Gehalt angestellt/selbstständig

Hallo!
Angenommen, jemand hat sich auf eine Stelle beworben, die sowohl mit einem freien Mitarbeiter als auch mit einem Angestellten besetzt werden kann. Welche Gehaltsvorstelung sollte man angeben, wenn es einem egal ist, ob man selbstständig oder angestellt tätig wird? Die Tätigkeit (Recherchen im Internet, Auswertungen) soll im Büro des Unternehmens ausgeübt werden - Heimarbeit ist nicht möglich.

Angenommen, man gibt eine Gehaltsvorstellung von 2.000 € brutto monatlich(= etwa 1300 € netto) als Angestellter an, wie hoch sollte dann das Gehalt für einen Selbstständigen sein? Laut Gehaltsrechner der Süddeutschen Zeitung soll die Arbeitgeberbelastung für den Angestellten bei 2.408 € Euro liegen. Von welchem Wert geht man aus, wenn man ein realitisches Selbstständigengehalt berechnen will?

Viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja!

Angenommen, jemand hat sich auf eine Stelle beworben, die
sowohl mit einem freien Mitarbeiter als auch mit einem
Angestellten besetzt werden kann. Welche Gehaltsvorstelung
sollte man angeben, wenn es einem egal ist, ob man
selbstständig oder angestellt tätig wird? Die Tätigkeit
(Recherchen im Internet, Auswertungen) soll im Büro des
Unternehmens ausgeübt werden - Heimarbeit ist nicht möglich.

Das nennt sich dann scheinselbstständig und ist nicht erlaubt.

Angenommen, man gibt eine Gehaltsvorstellung von 2.000 €
brutto monatlich(= etwa 1300 € netto) als Angestellter an, wie
hoch sollte dann das Gehalt für einen Selbstständigen sein?
Laut Gehaltsrechner der Süddeutschen Zeitung soll die
Arbeitgeberbelastung für den Angestellten bei 2.408 € Euro
liegen. Von welchem Wert geht man aus, wenn man ein
realitisches Selbstständigengehalt berechnen will?

Schwierige Frage… aber man kann es sich für seine privaten Bedürfnisse ausrechen oder man glaubt einfach mal unserem Handwerk und sagt etwa soviel wie ein Elektriker oder Schlüsseldienstmitarbeiter (nur ein Beispiel). Ich bin nicht ganz auf dem Laufenden aber so 50 Euro/Stunde werden die sich wohl mittlerweile nehmen.

Die Probleme die sich als Selbstständiger ergeben sind:
Wie oft denkst du krank zu werden? Dies mußt du aus eigener Tasche zahlen.
Wie oft möchtest du Urlaub? Dies mußt du aus eigener Tasche zahlen.
Du bist nicht mehr versichert über die Berufsgenossenschaft und mußt (solltest) dich nach etwas vergleichbaren umschauen.
Arbeitslosengeld gibt es nach einer Zeit auch nicht mehr und du solltest da Vorsorge treffen.
Du mußt Zeit für Aquise einplanen, da du nicht nur für einen Auftraggeber arbeiten kannst (scheinselbstständig).

Mal eben so selbstständig, weil der Arbeitgeber das will halte ich für Unsinn. Wenn du diesen Schritt gehen möchtest dann mach es aber nicht, weil ein Arbeitgeber darauf drängt.

Gruß
Stefan

Hallo!

Angenommen, jemand hat sich auf eine Stelle beworben, die
sowohl mit einem freien Mitarbeiter als auch mit einem
Angestellten besetzt werden kann. Welche Gehaltsvorstelung
sollte man angeben, wenn es einem egal ist, ob man
selbstständig oder angestellt tätig wird? Die Tätigkeit
(Recherchen im Internet, Auswertungen) soll im Büro des
Unternehmens ausgeübt werden - Heimarbeit ist nicht möglich.

Das nennt sich dann scheinselbstständig und ist nicht erlaubt.

Angenommen, man gibt eine Gehaltsvorstellung von 2.000 €
brutto monatlich(= etwa 1300 € netto) als Angestellter an, wie
hoch sollte dann das Gehalt für einen Selbstständigen sein?
Laut Gehaltsrechner der Süddeutschen Zeitung soll die
Arbeitgeberbelastung für den Angestellten bei 2.408 € Euro
liegen. Von welchem Wert geht man aus, wenn man ein
realitisches Selbstständigengehalt berechnen will?

Schwierige Frage… aber man kann es sich für seine privaten
Bedürfnisse ausrechen oder man glaubt einfach mal unserem
Handwerk und sagt etwa soviel wie ein Elektriker oder
Schlüsseldienstmitarbeiter (nur ein Beispiel). Ich bin nicht
ganz auf dem Laufenden aber so 50 Euro/Stunde werden die sich
wohl mittlerweile nehmen.

Solche Stundensätze zahlt aber wohl kein junges Unternehmen an einen Berufseinsteiger. Nicht bei der derzeitigen miesen Arbeitsmarktlage zumindest. Im Bereich Neue Medien kann man froh sein, wenn sich der Arbeitgeber nicht für einen Praktikanten entscheidet, der natürlich viel billiger ist. :frowning:

Die Probleme die sich als Selbstständiger ergeben sind:
Wie oft denkst du krank zu werden? Dies mußt du aus eigener
Tasche zahlen.
Wie oft möchtest du Urlaub? Dies mußt du aus eigener Tasche
zahlen.
Du bist nicht mehr versichert über die Berufsgenossenschaft
und mußt (solltest) dich nach etwas vergleichbaren umschauen.
Arbeitslosengeld gibt es nach einer Zeit auch nicht mehr und
du solltest da Vorsorge treffen.

Ja, das weiß ich.

Du mußt Zeit für Aquise einplanen, da du nicht nur für einen
Auftraggeber arbeiten kannst (scheinselbstständig).

Neben einem Auftrag, der mich zu 100% auslastet, kann ich aber keine Akquise machen. Ich weiß auch noch gar nicht, für wie lange ich die Tätigkeit ausüben könnte, also ob es ein befristeter Vertrag wäre oder ob seitens des Unternehmens an eine Dauerbeschäftigung gedacht ist. Ich hatte mich am Sonntag auf eine Stelle als freie Mitarbeiterin beworben und wurde angerufen und nach meiner Gehaltsvorstellung gefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass die Stelle entweder von einem Angestellten oder einem freien Mitarbeiter besetzt werden kann. Als ich gefragt wurde, was mir lieber wäre, antwortete ich, das hänge von den Konditionen ab. Jetzt soll ich der Personalerin meine Gehaltsvorstellung (jeweils für Festanstellung und für freie Mitarbeit) mitteilen.

Mal eben so selbstständig, weil der Arbeitgeber das will halte
ich für Unsinn. Wenn du diesen Schritt gehen möchtest dann
mach es aber nicht, weil ein Arbeitgeber darauf drängt.

Ich bin aber als Arbeitssuchende nicht in der luxuriösen Situation, große Ansprüche stellen zu können und da möchte ich einfach wissen, was für mich günstiger wäre. Die Tatsache, dass man als Angestellte in die Rentenversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss, sehe ich nicht gerade als Vorteil an. Wenn ich mal im Rentenalter bin, ist die gesetzliche Rente eh auf ein Minimum zurückgefahren und die ALV nützt einem auch nur ein Jahr lang, weil man danach sowieso ALG II bekommt. Von daher weiß ich nicht, ob das Angestelltendasein prinzipiell sicherer ist als das Selbstständigendasein.

Viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja…
…nicht erschrecken!
Du wirst ungefähr das Doppelte brauchen als ein Angestellter.
Darunter wird es auf Dauer eng werden.
Du ‚darfst‘ nämlich ALLES allein bezahlen.

Trotzdem wird das meistens gern gezahlt;
denn Du hängst nicht in der Firma.
Die brauchen Dich nicht auf der Lohnliste
und haben auch sonst nichts mit Dir zu tun
außer der Aufgabe, die Du übernimmst.
Du bist also flexibler ‚abrufbar‘ als ein Angestellter,
weil man auch davon ausgehen kann, daß Du auch andere Firmen bedienst.

Außerdem hört man besser auf Dich,

Gruss - digi (aus Erfahrung gut)

Hallo!

…nicht erschrecken!
Du wirst ungefähr das Doppelte brauchen als ein
Angestellter.
Darunter wird es auf Dauer eng werden.
Du ‚darfst‘ nämlich ALLES allein bezahlen.

Das Doppelte des Angestellten-Bruttogehalts? :-o Auch wenn ich die ganze Zeit beim Kunden verbringen würde und daher keine eigenen Arbeitsmaterialien brauche?

Trotzdem wird das meistens gern gezahlt;
denn Du hängst nicht in der Firma.
Die brauchen Dich nicht auf der Lohnliste
und haben auch sonst nichts mit Dir zu tun
außer der Aufgabe, die Du übernimmst.
Du bist also flexibler ‚abrufbar‘ als ein Angestellter,
weil man auch davon ausgehen kann, daß Du auch andere Firmen
bedienst.

Das Unternehmen würde mich in Vollzeit wollen und ich soll daher ein Monatsverdienst angeben. Daneben noch andere Unternehmen zu bedienen fiele dann flach.

Außerdem hört man besser auf Dich,

Wie meinst du das?

Viele Grüße
Tanja

Hallo!

…nicht erschrecken!
Du wirst ungefähr das Doppelte brauchen als ein
Angestellter.
Darunter wird es auf Dauer eng werden.
Du ‚darfst‘ nämlich ALLES allein bezahlen.

Das Doppelte des Angestellten-Bruttogehalts? :-o Auch wenn
ich die ganze Zeit beim Kunden verbringen würde und daher
keine eigenen Arbeitsmaterialien brauche?

Kosten:
Bruttogehalt x ca. 1,25 = Reine Arbeitskosten p.a. für den AG (in diesem Fall Du selbst)

Arbeitszeit:
365 Tage - 104 Wochenendtage - 11 Feiertage - 30 Tage Urlaub = 220 Soll-Arbeitstage
220 Sollarbeitstage - 5% Krankheit - 5% Weiterbildung (auch nötig) = 198 Anwesenheitstage
Anwesenheitsstunden p.a. = 198 Tage x 8 Std. = 1584 Std. bei Vollauslastung
Je nach dem, ob Dir Vollauslastung garantiert werden kann, würde ich nochmals 10 - 15% Abschlag machen, d.h. Du kannst zwischen 1346 und 1429 Std. p.a. beim Kunden berechnen.

Der Arbeitnehmer bekommt 261 Tage bezahlt, Du jedoch nur die Stunden, die Du abrechnen kannst. Das bedeutet, dass Du aufgrund der geringeren Zeit nochmals einen Zuschlag von ca. 50% benötigst.

Also: Bruttolohn x 1,25 (Sozialleistungen) x 1,5 (Arbeitszeit) = 87,5% Aufschlag

Von 13. Gehalt oder sonstigen Sozialleistungen wie Kantine usw. möchte ich gar nicht erst anfangen.

Ach ja, Arbeitsmaterialien, Miete für Büro, Fahrtkosten usw. noch gar nicht eingerechnet.

Die brauchen Dich nicht auf der Lohnliste
und haben auch sonst nichts mit Dir zu tun
außer der Aufgabe, die Du übernimmst.

Doch, der Einkauf muss sich in Verhandlungen mit Dir rumschlagen, die Buchhaltung muß die Rechnung bezahlen (Aufwand meiner Meinung nach ähnlich wie bei einem Angestellten).

Du bist also flexibler ‚abrufbar‘ als ein Angestellter,
weil man auch davon ausgehen kann, daß Du auch andere Firmen
bedienst.

Das stimmt. Weiterhin ist man leichter kündbar, da keine AN-Rechte gelten.

Das Unternehmen würde mich in Vollzeit wollen und ich soll
daher ein Monatsverdienst angeben. Daneben noch andere
Unternehmen zu bedienen fiele dann flach.:

Vorsicht: Scheinselbstständigkeit !!! Bitte vorher unbedingt darüber informieren.

Grüsse

Sven

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Hallo Tanja!

Ich bin nicht
ganz auf dem Laufenden aber so 50 Euro/Stunde werden die sich
wohl mittlerweile nehmen.

Solche Stundensätze zahlt aber wohl kein junges Unternehmen an
einen Berufseinsteiger. Nicht bei der derzeitigen miesen
Arbeitsmarktlage zumindest.

Das hängt im wesentlichen von deinem Vertrag ab. Bei einer festen Zusage über sagen wir mal 3 Monate kannst du deutlich runtergehen (2,5 * Brutto, mein Tip). Besteht für den Arbeitgeber allerdings die Chance jederzeit oder nach Auftragslage oder was auch immer dich nach Hause zu schicken, dann wird das sehr viel teurer.

Im Bereich Neue Medien kann man
froh sein, wenn sich der Arbeitgeber nicht für einen
Praktikanten entscheidet, der natürlich viel billiger ist. :frowning:

Das Risiko gibt es immmer und überall. Studenten, Praktikanten etc. sind immer preiwerter zu bekommen, ob dies allerdings auch immer günstiger für den Arbeitgeber ist wage ich zu bezweifeln.

Du mußt Zeit für Aquise einplanen, da du nicht nur für einen
Auftraggeber arbeiten kannst (scheinselbstständig).

Neben einem Auftrag, der mich zu 100% auslastet, kann ich aber
keine Akquise machen. Ich weiß auch noch gar nicht, für wie
lange ich die Tätigkeit ausüben könnte, also ob es ein
befristeter Vertrag wäre oder ob seitens des Unternehmens an
eine Dauerbeschäftigung gedacht ist. Ich hatte mich am Sonntag
auf eine Stelle als freie Mitarbeiterin beworben und wurde
angerufen und nach meiner Gehaltsvorstellung gefragt. Mir
wurde mitgeteilt, dass die Stelle entweder von einem
Angestellten oder einem freien Mitarbeiter besetzt werden
kann. Als ich gefragt wurde, was mir lieber wäre, antwortete
ich, das hänge von den Konditionen ab. Jetzt soll ich der
Personalerin meine Gehaltsvorstellung (jeweils für
Festanstellung und für freie Mitarbeit) mitteilen.

Den folgenden Link solltest du dir mal durchlesen.
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/2-3.html

Mal eben so selbstständig, weil der Arbeitgeber das will halte
ich für Unsinn. Wenn du diesen Schritt gehen möchtest dann
mach es aber nicht, weil ein Arbeitgeber darauf drängt.

Ich bin aber als Arbeitssuchende nicht in der luxuriösen
Situation, große Ansprüche stellen zu können und da möchte ich
einfach wissen, was für mich günstiger wäre.

Das habe ich schon verstanden, die Frage ist doch, was ist es dem Abeitgeber wert einen MA zu haben ohne jeden Kündigungsschutz, ohne Lohnfortzahlung, ohne Urlaub und den vielen kleinen Vorteilen eines Angestellten.

Die Tatsache,
dass man als Angestellte in die Rentenversicherung und in die
Arbeitslosenversicherung einzahlen muss, sehe ich nicht gerade
als Vorteil an. Wenn ich mal im Rentenalter bin, ist die
gesetzliche Rente eh auf ein Minimum zurückgefahren und die
ALV nützt einem auch nur ein Jahr lang, weil man danach
sowieso ALG II bekommt. Von daher weiß ich nicht, ob das
Angestelltendasein prinzipiell sicherer ist als das
Selbstständigendasein.

Das hab ich auch nicht behauptet, nur du brauchst das Geld trotzdem für deine eigene Art der Renten und Arbeitslosenabsicherung.

Gruß
Stefan

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Hallo!

…nicht erschrecken!
Du wirst ungefähr das Doppelte brauchen als ein
Angestellter.
Darunter wird es auf Dauer eng werden.
Du ‚darfst‘ nämlich ALLES allein bezahlen.

Das Doppelte des Angestellten-Bruttogehalts? :-o Auch wenn
ich die ganze Zeit beim Kunden verbringen würde und daher
keine eigenen Arbeitsmaterialien brauche?

Kosten:
Bruttogehalt x ca. 1,25 = Reine Arbeitskosten p.a. für den AG
(in diesem Fall Du selbst)

Arbeitszeit:
365 Tage - 104 Wochenendtage - 11 Feiertage - 30 Tage Urlaub =
220 Soll-Arbeitstage
220 Sollarbeitstage - 5% Krankheit - 5% Weiterbildung (auch
nötig) = 198 Anwesenheitstage
Anwesenheitsstunden p.a. = 198 Tage x 8 Std. = 1584 Std. bei
Vollauslastung
Je nach dem, ob Dir Vollauslastung garantiert werden kann,
würde ich nochmals 10 - 15% Abschlag machen, d.h. Du kannst
zwischen 1346 und 1429 Std. p.a. beim Kunden berechnen.

Der Arbeitnehmer bekommt 261 Tage bezahlt, Du jedoch nur die
Stunden, die Du abrechnen kannst. Das bedeutet, dass Du
aufgrund der geringeren Zeit nochmals einen Zuschlag von ca.
50% benötigst.

Also: Bruttolohn x 1,25 (Sozialleistungen) x 1,5 (Arbeitszeit)
= 87,5% Aufschlag

Also müsste man als Selbstständiger 3.750 € verlangen, wenn man das ein vergleichbares Gehalt verdienen möchte wie ein Angestellter mit 2.000 € brutto.

Von 13. Gehalt oder sonstigen Sozialleistungen wie Kantine
usw. möchte ich gar nicht erst anfangen.

Das sind aber Leistungen, die es sowieso in vielen Unternehmen generell nicht gibt.

Ach ja, Arbeitsmaterialien, Miete für Büro, Fahrtkosten usw.
noch gar nicht eingerechnet.

Die ersten zwei Posten brauche ich nicht und Fahrtkosten fallen ja auch als Angestellte an.

Du bist also flexibler ‚abrufbar‘ als ein Angestellter,
weil man auch davon ausgehen kann, daß Du auch andere Firmen
bedienst.

Das stimmt. Weiterhin ist man leichter kündbar, da keine
AN-Rechte gelten.

In der heutigen Zeit ist eh nichts mehr sicher.

Das Unternehmen würde mich in Vollzeit wollen und ich soll
daher ein Monatsverdienst angeben. Daneben noch andere
Unternehmen zu bedienen fiele dann flach.:

Vorsicht: Scheinselbstständigkeit !!! Bitte vorher
unbedingt darüber informieren.

Okay, das werde ich machen.

Vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen!

Viele Grüße
Tanja

Hallo!

Ich bin nicht
ganz auf dem Laufenden aber so 50 Euro/Stunde werden die sich
wohl mittlerweile nehmen.

Solche Stundensätze zahlt aber wohl kein junges Unternehmen an
einen Berufseinsteiger. Nicht bei der derzeitigen miesen
Arbeitsmarktlage zumindest.

Das hängt im wesentlichen von deinem Vertrag ab. Bei einer
festen Zusage über sagen wir mal 3 Monate kannst du deutlich
runtergehen (2,5 * Brutto, mein Tip).

Das wären ja 5.000 € monatlich, wenn man ein Angestelltengehalt von 2.000 Euro brutto zugrunde legt. :-o
Das erscheint mir sehr hoch.

Im Bereich Neue Medien kann man
froh sein, wenn sich der Arbeitgeber nicht für einen
Praktikanten entscheidet, der natürlich viel billiger ist. :frowning:

Das Risiko gibt es immmer und überall. Studenten, Praktikanten
etc. sind immer preiwerter zu bekommen, ob dies allerdings
auch immer günstiger für den Arbeitgeber ist wage ich zu
bezweifeln.

Das muss leztendlich der Arbeitgeber wissen. Ich muss von dem Gehalt leben können, möchte mir aber natürlich nicht durch eine zu hohe Forderung jede Chance verbauen.

Du mußt Zeit für Aquise einplanen, da du nicht nur für einen
Auftraggeber arbeiten kannst (scheinselbstständig).

Neben einem Auftrag, der mich zu 100% auslastet, kann ich aber
keine Akquise machen. Ich weiß auch noch gar nicht, für wie
lange ich die Tätigkeit ausüben könnte, also ob es ein
befristeter Vertrag wäre oder ob seitens des Unternehmens an
eine Dauerbeschäftigung gedacht ist. Ich hatte mich am Sonntag
auf eine Stelle als freie Mitarbeiterin beworben und wurde
angerufen und nach meiner Gehaltsvorstellung gefragt. Mir
wurde mitgeteilt, dass die Stelle entweder von einem
Angestellten oder einem freien Mitarbeiter besetzt werden
kann. Als ich gefragt wurde, was mir lieber wäre, antwortete
ich, das hänge von den Konditionen ab. Jetzt soll ich der
Personalerin meine Gehaltsvorstellung (jeweils für
Festanstellung und für freie Mitarbeit) mitteilen.

Den folgenden Link solltest du dir mal durchlesen.
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/2-3.html

Okay.

Mal eben so selbstständig, weil der Arbeitgeber das will halte
ich für Unsinn. Wenn du diesen Schritt gehen möchtest dann
mach es aber nicht, weil ein Arbeitgeber darauf drängt.

Ich bin aber als Arbeitssuchende nicht in der luxuriösen
Situation, große Ansprüche stellen zu können und da möchte ich
einfach wissen, was für mich günstiger wäre.

Das habe ich schon verstanden, die Frage ist doch, was ist es
dem Abeitgeber wert einen MA zu haben ohne jeden
Kündigungsschutz, ohne Lohnfortzahlung, ohne Urlaub und den
vielen kleinen Vorteilen eines Angestellten.

Ich glaube, die würden zurzeit auf jeden Fall jemanden finden, egal ob selbstständig oder angestellt. Und wenn es jemand ist, der zumindest teilweise von seinen Ersparnissen lebt.

Die Tatsache,
dass man als Angestellte in die Rentenversicherung und in die
Arbeitslosenversicherung einzahlen muss, sehe ich nicht gerade
als Vorteil an. Wenn ich mal im Rentenalter bin, ist die
gesetzliche Rente eh auf ein Minimum zurückgefahren und die
ALV nützt einem auch nur ein Jahr lang, weil man danach
sowieso ALG II bekommt. Von daher weiß ich nicht, ob das
Angestelltendasein prinzipiell sicherer ist als das
Selbstständigendasein.

Das hab ich auch nicht behauptet, nur du brauchst das Geld
trotzdem für deine eigene Art der Renten und
Arbeitslosenabsicherung.

Ja, das ist mir schon klar.

Viele Grüße
Tanja

Rehi Tanja…

Außerdem hört man besser auf Dich,

Wie meinst du das?

Die Erfahrung habe ich halt gemacht (in rund 25 Jahren weltweit),
Weil man Dich nicht mit Betriebsblindheit geschlagen sieht,
und weil man annimmt, daß durch Deine verschiedenen Auftraggeber
doch ein gewisser Synergie-Effekt entsteht, den Du halt einbringst.
Also wird man Deinen Vorschlägen/Vorstellungen recht genau zuhören.
Du bist gewissermaßen in dem Falle auch ein ‚Externer Berater‘.
Es ist der gleiche Effekt, den vor Jahrhunderten die Wandergesellen
(und heutzutage noch einige Zimmerleute) einbrachten.

Allerdings -hier Achtung! funktioniert das nur dann,
wenn Du auch wirklich einige Firmen/Auftraggeber an der Hand hast.

Und nochmal Achtung:
Hast Du das nicht (d.h. Du hast nur einen einzigen Auftraggeber),
dann begibst Du Dich auf sehr dünnes Eis wegen Scheinselbständigkeit.
Es sei denn Du bist über 60 (oder/und erfüllst einige andere Kriterien).
Es kann sogar sein, daß dann an Deinen Auftraggeber herangetreten wird,
daß der die Zahlungen (SozVers, KK,…) nachzahlt.

Es sieht mir hier so aus, als wenn Du tatsächlich eine Scheinselbständigkeit eingehst;
deswegen diese eindringhlichen Hinweise, die mit Deiner letzten Frage eigentlich nichts zu tun hatten.

Ansonsten hat Dir Sven einige gute Hinweise gegeben.
Bedenke dabei noch einmal:
Du zahlst plötzlich Deine gesamten Sozialabgaben (19%) und die Krankenkasse (14%) komplett allein.

Wie ich persönlich die Sache Scheinselbständigkeit beurteile,
tut hier nichts zur Sache, Ich empfinde es als Bevormundung.

Gruss - digi
(Gratulation!
lass Dich durch die bedenklichen Worte hier nicht von Deinem Vorhaben abbringen,
halte nur die Augen und Ohren (und Hände) offen).

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Hallo!

Außerdem hört man besser auf Dich,

Wie meinst du das?

Die Erfahrung habe ich halt gemacht (in rund 25 Jahren
weltweit),
Weil man Dich nicht mit Betriebsblindheit geschlagen sieht,
und weil man annimmt, daß durch Deine verschiedenen
Auftraggeber
doch ein gewisser Synergie-Effekt entsteht, den Du halt
einbringst.
Also wird man Deinen Vorschlägen/Vorstellungen recht genau
zuhören.
Du bist gewissermaßen in dem Falle auch ein ‚Externer
Berater‘.
Es ist der gleiche Effekt, den vor Jahrhunderten die
Wandergesellen
(und heutzutage noch einige Zimmerleute) einbrachten.

Allerdings -hier Achtung! funktioniert das nur
dann,
wenn Du auch wirklich einige Firmen/Auftraggeber an der
Hand hast.

Das habe ich mir schon gedacht.

Und nochmal Achtung:
Hast Du das nicht (d.h. Du hast nur einen einzigen
Auftraggeber),
dann begibst Du Dich auf sehr dünnes Eis wegen
Scheinselbständigkeit.
Es sei denn Du bist über 60 (oder/und erfüllst einige andere
Kriterien).
Es kann sogar sein, daß dann an Deinen Auftraggeber
herangetreten wird,
daß der die Zahlungen (SozVers, KK,…) nachzahlt.

Das ist dann Pech für den Auftraggeber.

Es sieht mir hier so aus, als wenn Du tatsächlich eine
Scheinselbständigkeit eingehst;
deswegen diese eindringhlichen Hinweise, die mit Deiner
letzten Frage eigentlich nichts zu tun hatten.

Das Unternehmen hat sich ja noch nicht für mich entschieden. Ich hatte auch noch kein Vorstellungsgespräch dort. Es kam nur ein Anruf wegen meinen Gehaltsvorstellungen.

Ansonsten hat Dir Sven einige gute Hinweise gegeben.
Bedenke dabei noch einmal:
Du zahlst plötzlich Deine gesamten Sozialabgaben (19%)
und die Krankenkasse (14%) komplett allein.

Gesamte Sozialabgaben - das sind Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, oder? Dazu kommt noch Kranken- und Pflegeversicherung.

(Gratulation!

Für was?

lass Dich durch die bedenklichen Worte hier nicht von Deinem
Vorhaben abbringen, halte nur die Augen und Ohren (und Hände) offen).

Werd’ ich machen. Vielen Dank für deine Tipps!

Viele Grüße
Tanja

Gesamte Sozialabgaben - das sind Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung, oder? Dazu kommt noch Kranken- und
Pflegeversicherung.

Arbeislosenversicherung NICHT;
Du bist doch auf Dich selber gestellt - TOTAL.
Du erhältst allerdings auch kein Arbeitslosengeld,
sondern evtl ‚nur‘ Sozialhilfe als letzten Ausweg,

Krankenkasse + Pflege Ja.
Aber die sind auch kein MUSS;
wäre allerdings absoluter Selbstmord, die nicht zu haben.
Lass Dich auf jeden Fall bei Deiner GKV freiwillig weiterversichern;
Du zahlst dort den gesamten Betrag, also nicht nur die Hälfte.
(Das ist aber im Endeffekt Augenwischerei; denn Dein (ehem?) Arbeitgeber
hat ja nur ‚seine‘ Hälfte für Dich abgeführt, Du hast ja alles eingespielt.)
Bei einer Privaten KV könntest Du böse, sehr böse Überraschungen erleben,
auch wenn diese Dich mit Superbeiträgen im ersten Jahr gern ködern.
Du kommst auch so schnell nicht mehr in eine GKV, wenn Du einmal draußen bist
(zumindest in fortgeschrittenem Alter nicht).
Ist auch verständlich; denn Du hast Dich aus der Solidargemeinschaft auf Deinen
Wunsch hin verabschiedet. Das Wichtigste ist daher,


(Gesetzliche) Rentenversicherung ist auch kein MUSS;
in meinen Augen vergebens ausgegebene Beiträge -
lieber privat vorsorgen.
Beachte dabei aber ob Du evtl freiwillig die Mindestbeträge der RV zahlst;
so erhältst Du Dir die Beitragszeiten und die spätere Anwartschaft.
Diese Rentenversicherung wird bei Selbständigen gern ‚vergessen‘,
weil das Geld gebraucht wird, und es zwischen den Fingern einfach so zerrinnt.
Das ist nicht so gut; denn eines Tages springst Du nicht mehr über die Hürde von 2 m Höhe.

Das alles trägt zu dem doppelten Betrag (wie erwähnt) bei.
Und dann denke daran, daß Du von Deinen Einkünften 1/3 (mindestens)
an Steuern und Abgaben zahlst.

Solltest Du die Position erhalten,
empfehle ich Dir dringend, einen Kurs bei der IHK mitzumachen;
das ist m.E. Pflicht für jeden Neuling.

Und noch etwas: sei nicht zuuu ‚billig‘;
dann kommst Du nämlich als ‚Bittsteller‘;
oder wirst gar als inkompetent abgesehen.
Beides ist nicht gut.

Du siehst mir so aus, als ob Du etwas bewegen wirst,
also zögere nicht.

Du darfst jederzeit fragen.

Gruss an Frankfurt -digi
(15 Jahre dort gewohnt, und ein Teil der Familie lebt noch dort)

…Das ist dann Pech für den Auftraggeber…

Nein nein nein, eher Pech für Dich;
denn der Auftraggeber wird einfach eine oder zwei Deiner letzten Rechnungen nicht an Dich bezahlen.
Das dürfte Dich sehr schwer treffen - bis hin zur Sozialhilfe normalerweise.

…Das ist dann Pech für den Auftraggeber…

Nein nein nein, eher Pech für Dich;
denn der Auftraggeber wird einfach eine oder zwei Deiner
letzten Rechnungen nicht an Dich bezahlen.
Das dürfte Dich sehr schwer treffen - bis hin zur Sozialhilfe
normalerweise.

Ach so. Aber man kann Scheinselbstständigkeit doch vermeiden, wenn man sich noch weitere Auftraggeber sucht. Ich weiß sowieso nicht, ob das nur ein befristetes Projekt ist oder ob ich auf Dauer Vollzeit dort arbeiten soll. Wenn letzteres der Fall ist, dann käme wohl sowieso nur eine Beschäftigung als Angestellte in Betracht.

Gesamte Sozialabgaben - das sind Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung, oder? Dazu kommt noch Kranken- und
Pflegeversicherung.

Arbeislosenversicherung NICHT;
Du bist doch auf Dich selber gestellt - TOTAL.
Du erhältst allerdings auch kein Arbeitslosengeld,
sondern evtl ‚nur‘ Sozialhilfe als letzten Ausweg,

Ja klar. Aber ich habe eh noch keine Arbeitslosengeldansprüche erworben. Da bleibt für mich sowieso nur ALG II.

Krankenkasse + Pflege Ja.
Aber die sind auch kein MUSS;
wäre allerdings absoluter Selbstmord, die nicht zu haben.

Das weiß ich.

Lass Dich auf jeden Fall bei Deiner GKV freiwillig
weiterversichern;
Du zahlst dort den gesamten Betrag, also nicht nur die
Hälfte.

Das weiß ich und ich werde auf mich auf jeden Fall freiwillig weiterversichern.

Bei einer Privaten KV könntest Du böse, sehr böse
Überraschungen erleben,
auch wenn diese Dich mit Superbeiträgen im ersten Jahr gern
ködern.
Du kommst auch so schnell nicht mehr in eine GKV, wenn Du
einmal draußen bist
(zumindest in fortgeschrittenem Alter nicht).

Ich glaube, die PKVs sind gar nicht scharf auf mich. Schon beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hatte ich wegen einiger (relativ geringfügiger) Vorerkrankungen Probleme.

(Gesetzliche) Rentenversicherung ist auch kein MUSS;
in meinen Augen vergebens ausgegebene Beiträge -
lieber privat vorsorgen.

Das würde ich auch machen.

Beachte dabei aber ob Du evtl freiwillig die Mindestbeträge
der RV zahlst;
so erhältst Du Dir die Beitragszeiten und die spätere
Anwartschaft.

Wie lange muss man denn eingezahlt haben, dass man später mal überhaupt eine gesetzliche Rente erhält?

Das alles trägt zu dem doppelten Betrag (wie erwähnt)
bei.
Und dann denke daran, daß Du von Deinen Einkünften 1/3
(mindestens)
an Steuern und Abgaben zahlst.

Ja, aber nur vom Gewinn. Man kann als Selbstständiger aber doch fast jeden Dreck als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Oder irre ich mich da?

Solltest Du die Position erhalten,
empfehle ich Dir dringend, einen Kurs bei der IHK
mitzumachen;
das ist m.E. Pflicht für jeden Neuling.

Ist bestimmt ganz sinnvoll, fällt aber bei einer Vollzeitstelle sicher flach.

Und noch etwas: sei nicht zuuu ‚billig‘;
dann kommst Du nämlich als ‚Bittsteller‘;
oder wirst gar als inkompetent abgesehen.
Beides ist nicht gut.

Natürlich ist das nicht gut. Aber höchstwahrscheinlich konkurriere ich mit vielen anderen Bewerbern, unter anderem auch Studenten. Wenn ich dann viel mehr Geld fordere, bin ich doch direkt aus dem Rennen.

Du siehst mir so aus, als ob Du etwas bewegen wirst,
also zögere nicht.

Ja, ich gehe lieber kalkulierbare Risiken ein und bewege etwas, als dass ich zur Agentur für Armut gehe und einen Antrag auf ALG II abgebe.

Du darfst jederzeit fragen.

Danke!

Gruss an Frankfurt -digi
(15 Jahre dort gewohnt, und ein Teil der Familie lebt noch
dort)

In Frankfurt bin ich nur noch sehr selten…

Viele Grüße
Tanja

Ich glaube, die PKVs sind gar nicht scharf auf mich. Schon
beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hatte ich
wegen einiger (relativ geringfügiger) Vorerkrankungen
Probleme.

Du hast einen ‚Heimvorteil‘ damit :smile:

Beachte dabei aber ob Du evtl freiwillig die Mindestbeträge
der RV zahlst;
so erhältst Du Dir die Beitragszeiten und die spätere
Anwartschaft.

Wie lange muss man denn eingezahlt haben, dass man später mal
überhaupt eine gesetzliche Rente erhält?

Das kann man nicht in zwei Sätzen erklären, deshalb:
http://www.bfa.de

Ja, aber nur vom Gewinn.

Natürlich nur vom Gewinn.

Man kann als Selbstständiger aber
doch fast jeden Dreck als Betriebsausgaben von der Steuer
absetzen. Oder irre ich mich da?

Du irrst hier gewaltig;
denn Du kannst logischerweise (auf Dauer) nur das absetzen
was Du (irgendwann) mal eingenommen hast (oder einnehmen wirst -was heikel ist).
Und bei Dir wäre nicht viel abzusetzen an ‚betrieblich notwendigen Ausgaben‘;
ganz besonders nicht weil Dir Dein evtl zukünftiger AG alles herrichtet.

Ist bestimmt ganz sinnvoll, fällt aber bei einer
Vollzeitstelle sicher flach.

Es würde Dir trotzdem nicht schaden;
denn Deine Fragen -sorry- lassen eine vollkommene Ahnungslosigkeit in diesen Sachen vermuten.
Und Du könntest die Info allemale gebrauchen. Aus Deiner Vika sehe ich, dass Du noch eine lange Zeit vor Dir hast. Und ‚wissen frißt kein Brot‘ - Nichtwissen aber mit Sicherheit.

Gruss - digi

Ich glaube, die PKVs sind gar nicht scharf auf mich. Schon
beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hatte ich
wegen einiger (relativ geringfügiger) Vorerkrankungen
Probleme.

Du hast einen ‚Heimvorteil‘ damit :smile:

Wie meinst du das mit dem Heimvorteil?

Beachte dabei aber ob Du evtl freiwillig die Mindestbeträge
der RV zahlst;
so erhältst Du Dir die Beitragszeiten und die spätere
Anwartschaft.

Wie lange muss man denn eingezahlt haben, dass man später mal
überhaupt eine gesetzliche Rente erhält?

Das kann man nicht in zwei Sätzen erklären, deshalb:
http://www.bfa.de

Okay. Da gibt es wohl verschiedene Fristen. Aber die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren müsste schon durch meine studentischen Nebenjobs erfüllt sein.

Ja, aber nur vom Gewinn.

Natürlich nur vom Gewinn.

Man kann als Selbstständiger aber
doch fast jeden Dreck als Betriebsausgaben von der Steuer
absetzen. Oder irre ich mich da?

Du irrst hier gewaltig;
denn Du kannst logischerweise (auf Dauer) nur das
absetzen
was Du (irgendwann) mal eingenommen hast (oder einnehmen wirst
-was heikel ist).
Und bei Dir wäre nicht viel abzusetzen an ‚betrieblich
notwendigen Ausgaben‘;
ganz besonders nicht weil Dir Dein evtl zukünftiger AG alles
herrichtet.

Ja, aber wenn man mittelfristig doch noch ein anderes Gewerbe nebenher betreibt, für das Kosten entstehen… Oder Weiterbildungskosten.

Ist bestimmt ganz sinnvoll, fällt aber bei einer
Vollzeitstelle sicher flach.

Es würde Dir trotzdem nicht schaden;
denn Deine Fragen -sorry- lassen eine vollkommene
Ahnungslosigkeit in diesen Sachen vermuten.

Na ja - ich musste eben noch nie von einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit leben.

Und Du könntest die Info allemale gebrauchen. Aus Deiner Vika
sehe ich, dass Du noch eine lange Zeit vor Dir hast. Und
‚wissen frißt kein Brot‘ - Nichtwissen aber mit Sicherheit.

Ja, klar. Aber wenn ich erstmal zu 100% ausgelastet bin, würde das mit dem Existenzgründerkurs zeitlich nicht hinhauen.

Gruß
Tanja

Du hast einen ‚Heimvorteil‘ damit :smile:

Wie meinst du das mit dem Heimvorteil?

Damit hast Du eigentlich für Dich automatisch das Richtige gemacht,

Wie lange muss man denn eingezahlt haben, dass man später mal
überhaupt eine gesetzliche Rente erhält?

Okay. Da gibt es wohl verschiedene Fristen. Aber die
allgemeine Wartezeit von fünf Jahren müsste schon durch meine
studentischen Nebenjobs erfüllt sein.

Fünf Jahre - das wird kaum langen.

Na ja - ich musste eben noch nie von einem Einkommen aus
selbstständiger Tätigkeit leben.

Falsch! richtig ist: …ich durfte eben noch nie von meinem Einkommen…

Ja, aber wenn man mittelfristig doch noch ein anderes Gewerbe
nebenher betreibt, für das Kosten entstehen… Oder
Weiterbildungskosten.

Ja, klar. Aber wenn ich erstmal zu 100% ausgelastet bin, würde
das mit dem Existenzgründerkurs zeitlich nicht hinhauen.

Als Selbständiger mußt Du 104% Leistung bringen.
Und bis dahin hast Du doch Zeit - oder?
Das Gute daran ist aber auch, daß Du kein Urlaubsgeld brauchst;
denn zum Urlaub kommt es selten genug. Die Zeit geht in die 104%.

Machs trotzdem,
Aber mach Dich vorher schlau.

Du hast einen ‚Heimvorteil‘ damit :smile:

Wie meinst du das mit dem Heimvorteil?

Damit hast Du eigentlich für Dich automatisch das
Richtige gemacht,

Meinst du die Tatsache, dass ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe? Das ist ja eh sinnvoll - unabhängig davon, ob man als Angestellter oder als Selbstständiger arbeitet.

Wie lange muss man denn eingezahlt haben, dass man später mal
überhaupt eine gesetzliche Rente erhält?

Okay. Da gibt es wohl verschiedene Fristen. Aber die
allgemeine Wartezeit von fünf Jahren müsste schon durch meine
studentischen Nebenjobs erfüllt sein.

Fünf Jahre - das wird kaum langen.

Für einen vernünftigen Rentenanspruch sicher nicht. Aber es ist ja auch nicht gesagt, dass ich - wenn ich einmal in einem Projekt selbstständig arbeite - nie mehr als Angestellte arbeite und daher nie mehr automatisch in die Rentenkasse einzahle.

Na ja - ich musste eben noch nie von einem Einkommen aus
selbstständiger Tätigkeit leben.

Falsch! richtig ist: …ich durfte eben noch nie von
meinem Einkommen…

-)

Ja, aber wenn man mittelfristig doch noch ein anderes Gewerbe
nebenher betreibt, für das Kosten entstehen… Oder
Weiterbildungskosten.

Ja, klar. Aber wenn ich erstmal zu 100% ausgelastet bin, würde
das mit dem Existenzgründerkurs zeitlich nicht hinhauen.

Als Selbständiger mußt Du 104% Leistung bringen.

Aber auch für Selbstständige hat ein Tag nur 24 Stunden. Und nur weil ich tagsüber immer beim Auftraggeber bin wird die IHK bestimmt nicht nachts einen Existenzgründerkurs anbieten.

Und bis dahin hast Du doch Zeit - oder?

Ich weiß nicht so genau, ab wann das Unternehmen jemanden braucht. Möglicherweise schon ab 1.7.

Das Gute daran ist aber auch, daß Du kein Urlaubsgeld
brauchst;
denn zum Urlaub kommt es selten genug.

Dieses Gefühl habe ich bei anderen Selbstständigen nicht unbedingt.

Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

Aber auch für Selbstständige hat ein Tag nur 24 Stunden. Und
nur weil ich tagsüber immer beim Auftraggeber bin wird die IHK
bestimmt nicht nachts einen Existenzgründerkurs anbieten.

Nicht nur IHK bietet solche Kurse an, auch VHS, VWA und andere Anbieter. Oftmals auch abends / am Wochenende (viele Existenzgründer arbeiten noch bis zur endgültigen Gründung in einem anderen Job).

Das Gute daran ist aber auch, daß Du kein Urlaubsgeld
brauchst;
denn zum Urlaub kommt es selten genug.

Dieses Gefühl habe ich bei anderen Selbstständigen nicht
unbedingt.

Wenn man sich schon was aufgebaut hat, kann es gut sein, dass man sogar weniger arbeiten muß als ein Angestellter.
Aaaabeeeeer: am Anfang ist es oftmals schwer, da man noch nicht genügend Kunden hat, noch nicht 100% effektiv arbeitet (nicht nur fachlich, sondern auch bzgl. eigener Buchhaltung usw.) oder einfach einiges noch aufbauen muss.

Grüsse

Sven

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