gebühren mietvertrag austritt

darf eine hausverwaltung gebühren von 100 euro erheben, die vorher nicht vereinbart waren, wenn man aus einem mietvertrag austritt? und wenn es sich um eine wg handelt? einer von 3 zieht aus, stellt einen nachmieter? dass die hausverwaltung den neuen nicht akzeptieren muss, ist klar, aber darf sie 100 euro verlangen, weil ein neuer mietvertrag angesetzt werden musste? obwohl das vorher nie so gehandhabt wurde, wenn einer auszog?

Hallo,

soweit ich weiss, darf ein Verwalter dies nicht, ein VM in gewisser Höhe schon, obwohl die Gebühr von 100 € dann eher zu hoch wäre.

Aber - wie gesagt - eine Verwaltung darf dies nicht, dass würde dann als versteckte Maklergebühr gewertet.

Siehe auch diesen Thread /t/mietvertragsgebuehr/4062797

Gruß
Nita

Hallo,

darf eine hausverwaltung gebühren von 100 euro erheben, die
vorher nicht vereinbart waren, wenn man aus einem mietvertrag
austritt?

Man kann aus einem Mietvertrag nicht austreten.

Was sind das für Gebühren?

und wenn es sich um eine wg handelt?

Jeder ein Hauptmieter? Oder ein Hauptmieter und dazu Untermieter?

einer von 3 zieht aus, stellt einen nachmieter? dass die
hausverwaltung den neuen nicht akzeptieren muss, ist klar, aber darf
sie 100 euro verlangen, weil ein neuer mietvertrag angesetzt werden
musste?

Kommt drauf an.
Wurde die Kündigungsfruist eingehalten?

obwohl das vorher nie so gehandhabt wurde, wenn einer auszog?

Gewohntheitsrecht gibt es hier nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag,

Hallo,

darf eine hausverwaltung gebühren von 100 euro erheben, die
vorher nicht vereinbart waren, wenn man aus einem mietvertrag
austritt?

Man kann aus einem Mietvertrag nicht austreten.

Was sind das für Gebühren?

und wenn es sich um eine wg handelt?

Jeder ein Hauptmieter? Oder ein Hauptmieter und dazu
Untermieter?

einer von 3 zieht aus, stellt einen nachmieter? dass die
hausverwaltung den neuen nicht akzeptieren muss, ist klar, aber darf
sie 100 euro verlangen, weil ein neuer mietvertrag angesetzt werden
musste?

Kommt drauf an.
Wurde die Kündigungsfruist eingehalten?

obwohl das vorher nie so gehandhabt wurde, wenn einer auszog?

Gewohntheitsrecht gibt es hier nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo und vielen Dank!
Mit „Austritt“ meine ich eine Kündigung.
Nein, nicht fristgerecht…
Bei den Gebühren handelt es sich um angebliche Vertragsgebühren.
Alle 3 sind Hauptmieter, es hat allerdings nicht jeder einen seperaten Mietvertrag, sondern alle 3 sind als gleichwertige Mieter unter einem Vertrag.
Beste Grüße

Hallo,

Mit „Austritt“ meine ich eine Kündigung.

Okay.

Nein, nicht fristgerecht…

Dann ist man vermutlich auf das Wohlwollen des Vermieters bezgl. Nachmieter etc. angewiesen.

Bei den Gebühren handelt es sich um angebliche
Vertragsgebühren.

Die kann man dann bezahlen oder eben die Kündigungsfrist einhalten.

Alle 3 sind Hauptmieter, es hat allerdings nicht jeder einen
seperaten Mietvertrag, sondern alle 3 sind als gleichwertige
Mieter unter einem Vertrag.

Ups. Ganz schlecht. Dann müssten nämlich alle drei gleichzeitig kündigen, einer allein kann das gar nicht. Die Kündigung wäre dann unwirksam. Ein Grund mehr, den Ball flach zu halten.

Aber: ianal! Im Zweifel vielleicht mal mit dem Mietvertrag beim Mieterbund vorsprechen.
Gruß
loderunner

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Alle 3 sind Hauptmieter, es hat allerdings nicht jeder einen
seperaten Mietvertrag, sondern alle 3 sind als gleichwertige
Mieter unter einem Vertrag.

Ups. Ganz schlecht. Dann müssten nämlich alle drei
gleichzeitig kündigen, einer allein kann das gar nicht. Die
Kündigung wäre dann unwirksam. Ein Grund mehr, den Ball flach
zu halten.

Alle 3 sind Hauptmieter, es hat allerdings nicht jeder einen
seperaten Mietvertrag, sondern alle 3 sind als gleichwertige
Mieter unter einem Vertrag.
Ups. Ganz schlecht. Dann müssten nämlich alle drei
gleichzeitig kündigen, einer allein kann das gar nicht. Die
Kündigung wäre dann unwirksam. Ein Grund mehr, den Ball flach
zu halten.

Weshalb? Was, wenn ein Paar eine Wohnung bewohnt, sich dann trennt und einer zieht aus? Es ist doch nicht üblich, dass man seperate Mietverträge hat? Wenn im Mietvertrag nirgends steht, dass nur alle 3 gleichzeitig ausziehen dürfen…? Aber ja, es stimmt schon, dass man auf das Wohlwollen einer Hausverwaltung angewiesen ist, wenn man z.B. aus einer unerwarteten beruflichen Veränderung heraus die Stadt verlassen musste und deshalb nicht fristgerecht gekündigt werden konnte… Inwiefern kann man § 2 Absatz 2 Punkt 2 WoVermRG geltend machen?
Herzlichen Dank!

Hallo,

Was, wenn ein Paar eine Wohnung bewohnt, sich dann
trennt und einer zieht aus? Es ist doch nicht üblich, dass man
seperate Mietverträge hat?

Ja. Das ändert aber nichts: bei einem Vertrag zwischen Vermieter und mehreren Mietern müssen alle Mieter zusammen kündigen. Wenn nur einer rauswill und die anderen Mitmieter nicht zustimmen, muss er diese ggf. auf eine gemeinsame Kündigung verklagen. Siehe z.B.: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-mieter.html

Wenn im Mietvertrag nirgends steht,
dass nur alle 3 gleichzeitig ausziehen dürfen…?

Das muss nicht drinstehen, dass ist allgemeines Vertragsrecht.

Inwiefern kann man § 2 Absatz 2 Punkt 2 WoVermRG geltend
machen?

Ich habe nicht die geringste Ahnung, was Du meinst. Vielleicht das falsche Gesetz? Kontrollier mal, ob Du das: http://www.gesetze.juris.de/wovermrg/__2.html meinst.
Gruß
loderunner (ianal)

Ja, das Gesetz ist schon das richtige. Die Hausverwaltung ist im beschriebenen Fall gleichzeitig Vermittler und es gibt mehrere Beispielfälle, innerhalb derer entschieden wurde, dass eine Hausverwaltung keine Vertragsgebühren erheben darf…

Siehe auch hier:

http://www.mietrecht-einfach.de/vertragsgebuehr.html

Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dies nur beim Einzug in eine Wohnung gilt („versteckte Maklergebühren“). In dem beschriebenen Fall, wurde die Gebühr erhoben, weil ein neuer Mietvertrag zustande kommen muss, weil einer auszieht…

Danke für die schnellen Antworten!