Geländeveränderung

Moin auch,

man nehme zwei nebeneinanderliegende Bauplätze. Bevor irgendwelche Erdarbeiten begonnen wurden, fällt das Gelände von Westen nach Osten ab. Auf dem östlichen Bauplatz wird jetzt eine Baugrube ausgehoben und zwar sehr tief, da die Bodenplatte des Hauses fast 2 Meter unterhalb des ursprünglichen Niveaus gelegt wird (ohne Keller). Zum westlichen, noch unbebauten Grundstück wurde also ein Niveauunterscheid von ca. 2 m „eingebaut“ und dabei wurde sogar die Baugrube viel zu groß gebaggert, so dass vom westlichen Grundstück etwa 50-60 cm weggebaggert wurden, wodurch wiederum beim Erstellen der Baugrube für das westliche Haus ein Durchbruch zum östlichen Grundstück resultiert, wodurch ein Auffüllen nach Kellererstellung evtl. nicht möglich wird (Man bekommt ja dann eine Böschung, weil die Auffüllerde zum Nachbarn rüberrutscht).
2 Fragen: a) Da der östliche Nachbar die Geländehöhe verändert hat, muss doch auch er alleine für eine Stützmauer sorgen, richtig?
b) Wenn es dazu kommt, dass das westliche Haus wirklich nicht einfach aufgefüllt werden kann aufgrund der zu großen, östlichen Baugrube, muss der östliche Nachbar evtl. entstehende Mehrkosten bezahlen, richtig?
Und als Zusatz: Die Eingangstür des westlichen Hauses soll auf der östlichen Seite eingebaut werden. Wenn nun aufgrund der entstehenden Böschung das Grundstück nicht hoch genug aufgefüllt werden kann und damit die Eingangstür nicht erreicht werden kann (man kann also nicht in das Haus hinein), was ist dann?

fragende Grüße,

Ralph

Hallo,

Zitat aus dem BGB:

_ §909 Vertiefung

Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist._

http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html

Ferner wäre es in so einem Fall mal ganz interessant die Baupläne einzusehen. Ein „informelles“ Gesprächen mit dem Nachbarn (ohne Paragraphen) wäre im Vorfeld auf jeden Fall mal der Sache dienlich, vielleicht hat der ja was extravagantes im Sinn, z.B. ein Haus, das „in den Hang“ gebaut ist.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Lumpi,

sollte etwa im Falle des §909 wirklich das gemeint sein, was drin steht ohne irgendwelche juristischen Hintergedanken?

Gehen wir davon aus, das Haus des Nachbarn stehe bereits, ein ganz normales welches. Die Vermutung liegt nahe, dass es so tief gesetzt wurde um die erlaubte Trauf-/Firsthöhe einhalten zu können. Ein informelles Gespräch sei erfolgt, der Nachbar sehe ein, dass eine Abstützung erfolgen muss, lässt aber ein Schriftstück folgen, aus dem man lesen kann (nicht muss), dass er eine Teilung der Kosten anstrebt.

Zusätzlich eben: Was wäre, wenn der Einzug aufgrund der fehlenden Verfülung nicht erfolgen kann, weil die Eingangstür dann eben zu weit oberhalb des Grundstücksoberfläche wäre?

Ralph

Hallo,

ich finde der Paragraf ist schon sehr eindeutig in seinem Wortlaut.
Genauen Aufschluss, was der §909 bedeutet kann Dir jeder geben, der einen Kommentar zum BGB besitzt (üblichweise wird da jede Zeile Gesetz mit einer Seite Ausführungen behandelt - in 6 Punkt Arial…). Jeder Rechtsanwalt hat sowas im Schrank stehen. Du kannst auch mal die Musterurteile (siehe Link) durchlesen.

Ich bin kein Baurechts-Spezialist, aber soweit ich weiß, ist das Niveau der Grundplatte Bestandteil der Baugenehmigung. In solchen Fällen kann man auch mal das kommunale Bauamt besuchen und höflich Nachfragen, wie denn da so der Stand sei.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Ralph,

normalerweise wird die Erdgeschoss Fussbodenhöhe (EFH) im Bebauungsplan festgelegt. Von dieser darf man dann etwas abweichen, meist im cm Bereich, also ca. 20 cm.
Die EFH um ca. 2 m abzusenken ist mehr als ungewöhnlich und zumeist auch nicht genehmigungsfähig.

MfG

Moin auch,
wie soll ich das erklären? Das (Original) Gelände fällt von West nach Ost ab. Also baut man das östliche Haus etwas tiefer als das westliche. Macht ja auch Sinn. Verglichen zu dem westlichen Haus liegt jetzt eben die Bodenplatte des östlichen Hauses so tief, ist aber trotzdem innerhalb der zugelassenen Grenzen der örtlichen Bebauungsordnung. Um das Haus so tief zu legen, wurde eine Baugrube ausgehoben, wodurch die Bodenplatte so tief zu liegen kann.
Ich hab mal eine Zeichnung hochgeladen. Der obere Strich ist der ursprüngliche Geländeverlauf, unten nach der Bebauung (http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=W7NIDauU0i…).

Ralph

1 „Gefällt mir“

Hallo Vogel,

geht schon: /t/gelaendeveraenderung/6018562/6

Ralph

1 „Gefällt mir“