wenn jemand ein geringes Festgehalt (A) bekommt und eine monatlich ausgeschütte Gewinnbeteiligung (B), wird dann das Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit dann von A und B berechnet oder nur von dem Festgehalt?
wenn jemand ein geringes Festgehalt (A) bekommt und eine monatlich ausgeschütte Gewinnbeteiligung (B), wird dann das Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit dann von A und B berechnet oder nur von dem Festgehalt?
Ich habe keine Ahnung, ob eine Gewinnbeteiligung bzw. ein Bonus als Arbeitsentgelt gelten und somit in der Regel auch SV-pflichtig sind, aber das kann man zumindest auf dem Gehaltszettel sehen (eben unter dem Punkt SV-Brutto).