Hallo,
Kunde K liest zum erstem Mal folgende Bemerkung auf einer Rechnung gelesen:
Für Privatpersonen gilt:
Es wird auf die 2-jährige Rechnungaaufbewahrungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 LV, § 14 b Abs. 1 UStG hingewiesen.
Heißt das, dass K wirklich alle Rechnungen 2 Jahre lang aufbewahren muss???
Zählen dazu auch die Kassenbons vom Supermarkt??
Warum diese Aufbewahrungspflicht, für K ist der Vorgang abgeschlossen, wenn die Leistung erbracht ist und er den Betrag beglichen hatt.
Da K mit Vorliebe Zettelchen, Rechnungen verschlampt kommt die Frage auf, was passiert, wenn K die Rechnung in einem Jahr nicht wiederfindet???
Gruß Volker
Hallo auch,
in diesem Augenblick war ich ebenfalls im Begriff so eine Frage zu stellen. (Was für ein Zufall)
Gerne würde ich Deine Frage erweitern mit:
Kennt jemand einen Link zu einer Seite, die Tips gibt, wie man sein Papierkram in Ordnung hält und auflistet, was und wie lange aufbewahrt werden sollte.
Eben habe ich einen Stapel Papier aufgeräumt und mich furchtbar geärgert, dass so eine immense Menge an Papier im Jahr generiert wird.
(Rechnungen; Infozettelchen…) Und das an einem so schönen Tag.
Gibt es eine Alternative: z.B. elektronisch? Wie sieht da die Rechtslage aus.
Viele Grüße
Denis
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Du musst selbstverständlich gar nichts aufbewahren. Leider weiß ich nicht, was mit LV gemeint ist, den anderen Paragrafen habe ich einfach über Google nachgeschlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html
Levay
Hallo,
Für Privatpersonen gilt:
Es wird auf die 2-jährige Rechnungaaufbewahrungspflicht gemäß
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 LV, § 14 b Abs. 1 UStG hingewiesen.
Auch Privatleute haben seit dem 31.7.2004 eine zweijährige Aufbewahrungpflicht zu beachten. Sie bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen, Gerüstbau. Auf diese Aufbewahrungspflicht der Privatperson hat der Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung hinzuweisen.
Gruß
Rocco
Hallo,
erstmal Danke für die unerwartet schnellen Antworten. Da es sich offensichtlich nur um Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken handelt, dürfen also die Kassenbons von Aldi, Lidl, Penny, Karstadt usw. weiterhin als Einkaufzettel verwendet werden und dann entsorgt werden.
Denis, wenn Du das endgültige, optimale Archivierungssystem gefunden hast, lass es mich wissen, BITTE.
Da ich DAS ultimative System habe, habe ich nur ein Problem:
ich erfinde alle paar Wochen etwas, das ist jetzt endgültig das Richtige.
Leider gehen bei der Konvertierung der Daten immer einige verlustig.
Ich hab´s versucht:
- nach Alphabet
- nach Themen, z.B. Haus, Auto, Versicherungen
- Einscannen in den Rechner
Mein bestes Verfahren ist nach wie vor der Stapel/Waschkorb.
Da ich mir gut merken kann, wann ich was in welchem Zusammenhang gelesen/geschrieben habe klappt es gut. ABER wenn meine liebe Frau aufräumt und Stapel 1 mit Stapel 2 vertauscht, evtl. sogar mischt, bin ich rettungslos verloren.
Gruß Volker
Hi
Ich hab´s versucht:
- nach Themen, z.B. Haus, Auto, Versicherungen
Was klappte daran nicht?
Machen wir auch so.
Haben z.B. einen Ordner, steht drauf „Elektronische Geräte“.
Drin sind Karteiblätter, die Karteireiter sind beschriftet z.B. ‚Computer‘, ‚TV Gereäte‘, ‚Küchengereäte‘ etc.
Und hinter jeder Kategorie befinden sich die Rechnungen/Quittungen etc. Wenns Blätter sind die sich gut abheften lassen dann gleich direkt rein, ansonsten werden s ein ne Klarsichtfolie gestoppt.
Manchmal (wenn nötig) zusätzlich sind die Rechnungen von Teilen noch beschriftet damit se einem bestimmten Gerät zugewiesen werden können. Z.B. Festplatten, Laufwerke und andere Teile die sonst irgendwo verbaut sind.
In der Computersparte (wir haben einige PCs, da kommt einiges zusammen) gleich als erstes pro Computer ein Blatt mit den technischen Daten (welche Hardware, welche Softwarelizenz zu welchem PC gehört).
Das macht man ja nur 1x alle paar Jahre und hat denn Ruhe 
Nur sich mal hinsetzen und aussortieren nervt -.-
*noch Rechnungen von 1998 im Ordner hat*
Dafür ist unsere Handbuchsammlung ein großer zusammengemischter Haufen (Hardware, Software, manches Gerät/Programm haben wir gar net mehr) -.-
MfG
Lilly
Du musst selbstverständlich gar nichts aufbewahren.
Hi,
leider falsch. Wie Rocco schon schrieb, Aufbewahrung 2Jahre, findet sich das tatsächlich in dem von dir zitierten §!
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html
Dort, Abs. 1 S. 5 Nr. 1!
"In den Fällen des § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 hat der Leistungsempfänger die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre gemäß den Sätzen 2 und 3 aufzubewahren, soweit er
- nicht Unternehmer ist …"
Mfg vom
showbee
Äh… ok, Grundstücke…
Aber die beiden Fragesteller fragten, ob sie alles, insbesondere auch ihre aldi-Belege aufheben müssen… und das müssen sie selbstverständlich nicht.
Levay
Hallo,
Was klappte daran nicht?
Weil mir immer wenn ich etwas aktuelles habe auffällt, dass eine andere Sortierung besser ist, z.B. nach Datum, nach Alphabet usw.
Ich kann mich nicht auf ein System einigen. Ich kann aber auch nicht sagen, so jetzt machen wir es so, weil mir garantiert nächste Woche auffällt, dass sich etwas verbessern läßt.
Und jetzt sortiere immer alles um, da geht immer etwas verloren.
Gruß Volker
System für die Aufbewahrung
Hallo zusammen,
ich verwende folgendes System:
Belege, die mittel- oder langfristig aufbewahrt werden sollen oder müssen (z.B. Geräte wg. Garantie), werden in eine Sammelmappe mit Fächern nach Alphabet gestopft. Meistens weiß man nämlich noch, wo man etwas gekauft hat. Innerhalb eines Buchstabens sind die Belege nicht sortiert, da geht es schneller, die durchzublättern, wenn man etwas braucht. Oft schreibe ich auf den Beleg oben noch drauf, um was es geht, weil manchmal die Bezeichnung des Artikels nicht auf den ersten Blick aussagekräftig ist (besonders bei IKEA sagt einem der Name irgendwann nichts mehr).
Belege, die das Haus betreffen, kommen in den Hausordner (nach Kategorien, z.B. Heizung, Abfallentsorgung, Wasser, Strom, Reparaturen etc.)
Verbrauchsbelege, die nicht langfristig aufbewahrt werden müssen/sollen, kommen in eine Sammelmappe mit 12 Fächern, je ein Monat in ein Fach. Zu Beginn eines neuen Monats wird das entsprechende Fach freigemacht, d.h. es werden die Belege des entsprechenden Monats im Vorjahr entsorgt (Aktenvernichter, wg. Konto- und Kreditkartendaten). Auf diese Weise habe ich diese Belege immer für den laufenden und die 11 Monate davor, auch wenn man die so lange gar nicht braucht. Auch hier sind die Belege innerhalb eines Monats nicht sortiert.
Mit diesem System komme ich gut zurecht, und ich habe auch bisher alle Belege gefunden, die ich gesucht habe.
Grüße
Sebastian
Moin,
schreibe ich auf den Beleg oben noch drauf, um was es geht,
weil manchmal die Bezeichnung des Artikels nicht auf den
ersten Blick aussagekräftig ist (besonders bei IKEA sagt einem
der Name irgendwann nichts mehr).
Das mache ich auch, aber es wurde mir auch schon vorgeworfen, dass es Urkundendenfälschung ist.
Allein die Lochung der Belege ist schon als Urkundenfälschung beurteilt worden.
Gruß Volker
Moin,
schreibe ich auf den Beleg oben noch drauf, um was es geht,
Das mache ich auch, aber es wurde mir auch schon vorgeworfen,
dass es Urkundendenfälschung ist.
Dann wäre ja auch jeder Eingangs-, Buchungs- und Überweisungsvermerk eine Urkundenfälschung. Dann sind die deutschen Buchhalter ein Volk von Straftätern, und zwar ohne Ausnahme. Ich glaube nicht, dass es in den Buchhaltungen der Firmen viele Belege gibt, auf denen nicht nachträglich irgendwelche Vermerke angebracht wurden.
Allein die Lochung der Belege ist schon als Urkundenfälschung
beurteilt worden.
Von wem? Wie fachkundig war diese Person?
StGB §267 Urkundenfälschung
(1)Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich kann nicht erkennen, inwieweit das Hinzufügen weiterer, zutreffender Informationen und/oder die Lochung eines Belegs unter diesen Tatbestand fallen soll.
Grüße
Sebastian
Moin Moin,
Dann wäre ja auch jeder Eingangs-, Buchungs- und
Überweisungsvermerk eine Urkundenfälschung. Dann sind die
deutschen Buchhalter ein Volk von Straftätern, und zwar ohne
Ausnahme.
Jo.
Ich glaube nicht, dass es in den Buchhaltungen der
Firmen viele Belege gibt, auf denen nicht nachträglich
irgendwelche Vermerke angebracht wurden.
Allein die Lochung der Belege ist schon als Urkundenfälschung
beurteilt worden.
Von wem? Wie fachkundig war diese Person?
Ich weiss das Aktenzeichen nicht, aber es war ein Gericht, nein nichts zum essen, sondern Richter und Co…
Ich kann nicht erkennen, inwieweit das Hinzufügen weiterer,
zutreffender Informationen und/oder die Lochung eines Belegs
unter diesen Tatbestand fallen soll.
Ich auch nicht, aber hast Du schon mal mit Juristen diskutiert
???
Sebastian, was stand denn an Information auf den Papierteilen, die Du durch das Lochen entfernt hast???
Wenn Du auf einen Geldschein eine Telefonnummer notierst ist es Sachbeschädigung, da der Geldschein nicht Dir, sondern der BRD gehört.
Moin,
Allein die Lochung der Belege ist schon als Urkundenfälschung
beurteilt worden.
Von wem? Wie fachkundig war diese Person?
Ich weiss das Aktenzeichen nicht, aber es war ein Gericht,
nein nichts zum essen, sondern Richter und Co…
Da müsste man das ganze Urteil lesen. Vermutlich sind da bestimmte Details gezielt „weggelocht“ worden, so dass die Urkunde inhaltlich verändert wurde. Und diese Änderung wurde dann „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet.
Ich habe gerade noch einen Beitrag gefunden, /t/gelochte-bamknoten-erlaubt/515331
…, aber hast Du schon mal mit Juristen diskutiert
???
Na klar, mach ich dauernd.
Sebastian, was stand denn an Information auf den Papierteilen, die Du durch das Lochen entfernt hast???
Siehe oben, durch das Lochen darf natürlich keine Verfälschung entstehen, die dann „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet wird.
Ich habe auch schon Belege, bei denen durch Lochung Informationen verloren gegangen wären, vorsichtshalber aufgeklebt und den Träger dann gelocht.
Wenn Du auf einen Geldschein eine Telefonnummer notierst ist
es Sachbeschädigung, da der Geldschein nicht Dir, sondern der
BRD gehört.
Stimmt, aber das hat mit Urkundenfälschung nichts zu tun.
Grüße
Sebastian
Hi
Wenn Du auf einen Geldschein eine Telefonnummer notierst ist
es Sachbeschädigung, da der Geldschein nicht Dir, sondern der
BRD gehört.
Stimmt, aber das hat mit Urkundenfälschung nichts zu tun.
Beschädigte Scheine kann man bei der Bank eintauschen.
Ich mal gerne Smileys auf offen herumliegende Geldscheine bei Bekannten.
Selber Schuld. 
MfG
Lilly
Auch Moin,
Da müsste man das ganze Urteil lesen. Vermutlich sind da
bestimmte Details gezielt „weggelocht“ worden, so dass die
Urkunde inhaltlich verändert wurde. Und diese Änderung wurde
dann „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet.
Wie willst Du denn beweisen, dass auf diesen weggelochten Papierfetzen nichts wichtiges notiert war???
…, aber hast Du schon mal mit Juristen diskutiert
???
Na klar, mach ich dauernd.
Sebastian, was stand denn an Information auf den Papierteilen, die Du durch das Lochen entfernt hast???
Siehe oben, durch das Lochen darf natürlich keine Verfälschung
entstehen, die dann „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet
wird.
Und damit ich beweisen kann, dass keine Verfälschung stattfindet hole ich mir einen Notar und loche unter notarieller Aufsicht, jo, auch so können wir Arbeitsplätze erhalten.
Ich habe auch schon Belege, bei denen durch Lochung
Informationen verloren gegangen wären, vorsichtshalber
aufgeklebt und den Träger dann gelocht.
Wenn Du auf einen Geldschein eine Telefonnummer notierst ist
es Sachbeschädigung, da der Geldschein nicht Dir, sondern der
BRD gehört.
Stimmt, aber das hat mit Urkundenfälschung nichts zu tun.
Ok, da bin ich als Nicht-jurist wohl nicht sensibel genug.
Gruß volker
Immer noch Moin (auch wenn schon früher Nachmittag ist),
Wie willst Du denn beweisen, dass auf diesen weggelochten
Papierfetzen nichts wichtiges notiert war???
Wenn um das Loch herum auf dem Papier nichts steht, dann sagt die allgemeine Lebenserfahrung, dass nicht ausgerechnet auf dem weggestanzten Stückchen etwas Wichtiges gestanden hat.
Wenn um das Loch herum etwas steht, dann sagt die allgemeine Lebenserfahrung, dass auf dem weggestanzten Stückchen mit großer Wahrscheinlichkeit etwas gestanden hat. Oft kann man ja auch erkennen, dass einzelne Zeichen abgeschnitten wurden.
Und damit ich beweisen kann, dass keine Verfälschung
stattfindet hole ich mir einen Notar und loche unter
notarieller Aufsicht, jo, auch so können wir Arbeitsplätze
erhalten.
Siehe oben, auch Richter urteilen nach der allgemeinen Lebenserfahrung, was man immer dann merkt, wenn jemand einem Richter irgendetwas völlig lebensfremdes weismachen will, von dem er glaubt, dass man ihm das Gegenteil nicht beweisen kann. Dann kommt sehr oft der Satz „nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist aber so oder so …“.
Wie auch immer, falls es ein Urteil über Urkundenfälschung durch Lochung gibt, müsste man das im Detail untersuchen, um daraus allgemeine Schlüsse zu ziehen (oder auch nicht).
Grüße
Sebastian