Ich kenne etliche Vermieter, aber niemand, der auf diese Idee käme - und wenn meine ich: das dürfte sicher ein nicht ganz unproblematisches Mietverhältnis werden 
Aber hier eine „Darstellung“ des Deutschen Mieterbundes
http://www.mieterbund.de/863.html
Solche nicht durch Urteile belegten „Darstellungen“ sind jedoch oftmals Wunschdenken des DMB und daher mit Vorsicht zu genießen.
In diesem Fall gibt es allerdings entsprechende Rechtsprechung - d.h. kurz gesagt: die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Genaueres ist hier nachzulesen:
/t/mietvertragsgebuehr/4062797