Gehalt + Gewinnbeteiligung/Bonus: Alg-Berechnung?

Hallo,

wenn jemand ein geringes Festgehalt (A) bekommt und eine monatlich ausgeschütte Gewinnbeteiligung (B), wird dann das Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit dann von A und B berechnet oder nur von dem Festgehalt?

Danke für die Info!

Birgit

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hi!

wenn jemand ein geringes Festgehalt (A) bekommt und eine monatlich ausgeschütte Gewinnbeteiligung (B), wird dann das Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit dann von A und B berechnet oder nur von dem Festgehalt?

Alg berechnet sich gm. § 131 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html) nach dem sozialversicherungspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt.

Ich habe keine Ahnung, ob eine Gewinnbeteiligung bzw. ein Bonus als Arbeitsentgelt gelten und somit in der Regel auch SV-pflichtig sind, aber das kann man zumindest auf dem Gehaltszettel sehen (eben unter dem Punkt SV-Brutto).

Gruß
Liza