Kann man jemanden wegen einer geplanten Straftat (vorneweg) bereits
polizeilich anzeigen?
Es handelt sich darum, dass ein Familienvater seinen 8 jährigen Sohn
mit einem selbst zusammengebauten Pocket-Bike (Minimotorrad) auf
nicht privatem Gelände (Lidl-Parkplatz, Wald) (wohlgemerkt mit einem
Fahrradhelm!!!) fahren lassen möchte. (Er hat das per Email angekündigt)
Lt. hiesiger Polizei sei dies eine Straftat, da es verboten ist, mit sog. Pocket-Bikes auf öffentlichen Plätzen zu fahren. Außerdem ist der Bub erst 8.
Gruß Marion