(gepl.) BaWü-Kopftuch-Verbo / Verfassungskonform ?

Ich denke, das Kopftuch ist zwar
ursprünglich ein Symbol der Unterdrückung,

ist es immer noch. Und genau deshalb hat es in Schulen nichts zu suchen.

aber mal wirklich,
wer von euch nimmt denn eine Frau mit Kopftuch, die ihm auf
der Straße begegnet als „unterdrückt“ war?

Ich. Zum Teil „unterdrückt“ und zum Teil anti-integrationswillig.

Die Frau selbst
wird sich wohl auch nicht unterdrückt vorkommen, meistens
zumindest tragen sie es freiwillig.

Kann sein, aber oft ist auch Druck der Familie dahinter.

Ich finde, Lehrpersonen sollten keine religiösen Symbole tragen (ausser im Religionsunterricht). Staat und Religion gehören weitestmöglich getrennt.
Toleranz lernen Kinder auch mit ihren ausländischen Mitschülern.

Wenn man das Kopftuch erlaubt kommt vielleicht irgendwann der Tschador…

vg jima

Hallo,

Nein, meine Aussage war eine reine „Wenn–Dann“ Aussage.
WENN gegen die … Grundordnung, DANN verboten.
Man könnt doch einfach das Gesetz so formulieren:
Fundamentalistische Symbole aller Art sind verboten.

Damit kommen wir der Lösung aber noch keinen Schritt näher,
denn dann stellt sich doch sofort die Frage: Wer entscheidet,
was ein (erlaubtes) religiöses und was ein (verbotenes)
fundamentalistisches Symbol ist. Und damit würde die gleiche
Diskussion von vorne beginnen.

Nein, die Frage stellt sich nicht.
1.Ist es durch ein Gesetz geregelt, dann
entscheidet zunächst ein Sachbearbeiter.
2.Gegen diese Entscheidung kann man Widerspruch
einlegen.
3.Falls man mit der Wirkung des Widerspruches nicht
zufrieden ist, kommt das Verwaltungsgericht.

Allerdings: Bis das alles gesetzlich geregelt
ist, wirds wohl einiges an Diskussion geben,
was auch sinnvoll ist. Also ein ganz normaler
demokratischer Entscheidungsprozess.

Ich nehme mal an, die allermeisten
Fragen können dann von einem Sachbearbeiter,
im Zweifelsfalle mit Hilfe einer entsprechend
zu formulierenden Verordnung oder
Verwaltungsvorschrift erledigt werden.

Also Kurze Antwort auf die Frage:
„Wer wird entscheiden?“
Antwort: „Der zuständige Sachbearbeiter.“
In Ausnahmefällen der zuständige Richter.

Gruss, Marco

Hi, das ist jetzt zwar nicht direkt auf deine Frage hin, aber in einem anderen Forum habe ich diesen Beitrag gelesen und fand ihn so gut, dass ich ihn hierherkopiert habe:

"Frau Ludin wurde die Anstellung im öffentlichen Schuldienst nicht verweigert, denn sie hätte in Berlin und auch in Nordrhein-Westfalen ohne Probleme mit Kopftuch unterrichten können. Sie will aber unbedingt in Baden-Württemberg unterrichten.

Da das Tragen eines Kopftuches für Musliminnen keine religiöse Pflicht ist, geht es Frau Ludin um eine reine Machtprobe.

Bemerkenswert finde ich, dass sie zur Zeit nicht arbeitslos ist sondern im Berliner *Islam Kolleg* unterrichtet … und dieses *Islam Kolleg* ist eine Tarn-Organisation von Milli Görüz, der größten Islamisten-Organisation in Deutschland … die seit Jahren vom Verfassungsschutz als potenziell *verfassungsfeindlich* eingestuft und beobachtet wird.

Unterstützt wird sie in ihrem Instanzenweg vor den Gerichten von der linken Lehrergewerkschaft --------> sowie von Milli Görüz und dem *Zentralrat der Muslime* … beide sympathisierten bis nine-eleven *noch offen* mit der *Scharia* und einem *Gottesstaat*.

Ich bezweifle, dass es Frau Ludin um angeblich rein persönliche Motive geht.

(…)

Gleiches Verständnis dürfen die Richter m. e. deshalb auch ohne Toleranzgefasel von den Muslimen in Deutschland dafür verlangen, dass ihre religiösen Symbole in Schulen nichts zu suchen haben. Denn es gibt im Islam keine Pflicht zum Tragen des Kopftuches. Wie sonst könnte es der türkische Staat wohl von seinen Lehrerinnen verlangen, dass sie im Unterricht das Kopftuch ablegen?!
Das Kopftuchgebot grassiert weltweit überhaupt erst seit 1979 … seit der Gründung des *Gottesstaates* im Iran und der Finanzierung des *Kreuzzuges* durch Saudi-Arabien.

Ich halte Frau Ludins naives Prozessgetue für aufgesetzt. Dahinter steckt eine ganze Menge mehr `Politisches´… es geht ums Prinzip. Übrigens konvertierte Frau Ludins deutscher Ehemann vor der Ehe zum Islam.
Gestern las ich die Ausführungen von Alice Schwarzer zu Frau Ludin. Sie ist die Tochter einer UNVERSCHLEIERTEN Lehrerin und eines afghanischen Ex-Ministers und Botschafters … sie überraschte ihre großbürgerliche Familie damit, als sie damals 13jährig in Riad plötzlich mit Kopftuch aus der Schule kam … ausgerechnet in Saudi-Arabien.
Als 14jährige zog sie mit ihren Eltern nach Deutschland. Und erst neuerdings *hat sie sich in Saudi-Arabien gar nicht wohl gefühlt* … * habe überhaupt nicht verstanden, warum die Frauen dort benachteiligt werden und nicht Auto fahren dürften.*
1997 hatte sie dieses Unbehagen noch nicht. Da wurde sie schon einmal befragt … zu dem Terror der Taliban und der Todesdrohung für unverschleierte Frauen in Frau Ludins Heimat Afghanistan.
Da antwortete die gebürtige Afghanin *dazu möchte sie sich nicht äußern* … und auf Nachfrage hin, ob sie nicht ein Wort des Mitgefühls für die Afghaninnen habe, erklärte Frau Ludin *solche Fragen möchte sie nicht beantworten, weil sie im Beamtenverhältnis sei* (!!!).
Frage: Hätte ihre Antwort dem Beamtenstatus widersprochen … nach dem sie in Deutschland auf dem Boden der *freiheitlich-demokratischen Grundordnung* stehen muss???
In Schwäbisch-Gmünd, wo Milli Görüz aktiv ist, leitete Frau Ludin in den 90er Jahren einen Frauenkreis leitete und machte Führungen in der als krass konservativ geltenden Moschee am Bahnhof … dabei fielen bereits Formulierungen wie *westliche Dekadenz*.
Eines Tages gab die Pädagogikstudentin Frau Ludin Männern nicht mehr die Hand. Und in *Fortbildungsveranstaltungen* für Lehrerinnen erklärte sie, deutsche Frauen seien *unrein* und nur muslimische *rein*. Eine Teilnehmerin dazu: *Ich war so empört, dass ich mitten in der Veranstaltung rausgegangen bin.*
Teilweise haben die Islamisten erreicht, dass die Schulpflicht für muslimische Mädchen nur noch eingeschränkt gilt … indem sie z. B. nach dem Willen der Eltern nicht mehr zum Sportunterricht müssen.
Islamisten haben schon versucht, kritische Bücher zu verbieten (wie Udo Ulfkottes *Der Krieg in unseren Städten*) … und versuchen nun das *Recht* auf Kopftuchlehrerinnen zu verankern. … Was anderes ist das denn, als eine schleichende Einführung der Scharia in Deutschland *im Namen der Toleranz*???
Warum befragten deutsche Verfassungsrichter nicht die Betreuerinnen der geflüchteten, zwangsverschleierten jungen Musliminnen in Kreuzberg oder Köln?
Ich kann das Toleranzgefasel der Politiker mit ihren vorauseilend-verharmlosenden Statements á la *selbstverständlich sei Frau Ludin abzunehmen, dass sie nicht missionieren will und sie nur für die freiheitlich-demokratischen Werte eintritt* nicht nachvollziehen. Was macht sie da denn bloß so sicher?!"

vg jima

Hallo jima,

meines Erachtens darf man diese Diskussion nicht an einer Person festmachen. Daß Frau Ludin umstrittene oder auch eindeutige fundamentalistiche - staatsfeindliche Meinungen vertritt, wäre ein Grund, sie von der Beamtenlaufbaun auszuschließen - egal ob mit Kopftuch oder ohne.
Ein entsprechendes Verbots-Gesetz würde jedoch für alle gelten und ist daher auch nicht nur mit Blick auf Frau Ludins Gesinnung zu erlassen, sondern muß allgemein abgewägt werden.

Gruß
Claudia

Hi!

ist es immer noch. Und genau deshalb hat es in Schulen nichts
zu suchen.

Bin ich eindeutig anderer Meinung, das Kopftuch an sich hat sich verselbstständigt und ist mittlerweile einfach nur ein „Kleidungsstück“, so denke ich wirklich!

Ich. Zum Teil „unterdrückt“ und zum Teil
anti-integrationswillig.

Echt? Was ist denn an einem Kopftuch anti-integrativ??? Kleidung ist nichts weiter als Teil der Person. Und Kopftuch tragen hat mit Integration ja gleich gar nix zu tun…

Kann sein, aber oft ist auch Druck der Familie dahinter.

Ich würde das „oft“ durch „selten“ ersetzen…
Vielleicht etwas häufiger als Kindern verboten wird zerrissene Jeans zu tragen…

Ich finde, Lehrpersonen sollten keine religiösen Symbole
tragen (ausser im Religionsunterricht).

Ich finde jede Lehrperson hat das Recht zu ihrem Glauben zu stehen, auch durch „Abzeichen“.

Staat und Religion
gehören weitestmöglich getrennt.

Andre Meinung > Staat und Religion gehören ins sofern getrennt, als die Religion eindeutig Einfluss auf den Staat nimmt. Das heißt nicht, dass ein Staatsdiener einen „Kunden“ nicht mit seinem Glauben konfrontieren darf.

Toleranz lernen Kinder auch mit ihren ausländischen
Mitschülern.

Richtig, auch!*g*

Wenn man das Kopftuch erlaubt kommt vielleicht irgendwann der
Tschador…

Halte ich wieder für problematisch, da dies effektiv hinderlich für den Unterricht wäre, da das Gesicht einen wesentlichen Teil zur Kommunikation beiträgt und Kommunikation die Grundlage des Unterrichts ist… Den dürfte man meiner Meinung nach, aus anderen Gründen, verbieten…

Nichts für ungut, ich glaube wir haben da einfach unterschiedliche Meinungen, die schlecht weg zu diskutieren sind…

Schöne Grüße,
Max

Hallo Frank,

wie wärs bei Dir mit „roten Socken“

Nö, lieber nen T-Shirt mit „Staatsfeind Nr: 1“ drauf.

Wenn Du irgend wann in diesem Staat angekommen bist, teile es
mit.

Frag bitte bei den Kommunisten nach. Das sollten die ersten sein, denen ich Bescheid gebe, wenn die Revolution vorbei ist.

Gesetze bestehen nicht nur aus dem Gesetzestext sondern
zusätzlich aus den Ausführungsbestimmungen und
Einzelverordnungen. Ist nun mal in einem Land, in dme die
Partei nicht alleine bestimmt wer denken darf, üblich.

Ich bin gegen Partein und parlamentarische Demokratie. Was nun?
Kann man sowas in soeinem Forum nicht wesentlich besser regeln?

Gruß
Frank

Mir gings eigentlich prinzipiell gegen die und deine deutsche „Regulierungswut(-wahnsinn)“.

Hallo an Alle,

ich würde gern wissen, ob es nach dem Grundgesetz erlaubt ist,
vermeintliche religiöse/polit.tradit. Symbole bei einer
Religion verbieten zu wollen, während ander sogar „gefördert“
werden.

Hallo zusammen, provozierende Frage: Wäre es einer Lehrerin auch gestattet, z.B. oben ohne zu unterrichten, wenn dies ihrer tiefen, inneren Überzeugung nach notwendig wäre (das wäre die krasse Gegenposition zum Kopftuch)?

Eher nicht. Das macht anschaulich, dass es irgendwo einen Rahmen gibt, der die Freiheiten des einzelnen einschränkt. Wo dieser Rahmen gesetzt werden sollte, darüber lässt sich - offensichtlich - streiten.

Meine Meinung ist: Kopftücher haben im Unterricht nichts verloren. Das Weltbild, dass Frauen den Kopf verhüllen müssen, um rein zu sein, will ich meinem Kind nicht vermittelt wissen, genau so wenig wie eine Lehrerin, die oben ohne unterrichtet.

Beste Grüße, J.

http://www.freace.de/artikel/okt2003/hijab291003.html

Einschränkungen der Grundrechte sind ja in unserer Verfassung doch ausdrücklich vorgesehen. Grenzziehung ist aber immer problematisch und war häufig schon Ursache kontroverser Diskussionen (z.B. Mephisto-Entscheidung betreffend Kunstfreiheit, u.a.)

Gruß, J.

Hallo an Alle,

ich würde gern wissen, ob es nach dem Grundgesetz erlaubt ist,
vermeintliche religiöse/polit.tradit. Symbole bei einer
Religion verbieten zu wollen, während ander sogar „gefördert“
werden.

zu unterscheiden ist positive (jeder darf seine Religion ohne Nachteile ausüben) und negative (jeder hat das Recht, sich gegen religiöse Einflüsse zu wehren, hier z.B. die Schüler)Religionsfreiheit, aber auch der grundsätzliche Gedanke, dass auch Grundrechte eingeschränkt werden dürfen; dies ist oft schon bei Urteilen im Zusammenhang mit der Kunstfreiheit deutlich geworden: Darf zB ein Kunstwerk auch beleidigen?

Dürfte eine Lehrerin, wenn es ihrer religiösen Überzeugung entspräche, auch nackt unterrichten?

Gruß, J.

Hallo an Alle,

ich würde gern wissen, ob es nach dem Grundgesetz erlaubt ist,
vermeintliche religiöse/polit.tradit. Symbole bei einer
Religion verbieten zu wollen, während ander sogar „gefördert“
werden.

Interessant ist, wie Atatürk in der Türkei erreichte, dass keine Kopftücher mehr getragen wurden: Er verfügte, dass alle Prostituierten Kopftücher tragen müssen.
Die Folge war, dass (damals) alle Frauen aufs Kopftuch verzichtet haben.

In der Türkei ist seit dieser Zeit verboten, dass Frauen mit Kopftuch unterrichten.

Die Gefahr, die im Symbol des Kopftuches steckt, wurde offensichtlich für groß gehalten.

Gruß, J.

Hallo zusammen, provozierende Frage: Wäre es einer Lehrerin
auch gestattet, z.B. oben ohne zu unterrichten, wenn dies
ihrer tiefen, inneren Überzeugung nach notwendig wäre (das
wäre die krasse Gegenposition zum Kopftuch)?

Wenn zum Beispiel Männern dies erlaubt wäre …
Oder blondinen schon und brünette z.B. nicht …
Verstehst du worauf ich hinaus will !?!

Eher nicht. Das macht anschaulich, dass es irgendwo einen
Rahmen gibt, der die Freiheiten des einzelnen einschränkt. Wo
dieser Rahmen gesetzt werden sollte, darüber lässt sich -
offensichtlich - streiten.

Die soll ja nicht mit dem islamischen grünen Banner durch die Gegend latschen!?!

Meine Meinung ist: Kopftücher haben im Unterricht nichts
verloren. Das Weltbild, dass Frauen den Kopf verhüllen müssen,
um rein zu sein, will ich meinem Kind nicht vermittelt wissen,
genau so wenig wie eine Lehrerin, die oben ohne unterrichtet.

Bin der gleichen Meinung obwohl ich selbst schon gerne als pubertierender Jugendlicher die Brüste manch einer attraktiven Lehrerin gesehen hätte *g* :wink:

Interessant ist, wie Atatürk in der Türkei erreichte, dass
keine Kopftücher mehr getragen wurden: Er verfügte, dass alle
Prostituierten Kopftücher tragen müssen.
Die Folge war, dass (damals) alle Frauen aufs Kopftuch
verzichtet haben.

Hmmm … hier könnte man dann sagen, Theresa O., Gina W. Dolly B. müssen ab jetzt in R.L. und ihren Filmen mit Kopftüchern „agieren“ hehehhehehheheh *grööööhl* vielleicht würde das Thema dann auch hier erledigt sein!

In der Türkei ist seit dieser Zeit verboten, dass Frauen mit
Kopftuch unterrichten.

Nicht nur für Lehrerinnen sondern auch für Lehrer !
Die dürfen nämlich auch nicht mit dem „Fez“ durch die Gegend laufen!

Die Gefahr, die im Symbol des Kopftuches steckt, wurde
offensichtlich für groß gehalten.

Ist sie ja auch im speziellen Umfeld - Türkei!
Das kann ich dir gerne näher begründen - per mail! (weils zu lange ist)

l.G.
Ali
„Der Mustafa Kemal A. für seine damaligen Visionen bewundert!“
… die Praxis hält nicht dem Ideal stand …