Gelochte Bamknoten, erlaubt?

Hallo,
ich habe gerade Tatort geguckt, dazu folgende Frage:
ein Barbetreiber hat erzählt, dass er Geldscheine lochen lässt, um Unterschlagungen vorzubeugen. Da dieser auf das Präsidium mitgenommen werden sollte, kämen meiner Ansicht nach (bin physiker, also Jura-Laie) folgende Straftatbestände in Frage, die aber nicht vorgebracht wurden:

  • Sachbeschädigung, da die Banknoten der BRD gehören, oder bin ich Eigentümer?
  • Urkundenfälschung, ich erinnere mich an ein Urteil, in dem die Lochung von Aktien als Urkundenfälschung gewertet wurde (Details leider nicht abgespeichert), auch das Aufschreiben von Infos auf Geldscheinen ist glaube ich nicht erlaubt, aber praktisch.
    Danke für sachdienliche Hinweise
    Gruss Volker.

Hi Volker,

ich kann dir nur bestätigen da Banknoten nicht dein Eigentum sind, sondern der Bundesbank gehören.

Wie es allerdings mit Aktien aussieht, weiß ich nicht.

Michael

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Hi Volker,

ich kann dir nur bestätigen da Banknoten nicht dein Eigentum
sind, sondern der Bundesbank gehören.

Wie es allerdings mit Aktien aussieht, weiß ich nicht.

Michael

hi der besitz einer aktie (eine echte aus papier, oder die buchwertmässig im depot), verbrieft nur das man anteiliger eigentümer der AG o. KGaA ist, die die aktie herausgegeben hat. interessant ist das bei inhaberpapieren, denn die berechtigen meines wissen schon den, der den wisch hat, bei namensaktien wird ein verkauf usw. ins namensbuch der kapitalgesellschaft eingetragen. aber ich glaube nicht das die aktien an sich eine sache i.S.d. bgb ist, vielmehr ein recht. wenn ich irre, bitte berichtigen!

gruss

shob