Hallo Hanna!
Seit einigen Jahren gibt es bei uns ein Gesetz, das es ermöglichen soll, dass geistig Behinderte an den sog. Regelschulen unterrichtet werden müssen, wenn die Eltern es verlangen. Die Kinder müssen dann an den Volks- und Hauptschulen, aber auch an den Gymnasien nach dem Lehrplan der Sonderschule unterrichtet werden. Das Ganze ist natürlich - und das ist meine ganz persönliche Meinung - ein grober Unfug. Nicht nur, dass HS- und Gymnasiallehrer keinerlei Ausbildung im Umgang mit behinderten Schülern haben, es ist auch ein beträchtlicher Mehraufwand an Organisation, Lehrmaterial usw. notwendig. Es kommt wohl für einige Stunden pro Woche ein „Begleitlehrer“ aus einer Sonderschule in die entsprechendE Klasse, aber was ist in den restlichen (25) Stunden?
Nach anfänglichem Run in die „Integrationsklassen“ ist es nun aber wieder ziemlich ruhig geworden, die Eltern haben gesehen, dass sie (mit ihrer Eitelkeit) den Kindern nichts Gutes tun.
Den Kindern kommen ihre geistigen Grenzen in der Regelschule sehr wohl zu Bewusstsein und sie leiden darunter.
In unserem Schulhaus ist auch eine Sonderschule untergebracht.Wir erfahren selbst, wie die Kinder aufblühen, wenn sie ihrem Leistungsvermögen entsprechend unterrichtet werden, der Lehrplan der Sonderschule ist sehr auf Praxis abgestimmt, und es ist erstaunlich, was die Kinder handwerklich zu leisten im Stande sind.
Die Kinder in unsere Gesellschaft zu integrieren, bedarf es anderer Initiativen, als sie eine eine Schule stecken zu wollen, deren Abschluss sie nicht erreichen können.
Für die äußerst seltenen Fälle, in denen eine extrem einseitige (geist.) Behinderung vorliegt, bietet sich natürlich die Möglichkeit der Integration an.
In Österreich strebt eine Gruppe Aktivisten an, für das Recht
von Behinderten (Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf) auf Ausbildung in mittleren und höheren Schulen
zu kämpfen.
Dieses „Recht“ besteht schon lange, nur wie gesagt, es hat sich in der Durchführung nicht bewährt.(Ich erinnere mich an einen Fall in Innsbruck, in dem ein Vater seinen Sohn mit Downsyndrom unbedingt durchs Gymnasium bringen wollte.Nach einem Jahr hat der Vater den Irrtum einsehen müssen.)
Ich denke, dass jemand, der dem Regelunterricht nicht folgen
kann und deshalb eine Sonderschule
(wird in Ö 2003 in „Förderschule“ umbenannt -
–als ob das was ändern würde! Typisch…
besucht, in einem Gymnasium nichts verloren hat.
So ist es!
Noch eine Ergänzung zu den untenstehenden Postings zur Körperbehinderung:
Ausschließlich körperbehinderte Kinder werden in Österreich NICHT in Sonderschulen abgeschoben.
Schulneu- oder umbauten werden neuerdings behindertengerecht durchgeführt.
Wenn es erforderlich ist, werden heutzutage den Schülern auch Computer mit speziellen Programmen zur Verfügung gestellt.
Scöne Grüße!
Helene