Hallo Marion,
da ich Dein vorangegangenes Posting im Eltern-Kind-Brett gelesen habe, denke ich, Dein ehemaliger Mann und Du solltet Euch Hilfe zur Aufarbeitung Eurer alten Beziehungskonflikte holen, sonst wird die Lage auch in Zukunft für Euch drei (v.a. für Euren Sohn) nicht einfacher.
Eine Anzeige aufgrund einer „geplanten Straftat“ würde Euren offenbar aus der Vergangenheit übernommenen Paarkonflikt doch nur noch mehr schüren…
Es sollte Euch beiden als Eltern um eine verantwortungsvoll gestaltete, lebenswerte Kindheit für Euren Sohn gehen und nicht darum, dem ehemaligen Partner eins auszuwischen.
…Das sagt sich natürlich von außen immer leichter…
Ich kann gut verstehen, dass Du Dich sorgst. Es gibt auch bestimmt nachvollziehbare Gründe, die Dich veranlassen, so handeln zu wollen.
Aber geht es denn wirklich um dieses „bekloppte“ Minimotorrad und alles was damit zusammenhängt? Ich glaube nicht.
Es handelt sich m.E. auch nicht nur darum, mit „Kanonen nach Spatzen zu schießen“, sondern vorrangig um eine Problemverschiebung.
Eure Erwachsenen-Probleme werden auf eine andere Ebene verlagert.
Tu Dir/ Euch das nicht weiter an! Es hilft letztlich keinem.
Bitte versteh mich richtig: Keine böse Kritik, kein moralischer Zeigefinger, dafür viel Verständnis für Deine schwierige Lage und die Anregung, nochmal zu überdenken, wie diese Nebenschauplätze in Zukunft vermieden werden können.
Wünsche Dir viel Glück und eine Hilfe bei der Lösung Eurer Probleme.
Herzlichst,
Finjen,
Auch ein Lidl-Parkplatz ist ein …
… Privatgelände! Strafbar macht man sich nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, dort gilt die StVO.
Wenn Märkte nun auf ihren Parkplätzen Schilder haben, auf denen „Hier gilt die StVO“ steht, dann soll das nur Vorfahrten regeln helfen (rechts vor links usw.). Wenn es Blechschaden gibt auf diesen Parkplätzen, ist das der Polizeit schnurz, das ist reine Privatsache der Beteiligten.
Nur so zum Verständnis, was ein öffentlicher Platz und was ein Privatgrundstück ist. Verkehrspolizeilich kann man dem Vater nix. Wenn was passiert, vielleicht privatrechlich wegen fahrlässiger Körperverletzung. Vorsätzlich ist das aber im allgemeinen nicht.
Gruß, Dietmar
Wenn es Blechschaden
gibt auf diesen Parkplätzen, ist das der Polizeit schnurz, das
ist reine Privatsache der Beteiligten.
Also aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass dies nicht korrekt ist. Meine Freundin hatte einen Blechschaden auf einem Supermarkt-Parkplatz und dort kam sehr wohl die Polizei hat das aufgenommen und auch die Schuldfrage klären geholfen.
Supermarkt-Parkplätze sind ja nun kein rechtsfreier Raum…
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn ich bei Dir daheim den
Badezimmerspiegel zerhau und mich weigere meinen Namen rauszurücken,
kannst Du ja auch die Polizei rufen, ohne das Dein Klo dadurch zum
öffentlichen Raum würde. D
gruß
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Parkplatz von Kaufhaus vs. StVO
Hi,
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=53233…
Gruß.Timo
Ich habe lediglich konstatiert, dass ein Supermarkt-Parkplatz kein rechtsfreier Raum ist. Unbenommen ist er kein öffetnlicher Raum, trotzdem ist die Aussage „die Polizei interessiert sich nicht für Blechschäden auf Privatgrundstücken“ nicht korrekt. Nichts anderes wollte ich ausdrücken.
Dem Kind so einen harmlosen Spass zu verwehren ist eine Straftat.
Kann man jemanden wegen einer geplanten Straftat (vorneweg)
bereits
polizeilich anzeigen?
Jein…
Mit meinen etwas eingstaubten Strafrechtskenntnissen wuerde ich das so sehen:
Grundsaetzlich ist die planung von Straftaten nicht strafbar - nach dem Motto gedanken sind frei - bis sie ins versuchstadium uebergeht, falls dieses strafbar ist. Der Versuch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, versicherungsschutz etc. ist in D nicht strafbar. Also wuerde sich der Vater erst strafbar machen, wenn das Kind die raeder des zweirades im oeffentlichen Verkehrsraum in bewegung setzt.
Er macht sich also bis jetzt nicht strafbar.
Allerdings kann man den Sachverhalt der Polizei schildern und diese wuerde wahrscheinlich zur Gefahrenabwehr ein sog. Gefaehrdungsansprache durchfuehren, d.h. eine Streifenwagen o.ae. vorbeischicken und dem Vater sagen:„Das duerfen sie aber nicht oder sonst…“ Sie wuerde mit sicherheit keine 24 std Ueberwachung zur Verhinderung der Tat durchfuehren. Auch eine Sicherstellung des zweirades kaeme nur in betracht wenn der Vater waehrende der Ansprache klar deutlich macht, dass er die sache auf jeden fall in oeffentlichen Verkehrsraum durchziehen will.
DM
Es handelt sich darum, dass ein Familienvater seinen 8
jährigen Sohn
mit einem selbst zusammengebauten Pocket-Bike (Minimotorrad)
auf
nicht privatem Gelände (Lidl-Parkplatz, Wald) (wohlgemerkt mit
einem
Fahrradhelm!!!) fahren lassen möchte. (Er hat das per Email
angekündigt)
Lt. hiesiger Polizei sei dies eine Straftat, da es verboten
ist, mit sog. Pocket-Bikes auf öffentlichen Plätzen zu fahren.
Außerdem ist der Bub erst 8.
Gruß Marion
Dem Kind so einen harmlosen Spass zu verwehren ist eine
Straftat.
Du meinst, dem Kind den Spass eines Schädelbruchs mit mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt und allen damit verbunden Schmerzen zu verwehren sei strafbar? Recht hast Du.
trotz akuter Schneearmut sind auch kinder auf Skipisten unterwegs. ohne Helm. oder auf dem Fahrrad - ohne Helm.
Ich vermisse in Warenhäusern noch überdimensionierte Eierkartons, in die übermäßig besorgte Eltern ihre Kinder einpacken können. 10Kg Watte gibts gratis dazu…
Klar kann man darüber streiten, obs notwendig ist, ein Kind auf so ein Pocketbike zu setzen. Aber der Vater hat scheinbar nicht vor, das Kind damit von nun an allein zum Kindergarten fahren zu lassen…
Es gibt auch Kinder, die sich an Puzzleteilen verschlucken und dauerhafte Schäden davontragen…
warner und schützer sind ja ganz nett - aber bitte nicht überteiben
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Du meinst, dem Kind den Spass eines Schädelbruchs mit
mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt und allen damit verbunden
Schmerzen zu verwehren sei strafbar? Recht hast Du.
Au ja, nimm deinen Kindern nur jeden Spass, dann sind sie wenigstens sicher.
Du darfst dein Kind nicht mehr vor die Tür lassen. Bist du Lehrer?
Hallo,
trotz akuter Schneearmut sind auch kinder auf Skipisten
unterwegs. ohne Helm. oder auf dem Fahrrad - ohne Helm.
Du weißt offensichtlich nicht, wovon die Rede ist. Ein Pocketbike fährt mehr als 60km/h. Und das auf einem unebenen, mit Wasserabläufen versehenen Parkplatz aus Beton. Der nebenbei auch nicht rundherum abgesperrt ist, auf dem sich vielleicht auch ein paar Fussballspieler oder Skateboarder rumtreiben.
Gruß
loderunner
Hallo,
schau dir bitte den Thread dazu im Elternbrett an. Da wird klarer, was gemeint ist.
Gruß
Elke
Hallo,
schau dir bitte den Thread dazu im Elternbrett an. Da wird
klarer, was gemeint ist.
Mir wird nichtmal klar, welchen Thread Du eigentlich meinst. Wie wäre es mit einem Link?
Gruß
loderunner
Du weißt offensichtlich nicht, wovon die Rede ist. Ein
Pocketbike fährt mehr als 60km/h. Und das auf einem unebenen,
mit Wasserabläufen versehenen Parkplatz aus Beton. Der
nebenbei auch nicht rundherum abgesperrt ist, auf dem sich
vielleicht auch ein paar Fussballspieler oder Skateboarder
rumtreiben.
natürlich „weiß“ ich, was ein Pocketbike ist. Wurde ja schließlich oft genug in diversen Magazinen breitgetreten.
Nach deiner Argumentation sind auch Fahrräder und Hügel gefährlich und potenziell tödlich, Dreiräder und Bordsteinkanten, Seifenkisten und Straßen, Skateboards und Halfpipes, Schlitten und Berge…
)
wenn der bengel mal irgendwann mit dem Rad auf deutschen Fahrradwegen unterwegs ist, wird er sich an die Zeit mit pocketbike und fiesen grabenartigen Wasserabläufen auf Parkplätzen zurücksehnen!
Wenn der Vater meint, dass sein Sohn das packt und der bengel das will, seh ich da kein problem drin. ich gehe nicht davon aus, dass der Vater seinen Sohn zwingt oder ohen jegliche schutzausrüstung loslässt. klar - Fahrradhelme schützen auch nur bedingt…
natürlich „weiß“ ich, was ein Pocketbike ist.
Tja, dann verstehe ich Dich nicht.
Oder vielleicht doch, wenn Deine Vika stimmt und Du, wie ich vermute, keine Kinder hast.
Hi,
/t/minimotorrad-fuer-kinder/3880681
Manchmal kann ich nicht länger bei wewewa verweilen. Auch dachte ich, der Thread sei noch nicht ins Archiv gerutscht.
Gruß
Elke
Ich habe mir auch mal den anderen Thread durchgelesen,und mir sträuben sich teilweise die Haare,einerseits wie manche Leute dieses für dich und dein Kind ernste Problem runterspielen,um sich als beziehungsratgeber zu betätigen,und das auf Niveau von Allgemeinplätzen,und dandererseits,wie mancher meint,er muss seine Freiheitsphilosophe oder was er dafür hält verbreiten.
Meine Meinung dazu:
1.Es gibt ein allgemeines Lebensrisiko,auch für Kinder,natürlich kann ein besoffenes Arschloch jederzeit auch ein Kind auf einem Fahradweg umbrettern,oder auf dem Gehsteig. Auch werden Kinder irgendwann mal alleine durch die Gegend ziehen,oder mit Gleichaltrigen,und dabei auch gefährlichen Unsinn anstellen. Aber nur weil sich nicht jedes Risiko vermeiden lässt,heisst das nicht,das man das als Elternteil oder auch überhaupt als Erwachsener,der es mitbekommt,nicht verhindern soll,wenn man es mitbekommt.
2.50 oder sogar 70 km/h ist eine Geschwindigkeit,die nicht nur doppelt so gefährlich sein kann wie 30 km/h auf einem Fahrrad,sondern exponentiell gefährlicher. Die Reaktionszeit ist irgendwann viel länger als bei einer niedrigen Geschwindigkeit,bis zum Wirksamwerden einer Bremse vergeht von der Reaktion des Kindes bis zum Ansprechen der Mechanik relativ zur Geschwindigkeit mehr Zeit,es wird ein längerer Weg zurückgelegt,bis das Fahrzeug überhaupt bremst,und der Bremsweg ist danach auch länger. Und die Aufschlagenergie grösser.
Das soll alles auf einem Betonparkplatz stattfinden,vermute ich. Gibt es da einen Zaun? Hindernisse? Bordsteine? Wie gross ist die größte Strecke zwischen den Grundstücksbegenzungen? Wieviel legt das Kind zurück,wenn es versehentlich mal kurz Vollgas fährt? Eventuell ist nach wenigen Sekunden bei 50 oder mehr km/h schon die Grundstücksgrenze nah,und keine Zeit mehr rechtzeitig zu bremsen?
Ich würde lieber dem Kind diesen zweifelhaften Spass rauben,und ihm andere Möglichkeiten bieten,z.B. gibt es sicher auch irgendwo eine Kartbahn,die für 9-jährige Kinder angemessen ist. Wo eine richtige Strecke ist,mit einer ordentlichen Streckenbegrenzung und keinen Hindernissen. Ob dem Kind etwas Spass machen würde,ist kein Argument.
Kinder kommen auf die absonderlichsten Einfälle,was spassig sein könnte.Z.B. Gehwegplatten von Autobahnbrücken werfen etc. Dafür gibt es Eltern,damit sie dem Kind zeigen,wann aus Spass böser Ernst werden kann. Kinder können nicht völlig eigenverantwortlich handeln,weil sie bestimmte Sachen einfach nicht abschätzen können.
Wenn doch etwas passiert,verzeihst du das dir selbst und dem Vater nie.Ich würde den Gedanken an die Sicherheit deines Kindes an die erste Stelle setzen,und nicht irgendwelche beziehungstaktischen Überlegungen.
Notfalls würde ich dem Vater(oder bei mir wohl eher der Mutter)das Umgangsrecht entziehen.
3.Nur dass jemand der Vater(biologisch) ist,rechtfertigt nichts.
Wie du schreibst,nimmt er seine Verpflichtung,sich um das Kind zu kümmern,nicht wirklich wahr. Das Phänomen „Wochenend-Super-Papi“ ist mir hinreichend bekannt. Mutti ist fürs kümmern,versorgen,für das bewältigen der alltäglichen Konflikte,für die Erziehung und notfalls fürs Verbieten zuständig. Papi kommt alle Jahreszeiten mal an,und hat natürlich psychologisch leichtes Spiel: Papi erlaubt die Sachen,die Mutti verbietet,Papi macht tolle Geschenke,Papi ist total gut drauf.
Papi erkauft sich mit Leichtigkeit die Zuneigung,die Mutti sich hart erarbeiten muss,sie muss nämlich zur Stelle sein,wenn es wirklich drauf ankommt,und mit den Launen,Stimmungen des Kindes,mit Schulstress und Wehwehchen umgehen.
Papi braucht nur Geschenke machen und freut sich wenn er das Kind happy machen kann. Das ist zwar sehr menschlich,doch ist zum grössten Teil nicht auf seiner Vorarbeit gewachsen. Er nutzt nur den Augenblick aus. Vor allem,dem Kind alles mögliche zu versprechen,Sorgerecht beanspruchen,aber dann weder Zeit noch Geld haben es auch wahrzunehmen,qualifiziert nach meiner Ansicht nicht dazu,einsame Entscheidungen darüber zu treffen,was das Kind darf oder was man ihm zumuten kann,und schon gar nicht,das Kind einer relativ grossen Gefahr für die Gesundheit auszusetzen. Zumal wenn er,wie beschrieben,nicht mal die erforderliche Verantwortung bei der Wahl eines geeigneten Fahrzeugs walten lässt.
4.So lustige Sprüche wie „Ein gebrochener Arm ist noch kein Beinbruch“ müssen nicht die Leute ausbaden,die sie machen,sondern eventuell du und dein Kind. Ehrlich gesagt hasse ich mittlerweile solche Freigeister,die ihre Vorstellung von Freiheit gerne immer nur an anderen demonstrieren,aber bei denen von Verantwortung für andere Menschen nie die Rede ist. Und gib nichts darauf,dass dich irgendwer auch noch als ängstliche Glucke verhöhnt.
Genauso wenn irgendwelche postmodernen Küchenpsychologen dir unterstellen,du wolltest über dein Kind nur deine Beziehungsproblem artikulieren. Wenn es die gibt,dann lasst euch beraten,aber wenn du das Kind einer unnötigen Gefahr aussetzt,in der Hoffnung,damit „gut Wetter“ für das weitere Verhältnis zu deinem Ex zu machen, instrumentalisierst du das Kind schliesslich auch,nur von der riskanten Seite her.
Und wenn dem Kind wirklich was passiert,dann sind alle gutgemeinten Beziehungsratschläge sowieso für den Hintern.
Wie gesagt,lass dich von der Verantwortung leiten,und nicht von irgendwelchen theoretischen freiheitsphilosophischen Erwägungen von Leuten,die hier im Internet im warmen sitzen.
5.Du musst nicht unbedingt zur Polizei rennen,Jugendamt wäre schon eher geeignet,aus meiner Erfahrung kann ich dir noch empfehlen,eine einstweilige Verfügung zu erwirken,die dem Vater untersagt,das Kind auf ein motorisiertes Fahrzeug mit evtl. 70 km/h zu setzen,das dürfte kein Problem sein,wenn du die Umstände schilderst,und ist auch nicht sehr schwierig zu bewerkstelligen. Das macht dein zuständiges Amts-bzw. Familiengericht,soweit ich weiss.
Gruss Uwe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke! (o.w.T.)
-nix-
Hallo,
auch mal den anderen Thread durchgelesen,und mir
sträuben sich teilweise die Haare,einerseits wie manche Leute
dieses für dich und dein Kind ernste Problem runterspielen,um
sich als beziehungsratgeber zu betätigen,und das auf Niveau
von Allgemeinplätzen,
Wie du schreibst,nimmt er seine Verpflichtung,sich um das Kind
zu kümmern,nicht wirklich wahr. Das Phänomen
„Wochenend-Super-Papi“ ist mir hinreichend bekannt.
usw. usf.
Und was machst du jetzt anderes?
Gruß
Elke