Hallo liebe Community!
Ich werde bald in eine neue Wohnung ziehen. Da ich die Vormieter gut kenne und die mich als Nachmieter vorgeschlagen haben war kein Makler nötig. Allerdings war nicht gleich klar, ob ich die Wohnung haben kann, da die Verwaltung noch einen weiteren Interessenten berücksichtigen wollte, der wiederum ein Freund des Besitzers ist. Dieser hat sich jedoch ohne die Wohnung je gesehen zu haben schon dagegen entschieden - für mich ist nun also freie Bahn.
ALLERDINGS habe ich mir nun eine ganz hypothetische Frage gestellt:
Könnte ein Vermieter nun Folgendes schreiben?:
„Da wir hier ohne unseren Makler gearbeitet haben und Sie damit auch keine Courtage zu zahlen haben, muss ich Ihnen zumindest meine Auslagen in Rechnung stellen. Dies als Hinweis vorweg.“
Hätte ein Vermieter das Recht zu dieser Forderung?
Danke euch schonmal!
Lukas.