Hallo an alle,
mal angenommen: Eine Person x zieht in eine Mietwohnung. Die Mietwohnung wird durch eine Immobilien-Firma im Auftrag des Eigentümers vertreten.
Die Immobilien-Firma sieht eine Vertragsgebühr (nur zur Unterzeichung des Mietvertrags) von 180,- Euro vor.
Ist das rechtens?
Im Buch „Mietrecht aktuell“, Ausgabe 2003 steht:
„[…] Ein weiterer Begriff ist die so genannte Bearbeitungsgebühr. Häufig verlangen Vermieter einen Betrag von 100 bis 150 Euro lediglich dafür, dass sie einen Mietvertragsformular ausfüllen. Alle diese Zahlungen können zurückgefordert werden. Die Ansprüche auf Rückzahlungen verjähren nach vier Jahren.“
Auf der Seite des Hamburger Mietervereins steht:
„TIPP 17: Maklergebühr: (bei Sozialwohnungen unzulässig!) Sie beträgt höchstens das Zweifache der Monatsmiete (ohne abzurechnende Nebenkosten) zuzüglich Mehrwertsteuer und setzt eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers voraus. Hausverwalter, Vermieter und Vormieter dürfen keine Gebühr (Courtage) nehmen. Zu Unrecht gezahlte Courtage kann zurückverlangt werden, aber nur innerhalb von 3 Jahren! - Ob der Vermieter oder der Verwalter eine Vertragsausfertigungsgebühr o.ä. vereinbaren darf, ist in der Rechtsprechung umstritten, wird aber wohl überwiegend abgelehnt, jedenfalls wenn sie deutlich über etwa 80,-- EURO liegt.“
Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
Was gilt in diesem Fall?
Was sollte Person X tun?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
LG LouLou