgibt, falls ne Anfrage von der Polizei kommt. Die Post
würde bei meinen Eltern ankommen, da ich Ende der Woche für

4

Monate in Asien und Ozeanien bin. Welche Konsequenzen hat

das

konkret auf eine eventuelle Anhörung? Was passiert, wenn

meine

Eltern das Schreiben nicht öffnen und somit keine

Rückmeldung

an die Polizei geschieht? Hab ich dann Chancen, dass das

ganze

über die 3-Monats-Regelung ‚verjährt‘? Oder melden die sich
dann persönlich, wenn keine Reaktion kommt?
Weiterhin habe ich noch vier Leute als MFG mitgenommen, von
denen ich natürlich Namen und Anschrift bereits
gelöscht/vergessen habe. Könnte ich auch sagen, dass jemand
anders gefahren ist? Welche Chancen habe ich damit?
Nächste Frage ist, ob es sich für die Polizei lohnt, das

ganze

zu verfolgen (war nach meiner Einschätzung so um die 30km/h

zu

schnell, dann kommt ja nochmal der pauschale Abzug von 7km/h
dazu).

Vielen Dank für eure Tipps
Rüde

Ich werde wohl nie verstehen, warum man(n) im Falle eines
Falles alles Mögliche anstellt, um nicht zur Verantwortung
gezogen zu werden und für sein Tun einzustehen. Zu „ich weiß
nicht, was erlaubt war und wie schnell ich gefahren bin“ will
ich mich lieber gar nicht erst äußern …
Ich wurde auch schon mal geblitzt. Weißt Du, was ich mit dem
Liebesbrief gemacht habe? Ich habe das Bußgeld bezahlt und
den Punkt kassiert und fertig! Ich lebe immer noch, die Erde
dreht sich immer noch um die Sonne, was soll´s?
Das mit „ein anderer ist gefahren“ kannst Du bei Mietwagen
sowieso vergessen. Schon mal den Vertrag angschaut? Nur der
Mieter darf fahren, es sei denn evtl. andrere Fahrer sind
auch eingtragen. Da kommt aber „ich weiß nicht, wer´s war“
nicht so richtig an :smile:
Woher kommt eigentlich der Spruch „trag es wie ein Mann“? Ist
das die neue Männlichkeit, sich nach Möglichkeit zu drücken,
wenn´s ernst wird und Konsequenzen drohen? Männer …

:smile: Barbara

Hi,

… und ich werde es nie verstehen, warum man ein langes Posting komplett
zitieren muß, um dann einen relativ kurzen Text drunterzuschreiben, den man auch
ohne Zitat einwandfrei verstanden hätte.

Wollte ich nur mal „off-topicich“ so sagen.

Grüße vom T.

ebenfalls off topic
Hallo,

… und ich werde es nie verstehen, warum man ein langes
Posting komplett
zitieren muß, um dann einen relativ kurzen Text
drunterzuschreiben, den man auch
ohne Zitat einwandfrei verstanden hätte.

Noch irritierender finde ich allerdings die
Unterbrechung der Doppelpunkt-Reihe, so dass
immer 4 oder 5 Zeilen Zitat von ein paar Worten
unterbrochen werden, die aussehen, als seien
sie neu dazugekommen, sind aber nur aus dem Zitat-
körper herausgenommen. Da das bei dieser Userin
immer wieder vorkommt, habe ich schon an absichtliche
Formattierung gedacht … allein, der Sinn (wenn es
einen gäbe) bleibt obskur.

Gruß
Elke

Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Braucht nicht übersetzt zu werden

Nee, braucht man auch nicht zu schreiben, hat null Zusammenhang und ist allenfalls ein bisschen lächerlich, weil pseudointellektuell.

Levay

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Ja, du hast recht, aber (französisch!): je ne regrette rien.

Spricht gegen dich.

Levay