Hallo an Alle,
ich würde gern wissen, ob es nach dem Grundgesetz erlaubt ist, vermeintliche religiöse/polit.tradit. Symbole bei einer Religion verbieten zu wollen, während ander sogar „gefördert“ werden.
Hier Auszüge: (der link zur originalnachricht-> unten -> reuters )
_> Im Schulgesetz des Bundeslandes soll künftig ein religiöses,
politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden,
wie Kultusministerin Annette Schavan (CDU) am Dienstag in Stuttgart
sagte. Das Kopftuch stehe nicht nur für Religion, sondern sei auch
Zeichen der politischen Unterdrückung im Islam. Das gelte nicht für
christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte, die vom
Schulgesetz ausdrücklich gedeckt seien, betonte Schavan. Ausnahmen
vom Verbot religiöser Symbole gelten für den Religionsunterricht, so
dass er auch von katholischen Nonnen erteilt werden kann, und die
Ausbildung von Referendaren._
Nach SWR3 Meldungen heute morgen, hat die Frau Ministerin der Bildung noch „mehr“ gesagt, wer es findet kann es ja posten …
Was ist der Unterschied zwischen einem christlichen Symbol und einem moslemischen ?
Provokant ausgesprochen: „Hegemonialbereich“ ?
Obwohl ich persönlich strikt gegen Kopftücher an sich bin… kann ich es in diesem Zusammenhang nicht verstehen.
Was ist denn mit dem Gleichheitsgrundsatz?
Gilt der nicht, sobald es einem nicht genehm ist ?
„Christlich (und „notwendigerweise“ auch jüdisch) hui
… islamisch pfui ?“
Was denkt Ihr ?
(Mir geht es nicht um das leidige Thema Kopftuch an sich !!!)
Gruß
Ali
Siehe auch verwandte Themen:
http://www.reuters.de/news_article.jhtml?type=german…
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detai…
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.ph…
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.ph…
