Gefährlichkeitsprüfung für Hunde

Hallo an alle!

Leider ist heute der Worst Case aller Hundebesitzer passiert, meine ältere Hundedame (Schäfer-Beagle-Mix, ca.10Jahre alt) hat ein Reh gerissen.
Es war meine Schuld, ich war unachtsam und habe mich zu sehr auf Sie verlassen - beim spazieren gehen trotet Sie in der Regel neben mir her und ist sehr gut abrufbar, darauf habe ich mich einmal zu viel verlassen…
Es ist schrecklicherweise passiert, ich habe die Polizei gerufen, die kam auch bald und mußte den Förster rufen, der das Reh erschossen hat.
Zuhause rief mich dann das Ordnungsamt an, hat mich über den weiteren Verlauf aufgeklärt und unter anderem von einer evtl.„Gefährlichkeitsüberprüfung“ durch das Veterinär Amt geredet.
Ich kenne lediglich den allseits bekannten Wesenstest, aber was ist eine Gefährlichkeitsüberprüfung? Was muß ich mit meinem Hund bei so einer Prüfung tun?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Und ich möchte darum bitten, das mir jetzt keine Hasstiraden geschrieben werden, wie böse Hunde sind, wie unverantwortlich ich gehandelt habe und und und (letzteres ist mir absolut bewusst, Hunde aber sind nicht böse sondern folgen einfach ihrem Instinkt, den ich für wenige Sekunden unglücklicherweise unterschätzt habe)Es ist schlimm genug für mich, das sowas nach 20 Jahren Hundehaltung das erste mal passieren musste.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten!

Vielen Dank :smile:
Trine80

Kann mir jemand weiterhelfen?

Leider nicht direkt.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten!

Hilfreich auch nicht, aber vielleicht etwas tröstend?

Meine Hündin hat das gleiche vor 8 Jahren veranstaltet. Allerdings habe ich nicht die Polizei, sondern nur den Jäger gerufen.

Was die Gefährlichkeitsprüfung anbelangt habe ich im Netz dies gefunden:

http://www.hundetreff-lauenau.de/?Aufgesp%FCrt%26nbs…

und kann mir nicht vorstellen, dass ein Wesenstest für Deine Hündin zwanghaft notwendig sein wird, da Sie ja weder einen Menschen noch ein anderes „Haustier“ verletzt hat oder ihm gegenüber ein agressives Verhalten gezeigt hat.

Es handelte sich ja nun um ein Wildtier und wie Du schon schriebst, ist es ja nunmal in Ihrem Instinkt diese Tiere zu jagen und zu töten. Punkt.

IMHO ist die Androhung der Gefährlichkeitsprüfung in Form eines Wesenstests nur rein formell.

Drück Dir die Daumen…

P.S. War das Reh denn gesund? bzw. in irgendeinerweise „gefangen“?

LG Motorradmieze

Danke für den Link und danke für die tröstenden Worte!
Ich glaube, dass das kein krankes Reh war. Allerdings wurden durch eine Großbaustelle mitten in den Feldern die gewohnten Wanderwege der Rehe zerstört und immer wieder verirren sich Rehe und stehen plötzlich vor einem Bauzaun oder dem angrenzenden Sportplatz(ich habe schon beobachtet, wie ein ganzes Rudel Rehe über einen Bauzaun springen wollte, dass das schief ging, brauche ich nicht erwähnen…).
Und leider waren wir (also mein Hund und ich) wie auch das Reh heute zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort, so fies das klingen mag :frowning: Ein weiteres Reh lief die ganze Zeit völlig planlos und natürlich auch panisch über den Fußballplatz und hat zum Glück ein Loch im Zaun gefunden.
Aber zurück zum Thema:
Der Herr vom Ordnungsamt war ganz ehrlich sehr freundlich, selber Hundebesitzer (und hatte wohl auch etwas Mitleid, weil ich meine Tränen kaum unterdrücken konnte)
Er sagte mir, dass es sich nicht um einen Wesenstest handeln wird, sondern nur bei unklarer Aktenlage eine Gefährlichkeitsprüfung, aber mich beschleicht der Gedanke, das es sich eh um ein und das selbe handelt.
Und beim Veterinäramt haben die mir gesagt, dass es ungewiss ist, ob es so weit kommt. Es ist noch nie was vorgefallen mit meinen beiden Hunden, kein Stress, keine Beißerei, keine Anzeigen und co. Kann also sein, dass es bei der Anzeige und dem Bußgeld bleibt.
Ich bin wirklich todtraurig wegen dem Reh und ärger mich maßlos über mich, dass ich dämlich genug war das Restrisiko zu vergessen und fälschlicherweise blindes Vertrauen vorgestreckt habe. Es sind am Ende doch „Raubtiere“, die sich vom Instinkt leiten lassen und am Ende nur bedingt berechenbar sind :frowning:

Aber in so einer Situation geht einem ja jeder Sch*** durch den Kopf. Das geht von der angst, dass der Hund getötet wird bis hin zur Angst den Hund abgeben zu müssen oder ihn ins Tierheim geben zu müssen. Schrecklich…
Ich lerne draus, auch wenns meinem Mädchen nicht gefallen wird, aber ab sofort ist absoluter Leinenzwang angesagt, selbst für den anderen „Feigling“ der kein Interesse am jagen hat…

Ich lerne draus, auch wenns meinem Mädchen nicht gefallen
wird, aber ab sofort ist absoluter Leinenzwang angesagt,

Würde ich Dir auch raten!!! Zumindest meine Dame hat nach diesem Vorfall sowieso (wie man so schön sagt „Blut geleckt“) und nur noch die Nase am Boden.

Seitdem fahre ich regelmäßig - wenn es die Zeit erlaubt - an andere Stellen, an denen es garantiert nichts Vierbeiniges zu jagen gibt:wink:

selbst für den anderen „Feigling“ der kein Interesse am jagen
hat…

Schade, aber wahrscheinlich wg. anderer Leute unumgänglich :frowning:

Wünsch Dir nochmals alles Gute…, mit der Zeit verblassenn die schrecklichen Bilder!

MoMi

Halo Trine,

Leider ist heute der Worst Case aller Hundebesitzer passiert,
meine ältere Hundedame (Schäfer-Beagle-Mix, ca.10Jahre alt)
hat ein Reh gerissen.

Das ist sicher auch eine traumatische Erfahrung für dich.

Es war meine Schuld, ich war unachtsam und habe mich zu sehr
auf Sie verlassen - beim spazieren gehen trotet Sie in der
Regel neben mir her und ist sehr gut abrufbar, darauf habe ich
mich einmal zu viel verlassen…

Ja, das ist eben das Problem, dass man vorher gewusst haben müsste, was später passiert … Dann hätte ich meinem Mann auch seine letzte Motorradtour ausgeredet/verboten.

Es ist schrecklicherweise passiert, ich habe die Polizei
gerufen, die kam auch bald und mußte den Förster rufen, der
das Reh erschossen hat.

Ich möchte dich ausdrücklich für dein diesbezügliches Verhalten loben!!! Andere Hundebesitzer hätten es aus Angst vor Konsequenzen evtl. darauf angelegt, unbemerkt zu entkommen und das Reh seinem Schicksal zu überlassen.

Zuhause rief mich dann das Ordnungsamt an, hat mich über den
weiteren Verlauf aufgeklärt und unter anderem von einer
evtl.„Gefährlichkeitsüberprüfung“ durch das Veterinär Amt
geredet.

So eine Prüfung halte ich auch hier nicht für opportun und im V-amt sitzen ja auch keine Deppen, die einen instinktgemäß jagenden Hund einer solchen Prüfung (die er ja eigentlich schon mit besagtem Ergebnis bestanden hat :smile:) zu unterziehen.

Zukünftig würde ich dir aber raten, prekäre Gebiete zu meiden bzw. eine lange Leine/Schleppleine zu verwenden, um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden.

Und ich möchte darum bitten, das mir jetzt keine Hasstiraden
geschrieben werden, wie böse Hunde sind, wie unverantwortlich
ich gehandelt habe und und und (letzteres ist mir absolut
bewusst, Hunde aber sind nicht böse sondern folgen einfach
ihrem Instinkt, den ich für wenige Sekunden unglücklicherweise
unterschätzt habe).

In unserem Garten sind oft Rehe und sonstiges Wildzeug unterwegs und wir lieben das. Wir hatten früher auch einen Hund und kennen daher auch die andere Seite :wink: Manchmal ist es unter insgesamt zumutbaren Verhältnissen einfach nicht auszuschließen, dass soetwas mal passiert und dann sollte man sich auch nicht jahrelang in Schuldgefühlen wälzen.

Welcher Katzenbesitzer, dessen Liebling eine Maus oder einen jungen Vogel etc. liquidiert, macht darum viel Geschiss???

Es ist schlimm genug für mich, das sowas
nach 20 Jahren Hundehaltung das erste mal passieren musste.

Schau, es kann mal passieren - wie sonstige Unfälle auch. Man muss hoffen und beten, die Gefahren erkennen und nach Möglichkeit minimieren - mehr geht halt nicht.

Liebe Grüße,
sine

Hallo,

wenn du großes Pech hast, musst du zum Wesenstest und kriegst eine Anzeige wegen Wilderei. Wenn du den Test nicht bestehen solltest, sind dann u,U. Konsequenzen wie Leinen-/ Maulkorbzwang und eine erhöhte Besteuerung fällig. In diesem Fall kann das teuer werden.

Wenn die Leute im Ordnungs- und Veterinäramt normal denken, passiert gar nichts von alldem. Erlebt habe ich die Hardcore-Variante aber schon. Den Hundebesitzer kostete das Spielchen dann mal eben 3000 Euro.

Der Test wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der normale Test für potentiell gefährliche Hunde („Wesenstest“) sein. Dieser Test ist nicht speziell auf Jagdverhalten ausgelegt, enthält aber in den meisten Fällen Sequenzen, die den Jagdtrieb ansprechen. Sichtjäger sind da schon gefährdet, darauf anzuspringen, Nasenjäger eher nicht.

Erfreulicherweise ist es verboten, lebende Tiere einzusetzen. D.h., dass man weder eine Katze noch ein Kaninchen loslassen darf, um zu testen, ob der Hund hinterherrennt. Ich habe aber schon Tests gesehen, bei denen ein Hasenbalg hinter einem Moped hergezogen wurde. Das passiert gerne mal, wenn im Ordnungsamt ein Jäger sitzt oder der Gutachter Jäger ist.

Manche Tests kann man im Internet finden, wenn man nach seinem Bundesland googelt. Wenn du weißt, ob du zum Test musst, lass dir eine Liste der Gutachter geben und informiere dich über sie. Die meisten haben einen „Ruf“. Auch die Preise sind durchaus unterschiedlich.

Rein vom Gefühl her würde ich nach den von dir beschriebenen Reaktionen der Beteiligten aber erst mal gelassen bleiben. Vermutlich verläuft das Ganze im Sande.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,

wenn du großes Pech hast, … kriegst
eine Anzeige wegen Wilderei.

Wilderei läge vor, wenn der Hundehalter seinen Hund auf das Reh gehetzt hätte, um sich dieses widerrechtlich anzueignen.

Gruß

Johnny

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Hallo Johnny,

Wilderei läge vor, wenn der Hundehalter seinen Hund auf das Reh gehetzt hätte, um sich dieses widerrechtlich anzueignen.

Offenbar nicht nur dann:

§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

  1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
  2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört ,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Hervorhebung durch mich).

Nicht nur das Aneignen ist strafbar, auch die Beschädigung.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo Jule,

§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts:

  1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem :smiley:ritten zueignet oder
  2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten :zueignet, beschädigt oder zerstört ,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe :bestraft.

(Hervorhebung durch mich).

Nicht nur das Aneignen ist strafbar, auch die Beschädigung.

Zitat aus einer Diskussion zu diesem Thema bei
http://www.jagdrecht.de/forum/index.php?page=Thread&… :

"Nein, hier liegt keine Wilderei vor. § 292 StGB ist ein Unternehmensdelikt, d.h. der Hundehalter muß die in Nr. 1 und 2 genannten Handlungen unternommen haben. Das hat er aber nicht, sondern vielmehr der Hund. Wie Ned Kelly richtig zitiert, würde etwas anderes gelten, wenn er den Hund auf das Stück gehetzt hätte. Dann benutzt er den Hund als Werkzeug und stellt mit Hilfe des Hundes dem Wild nach.
Darüner
[sic] hinaus fehlt es im vorliegenden Fall am Vorsatz. Fahrlässige Wilderei ist nämlich nicht strafbar."

Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt das schlüssig. Ich habe auch noch nie in diesem Zusammenhang von einer Verurteilung wegen Wilderei gehört.

Gruß

Johnny

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Hallo.
Was mich wundert, was war mit dem Reh? War es veletzt oder krank o.ä? Rehe sind Fluchttiere und wer schon mal Rehe auf der Flucht gesehen hat, weiss was die für ein Tempo draufhaben. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein normaler 10 Jahre alter Hund (kein ausgebildeter Jagthund) ein normales, gesundes Reh zur Strecke bringt.
Auf alle Fälle war Dein handeln danach mit Polizei und Förster der richtige Weg.
Gruss Peter

Hallo Peter,

lies hier:

/t/gefaehrlichkeitspruefung-fuer-hunde/6297864/3

Viele Grüße

Kathleen

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Hallo Johnny,

Ich bin kein Jurist

Ich auch nicht :smile:.

Ich habe auch noch nie in diesem Zusammenhang von einer Verurteilung wegen Wilderei gehört.

Ich habe in einem solchen Fall die Anzeige der Wilderei mitbekommen und die Tatsache, dass der Hundebesitzer 2000 Euro zahlen musste. Ob als Folge einer tatsächlichen Verurteilung wegen Wilderei oder als anderweitiges Bußgeld (?) kann ich allerdings nicht sagen.

Einer der damaligen Amtsveterinäre in meinem Gutachterbereich - ein passionierter Jäger - hat alle diesbezüglichen Ereignisse wegen Wilderei zur Anzeige gebracht. Wie erfolgreich diese waren, weiß ich aber nicht. Mit normalem Rechtsempfinden betrachtet, erscheint mir persönlich die Aussage deiner Quelle ebenfalls logisch.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

was geschehen ist, ist bedauerlich. Leider ist es so wie immer - der Halter hat es verbockt und der Hund muß es ausbaden.

Es ist immer wieder verwunderlich und unverständlich, daß die Hundehalter meinen ihr Hund sei der liebste auf der Welt. Ein Hund ist und bleibt ein Carnivore - vulgo Fleischesser und somit Raubtier. Egal wie viel Generationen der Züchtung, Domestizierung dazwischen liegen.

Nur so weit - diese Fußhupen wie Yorkshire-Terrier wurden als Jagdhunde für die Bergwerke gezüchtet um die Ratten in erträglichen Grenzen zu halten.

Ich hoffe für Euch, daß das alles gut abgeht.

Und für die Zukunft nimm deinen Hund an die Leine!

Gruß Kapok

Hallo,

eine Straftat liegt erst dann vor, wenn dieser eine willentliche menschliche Entscheidung zugrunde liegt. Handelt ein Tier aus eigenem Entschluss, so liegen regelmäßig lediglich zivilrechtliche Ansprüche vor.
Allerdings kann der Halter zu einem Garanten werden, der dafür zu sorgen hat, dass das Tier keinen Schaden anrichtet (er also durch Unterlassen für das Handeln des Tieres verantwortlich wird). Wenn ich mir einen Löwen halte und diesen auf dem unbefriedeten Besitztum herumlaufen lasse, wäre ich bei Körperverletzungen durch diesen durchaus strafrechtlich zu belangen, denn ich habe es unterlassen, eine Gefahr zu beseitigen (das könnte sogar bis zu bedingtem Vorsatz gehen).

Gruss

Iru

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Hallo und danke für die Zahlreichen Antworten :smile:
@ Kapo-Kid: ich lese, dass Du dich ebenfalls gut mit Hunden auskennst. Und natürlich hast du auch Recht damit. Aber ich denke nicht, dass es mich zu einer gewissenlosen oder schlechten Hundehalterin macht, das ich in wie gesagt über 20Jahren Hundehaltung EINEN Fehler begangen habe. Ich bin wahrlich keine Hundeanfängerin, hatte liebe Hunde und auch welche die nicht so lieb waren, wegen schlechter Vorerfahrungen. Aber alle Hunde waren sehr folgsam, gut erzogen und brav zu Mensch und Tier.
Eher sollte man DIE Leute verurteilen, die NICHT bereit sind, die Konsequenzen solcher Fehler zu tragen, und die Beute des eigenen Carnivoren Lupus lieber elendig verenden lassen, als dass sie sich der Polizei und dem Förster stellen. Aber so weit geht unsere Tierliebe dann wohl doch nicht?! Der eigene Hintern ist dann zwar gerettet, aber das gerissene Tier hatte nicht die geringste Chance, von seinem Leid schnell erlöst zu werden. DAS schockiert mich fast noch mehr, als alles andere.
Es gibt sicher keine Entschuldigung für meinen Fehler, aber wenigstens stehe ich auch dazu.

Schönen Abend noch

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Hallo Peter,

das Reh war nicht so alt. Allerdings ist dem dem Gebiet, wo es passiert ist, derzeit eine Großbaustelle, auch mit Nachbetrieb. Die alten Pfade der Rehe zu den Futterstellen, sind teilweise durch Bauzäune versperrt, alte Ruheplätze sind nun rund um die Uhr mit Scheinwerferlich beleuchtet. Ich beobachtete schon Rehe, die in voller Wucht gegen einen Bauzaun gerannt sind. Und eben solche Rehe haben sich wohl auch in dieses Sträuchergelände verirrt, und wenn dann noch Bauzäune den Rückweg versperren… Im „normalen“ Gelände hätte meine Hündin niemals ein Reh stellen können, weil Sie nicht schnell genug ist… Der Polizist vermutete auch, ob das Reh nicht schon vorher verletzt war, weil er sich nicht erklären konnte, wie es über die Baustelle dorthin kommen konnte.