Geburtsurkunde! Zwischenname fehlt!

Hallo, wer hat eine Antwort auf folgende fiktive Frage:

Ein Baby wird geboren und die Mutter hat einen Zettel im KKH mit dem Namen ausgefüllt; mit „Vorname + Nachname“. Am Tag der Abholung der Geburtsurkunde gehen Vater und Mutter zum Amt und beantragen das Gemeinsame Sorgerecht.

Hier entscheiden beide sich zusätzlich für einen Zwischennamen und lassen offiziell einen „Vornamen + ZWISCHENNAMEN + Nachnamen“ auf der Sorgerechtserklärung eintragen.

Mit dieser Urkunde gehen beide dann zum Standesamt. Die Frau dort ist sehr im Stress und vergisst, den „Zwischennamen“ auf der Geburtsurkunde einzutragen, obwohl ihr die Sorgerechtserklärung vorliegt.

Tage später bemerken beide das Fehlen des Zwischennamens und bitten um Änderung, allerdings wird ihnen nun mitgeteilt, dass eine Änderung nicht möglich sei. Ein Fehler der ihnen gleich am Tag der Aushändigung hätte auffallen müssen; sowieso würde das Standesamt sich den Namen von diesem besagten Zettel aus dem Krankenhaus holen. (Dieser trägt nicht mal eine Unterschrift.)

Die Eltern legen dann mündlich Widerspruch beim Amtsleiter ein; schließlich soll das Kind den Zwischennamen auch erhalten. Der Amtsleiter weigert sich ebenfalls und legt die Sache dem Amtsgericht zur Entscheidung vor.

Frage 1: Die Standesbeamtin hat sich in diesem Fallbeispiel ja eindeutig versehen, ihr wurde die Sorgerechtserklärung ja vorgelegt, die Eltern haben auf den Verwaltungsakt vertraut. Wieso kann nicht einfach der Zwischenname neu eingesetzt werden?

Frage 2: Die Urkunde „Gemeinschaftliches Sorgerecht“ enthält nun ja einen „Zwischennamen“, die Geburtsurkunde nicht. Geht das überhaupt rechtlich?

Frage 3: Es steht eine Taufe an. Könnte es Probleme geben?

Hallo, wegen dem Text, den habe ich nun extra allgemein gehalten, deswegen verstößt er nicht gegen die Grundsätze, der Moderator hatte mich darauf aufmerksam gemacht.

Und zum Zwischenname: Dort wo ich herkomme ist der üblich. Jeder hat einen, meine Frau, ich, meine Eltern, ihre Eltern, u.s.w. ist bei uns einfach so. Gruß

Moin, andy,

Und zum Zwischenname: Dort wo ich herkomme ist der üblich.

das mag sein, bei uns gibt es aber keine Zwischennamen.

Also dann zu den Fragen (habe ich wohl zu eng gesehen):

Frage 1: Warte die Gerichtsentscheidung ab, der Standesbeamte glaubt ja bestimmt, gute Gründe zu haben.

Frage 2: Maßgeblich für den Rest des Lebens ist die Geburtsurkunde. Eine Urkunde „Gemeinschaftliches Sorgerecht“ interessiert nur, solange die Vereinbarung zum Sorgerecht hält. Sollten sich die Eltern morgen anders besinnen, können sie die Urkunde wegschmeißen, kein Hahn kräht danach.

Frage 3: Der Pfarrer tauft, was immer ihm da hingehalten wird, der braucht noch nicht mal eine Geburtsurkunde.

Gruß Ralf

Moin, andy,

Und zum Zwischenname: Dort wo ich herkomme ist der üblich.

das mag sein, bei uns gibt es aber keine Zwischennamen.

Kommt drauf an wo ihr seid, wenn das fiktive Kind nun aber ein OStfrees ist aus deinem Wikilink… „Diese Namensbildung ist in Deutschland nur im Ostfriesischen zulässig“

Allerdings fragih mich auch, was die das mit den GEburtsurkunden immer so eilig haben, will schliesslich überlegt sein sowas, dass es sogar Annahmestellen für den Papierkrieg im Krankenhaus direkt gibt.
Kein Wunder wenn da mal was im PDA-RAusch voreilig hingekritzelt wird…
Gruß Susanne

[MOD] Kein Verstoß gegen FAQ:1129!
Hi!

wahrscheinlich antwortet keiner, weil die Frage gegen FAQ:1129 verstößt.

Woran machst Du denn diesen Verstoß fest? Hier ist doch (jetzt) von eine x-beliebigen Familie die Rede! (Über den gelöschten Vorgängerartikel müssen wir nicht streiten.)

Also, alles okay hier!

MOD Liza
die eingestehen muss, dass ihr das Konstrukt des Zwischennamens bis eben völlig unbekannt war!

Hallo,
wenn der Standesbeamte einen Buchstaben vergisst, also z. B. Henz statt Heinz oder Mnika statt Monika, dann heißt das Kind eben so. Da führt - zumindest außergerichtlich - kein Weg vorbei.

Gruß
MOXA

HAllo, bei der dann folgenden Namensänderung hält sich das aber in Grenzen, denn da wird nur geschaut ob ein Fehler vm Standesbeamten gemacht wurde und erst wenn das verneint wurde (bei dem ZWischennamen denkbar, bei Mnika und Hns eher bejaht), muss man übers GEricht gehen. Aber da stellt man einen Antrag, und das wird geprüft und dann ergeht ein gerichtlicher Beschluß, dass der Name auch ohne Zwischennamen ok ist. Und wenn man dann gerichtlich festgestellt hat, dass nicht eineKorrektur vorzunehmen ist, sondern eine Änderung, kann man bei der Namensänderungsbehörde eine solche anstreben.
Wie die zu ZWischennamen stehen kann ich aber nicht sagen. Normalerweise ist es aber kein größerer Beinbruch in so einem jungen Leben die Änderung durchzubekommen (also mal angenommen es wäre ein VErschreibser des Standes-BEamten Anne statt Anna oder so), denn das polizeiliche Führungszeugnis ist ja wohl lupenrein und gewöhnung an den falschen Namen ist auch noch nicht eingetreten.
Zu Namensänderungen und wie das geht steht schon viel im Archiv
Gruß Susanne