Gebotsabschirmung: Wie illegal?

Hi,

habe kürzlich einen beitrag über eine zwar halbseidene aber dennoch recht elegante methode gesehen, wie man ein begehrtes produkt zu einem begehrenswerten preis erhalten kann.
Alles was man wohl brauch ist ein zweiten account resp. einen „compagnon“.
Nehem wir an ich möchte eine rolex kaufen. Der verkäufer war nun so naiv und hat tatsächlich bei 1,-€ begonnen. Bei einen gebotsstand von z.b. 200,-€ steige ich nun ein und biete 5.000,-€ (weit über dem eigentlichen marktwert). Dieses gebot steht nun auch als höchstgebot da /und schreckt andere bieter ab), weil mein compagnon 4.999,-€ geboten hat.
In letzter sec. zieht der compagnon sein gebot zurück und VOILÀ ich hab ne 2.000,-€-uhr für etwas über 200,- erworben.

Klar; ganz korrekt ist das nicht. Allerdings bleibt für mich die frage, inwiefern das tatsächlich illegal sein soll, wenn bespw. meine freundin mit ihrem account die person im hintergrund wäre. Ich sehe hier keine illegale handlung. Gegeb Bieterabsprachen gibt es schliesslich kein gesetzt oder AGB-§§, da diese ja auch nur äußerst schwer zu beweisen wären.

Die möglichkeit in den ABGs zu argumentieren, hier sei kein vertrag zustande gekommen, finde ich auch äußerst fragwürdig, da sie der möglichkeit ein angebot zurückzuiehen widerspricht und die ganze sache ad absurdum führt…

Wie seht ihr das???

LG Alex:smile:

Hi
dein Plan wird nicht so richtig funktionieren.
Gebote die vor 12 stunden vor Ende abgegeben wurden dürfen bis max 12stunden vor Ende zurückgezogen werden. Gebote die NACH 12 Stunden vor Ende abgegeben wurden müssen innerhalb 1Stunde nach Gebot zurückgezogen sein. in den letzten 12 stunden wird dir das richtig arbeit machen, bieten, zurückziehen, bieten, zurückziehen… wenn dann noch der VK mit drei accounts pusht ist es bestimmt lustig zuzuschaun wenn 2 oder mehr A****löcher sich gegenseitig zu bescheissen versuchen…
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gebotsrücknahmen werden von eBay detailliert geprüft. Ein Missbrauch dieser Option kann zu einer Sperrung Ihres Mitgliedskontos führen. Rücknahme von Geboten innerhalb der letzten 24 Stunden vor Angebotsende könnte als Abschirmung eines Gebots ausgelegt werden und stellt einen schweren Verstoß gegen die eBay-Grundsätze dar.

Hi,

das mag ja stimmen, dass es Abschirmung sein „könnte“ und dass gegen „grundsätze“ verstoßen worden sein „könnte“.
Die beweislast läge aber doch hier wohl bei ebay. Alles andere wäre willkür.

Die sache ist doch, dass es lediglich um eine vermutung handelt; selbst wenn es eine gut begründete ist…

LG Alex:smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Selbst wenn man all das bei Seite lässt, der Verkäufer hat keine Verpflichtung, die Rolex an Dich zu verkaufen, wenn bereits jemand anderes ein höheres Gebot abgegeben hat, auch wenn dieser sein Gebot zurückgenommen hat. Der Verkäufer wäre schön dumm, wenn er seine Rolex für 200 Euro verschachert :wink:

Selbst wenn man all das bei Seite lässt, der Verkäufer hat
keine Verpflichtung, die Rolex an Dich zu verkaufen, wenn
bereits jemand anderes ein höheres Gebot abgegeben hat, auch
wenn dieser sein Gebot zurückgenommen hat. Der Verkäufer wäre
schön dumm, wenn er seine Rolex für 200 Euro verschachert :wink:

Hi,

Mit dem Höchstgebot kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande. Wenn das Höchstgebot bei einem Euro liegt, muß der VK den Artikel zu dem Preis rausrücken.

Gruß
Sticky

Hi,

Mit dem Höchstgebot kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande.
Wenn das Höchstgebot bei einem Euro liegt, muß der VK den
Artikel zu dem Preis rausrücken.

Gruß
Sticky

Es geht doch um den Fall, dass der Höchstbieter zurücktritt. Dass er an das Gebot gebunden ist, ist doch eh klar. Sobald Du als Bieter aber überboten worden bist, hast Du keine Verpflichtungen mehr und genauso wenig Ansprüche. Leider finde ich die Hilfeseite gerade nicht.

Wenn ich mir Schuhe kaufen will, schaue ich mich doch, sobald ich überboten werde, nach anderen Schuhen um.

Gebotsrücknahmen werden von eBay detailliert geprüft.

Ach komm - vom Kundensupport kriegt man auch immer detaillierte Antworten…

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you made my day Gruß * owT

Gebotsrücknahmen werden von eBay detailliert geprüft.

Ach komm - vom Kundensupport kriegt man auch immer
detaillierte Antworten…

Bei einen
gebotsstand von z.b. 200,-€ steige ich nun ein und biete
5.000,-€ (weit über dem eigentlichen marktwert). Dieses gebot
steht nun auch als höchstgebot da /und schreckt andere bieter
ab), weil mein compagnon 4.999,-€ geboten hat.
In letzter sec. zieht der compagnon sein gebot zurück und
VOILÀ ich hab ne 2.000,-€-uhr für etwas über 200,- erworben.

Muss der Compagnon dann nicht trotzdem 4999,-€ bezahlen, oder seh ich da was falsch?

Hi

Die sache ist doch, dass es lediglich um eine vermutung
handelt; selbst wenn es eine gut begründete ist…

wenn dein Compagnon oder du selbst mit fakeaccount in den letzten 12 Stunden alle Stunde bietest um kurz vor Ablauf der Stunde das Gebot zu wiederrufen um dadurch eine möglichts den Zeitraum abdeckende Schirmung zu ereichen, findest du dass der Verdacht auf Abschirmung sich

lediglich um eine vermutung handelt

HH

LOGIKFEHLER! Re: Gebotsabschirmung: Wie illegal???
Hallo,
das ganze würde nicht funktionieren, denn das gesetzte Gebot von 5.000 Euro wäre für andere Bieter nichts sichtbar. Bei Ebay würde dann da 201.- Euro stehen - nicht 5.000. Es würden also eine Menge Leute weiterbieten und den Preis nach uns nach normal hochtreiben.
Wenn der dann das 5.000 Euro Gebot zurückzieht, bleibt es an einem anderen hängen, der aber sicher schon weit über 200.- geboten hat.

Hallo,

toller Plan, bei ebay wird er aber nicht klappen, da niemand die Beträge von 4999 und 5000 sehen wird. Diese erscheinen erst dann, wenn andere Bieter bis nahe daran geboten haben (4995 oder so).

Abgesehen davon, dass es nicht geht: illegal ist das vermutlich nicht, aber es widerspricht den ebay-AGB und kann daher zum Ausschluss von ebay führen.

Gruß,

Myriam

Hi,

Wenn A 5000€ bietet und sein Kumpel B 4990, dann ist A der Höchstbietende mit 4990,50 (hab noch nie so hoch geboten, geht’s da nicht sogar in 1 oder 5€ Schritten weiter ab einem gewissen Betrag?)
Wenn B dann sein Gebot zurückzieht, steht As Gebot auf dem Betrag, mit dem er vor Bs erstem Gebot Höchstbietender war.

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

toller Plan, bei ebay wird er aber nicht klappen, da niemand
die Beträge von 4999 und 5000 sehen wird. Diese erscheinen
erst dann, wenn andere Bieter bis nahe daran geboten haben
(4995 oder so).

Hallo Myriam,

Klar sieht man den Preis A von 5000, wenn wie in dem vom Fragesteller genannten Beispiel B 4995€ als Höchstgebot eingegeben hat.

Gruß
Sticky

Hi,

wenn dein Compagnon oder du selbst mit fakeaccount in den
letzten 12 Stunden alle Stunde bietest um kurz vor Ablauf der
Stunde das Gebot zu wiederrufen um dadurch eine möglichts den
Zeitraum abdeckende Schirmung zu ereichen, findest du dass der
Verdacht auf Abschirmung sich

lediglich um eine vermutung handelt.

Was soll es denn sonst sein, da ich ja der einzige bin, der von der absprache mit dem compagnon weiss. Ich spreche ja nicht von einem fake-account.

LG Alex:smile:

Du hast Recht, das geht vermutlich wirklich.
Toll, denn das würde ja auch bei noch teureren Dingen funktionieren. Autos, Flugzeuge, …

Ist vermutlich verboten, aber wie beweisen wenn einem das wirklich passiert.

Wenn A 5000€ bietet und sein Kumpel B 4990, dann ist A der
Höchstbietende mit 4990,50 (hab noch nie so hoch geboten,
geht’s da nicht sogar in 1 oder 5€ Schritten weiter ab einem
gewissen Betrag?)
Wenn B dann sein Gebot zurückzieht, steht As Gebot auf dem
Betrag, mit dem er vor Bs erstem Gebot Höchstbietender war.

Gruß
Sticky

sicher ? wenn b sein gebot zurückzieht bleibt doch der höchstbetrag von a bei 4990 euro stehen, oder ? also so hab ich das in erinnerung

gruss

Klar sieht man den Preis A von 5000, wenn wie in dem vom
Fragesteller genannten Beispiel B 4995€ als Höchstgebot
eingegeben hat.

Hast natürlich recht. Allerdings müsste der Verkäufer schon sehr blöd sein, wenn er die Sache nicht durchschauen und die Gebote streichen würde.

Gruß,

Myriam

Hallo Lumi,

Es geht doch um den Fall, dass der Höchstbieter zurücktritt.

Falsch verstanden!
Bieter A hat steigt bei 200,- Euro mit einem Gebot von 5000,- Euro ein, Bieter B bietet danach 4999,- Euro. A zieht sein Gebot zurück. Ergo: Bieter A war und ist zu jeder Zeit der Höchstbieter!

Grüße von
Tinchen