Genusscheine

Hallo,

kann mir jemand erklären was Genusscheine sind?

Vielen Dank!
Mary

Hi Mary,

kann mir jemand erklären was Genusscheine sind?

Genußscheine sind Anleihen, bei denen neben dem Kapital und und eventueller Zinsansprüche ein weiteres Recht verbrieft ist. Das kann zum Beispiel das Recht sein am Ende der Laufzeitspezielle Aktien zu einem fixen Preis zu kaufen (Optionsschein), oder aber auch irgendetwas anderes (Produkte des Emittenten billig zu bekommen…).

Ciao,

Uwe

Falsch!
Hallo Uwe,

verwechselst du da nicht etwas mit Optionsanleihen?

Genusschein definiert man m.E. so:

Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.

Je nach Ausstattung des Genussscheins ähnelt er mehr der Anleihe oder der Aktie.

Gruß Ivo

Hi Ivo,

verwechselst du da nicht etwas mit Optionsanleihen?

Nöö. Eine Optionsanleihe ist eine Spezialform eines Genußscheins.

Genusschein definiert man m.E. so:

Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktie und
festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte
verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am
Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des
Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür
übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite
festverzinslicher Wertpapiere.

Was Du da beschreibst ist eine Vorzugsaktie mit Zinsausschüttung :smile:

Je nach Ausstattung des Genussscheins ähnelt er mehr der
Anleihe oder der Aktie.

Das ist eine heute viel genutzte Variante. Aber nicht die Definition für Genußschein.

Es zum Beispiel auch einmal einen St.-Pauli-Genußschein (für einen guten Zweck) der an der Hamburger Börse gehandelt wurde. Der hatte ein anderes Nebenrecht :wink:

Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder Zinsen beziehen.

Ciao,

Uwe

Hallo Ivo

verstehe ich richtig das mir ein Stück der Fondgeselschaft gehört.(www.quadriga.at).
Mit dem GCT der gleichen Geselschaft habe ich aber doch in einen Fond investiert?

Gruß
Mary

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Nöö. Eine Optionsanleihe ist eine Spezialform eines
Genußscheins.

Werden Optionsanleihen nicht eher den Anleihen als den Genußscheinen zugerechnet?

Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktie und
festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte
verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am
Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des
Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür
übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite
festverzinslicher Wertpapiere.

Was Du da beschreibst ist eine Vorzugsaktie mit
Zinsausschüttung :smile:

Eine Aktie kann keine Zinszahlung beinhalten. Nur Dividende und die ist nicht garantiert im Gegensatz zum Zins.

Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren
Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder
Zinsen beziehen.

Ein Genußschein ist in der Regel nachrangig. Erst werden Anleihegläubiger befriedigt, dann Aktionäre und Genußscheininhaber.

Gruß
Nils

Hallo ihr Zwei,

was für Nebenrechte bitte? Die brauche ich nicht!

Mary

Es zum Beispiel auch einmal einen St.-Pauli-Genußschein (für
einen guten Zweck) der an der Hamburger Börse gehandelt wurde.
Der hatte ein anderes Nebenrecht :wink:

Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren
Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder
Zinsen beziehen.

Ciao,

Uwe

Hi Nils,

Nöö. Eine Optionsanleihe ist eine Spezialform eines
Genußscheins.

Werden Optionsanleihen nicht eher den Anleihen als den
Genußscheinen zugerechnet?

Ein Genußschein ist eine spezielle Ausprägung einer Leihe.

Was Du da beschreibst ist eine Vorzugsaktie mit
Zinsausschüttung :smile:

Eine Aktie kann keine Zinszahlung beinhalten. Nur Dividende
und die ist nicht garantiert im Gegensatz zum Zins.

Deswegen der Smiley.

Ok, fangen wir mit der Anfängerdefinition an:wink:

Was ist ein Wertpapier?

  • Eine Urkunde, die einen Wert verbrieft.

Was ist eine Aktie?

  • Ein Wertpapier, das einen Anteil an einem Unternehmen garantiert und die Partipizpation an eventuellen Unternehmensgewinnen in Aussicht stellt.

Was ist eine Anleihe?

  • Ein Wertpapier, das die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und möglicherweise eine Zusatzleistung garantiert (müssen nicht Zinsen sein!!!)

Was ist ein Genusschein?

  • Eine Anleihe, bei der die Zusatzleistung nicht (nur) aus Zinsgarantien besteht.

Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren
Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder
Zinsen beziehen.

Ein Genußschein ist in der Regel nachrangig. Erst werden
Anleihegläubiger befriedigt, dann Aktionäre und
Genußscheininhaber.

Das kann sein, dazu kann ich mich nicht qualifiziert äussern.

Ciao,

Uwe

muss mich korrigieren
Ok, hab mein Handout wiedergefunden… :wink:

Werden Optionsanleihen nicht eher den Anleihen als den
Genußscheinen zugerechnet?

Alles eine Soße: Gläubigerrechte (evtl mit Sonderbedingungen)

Eine Aktie kann keine Zinszahlung beinhalten. Nur Dividende
und die ist nicht garantiert im Gegensatz zum Zins.

Das ist natürlich weiterhin so.

Ein Genußschein ist in der Regel nachrangig. Erst werden
Anleihegläubiger befriedigt, dann Aktionäre und
Genußscheininhaber.

Genußrechte sind Gläubiger- und nicht Gesellschafterrechte. Also vorrangig vor Aktien, aber in den Bedingungen kann Nachrangigkeit festgelegt werden.

Da eine Legaldefinition aber bislang fehlt, ist die Einordnung der Genußrechte halt nicht so einfach…

Hi Mary,

was für Nebenrechte bitte? Die brauche ich nicht!

Dann brauchst Du auch keinen Genußschein:smile:

Wegen der Nebenrechte sind die teurer als normale Anleihen. Wenn Du aber nicht weißt, was diese Nebenrechte wert sind, dann kannst Du aber auch die Anlage nicht beurteilen.

Wenn Du keine Nebenrechte willst, dann investiere einfach in einfachere Produkte.

Ciao,

Uwe

Hi Mary,

verstehe ich richtig das mir ein Stück der Fondgeselschaft
gehört.(www.quadriga.at).
Mit dem GCT der gleichen Geselschaft habe ich aber doch in
einen Fond investiert?

Falls Du nicht mit Ivo gemailt hast, dann kann er diese Frage genauso wenig verstehen wie ich :wink:

Von welchem Genußschein redest Du?

Ciao,

Uwe

Verwirrung pur
Vielen Dank für eure Mühe!

Ich habe mich für die Quadriga entschieden wegen der Gewinne.Heute mit meiner Abrechnung habe ich festgestellt das ich Genusscheine habe. Ich habe halt nicht viel Ahnung aber mit den Doofen ist Gott :smile: Jetzt hat mich halt interessiert was das
ist.
Mary

Hi Mary,

was für Nebenrechte bitte? Die brauche ich nicht!

Dann brauchst Du auch keinen Genußschein:smile:

Wegen der Nebenrechte sind die teurer als normale Anleihen.
Wenn Du aber nicht weißt, was diese Nebenrechte wert sind,
dann kannst Du aber auch die Anlage nicht beurteilen.

Wenn Du keine Nebenrechte willst, dann investiere einfach in
einfachere Produkte.

Ciao,

Uwe

Hi Mary,

Vielen Dank für eure Mühe!

Ich streite mich doch gerne produktiv mit den anderen Experten :wink:

Ich habe mich für die Quadriga entschieden wegen der
Gewinne.Heute mit meiner Abrechnung habe ich festgestellt das
ich Genusscheine habe. Ich habe halt nicht viel Ahnung aber
mit den Doofen ist Gott :smile: Jetzt hat mich halt interessiert
was das
ist.

Beim nächsten Mal informierst Du Dich aber vorher!?

Von mir aus darfst Du auch weiterhin gerne Lotto spielen. Die Bank freut sich über Depot- und Transaktionsgebühren.

Ciao,

Uwe

Hallo,

kaum bin ich mal ein paar Stunden nicht da, herrscht hier das Chaos… :wink:

Ivo hat vollkommen recht: Ein Genußschein läßt sich nicht präzise einsortieren, weil viel von der jeweiligen Ausgestaltung abhängt. Ohne Kenntnis des entsprechenden Genußscheins, läßt sich nicht viel gescheites dazu sagen, außer, daß der Genußschein als solcher zwischen Aktie und Anleihe steht.

Ich habe hier eine Hausarbeit gefunden, die in aller Ausführlichkeit alle Aspekte darstellt:
http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/bwb…

Gruß
Christian

Hi Chris,

kaum bin ich mal ein paar Stunden nicht da, herrscht hier das
Chaos… :wink:

Das kann ich so nicht stehen lassen. Ich habe doch für Ordnung gesorgt :smile:

Ich habe hier eine Hausarbeit gefunden, die in aller
Ausführlichkeit alle Aspekte darstellt:

aber nicht belegt :wink:

http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/bwb…

Ich sehe das mehr aus Sicht des Informatikers und weniger aus der des Verkäufers. Bei Genußscheinen sind viel mehr Ausprägungen denkbar, als es in der normalen Beratung bedacht wird. Als Nebenrechte sind nicht nur Firmenbeteiligungen und Liquidationserlöse denkbar, sondern alles (wirklich alles nicht sittenwidriges).

Meine Definitionen waren daher passend, auch wenn es das noch nicht in der Praxis gab.

Ciao,

Uwe

Hi Mary,

Vielen Dank für eure Mühe!

Ich streite mich doch gerne produktiv mit den anderen Experten
:wink:

Beim nächsten Mal informierst Du Dich aber vorher!?

Ich habe bis Gestern geglaubt das ist ein Fond. Altersvorsorge!
Gereinge Sparbuchzinsen usw.

Von mir aus darfst Du auch weiterhin gerne Lotto spielen. Die
Bank freut sich über Depot- und Transaktionsgebühren.

Aber Depotgebühren zahlt man doch immer, oder? Und Transaktionsgebühren doch nur wenn ich kaufe oder verkaufe.
Warum vergleichst du es mit Lotto? Da habe ich noch nie gewonnen!2002 war sehr gut.

Gruß

Mary

Ciao,

Uwe

Hausaufgaben

Hallo,

kaum bin ich mal ein paar Stunden nicht da, herrscht hier das
Chaos… :wink:

Ich habe hier eine Hausarbeit gefunden, die in aller
Ausführlichkeit alle Aspekte darstellt:
http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/bwb…

Gruß
Christian

Hallo Christian,

habe meine Hausaufgaben gemacht!
Danke.
Mary

immer noch falsch
Hallo Uwe,

frag doch mal die Definition in einem Börsenlexikon ab.

Du scheinst hier eine falsche Vorstellung aufgrund einiger Einzelgenussscheine entwickelt zu haben.

Genussscheine zählen bei normaler Ausstattung zumindest teilweise zum Eigenkapital.

Anleihen (auch Optionsanleihen) zum Fremdkapital.

Es handelt sich bei der Verinsung auch nur um eine Erfolgsbeteiligung am Unternehmen.
Im Gegensatz zu Anleihe, werden Genussscheine nicht bedient wenn der Gewinn nicht ausreicht.

Nur weil da vieles ähnlich geartet ist, ist’s nicht das gleiche.

Gruß Ivo

Großes Fragezeichen?
Hallo Mary,

ich kenne mich mit österreichischem Aktienrecht nicht genug aus um irgendwelche Detailaussagen zu machen.

Ich habe da auch mit den Begrifflichkeiten Fonds und Genusskapital ein bisserl ein Problem.

Ich habe mir gerade mal die Genussrechtsbedingungen zu dem Teil durchgelesen… und ich sage ein großes „Hmmm“.

Hier wird offensichtlich Genussrechtskapital - wobei nahezu jegliche Rechte ausgeschlossen wurden - als eine Art Vermögenseinlage wie in einem Fonds angesammelt, die dazu dient eine auf Grenada sitzende Tochtergesellschaft mit Geld zu versorgen.

Ein Totalverlust ist in offensichtlich auch möglich, so wie ich mir die Rückzahlungsbedingungen verstanden habe.

Ist das so eine Haustürgesellschaft wie die deutsche Securenta??
Ich weiss leider nichts über diese Gesellschaft.

Gruß ivo

Hallo Mary,

selbst wenn es - wie auf der HP - beschrieben ein Hedgefonds Modell ist, solltest du bedenken, dass bei dieser Form von Fonds ein hohes Risiko dabei ist. Also gerade in Sachen Altersvorsorge bestenfalls als Beimischung geeignet.

Wobei ich mit dieser Aussage nichts gegen das „hedgen“ an sich sagen möchte.

Gruß ivo