Neu ist mir auch, dass christliches ausdruecklich vom
Schulgesetz als Bildungswerte gedeckt waere.
im bawü Schulgesetz ist folgendes zum Thema Bildungsauftrag geschrieben:
((…)(2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirk-lichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe , zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlich-keit und Begabung zu fördern,
zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung zu erziehen, die im Einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die frei-heitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Fra-ge gestellt werden darf,
auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten und die dazu notwendige Urteilsund Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln,
auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.
P.S. …Erfüllung des christlichen Sittengesetzes’
weitere (Stil-)Blüten reiche ich gerne nach aus Verfassung des Landes Baden-Württemberg :
"Artikel 1
(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten. "
Neu ist mir auch, dass christliches ausdruecklich vom
Schulgesetz als Bildungswerte gedeckt waere.
im bawü Schulgesetz ist folgendes zum Thema Bildungsauftrag
geschrieben:
((…)(2) Die Schule hat den in der Landesverfassung
verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirk-lichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die
Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher
Nächstenliebe , zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in
der Liebe zu Volk und Heimat, (…)
Mit „Neu ist mir auch …“ meinte ich, dass es mir neu waere, wenn christliche Religion als Lehrinhalt vom Schulgesetz gedeckt bzw. gefordert werden wuerde in einem Bundesland und wollte nur rethorisch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. „im Geiste christlicher Naechstenliebe“ hingegen ist als Teil des Lehrinhaltes imho voellig harmlos im Sinne einer Trennung von Staat und Religon und von Religionsfreiheit in der Schule. „im Geiste christlicher Naechstenliebe“ ist noch nicht die Vermittlung christlicher Religionsauslegung schlechthin und andere Religionen haben selbiges zum Inhalt, sprich: Tue deinem Naechsten nichts an, was man Dir nicht antun soll. Insofern sehe ich keine Falschinformation.
Ansonsten sehe ich es wie Marion - und zu deinem
Dominanzkultur-Argument ist damit auch alles gesagt. (*gähn*)
Wie Dir beliebt ,
stimmt schon, die Kopftuchdebatte in Gaenze, die Stilblueten dazu sowie insbesondere die Intoleranz einiger, nicht aller, Angehoeriger der hiesigen Dominanzkultur, nervt —> *gaehn*
wie sagte dereinst eine dame hier im brett, ich zitiere sinngemaess: „ich wuerde meiner tochter nie erlauben bei so einer frau… (muslima mit kopftuch, fettgedrucktes ist wortwoertlich) … unterricht zu nehmen und eher die schule wechseln“. prima „tolerantes“ weltbild, das da der tochter von einer intoleranten vertreterin der hiesigen dominanzkultur vermittelt wird. winke winke an die angesprochene dame *zwinker*
Im GG Artikel 17-19 ist geregelt, wann und
weshalb Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.
Da steht im Wesentlichen drin:
Wer seine Grundrechte für den Kampf gegen
die „freiheitliche demokratische Grundordnung“
einsetzt, der verwirkt diese Grundrechte.
Ist doch eigentlich ziemlich eindeutig, oder?
ne, is nich eindeutig!
Meinst Du damit, daß die Frauen, die freiwillig aus Glaubensgründen ein Kopftuch tragen, Ihre Grundrechte verwirken oder -
meinst du damit, daß Menschen, die diesen Frauen genau diese Freiheit absprechen, ihre Grundrechte verwirken?
Meiner Meinung nach (und da schließe ich mich den meisten anderen Postings an) würde eine solche Verordnung oder Gesetzesvorschlag gegen das Grundgesetzt verstoßen und würde bei einem Gang nach Karlsruhe gekippt werden.
Kopftuch-tragen heißt nicht(!) automatisch(!):
ich bin fundamentalistisch islamisch und will, daß ich und alle anderen Frauen unterdrückt werden und daß die deutsche Demokratie durch einen Gotteststaat, aufbauend auf der Schoa, ersetzt wird.
Warum solche Ängste?
Beispiel: von den Personen, die ihre Kinder aus der Schule nehmen würden, sobald eine einzige Lehrerin ein Kopftuch trägt, hat keine einzige darüber nachgedacht, sich mit der Lehrerin mal vorher zu unterhalten…
Im GG Artikel 17-19 ist geregelt, wann und
weshalb Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.
Da steht im Wesentlichen drin:
Wer seine Grundrechte für den Kampf gegen
die „freiheitliche demokratische Grundordnung“
einsetzt, der verwirkt diese Grundrechte.
Ist doch eigentlich ziemlich eindeutig, oder?
… und diese Kopftuch-Tante kämpft gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung?
Ist sie die 2. Kolonne von Bin Laden und Konsorten ?
Tut mir leid Marco, aber das ist überhaupt nicht gegeben!
Gruß
Ali
So ist das Kopftuch verboten, weil es ein Symbol für die
Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau darstellt. Was
ebenfalls nicht unserem GG entspricht.
Da hab ich doch einen Experten sagen hören, dass auch
fundamentalistische christiche Symbole, so es solche derzeit
gäbe, verboten würden.
Ein etwas „unbedarfter“ könnte ja gemeinerweise, gerade das Kreuz als FOLTER-/Tötungswerkzeug der Römer ansehen … mit denen tausende von Menschen getötet wurden. (Nicht das die Royalisten in Frankreich sich jetzt Guillotinen um den Hals oder an die Wand hängen *g*) Nicht nur ein gewisser Jesus von Nazareth !?
Persönlich bin ich dafür: Kopftuch nein danke, Leiche
(Kruzifix) von der Wand! Das hat alles nichts in der Schule zu
suchen.
Gruß Ivo
Persönlich, sage ich dir nur: DU HAST RECHT
Gruß Ali
Schavan hat sich dafür ausgesprochen und dies soll auch in ein
künftiges Gesetz, dass auch das Tragen jüdischer Symbole neben
den christlichen in den Schulen von BW erlaubt werden soll.
Sie will aber nicht das Kopftuch in den Schulen.
das war mir zuerst nicht so eindeutig klar, daher meine frage.
gibt es schon eine gesetzesvorlage dazu zu dieser
ungleichbehandlung von religionen in BW?
Nein, die Gesetzvorlage gibt es offiziell noch nicht, aber die Ankündigung ein Gesetz in dieser Richtung einzubringen.
Nein, ich ärgere mich, dass hier in D und insbesondere mein
Lieblingsminister Schily oder bei uns in BW undifferenziert
antiislamische Parolen verbreitet werden.
Beckstein tut dies auch. Erlebte den Kerl mal bei einer
Wahlveranstaltung der CDU in Berlin. Der Herr wollte den Bau
von Moschees verbieten oder nur in Ausnahmefaellen erlauben
und nur dort, wo es ihm genehm ist. Weiter kann Beckstein
nicht zwischen Islam und Islamismus in seiner freien Rede
unterscheiden, so in einem Interview mit dem Inforradio,
Berlin.
Wenn Beckstein dies macht, ist es genauso wenig korrekt. Ein Politiker, egal auf welcher politischen Seite, der wegen Religionen oder einzelnen Religionen die Demokratie in Gefahr sieht kann ich nicht ernst nehmen. Das gilt auch für Beckstein.
ich würde gern wissen, ob es nach dem Grundgesetz erlaubt ist,
vermeintliche religiöse/polit.tradit. Symbole bei einer
Religion verbieten zu wollen, während ander sogar „gefördert“
werden.
Prinzipiell wohl nicht…
Was denkt Ihr ?
Wie gesagt, ich denke nicht dass das so Konform ist (mit der Verfassung).
Ich persönlich denke mir immer, die Schule an sich ist ja eine Bildungsstätte und wenn ich so recht überlege, was dieses Kopftuch bewirkt, glaube ich kaum, dass es negative Auswirkungen hat. Ich denke, das Kopftuch ist zwar ursprünglich ein Symbol der Unterdrückung, aber mal wirklich, wer von euch nimmt denn eine Frau mit Kopftuch, die ihm auf der Straße begegnet als „unterdrückt“ war? Die Frau selbst wird sich wohl auch nicht unterdrückt vorkommen, meistens zumindest tragen sie es freiwillig. Und die Musliminnen, die keines tragen, kommen die sich „freier“ vor??? Wohl kaum…
Und wenn nun ein 2-Klässler seine Lehrerin frägt, warum sie denn so ein lustiges buntes Kopftuch trägt, dann wird diese sagen: ich bin Moslem und bei uns tragen viele Frauen ein Kopftuch, das ist Tradition. Na, und dann? Der kleine Junge weiß es nun, is ruhig und wird sich in Zukunft, wenn ihm eine mit Kopftuch begegnet nur noch denken, die is Moslem und sonst nichts. Meiner Meinung nach fördert das nur die Toleranz…
Ein etwas „unbedarfter“ könnte ja gemeinerweise, gerade das
Kreuz als FOLTER-/Tötungswerkzeug der Römer ansehen … mit
denen tausende von Menschen getötet wurden. (Nicht das die
Royalisten in Frankreich sich jetzt Guillotinen um den Hals
oder an die Wand hängen *g*) Nicht nur ein gewisser Jesus von
Nazareth !?
Hallo nochmal,
ich geb dir völlig recht, wenn man die Kreuzzüge betrachtet wird es auch nicht besser. Aber das ist Jahrhunderte her. Heute ist es dafür kein Symbol mehr.
hab jetzt nicht alles gelesen, war mir zuviel.
nur so viel:
JA, es ist Verfassungskonform. Schliesslich haben es die obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe bestätigt. (Du erinnerst Dich? Die Lehrerin darf ihr Kopftuch auf haben aber nur weil eben solche Gesetze fehlen)
Es ist auch mit der verfassung vereinbar! es gibt naemlich nicht nur die religionsfreiheit aus Art. 4 GG sondern auch die negative religionsfreiheit. Diese haben zum beispiel schueler. Ihnen sichert dieses Grundrecht die Freiheit zu, von anderen Religionen verschont zu bleiben in der Schule. Der koennen sie sich naemlich nicht entziehen.
So, das ist die Antwort auf deine frage. Es ist egal ob jetzt irgendwelche kommen mit „och mennnooo die arme muss aber duerfen“. Sie darf nicht. Punkt. Wers nicht glaubt dem empfehle ich einfach mal ein paar Grundgesetz Kommentare oder BVerfG-urteile zu lesen.
dann hättest du dir eigentlich auch die antwort ersparen könne …
nur so viel:
JA, es ist Verfassungskonform. Schliesslich haben es die
obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe bestätigt. (Du
erinnerst Dich? Die Lehrerin darf ihr Kopftuch auf haben aber
nur weil eben solche Gesetze fehlen)
ok, morgen wird dein Bundesland eine Gesetz beschliessen, dass du kein Kreuz mehr um den Hals tragen darfst!
Türlich müsstest du es ja dann ablegen (falls du eines tragen solltest) da es ja JETZT an einem Gesetz nicht „fehlen“ würde!
Es ist auch mit der verfassung vereinbar! es gibt naemlich
nicht nur die religionsfreiheit aus Art. 4 GG sondern auch die negative religionsfreiheit. Diese haben zum beispiel
schueler. Ihnen sichert dieses Grundrecht die Freiheit zu, von
anderen Religionen verschont zu bleiben in der Schule. Der
koennen sie sich naemlich nicht entziehen.
Fürwahr ! Das negativ passt sehr gut !
Mit welchem Recht trugen manche meiner Lehrer ihr Kreuz dann um Ihren Hals ???
Achso … die waren ja christlich!
In der Christlichen Republik Deutschland ist das türlich sooo … sorry …
So, das ist die Antwort auf deine frage. Es ist egal ob jetzt
irgendwelche kommen mit „och mennnooo die arme muss aber
duerfen“. Sie darf nicht. Punkt. Wers nicht glaubt dem
empfehle ich einfach mal ein paar Grundgesetz Kommentare oder
BVerfG-urteile zu lesen.
dann hättest du dir eigentlich auch die antwort ersparen könne
warum? sie wird ja nicht falsch dadurch…
Fürwahr ! Das negativ passt sehr gut !
Mit welchem Recht trugen manche meiner Lehrer ihr Kreuz dann
um Ihren Hals ???
Achso … die waren ja christlich!
In der Christlichen Republik Deutschland ist das
türlich sooo … sorry …
Vielleicht erinnerst Du Dich. Kruzifixe muessen auch abgehaengt werden (Stoiber war damals auf einer Demo dagegen, da haben alle laut aufgeschrien. Heute formieren die selben Menschen Demos gegen für das Kopftuch tragen, bigott bigott)
BTW, es ist egal ob christlich oder nicht. Wenn Du bzw. Dein Kind dich dadurch gestört fühlt, beschreite den Rechtsweg. Auch Du wirst recht bekommen…
habe ich
naja dann muesstest du ja wissen wie das aussieht…
Also verbietet mal erstmal die islamischen, wartet getrost den
Gang vors Verfassungsgericht ab, das wird vermutlich sagen:
Der Koran bietet überhaupt nur in 2 Suren so etwas ähnliches wie eine Begründung für das Tragen eines Kopftuches für Frauen. Es ist nicht wesentlicher Teil der Glaubesausübung, wenn man sich nicht auf Interpretationen von erzkonservativen lebenden und toten Imame beruft.
Das Kopftuch dient ausschließlich der symbolischen Unterdrückung von Frauen.
(Überleg dir bitte die Logik die dahinter steht. Frauen haben sich zu bedecken, möglichst vollständig, weil ihr Reize Männer zu sonstwas verleiten könnten? Aus der gleichen Logik heraus könntest du fordern Frauen in Miniröcken sind ab jetzt wieder selber Schuld wenn sie vergewaltigt werden.) Das freiwillige Tragen von Kopftüchern durch Muslime bedeutet nur, daß sie nachhaltig kulturell und familiär indoktriniert wurden. Aber das Grundrecht auf zur Schau Stellung von Indoktrination besteht nicht.
Ich meine ein mögliches Gesetz, das dei Bekleidung regelt und
durch Verordnung und Ausführungsbestimmungen den Rest regelt.
Ich würde z.B. ein Gesetz vorschlagen, dass alle, die GünterW
heissen, diese Kappen mit drei Bommeln tragen müssen und dazu
grüne Hosen. Ganztägig.
Wenn Du irgend wann in diesem Staat angekommen bist, teile es mit. Gesetze bestehen nicht nur aus dem Gesetzestext sondern zusätzlich aus den Ausführungsbestimmungen und Einzelverordnungen. Ist nun mal in einem Land, in dme die Partei nicht alleine bestimmt wer denken darf, üblich.
Im GG Artikel 17-19 ist geregelt, wann und
weshalb Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.
Da steht im Wesentlichen drin:
Wer seine Grundrechte für den Kampf gegen
die „freiheitliche demokratische Grundordnung“
einsetzt, der verwirkt diese Grundrechte.
Ist doch eigentlich ziemlich eindeutig, oder?
ne, is nich eindeutig!
Meinst Du damit, daß die Frauen, die freiwillig aus
Glaubensgründen ein Kopftuch tragen, Ihre Grundrechte
verwirken oder -
meinst du damit, daß Menschen, die diesen Frauen genau diese
Freiheit absprechen, ihre Grundrechte verwirken?
Nein, meine Aussage war eine reine „Wenn–Dann“ Aussage.
WENN gegen die … Grundordnung, DANN verboten.
Man könnt doch einfach das Gesetz so formulieren:
Fundamentalistische Symbole aller Art sind verboten.
Und was das dann genau ist, sollte im Einzelfall
entschieden werden, denn sonst braucht man
ein extra Gesetz für Kopftücher, eins für
Weiße Schnürsenkel, eins für umgedrehte Kreuze,
eins für aufrecht stehende Kreuze …
Nein, meine Aussage war eine reine „Wenn–Dann“ Aussage.
WENN gegen die … Grundordnung, DANN verboten.
Man könnt doch einfach das Gesetz so formulieren:
Fundamentalistische Symbole aller Art sind verboten.
Damit kommen wir der Lösung aber noch keinen Schritt näher, denn dann stellt sich doch sofort die Frage: Wer entscheidet, was ein (erlaubtes) religiöses und was ein (verbotenes) fundamentalistisches Symbol ist. Und damit würde die gleiche Diskussion von vorne beginnen.