Hallo zusammen!
Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht, gebrauchte Haushaltsgeräte oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller stehen hat, verkaufen?
Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug anzusehen? Kann deshalb die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Würde mich über Antworten von Leuten freuen, die sich mit der Thematik ausdenken.
Danke im Voraus.
Hi
Hallo zusammen!
Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht, gebrauchte
Haushaltsgeräte oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller
stehen hat, verkaufen?
Klar darf er das!
Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser
Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug
anzusehen?
Einkommen ist doch kein Sozialbetrug?!
Kann deshalb die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Wegen Einkommen? Das wäre spannend…
Würde mich über Antworten von Leuten freuen, die sich mit der
Thematik ausdenken.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Danke im Voraus.
Bittebitte
LG
T.
Hallo Teutoburger! Frage?
Hallo Teutoburger,
vielen Dank für Deine Antwort, obwohl Du leider der einzige bist, der mir geantwortet hat.
aber hattest Du mich richtig verstanden?
Ich spreche hier privaten Sachen, und dessen Einnahmen.
Die Frage ist nun die, zählt diese Einnahme des privaten Trödels als Einkommen und muss man diesen dann sofort dem Sozialamt mitteilen, und ziehen die das dann beim nächsten Monat ab, oder darf man es behalten und muss das nicht angeben?
Hallo!
Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht, gebrauchte
Haushaltsgeräte oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller
stehen hat, verkaufen?
Ja.
Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser
Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug
anzusehen?
Das Erzielen von Einkommen ist keine Straftat. Es wird erst zu einer solchen, wenn das Einkommen verschwiegen wird. Man kann aber beim Verkauf irgendwelcher eigener Sachen nicht von Einkommen sprechen. Vielmehr handelt es sich um einen Vermögenstausch, z. B. das alte Fahrrad im Wert von 100 € wird gegen 100 € getauscht. Der alte Gegenstand ist fort, dafür der Gegenwert in Geld vorhanden - vermögender wurde der Hilfeempfänger dadurch nicht.
Mißverständnisse können auftreten, wenn der Vermögenstausch nicht bar, sondern über das Bankkonto des Sozialhilfeempfängers abgewickelt wird. Der Sachverhalt ist dem zuständigen Amt dann zu erklären.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht,
Sozialhilfe nach SGB XII oder doch ALG II nach SGB II?
gebrauchte Haushaltsgeräte oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller
stehen hat, verkaufen?
Ja.
Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser
Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug
anzusehen?
Nein.
Kann deshalb die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Sollte die Staatsanwaltschaft ein unbändiges Bedürfnis haben, sich der Lächerlichkeit preis zugeben, so wäre ihr dieses Vorgehen sogar anzuraten.
Zur Grundlage bei SGB XII exemplarisch aus „Ausführungsvorschriften
über den Einsatz von Vermögen nach dem SGB XII (AV-VSH)“ der Stadt Berlin:
_[…]
II. Begriff des Vermögens
6 - Abgrenzung
(1) Der Begriff des Vermögens im Sinne des SGB XII ist gesetzlich nicht definiert. Er ergibt sich
insbesondere aus der Abgrenzung zu dem in § 82 Abs. 1 SGB XII festgelegten Einkommensbegriff.
(2) Zum Vermögen gehören
a. Geld und Geldeswerte, soweit sie nicht dem Einkommen zuzurechnen sind,
b. sonstige Sachen,
c. Forderungen und
d. sonstige Rechte.
[…]
7 - Geld und Geldeswert
[…]
(4) Geld oder Geldeswerte, die im Zeitpunkt des Eintritts der Leistungsberechtigung bereits vorhanden und für die nachfragende Person verfügbar waren, sind ohne Rücksicht auf ihre Herkunft als Vermögen anzusehen.
(5) Geldzuflüsse nach Eintritt der Leistungsberechtigung sind als Vermögen anzusehen, wenn sie einen Gegenwert für vorhanden gewesenes Vermögen oder einen Vermögensbestandteil darstellen und im Austausch an die Stelle dieses Vermögens treten. Dies gilt zum Beispiel auch für Abfindungen und Schadenersatzzahlungen, sofern sie keine Einkommensersatzfunktion haben.
[…]_
http://www.berlin.de/verwaltungsakademie/dokumente/p…
Im Bereich des SGB II ist es vergleichbar, hier ein Verweis auf das LSG Hessen, welches Bezug auf das BVerwG und BSG nimmt (ab: Zur Unterscheidung von Einkommen und Vermögen):
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?m…
Grundsätzliche zu Vermögen:
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=v0av3v52fernjo…
Noch ein kleiner allgemeiner Hinweis:
Du warst eine viertel Stunde nach Deinem Posting überrascht, daß erst eine Antwort vorlag. Hier im Forum wird keiner für seine Arbeit bezahlt, alle machen das in ihrer Freizeit. Da kann es mitunter auch schon Mal ein, zwei oder noch mehr Tage dauern, bis die richtige Antwort da ist (wenn denn überhaupt).
Experte ist hier nach der Vorstellung des Betreibers jeder und auch Interessensgebiete im Profil der Nutzer sind Meinung und nicht Expertise.
Gruß
osmodius
Hallo
vielen Dank für Deine Antwort, obwohl Du leider der einzige
bist, der mir geantwortet hat.
Das hat sich ja inzwischen geändert.
aber hattest Du mich richtig verstanden?
Ich spreche hier privaten Sachen, und dessen Einnahmen.
Die Frage ist nun die, zählt diese Einnahme des privaten
Trödels als Einkommen und muss man diesen dann sofort dem
Sozialamt mitteilen, und ziehen die das dann beim nächsten
Monat ab, oder darf man es behalten und muss das nicht
angeben?
Da bin ich wahrlich kein Spezialist, die beiden anderen inzwischen vorliegenden Antworten schienen mir aber ganz brauchbar.
Ich möchte aber die Gelegenheit trotzdem nutzen, etwas klar zu stellen:
Ein ALG2-Empfänger darf sein Einkommen, gleich welcher Höhe behalten!!
Kein Amt und niemand sonst nimmt ihm sein Einkommen weg (Ausser vllt der Gerichtsvollzieher, sofern Anlass hierzu besteht aber das lassen wir mal aussen vor!)!!
Es kann aber natürlich sein (oder ist ab einer bestimmten Höhe auch sehr wahrscheinlich) dass staatliche Stellen die Unterstützung bei entsprechenden Einnahmen anpassen, bzw. einstellen.
Aber das hat doch nichts damit zu tun, dass der (nun ehemalige) Alg2-Empfänger sein Einkommen nicht behalten dürfte?!
Wie darf ich mir denn die Wahrnehmung bei einem ehemaligen Alg2-Bezieher vorstellen, der z.B, ab Zeitpunkt x wieder mit 2000,- EUR netto monatlich „in Lohn und Brot“ steht?!
Ist da tatsächlich das Empfinden, dass da nun (z.B.) „750,- EUR nicht behalten werden dürfen“, weil erstmal das selbst erwirtschaftet werden muss, was sonst Vater Staat gegeben hat?
Ich kann das Beurteilung von „nicht behalten dürfen“ nicht ganz nachvollziehen?!
LG
T.
Hallo,
wer öfters „Privat“ z.b. bei Ebay verkauft, gilt als gewerblicher Händler und bekommt Ärger wenn es rauskommt.
Hallo,
Hier nochmal die ursprünglichen Fragen:
Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht, gebrauchte Haushaltsgeräte oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller stehen hat, verkaufen?
Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug anzusehen?
Kann deshalb die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Nun Deine „Antwort“:
wer öfters „Privat“ z.b. bei Ebay verkauft, gilt als
gewerblicher Händler und bekommt Ärger wenn es rauskommt.
Wovon also sprichst Du? Bzw. wo ist der Bezug zu den gestellten Fragen?
LG
T.
Hallo,
ich habe die Frage sehr wohl verstanden, aber wer weiss, wie viele „Keller“ der Fragende besitzt?
Hallo,
Hier nochmal die 3 ursprünglichen Fragen:
1.Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht, gebrauchte Haushaltsgeräte
oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller stehen hat, verkaufen?
2.Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser
Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug
anzusehen?
3.Kann deshalb die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Nun Deine „Antwort“:
wer öfters „Privat“ z.b. bei Ebay verkauft, gilt als
gewerblicher Händler und bekommt Ärger wenn es rauskommt.
Wovon also sprichst Du? Bzw. wo ist der Bezug zu den gestellten ::Fragen?
ich habe die Frage sehr wohl verstanden, aber wer weiss, wie
viele „Keller“ der Fragende besitzt?
Ich weiß nicht, wieviele Keller er besitzt. Oder wieviele Hunde oder Katzen?! Ich verstehe den Bezug Deiner „Antwort“ zu den gestellten Fragen noch immer nicht. Hilf mir doch mal mit der zuehörigen Nummer.
LG
T.
Hallo Spitzfindiger,
auch Dir wird bekannt sein, dass es Sozialhilfeempfänger oder Hartz4’er gibt, die durch Flohmarktverkäufe oder bei Ebay etc. mit dem Verkauf von gebrauchten Dingen ihr Einkommen aufbessern. Wenn es über einen normalen Verkauf des Inhalts eines Kellers hinaus geht, dann gilt es als Gewerbe, muß angemeldet und die Einnahmen versteuert werden.
Ich vermute mal,dass der Fragesteller es so meint, denn mal ehrlich wer sonst stellt so eine Frage?
Ich finde Deine Antwort gefährlich, denn sie zeugt von Unwissenheit:
Ein ALG2-Empfänger darf sein Einkommen, gleich welcher Höhe behalten!!
Kein Amt und niemand sonst nimmt ihm sein Einkommen weg (Ausser vllt der Gerichtsvollzieher, sofern Anlass hierzu besteht aber das lassen wir mal aussen vor!)!! … mehr auf http://w-w-w.ms/a4amac
Hallo,
bitte erkundige Dich beim Sozialamt, ob die Antwort von Teutoburger so richtig ist:
Ein ALG2-Empfänger darf sein Einkommen, gleich welcher Höhe behalten!!
Kein Amt und niemand sonst nimmt ihm sein Einkommen weg (Ausser vllt der Gerichtsvollzieher, sofern Anlass hierzu besteht aber das lassen wir mal aussen vor!)!! … mehr auf http://w-w-w.ms/a4amac
Hallo,
Hier nochmal die 3 ursprünglichen Fragen:
1.Darf jemand, der Sozialhilfe bezieht, gebrauchte Haushaltsgeräte
oder gebrauchtes Zeug, dass er im Keller stehen hat, verkaufen?
2.Also nicht gewerblich sondern privater Kram. Oder zählt dieser
Verkauf dann als Einkommen und ist das dann als Sozialbetrug
anzusehen?
3.Kann deshalb die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
Nun Deine „Antwort“:
wer öfters „Privat“ z.b. bei Ebay verkauft, gilt als
gewerblicher Händler und bekommt Ärger wenn es rauskommt.
Wovon also sprichst Du? Bzw. wo ist der Bezug zu den gestellten
Fragen?
ich habe die Frage sehr wohl verstanden, aber wer weiss, wie
viele „Keller“ der Fragende besitzt?
Ich weiß nicht, wieviele Keller er besitzt. Oder wieviele
Hunde oder Katzen?! Ich verstehe den Bezug Deiner „Antwort“ zu
den gestellten Fragen noch immer nicht. Hilf mir doch mal mit
der zuehörigen Nummer.
auch Dir wird bekannt sein, dass es Sozialhilfeempfänger oder
Hartz4’er gibt, die durch Flohmarktverkäufe oder bei Ebay etc.
mit dem Verkauf von gebrauchten Dingen ihr Einkommen
aufbessern. Wenn es über einen normalen Verkauf des Inhalts
eines Kellers hinaus geht, dann gilt es als Gewerbe, muß
angemeldet und die Einnahmen versteuert werden.
Ich vermute mal,dass der Fragesteller es so meint,
Was „so“ meint?
denn mal ehrlich wer sonst stellt so eine Frage?
Ja welche Frage denn nun?
Ich hab da etwas mehr Vertrauen. Ich glaube, dass diejenigen die hier schreiben, schon wissen was sie meinen und was sie fragen. Dann brauche ich auch nichts hinein zu interpretieren um mitplaudern zu können.
LG
T.
[MOD] Bitte zum Ursprungsthema zurückkehren!
Hallo BlondyHH,
Ich vermute mal, dass der Fragesteller es so meint, denn mal ehrlich wer sonst stellt so eine Frage?
[Hervorhebung im Zitat durch mich]
Z. B. Leute, die genau sowas wissen wollen! Ich weiß nicht, wie praxisaffin Du bei dem Thema „Vermögensumwandlung“ bist, Tatsache ist jedoch, dass Fälle wie der im UP geschilderte bzw. Fragen dazu recht häufig vorkommen – und zwar auch völlig ohne „Hintergedanken“! Der im UP geschilderte Sachverhalt ist also erstmal durchaus realistisch.
Du spekulierst hier also eindeutig über den Hintergrund der ursprünglich gestellten Fragen bzw. einen anderen Hintergrund als den angedeuteten – was solange kein Problem darstellt, wie sich die daraus ergebende Off-topic-Diskussion im Rahmen hält. Hier jedoch hat sich deswegen ein Teilthread entwickelt, der bereits jetzt fast genauso groß als der On-topic-Teil des Threads (der größte Teilthread sowieso)! Das haben wir bei w-w-w allerdings nicht so gerne; vgl. dazu FAQ:1783 (1. Absatz).
→ Ich bitte Dich daher, Deine Vermutungen in dieser Hinsicht hier nicht weiter fortzuführen bzw. hier nicht weiter auf Fragen einzugehen, die bis zu diesem Zeitpunkt niemand aufgeworfen hat! Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia
Ups, hab ein paar Antworten übersehen, dachte ist ein neues Thema. Sind also doch gute Antworten dabei, tschuldigung!
Viele Grüss