Geplante Straftat

Kann man jemanden wegen einer geplanten Straftat (vorneweg) bereits
polizeilich anzeigen?

Es handelt sich darum, dass ein Familienvater seinen 8 jährigen Sohn
mit einem selbst zusammengebauten Pocket-Bike (Minimotorrad) auf
nicht privatem Gelände (Lidl-Parkplatz, Wald) (wohlgemerkt mit einem
Fahrradhelm!!!) fahren lassen möchte. (Er hat das per Email angekündigt)
Lt. hiesiger Polizei sei dies eine Straftat, da es verboten ist, mit sog. Pocket-Bikes auf öffentlichen Plätzen zu fahren. Außerdem ist der Bub erst 8.
Gruß Marion

Warum gehst Du nicht zur Polizei und läßt Dich beraten, was Du konkret unternehmen kannst.? Nenne Roß und Reiter. Wenn es ein Strafbestand ist, wie Du sagst, ist m.E. die Polizei verpflichtet etwas zu unternehmen um möglichen Schaden vom Kind abzuwehren.
Oder Du gehst zum Jugendamt und bittest dort um Unterstützung.
Nach den Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit über mangelnde Aktivitäten der Jugendämter, könnte ich mir vorstellen. daß sie jetzt besonders sensibilisiert sind und entsprechende Schritte unternehmen.
Du brauchst dir dann später keine Vorwürfe machen, daß Du von einer möglichen Gefährdung gewußt und nichts unternommen hast.
BinBerl

Kann man jemanden wegen einer geplanten Straftat (vorneweg)
bereits polizeilich anzeigen?

Theoretisch ja. Theoretisch deshalb, weil man davon z.B. bei einem geplanten Bombenanschlag Gebrauch macht.
In Deinem Fall sehe ich in einer Anzeige keinen Sinn. Geh doch einfach zur Polizei und erzähl was der Mann vor hat. Die fahren dann hin, sagen, dass er es lassen soll und damit dürfte die Sache bereinigt sein.

Hallo Marion,
da ich Dein vorangegangenes Posting im Eltern-Kind-Brett gelesen habe, denke ich, Dein ehemaliger Mann und Du solltet Euch Hilfe zur Aufarbeitung Eurer alten Beziehungskonflikte holen, sonst wird die Lage auch in Zukunft für Euch drei (v.a. für Euren Sohn) nicht einfacher.
Eine Anzeige aufgrund einer „geplanten Straftat“ würde Euren offenbar aus der Vergangenheit übernommenen Paarkonflikt doch nur noch mehr schüren…
Es sollte Euch beiden als Eltern um eine verantwortungsvoll gestaltete, lebenswerte Kindheit für Euren Sohn gehen und nicht darum, dem ehemaligen Partner eins auszuwischen.
…Das sagt sich natürlich von außen immer leichter…
Ich kann gut verstehen, dass Du Dich sorgst. Es gibt auch bestimmt nachvollziehbare Gründe, die Dich veranlassen, so handeln zu wollen.
Aber geht es denn wirklich um dieses „bekloppte“ Minimotorrad und alles was damit zusammenhängt? Ich glaube nicht.
Es handelt sich m.E. auch nicht nur darum, mit „Kanonen nach Spatzen zu schießen“, sondern vorrangig um eine Problemverschiebung.
Eure Erwachsenen-Probleme werden auf eine andere Ebene verlagert.
Tu Dir/ Euch das nicht weiter an! Es hilft letztlich keinem.
Bitte versteh mich richtig: Keine böse Kritik, kein moralischer Zeigefinger, dafür viel Verständnis für Deine schwierige Lage und die Anregung, nochmal zu überdenken, wie diese Nebenschauplätze in Zukunft vermieden werden können.
Wünsche Dir viel Glück und eine Hilfe bei der Lösung Eurer Probleme.
Herzlichst,
Finjen,

Auch ein Lidl-Parkplatz ist ein …
… Privatgelände! Strafbar macht man sich nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, dort gilt die StVO.

Wenn Märkte nun auf ihren Parkplätzen Schilder haben, auf denen „Hier gilt die StVO“ steht, dann soll das nur Vorfahrten regeln helfen (rechts vor links usw.). Wenn es Blechschaden gibt auf diesen Parkplätzen, ist das der Polizeit schnurz, das ist reine Privatsache der Beteiligten.

Nur so zum Verständnis, was ein öffentlicher Platz und was ein Privatgrundstück ist. Verkehrspolizeilich kann man dem Vater nix. Wenn was passiert, vielleicht privatrechlich wegen fahrlässiger Körperverletzung. Vorsätzlich ist das aber im allgemeinen nicht.

Gruß, Dietmar

Wenn es Blechschaden
gibt auf diesen Parkplätzen, ist das der Polizeit schnurz, das
ist reine Privatsache der Beteiligten.

Also aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass dies nicht korrekt ist. Meine Freundin hatte einen Blechschaden auf einem Supermarkt-Parkplatz und dort kam sehr wohl die Polizei hat das aufgenommen und auch die Schuldfrage klären geholfen.
Supermarkt-Parkplätze sind ja nun kein rechtsfreier Raum…

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn ich bei Dir daheim den
Badezimmerspiegel zerhau und mich weigere meinen Namen rauszurücken,
kannst Du ja auch die Polizei rufen, ohne das Dein Klo dadurch zum
öffentlichen Raum würde. D

gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Parkplatz von Kaufhaus vs. StVO
Hi,
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=53233…

Gruß.Timo

1 Like

Ich habe lediglich konstatiert, dass ein Supermarkt-Parkplatz kein rechtsfreier Raum ist. Unbenommen ist er kein öffetnlicher Raum, trotzdem ist die Aussage „die Polizei interessiert sich nicht für Blechschäden auf Privatgrundstücken“ nicht korrekt. Nichts anderes wollte ich ausdrücken.

Dem Kind so einen harmlosen Spass zu verwehren ist eine Straftat.

Kann man jemanden wegen einer geplanten Straftat (vorneweg)
bereits
polizeilich anzeigen?

Jein…

Mit meinen etwas eingstaubten Strafrechtskenntnissen wuerde ich das so sehen:
Grundsaetzlich ist die planung von Straftaten nicht strafbar - nach dem Motto gedanken sind frei - bis sie ins versuchstadium uebergeht, falls dieses strafbar ist. Der Versuch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, versicherungsschutz etc. ist in D nicht strafbar. Also wuerde sich der Vater erst strafbar machen, wenn das Kind die raeder des zweirades im oeffentlichen Verkehrsraum in bewegung setzt.
Er macht sich also bis jetzt nicht strafbar.

Allerdings kann man den Sachverhalt der Polizei schildern und diese wuerde wahrscheinlich zur Gefahrenabwehr ein sog. Gefaehrdungsansprache durchfuehren, d.h. eine Streifenwagen o.ae. vorbeischicken und dem Vater sagen:„Das duerfen sie aber nicht oder sonst…“ Sie wuerde mit sicherheit keine 24 std Ueberwachung zur Verhinderung der Tat durchfuehren. Auch eine Sicherstellung des zweirades kaeme nur in betracht wenn der Vater waehrende der Ansprache klar deutlich macht, dass er die sache auf jeden fall in oeffentlichen Verkehrsraum durchziehen will.

DM

Es handelt sich darum, dass ein Familienvater seinen 8
jährigen Sohn
mit einem selbst zusammengebauten Pocket-Bike (Minimotorrad)
auf
nicht privatem Gelände (Lidl-Parkplatz, Wald) (wohlgemerkt mit
einem
Fahrradhelm!!!) fahren lassen möchte. (Er hat das per Email
angekündigt)
Lt. hiesiger Polizei sei dies eine Straftat, da es verboten
ist, mit sog. Pocket-Bikes auf öffentlichen Plätzen zu fahren.
Außerdem ist der Bub erst 8.
Gruß Marion

Dem Kind so einen harmlosen Spass zu verwehren ist eine
Straftat.

Du meinst, dem Kind den Spass eines Schädelbruchs mit mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt und allen damit verbunden Schmerzen zu verwehren sei strafbar? Recht hast Du.

trotz akuter Schneearmut sind auch kinder auf Skipisten unterwegs. ohne Helm. oder auf dem Fahrrad - ohne Helm.

Ich vermisse in Warenhäusern noch überdimensionierte Eierkartons, in die übermäßig besorgte Eltern ihre Kinder einpacken können. 10Kg Watte gibts gratis dazu…

Klar kann man darüber streiten, obs notwendig ist, ein Kind auf so ein Pocketbike zu setzen. Aber der Vater hat scheinbar nicht vor, das Kind damit von nun an allein zum Kindergarten fahren zu lassen…

Es gibt auch Kinder, die sich an Puzzleteilen verschlucken und dauerhafte Schäden davontragen…

warner und schützer sind ja ganz nett - aber bitte nicht überteiben :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Du meinst, dem Kind den Spass eines Schädelbruchs mit
mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt und allen damit verbunden
Schmerzen zu verwehren sei strafbar? Recht hast Du.

Au ja, nimm deinen Kindern nur jeden Spass, dann sind sie wenigstens sicher.
Du darfst dein Kind nicht mehr vor die Tür lassen. Bist du Lehrer?

Hallo,

trotz akuter Schneearmut sind auch kinder auf Skipisten
unterwegs. ohne Helm. oder auf dem Fahrrad - ohne Helm.

Du weißt offensichtlich nicht, wovon die Rede ist. Ein Pocketbike fährt mehr als 60km/h. Und das auf einem unebenen, mit Wasserabläufen versehenen Parkplatz aus Beton. Der nebenbei auch nicht rundherum abgesperrt ist, auf dem sich vielleicht auch ein paar Fussballspieler oder Skateboarder rumtreiben.
Gruß
loderunner

Hallo,

schau dir bitte den Thread dazu im Elternbrett an. Da wird klarer, was gemeint ist.

Gruß
Elke

Hallo,

schau dir bitte den Thread dazu im Elternbrett an. Da wird
klarer, was gemeint ist.

Mir wird nichtmal klar, welchen Thread Du eigentlich meinst. Wie wäre es mit einem Link?
Gruß
loderunner

Du weißt offensichtlich nicht, wovon die Rede ist. Ein
Pocketbike fährt mehr als 60km/h. Und das auf einem unebenen,
mit Wasserabläufen versehenen Parkplatz aus Beton. Der
nebenbei auch nicht rundherum abgesperrt ist, auf dem sich
vielleicht auch ein paar Fussballspieler oder Skateboarder
rumtreiben.

natürlich „weiß“ ich, was ein Pocketbike ist. Wurde ja schließlich oft genug in diversen Magazinen breitgetreten.
Nach deiner Argumentation sind auch Fahrräder und Hügel gefährlich und potenziell tödlich, Dreiräder und Bordsteinkanten, Seifenkisten und Straßen, Skateboards und Halfpipes, Schlitten und Berge…

)

wenn der bengel mal irgendwann mit dem Rad auf deutschen Fahrradwegen unterwegs ist, wird er sich an die Zeit mit pocketbike und fiesen grabenartigen Wasserabläufen auf Parkplätzen zurücksehnen! :wink:
Wenn der Vater meint, dass sein Sohn das packt und der bengel das will, seh ich da kein problem drin. ich gehe nicht davon aus, dass der Vater seinen Sohn zwingt oder ohen jegliche schutzausrüstung loslässt. klar - Fahrradhelme schützen auch nur bedingt…

natürlich „weiß“ ich, was ein Pocketbike ist.

Tja, dann verstehe ich Dich nicht.
Oder vielleicht doch, wenn Deine Vika stimmt und Du, wie ich vermute, keine Kinder hast.

Hi,
/t/minimotorrad-fuer-kinder/3880681

Manchmal kann ich nicht länger bei wewewa verweilen. Auch dachte ich, der Thread sei noch nicht ins Archiv gerutscht.

Gruß
Elke