Hallo,
ich wüßte gern mal Eure Meinung zu folgendem fiktiven Verhalten:
Tochter und Schwiegersohn lebem mit 3jährigem Kind im Ausland. Mutter und Stiefvater (bzw. Oma und Stiefopa?) schicken zum 3. Geburtstag des Kindes einen sog. Führerscheinsparvertrag, um damit eben den Füherschein des Kindes zu finanzieren, wenn die Zeit ran ist. Anbei war noch ein Spielzeugauto und eine Tafel Schokolade von der Bank, damit das Kind erst mal was in Händen hat.
„Gehört es sich“, daß das Kind bzw. die Eltern sich telefon. oder per e - mail bedanken oder müßen die Eltern am Geburtstag das Kind anrufen?
Darf ich noch einen?
Der PC der Kinder ist völlig hinüber. Für einen neuen fehlt das Geld. Das ist auch für die Großeltern betrüblich, weil sie keine Fotos vom Enkel mehr erhalten. Also schleppen sie bei einem Besuch einen neuem PC mit. Natürlich mit dem Hintergedanken, wieder Fotos vom Enkel gesendet zu bekommen. Aber nichts da. Stattdessen werden Bedingungen gestellt (erst Fotos von Euch, dann gibt es welche vom Kind).
Ist das nicht ungehörig? Ist es nicht eine Selbtverständlichkeit, daß im Auslamd lebende Kinder den Großeltern Fotos vom Enkel schicken, und zwar ohne Bedingungen?
Gruß Benno