Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

Moin,

Allein die Lochung der Belege ist schon als Urkundenfälschung
beurteilt worden.

Von wem? Wie fachkundig war diese Person?

Ich weiss das Aktenzeichen nicht, aber es war ein Gericht,
nein nichts zum essen, sondern Richter und Co…

Da müsste man das ganze Urteil lesen. Vermutlich sind da bestimmte Details gezielt „weggelocht“ worden, so dass die Urkunde inhaltlich verändert wurde. Und diese Änderung wurde dann „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet.
Ich habe gerade noch einen Beitrag gefunden, /t/gelochte-bamknoten-erlaubt/515331

…, aber hast Du schon mal mit Juristen diskutiert
???

Na klar, mach ich dauernd.

Sebastian, was stand denn an Information auf den Papierteilen, die Du durch das Lochen entfernt hast???

Siehe oben, durch das Lochen darf natürlich keine Verfälschung entstehen, die dann „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet wird.

Ich habe auch schon Belege, bei denen durch Lochung Informationen verloren gegangen wären, vorsichtshalber aufgeklebt und den Träger dann gelocht.

Wenn Du auf einen Geldschein eine Telefonnummer notierst ist
es Sachbeschädigung, da der Geldschein nicht Dir, sondern der
BRD gehört.

Stimmt, aber das hat mit Urkundenfälschung nichts zu tun.

Grüße
Sebastian