Gebrauchtwagen-angeblichem Mängel zurück nehmen?

Hallo,

wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft, damit nach Hause fährt (mit roter Nummer) und 3 Stunden später anruft, dass der Wagen ganz heiß ist, muss man ihn zurück nehmen?

Leider kann dieser Käufer nicht 100%iges deutsch, aber angenommen er sagt wörtlich:

„Das Auto ist ganz heiß, der Zeiger steht ganz oben“,

weiß der Verkäufer nicht, was wirklich gemeint ist.

Jedenfalls die Klimaanlage meinte der Käufer nicht. Ausserdem hat nirgendwo „ein rotes Lämpchen“ geleuchtet.

Nun rief der Käufer (innerhalb 5 Stunden 6 X an) an und sagte, dass der Verkäufer den Wagen am Montagmorgen noch nicht abmelden soll, weil er erst mit dem Wagen zur Werkstatt fährt.

Der Verkäufer hat NIEMALS etwas bemerkt, dass der Wagen „heiß“ ist. Natürlich ist der Motor nach rund 80 KM Fahrt warm/heiß, aber das ist ja normal.

Der Verkäufer ist sich 100% sicher, dass der Wagen keinerlei!! Mängel hatte…

Inzwischen ist der Verkäufer etwas fertig mit den Nerven, da das dass 1. X war, dass er ein Auto privat verkauft hat.
Kaufvertrag wurde gemacht mit den Vordrucken bei AutoScout24.de

Der Käufer erhielt vom Verkäufer nur Kopien, da er den Originalschein ja zur Abmeldung braucht.

Wie gesagt, der Verkäufer ist sich 100% sicher, dass der Wagen ok war! Ausserdem hat der Käufer sich natürlich den Wagen sehr genau angeguckt und sagte noch, dass der Wagen zum Export ist.

Muss der Verkäufer den Wagen wirklich zurück nehmen?

Vielen herzlichen Dank für Antworten!!!

Lieben Gruß,
Maria

Tach!

Am Montag kommt dann ein wilder Mängelbericht der „Werkstatt“ und der Vorschlag, x % des Kaufpreises zurückzuzahlen, dann würde er das Auto behalten.

Das ist ein üblicher Trick im Autodealer-Milieu.
Viele unerfahrene Privatleute lassen sich dadurch einschüchtern.
Rechtlich ist hier, ein entsprechender Ausschluß der Sachmängelhaftung im schriftlichen Kaufvertrag und ggf. eine ehrliche, vollständige Beschreibung evtl. vorhandener Mängel vorausgesetzt, für den Käufer sowieso nichts zu holen.

Ein großer Fehler scheint mir dahingehend gemacht worden zu sein, dass das Fahrzeug angemeldet an den Käufer übergeben worden ist.

Dem Verkäufer ist zu raten, das Auto sofort abzumelden.
Wenn die Kennzeichen noch am Auto sind, bei der Zulassungsstelle als verloren angeben.
Auf Anrufe des Käufers nicht mehr reagieren, wenn kein Mangel verschwiegen worden ist.

Jedes Telefonat mit solchen Leuten ist verschwendete Zeit.

Gruß,
M.

Ein großer Fehler scheint mir dahingehend gemacht worden zu
sein, dass das Fahrzeug angemeldet an den Käufer übergeben
worden ist.

Ich lese da was von roten Nummernschildern…

Hallo Maria!

wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft, damit nach Hause fährt
(mit roter Nummer) und 3 Stunden später anruft, dass der Wagen
ganz heiß ist, muss man ihn zurück nehmen?

Der Käufer erhielt vom Verkäufer nur Kopien, da er den
Originalschein ja zur Abmeldung braucht.

Der Verkäufer hat hoffentlich den vollständigen Kaufpreis bereits erhalten.

Einiges spricht dafür, dass der Käufer ein schräger Vogel ist. Wenn es keine Mängel gab, die der Verkäufer kannte, aber verschwieg, wird am Kaufpreis nicht gerüttelt. Basta.

Gruß
Wolfgang

§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
Hallo,

Wenn die Kennzeichen noch am Auto sind, bei der
Zulassungsstelle als verloren angeben.

wenn es denn so einfach wäre…

In der Regel begibt man sich mit derartigen Lügen schnell selbst in juristische Schwierigkeiten. Insbesondere, wenn der Wagen anschließend mit genau den Kennzeichen wieder an- oder umgemeldet werden soll. Oder wenn das Fahrzeug zu dem die Kennzeichen gehören, bei einer Verkehrskontrolle geprüft wird und die angeblich verlorenen Kennzeichen inkl. der Siegel an diesem angebracht sind…

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html

Oh oh. Tolle Tipps hier im „Expertenforum“…

S.J.

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