Gema und EM-Übertragung in Kneipe

Hallo,

die Gema verlangt Gebühren, wenn in der Kneipe die EM live gezeigt wird.
Die Begründung hierfür ist haarsträubend:

  • die Nationalhymnen seien urheberrechtlich geschützt
  • das Wort des Kommentators sei urheberrechtlich geschützt
  • in der Pause könnte Werbung mit urheberrechtlich geschützter Werbung laufen

Nun meine Fragen:

  • sind Nationalhymnen wirklich gemapflichtig? Wer hat denn dann da die Rechte drauf, der jeweilige Staat? ->das ist doch hanebüchener Unsinn!
  • das Wort des bei ARD/ZDF angestellten Kommentators soll urheberrechtlich geschützt sein? Den Kerl bezahle ich doch mit meinen Gebühren und damit ja wohl auch sein Gequatsche!
  • für Werbezumüllung soll ich extra bezahlen? Soll das ein Witz sein?? Und führt denn nicht schon der Werbetreibende Gema-Gebühren ab, wenn er in seinem Spot gebührenpflichtige Musik verwendet?

Gruß Eva

Vor lauter Empörung musst Du aber auch richtig zitieren.
Von den Nationalhymnen ist nie die Rede (die sind nämlich wegen ihres Alters i.d.R. nie schützenswert). Es steht da was anderes.

Und Du selbst magst zwar Rundfunkbeitrag bezahlen, aber der gestattet keine öffentliche Aufführung in einer Gaststätte.

Was steht da :smile:

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-fs-em-2016/

MfG
duck313

Hi duck,

ja, das mit den Nationalhymnen macht die Gema jetzt nicht mehr - aber schau mal hier: Fußball-WM: Gema-Gebühr für Nationalhymne
Von „nie die Rede“ kann also nicht die Rede sein :wink:

Die Gema verlangt grundsätzlich für alles erstmal Gebühren und versucht dann, diese irgendwie zu rechtfertigen. Dabei schrecken die Brüder auch nicht vor Lug und Betrug zurück.

Jetzt können die nicht mehr mit den Nationalhymnen kommen, also ziehen sie den Kommentar des Sprechers aus dem Hut. Da die Gema nachweislich vor Lüge nicht zurückschreckt (siehe „Nationalhymnen“), frage ich mich, ob nicht auch das betrügerisch ist.

Kann ein Kommentator, der bei der ARD festangestellt ist, also von der Allgemeinheit bezahlt wird und zwar für seinen Sprech, kann ein Solcher urheberrechtliche Ansprüche geltend machen eben für genau diesen Sprech, für genau den er ja von der Allgemeinheit bezahlt wird?

Gruß Eva

Ja, oder dachtest Du, weil er "angeblich von der Allgemeinheit der Rundfunkbeitrag zahlenden Bürger bezahlt wird, unterliegt das nicht dem Urheberrecht ?
TV-Beiträge dürfen also ungefragt und gratis auf anderen Quellen verbreitet oder kopiert werden ?
Nein.

Und weil das so ist, muss man bei gewerblicher( und/oder öffentlicher) Nutzung eben eine pauschale (mehr ist es ja nicht) Abgeltung zahlen.

Überlege mal, Du nutzt das TV-Angebot um einen besonderen Service im Lokal zu bieten was auch der Eigenwerbung von neuen Gästen oder der Gästebindung dient.

MfG
duck313

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Nun gut, gebe ja schon klein bei :smile:

Wobei ich mich halt schon frage, warum diese „Selbstverständlichkeit“ mit dem Urheberrecht des Sprechers ganz offensichtlich 2006 noch nicht ganz so selbstverständlich gewesen zu sein scheint - da hat die Gema ja noch versucht, über die Nationalhymne Beute zu machen.

Wäre ja gar nicht nötig gewesen diese blanke Lüge, für den Sprecher muß man doch eh selbstverständlicherweise zahlen - komisch …

Aber okay, wenn also in einer Kneipe die ARD-Tagesschau im Hintergrund läuft, muß man also da vorher Gemagebühren bezahlen wegen des Sprechs der Tagesschausprecherin - wieder was gelernt.

Gruß

es geht nicht um das urheberrecht des sprechers. es geht um das urheberrecht derjenigen, die durch die gema vertreten werden. alle anderen geht die gema gar nichts an.

Hallo,
hast Du zufällig ein Sky Gastro-Abo?
Dann wäre die GEMA Gebühr (in den meisten Fällen) damit abgedeckt.

Gruß
Markus

mit sicherheit nicht. weil sky logischerweise nicht die rechte an ard- und zdf-übertragungen verkaufen kann.

Die Nationalhymne an sich ist nicht urheberrechtl. geschützt - wohl aber die jeweilige Darbietung.
D.h. jeder kann eine Nationalhymne spielen und das veröffentlichen. Aber: wenn jemand die Nationalhymne, gespielt von der Musikapelle der bayerischen berittenen Gebirgsmarine öffentlich spielt - dann bekommt diese ihren Anteil

Wenn du ein Lied komponiert/geschrieben/gesungen/gespielt hättest, würdest du sicher jeden Abend durch alle Städte in D ziehen, um die dir zustehenden Tantiemen einzuziehen, wenn dein Lied… irgendwo gespielt würde.
Oder du würdest dich auf die Ehrlichkeit der Leute verlassen und am Hungertuch nagen.

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Wie ist dann das zu verstehen:
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-fs-em-2016/#faq_collapse_11
Siehe Punkte:

  • Ich möchte nur die Spiele wiedergeben, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt werden. Ändert sich dann etwas?
  • Ich habe einen Sky-Vertrag. Sind damit alle „Public Viewing“-Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter abgegolten?

Oder das Kleingedruckte im Sky Gastro Abo: ‚Vergütungsansprüche der Verwertungsgesellschaft GEMA für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehfunksendungen sind mit dem Abopreis abgegolten‘

Hi, da muß ich doch nochmal:

TV-Beiträge dürfen also ungefragt und gratis auf anderen Quellen verbreitet werden?

Ja, das dürfen sie - solange der Ton aus ist!
Daran sieht man, daß es eben nicht um die Nutzung des öffentlichen TV geht, sondern in der Tat nur um das Gequassel des Sprechers → und das ist hanebüchen! :slight_smile:

Sorry, aber der Kommentator hat kein „Lied komponiert/geschrieben/gesungen/gespielt“ - der macht einfach nur seinen Job, für den er bezahlt wird.

bevor das noch jemand für bare münze hält: das ist selbstverständlich kompletter unsinn!

neben der gema, die sich um verwertungsrechte von musik kümmert, gibt es schließlich noch ein wenig mehr auf der welt. eigentlich sollte sich [Beitrag editiert - www Team] mal rumgesprochen haben, dass auch filme einem urheberecht unterliegen.
und texte eines nachrichtensprecher mangels schöpfungshöhe in aller regel gerade nicht.

ist schon immer wieder interessant, wenn sich jemand über dinge lustig macht, von denen er nicht den schimmer einer ahnung hat - und sich gerade dadurch als lachnummer zu erkennen gibt.

hanebüchen halt, um die lachnummer mal zu zitieren.

offensichtlich nicht. denn für den sprecher ist die gema genau gar nicht zuständig.

aber was rede ich überhaupt, du verstehst es ja doch nicht.

versuch zu begreifen: man KANN keine rechte verkaufen, die man schlicht nicht besitzt. das sky-abo kann sich doch wohl auch nach deiner logik nicht auf die aufführung von ard und zdf beziehen, oder?

und die gema kann sich auch nur auf das beziehen, was die gema besitzt. auch das sollte deine logik dir sagen.

merke: man kann lesen, man kennt die worte, aber sie beziehen sich nicht auf das gleiche und schon hat man sie auch prompt falsch verstanden.

[Beitrag editiert - www Team]

Aber dann wollen wir mal:

es geht nicht um das urheberrecht des sprechers … denn für den sprecher ist die gema genau gar nicht zuständig

. Urheberrechtlichen Schutz gibt es auch für die Kommentare der Reporter … damit diese Rechte möglichst einfach und unkompliziert über die GEMA erworben werden können …
www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-fs-em-2016/

mit sicherheit nicht. weil sky logischerweise nicht die rechte an ard- und zdf-übertragungen verkaufen kann … das sky-abo kann sich nicht auf die aufführung von ard und zdf beziehen

Wenn Sie für den betreffenden Betrieb einen Sky-Vertrag besitzen, ist die Fernsehwiedergabe abgegolten und es ist keine GEMA-Lizenz erforderlich
www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-fs-em-2016/

texte eines nachrichtensprecher mangels schöpfungshöhe in aller regel gerade nicht.

Aha, aber die Texte eines EM-Kommentators haben die nötige Schöpfungshöhe? Da werden die Nachrichtensprecher aber sauer :wink:

das dürfen sie - solange der Ton aus ist!
bevor das noch jemand für bare münze hält: das ist selbstverständlich kompletter unsinn!

Habe mit der Gema telefoniert, da hat man mir erklärt, daß Live-Übertragungen ohne Ton völlig gebührenfrei sind.
[Beitrag editiert - www Team]

In diesem Thread geht es um die Frage, ob die Gema mit Ihren Behauptungen recht hat, oder ob sie unrecht hat und damit die Gebühren widerrechtlich eintreibt. Du, mein lieber dwarswart, scheinst ja der Meinung zu sein, daß die Gema vollständig unrecht hat, daß die dortigen Mitarbeiter in einer kleinen Welt leben und Lachnummern sind.

Dann wäre es natürlich superklasse, wenn du [Beitrag editiert - www Team] diese Ansichten auch irgendwie argumentativ untermauern könntest. Damit würdest du zur Wissensbildung beitragen - endlich einmal

Oder aber du bist nicht dieser Meinung. Dann solltest du vielleicht aufhören, der Gema in allem diametral zu widersprechen.
Ganz ehrlich werde ich aus deinem bisherigen Geschwurbsel nicht ganz schlau [Beitrag editiert - www Team] :wink:

Gruß Eva

[Beitrag editiert - www Team]

schrieb ich bereits. und hier das gesetz zum nachlesen: § 2 UrhG - Geschützte Werke - dejure.org
zitat: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“ und genau daran hapert es in aller regel bei einem fussballkommentator oder nachrichtensprecher. (anmwerkung: was ‚in aller regel‘ bedeutet ist dir bekannt?)
für dich vielleicht einfacher zu verstehen: Urheberrecht (Deutschland) – Wikipedia

wie steht es so schön in der gema-tarifvereinbarung:
„Die Einwilligung umfasst nur die der GEMA zustehenden Rechte.“ auch für dich noch mal zum mitmeißeln: auch die gema kann nur verkaufen, was der gema gehört. und deshalb steht als überschrift über diesem tarif: „Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen …“
was heißt das wohl deiner meinung nach?

du hast immer noch genau nichts begriffen. es gibt die gema und es gibt das urheberrecht und es gibt verwertungsrechte. wenn du alles in einen topf wirfst, wird das nunmal nichts. schau dir halt selber mal an, welche rechte die gema eigentlich genau hat. vielleicht bekommst du ja irgendwann mal selber raus, warum sich die gema nicht für die bilder im fernsehen interessiert.
kleiner tipp: google mal nach ‚vg wort‘ und ‚vg bild kunst‘.

[Beitrag editiert - www Team]

[Beitrag editiert - www Team]

Du könntest ja mal versuchen, ein einziges Zitat von dir anzuführen, ich meine einen sachlich-dienlichen Beitrag zur Beantwortung meiner Fragen.
Du hast keinen gefunden? Macht nichts, ich auch nicht :smile:

Wieder weiß ich nicht, was ich von deinem Geschwurbsel halten soll, was du eigentlich ausdrücken möchtest.

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen … und genau daran hapert es in aller regel bei einem fussballkommentator oder nachrichtensprecher

Aha, dann werde ich also mal versuchen, etwas konkretes aus deinem Geschwurbel abzuleiten: Du scheinst zu meinen, daß die Gema unrecht hat, wenn sie für einen urheberrechtlichen Kommentatorgeredeschutz Gebühren erhebt, weil hierfür die nötige Schöpfungshöhe fehlt. Oder vielleicht meinst du auch was anderes, oder vielleicht auch nicht?

Und was der Rest soll mit Sky, vg bild kunst etc. erschließt sich mir auch nicht. Dieser Thread handelt von der Gema und den EM-Übertragungen (siehe Überschrift, und lesen kannst du ja angeblich besser als andere)

Tatsache ist, wer einen Sky-Vertrag besitzt, kann die EM-Spiele live zeigen und niemand möchte irgendwelche Gebühren - keine Gema, kein ‚vg bild kunst‘, kein ‚vg irgendwas‘.
Das ist zumindest in der realen Welt so - was in deinem Kopf vor sich geht, weißt wohl nur du selbst.
Warum sollte ich mich also mit irgendwelchen angeblich vorhandenen oder nichtvorhandenen Rechten auseinandersetzen? Was hat das mit diesem Thread zu tun?

Sollte also die Gema auf die Idee kommen, von mir Gebühren zu verlangen für den Sprech des Kommentators, so werde ich das verweigern unter Verweis auf [Beitrag editiert - www Team] dwarswart, in dessen Kopf das so nicht geht. Oder vielleicht doch, oder auch nicht.
:smile:

[Beitrag editiert - www Team]

du hast immer noch nichts verstanden, richtig? ist dir jemals in den sinn gekommen, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt? dass ein kommentator was wichtiges oder einfach nur blabla liefern kann? dass dann die gerichtliche klärung erst entscheidet, was nun war und was nicht?

natürlich kann er das. und hinterher zahlen, wenn er erwischt wird. man kann auch mit 210 durch den ort brettern.

übrigens stimmt deine behauptung nicht mal nach deiner eigenen logik. aber macht nichts.

und ich bin jetzt raus. man kann nur dem irgendwas beibringen, der was wissen will. du willst nicht.