Ich habe eine Frage. Es geht um eine Vollstreckung. Es geht um eine ursprüngliche Forderung von 18.000,00 EUR eines Strormlieferanten (Stromverbrauch für 13 Monaten von 50.000kwh für ein Einfamilienhaus). Als ich die Forderungsaufstellung angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass
der Rechtsanwalt des Stromlieferanten eine verjährte Zinsforderung von ca. 4000,00 EUR eintreiben möchte. Dies habe ich korrekter Weise moniert. Der Rechtsanwalt hat dann auch den Betrag
berichtigt und dies dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Forderung nur noch ca. 14.000,00 EUR. Nun erhielt eine Aufforderung zur Zahlung von 18.000,00 EUR (ursprüngliche Forderung) vom Gerichtsvollzieher. 4.000,00 EUR sind keine Penut. Dieser Betrag soll ich bar bei ihm vorbeibringen, ansonsten würde er einen Haftbefehl erlassen. Der Gerichtsvollzieher weiss aufgrund des Schreibens des Rechtsanwaltes, dass die Forderung falsch ist. Nun ist meine Frage. Kann ich den Gerichtsvollzieher anzeigen wegen
versuchter ungerechtfertigter Bereicherung oder welche Möglichkeiten gibt es noch?
Hallo, irgendwas und irgendwo ist hier etwas falsch.
Deshalb ist es Quatsch den GV anzeigen zu wollen … wegen was denn genau? Du musst eine Anzeige genau begründen!
Außerdem hätte ich schon ein paar Fragen:
1; Wie kann man in 13 Monaten 18.000 Euro Strom verbrauchen?
2; Wieviel % Zinsen verlangt der Anwalt, dass er auf 4.000,–€ kommt?
3; Wie kommst du drauf, dass die Zinsforderung VERJÄHRT ist?
So lange die Hauptforderung offen ist, kann der Gläubiger auch Zinsen verlangen !!!
Grüße Bernd
Liebe Gertrud,
eine nahezu gleich lautende Frage hast Du vor 36 h doch schon mal gestellt und jede Menge Antworten bekommen. War nichts hilfreiches dabei? Willst Du dann nicht lieber in dem anderen Thema nochmal nachhaken?!
Grüße
Pierre
zu 1) das Frage ich mich auch? Die Stadtwerke hat damals den Stromzähler getauscht und einen gebrauchten Zähler mit einem Stand eingebaut. Das wurde auch reklamiert. Aber die Stadtwerke wollte es nie berichtigen.
zu 2) Die Forderung ist tituliert im Jahre 2009. Die erste Vollstreckungsmassnahmen waren 2016.
zu 3) Schlaumeier. Zinsen verjähren innerhalb von 3 Jahren gemäss BGB, wenn diese nicht tituliert sind. Im Normalfall denkt keiner an so etwas. Er kann nur Zinsen verlangen wenn diese nicht verjährt sind.
Ansonsten würde sich ja dann die Forderung ins unendliche ermessen.
Es geht darum, ob ich den Gerichtsvollzieher aufgrund eines falschen Vollstreckungsbetrages packen kann wie z. B. mit Strafanzeige.
Hallo,
etwas verstehe ich nicht: wenn ich einfach mal, deine Aussage akzeptiere, dass ein Fehler vorliegt - wie kommst auf den Dreh, dass der Gerichtsvollzieher sich selbst bereichern will? Ein Gerichtsvollzieher ist ein Vollstreckungsbeamter. Er arbeitet nicht in die eigene Tasche.
Wie dir im anderen Thread geraten wurde: du musst die Forderung aussortieren. Nicht den Gerichtsvollzieher belangen.
Grüße
Siboniwe
Das ist ganz einfach. Der Gläubiger möchte nur einen Betrag von 14.000,00 EUR von mir. Dies habe ich sogar schriftlich. Die Mitteilung hierüber liegt dem Gerichtsvollzieher seit September 2017 vor. Ich habe vom Gerichtsvollzieher eine Zahlungsaufforderung am 19.1.2018 bekommen von 18.000,00 EUR. Diese soll ich am kommenden Montag bar beim Gerichtsvollzieher vorbeibringen. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt wissetnlich einen höheren Betrag. Der Gläubiger möchte 14.000,00 EUR, der Gerichtsvollzieher aber 18.000,00 EUR. Die Differenz? Verdacht auf unberechtigte Bereicherung. In dem
Fall muss ich aber den Gerichtsvollzieher belangen. Er weiss ja die eigentliche Forderungshöhe und vollstreckt trotzdem aus einem höheren Betrag.
Auch einem Vollstreckungsbeamten muss man nicht alles glauben. Was meinst Du was alles in der
Gerichtsbarkeit an Korruption herrscht, vor allem am Bodensee. Ich habe schon Sachen erlebt, da schüttelt man mit dem Kopf. Rechtsanwälte dürfen auch nicht alles. Wieviele Rechtsanwälte sassen bisher im Gefängnis wegen Betrug. Am Bodensee gibt es aktuelle 2 Fälle.
Der Gerichtsvollzieher vollstreckt den Betrag, der auf dem Vollstreckungsbescheid steht zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Gebühren. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn du dich mit dem Gläubiger auf eine andere Summe geeinigt hast, muss der Gläubiger den alten Titel vernichten und einen neuen Titel erwirken.
Und nochmal, Gerichtsvollzieher sind Beamte und werden sich wohl nicht bei den Schuldnern bereichern.
Wie kommts überhaupt, dass du die Summe auf einmal bezahlen sollst? Gibt es dazu eine Vorgeschichte?
Die Gerichtsvollzieher, die ich kenne (und ich kenne einige) sind auf jeden Fall sehr langmütige Gesellen und versuchen immer, sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zu helfen.
Soon
Der Gläubiger hat ja den Forderungsbetrag berichtigt und dies dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Dies
interessiert ihn nicht.
Ich versuche seit 1 Jahr eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Rechtsanwalt des Gläubigers fragt nach einen Vorschlag. Wenn ich diesen unterbreite, erhalte ich keine Antwort mehr. Ich habe auch Schuldnerberater eingeschaltet. Dort wird sich genau gleich verhalten. Nun habe ich einen Rechtsanwalt dieser Sache anvertraut.
Was heistt hier Stammtisch? Ich habe eine klare Frage gestellt. Fakt ist, dass der Gläubiger dem
Gerichtsvollzieher den korrekten Betrag mitgeteilt hat, aber der Gerichtsvollzieher einfach
einen anderen Betrag vollstreckt und zwar 4.000,00 EUR mehr. Ich habe es schriftlich. Was ist daran Stammtisch?
Das nützt doch nichts, wenn der Titel (das ist eine amtliche Urkunde) auf einen anderen Betrag lautet. Den kann niemand einfach so abändern, auch der Gläubiger nicht.
Und etwas verstehe ich immer noch nicht:
Du sagst, der Gläubiger habe dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt, dass er auf einen Teil der Forderungen verzichtet (warum ist hier erst mal nicht wichtig). Dass das nichts bringt, wurde dir erläutert. Aber woher weißt du denn, dass der Gläubiger das getan hat? Denn du schreibst:
Das heißt, hier hakt es an der Kommunikation. Woher weißt du also, dass der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher irgendwas mitgeteilt hat.
Inwiefern wird „sich gleich verhalten“? Ein Schuldnerberater unterbreitet dem Gläubiger Zahlungsmöglichkeiten. Wird dem Schuldnerberater nicht geantwortet? Antwortet der Schuldnerberater dir nicht?
Und wenn du einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, dann ist das ja erstmal gut. Wieso suchst du dann hier Rat? Besser als dein Rechtsanwalt (der wesentlich mehr über die Sache weiß, als wir hier) kann dich hier niemand beraten.
Grüße
Siboniwe
Das nützt schon etwas. Im Urteil sind die Zinsen nicht tituliert. Ein Titel besteht aus einer Hauptforderung. Es steht zwar drin, dass mit ?% die Forderung zu verzinsen ist. Wenn die Zinsen
aber nicht tituliert sind, können diese nicht gefordert werden, wenn diese Älter als 3 Jahre sind.
Zinsen, die nicht tituliert sind, unterliegen der Verjährung von 3 Jahren. Der Gläubiger hat ja gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Forderung berichtigt. Hierüber habe ich einen Nachweis.
Der Gerichtsvolzieher berichtigt aber den Vollstreckungsbetrag nicht. Es braucht auch keiner behaupten, dass dies eine Amtsperson ist und niemals etwas illegales versucht wird. Es gibt auch
Polizeibeamten und Richter, die strafrechtlich verfolgt wurden. Es gab sogar auch schon eine
Strafanzeige gegen eine Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Sollte man ja auch meinen, dass alles
normal abläuft.
Hallo
Wenn du nicht weißt, wie hoch die Zinsen tituliert sind, kannst du doch auch nicht wissen, ob die Forderung korrekt ist. Die Zinsen aus den letzten drei Jahren sind ja wohl noch nicht verjährt.
Du bist jemand von der Sorte derjenigen, denen nicht zu helfen ist. Du hast von mir in dem anderen Thread eine Erklärung dafür geliefert bekommen, warum der GV gar nicht anders kann, als er es momentan macht, und welchen Weg man beschreiten muss, um zu einer der tatsächlichen Forderung auch entsprechenden Vollstreckung zu kommen.
Wenn du statt dessen lieber weiter Gespenster sehen und einen Gerichtsvollzieher verfolgen willst, in dessen Verhalten nach deiner Schilderung keinerlei Anlass besteht auch nur ansatzweise an ein kriminelles Verhalten zu denken, dann tue dies! Aber wundere dich dann nicht, wenn bei dir Dinge vollstreckt werden, die nicht vollstreckt werden müssten. Dann kannst du dich natürlich prima als Opfer eines korrupten Rechtssystems darstellen. nur stimmen tut dies nicht! Das sind dann herrliche Fake-News für Leute, die nicht sehen wollen, dass es für deinen Fall 1A Rechtschutzmöglichkeiten gibt, die man nur nutzen müsste.
Nö. Wieso soll eine genaue Begründung erforderlich sein? Eine völlig schwammig-verwaschene Begründung ist aus rechtlicher Sicht völlig ausreichend. Allerdings kann ich hier kein strafwürdiges Verhalten des Gerichtsvollziehers erkennen, aber das steht ja auf einem anderen Blatt.
Licht an, Elektrogeräte an, wie sonst?
Wahrscheinlich verzinst er nach BGB, aber das ist ja hier nicht die Frage.
Scheint ja unstrittig zu sein, Verjährung steht übrigens im BGB.
Leute lest doch mal. Die Zinsen sind nicht tituliert.
Wieso? Du schreibst doch:
Oder ist das nur eine allgemeine Betrachtung? Steht in deinem Titel von irgendwelchen % Verzugszinsen garnichts drin?
Hier ist es übrigens genau erklärt:
Demnach ist so einiges noch nicht verjährt.
Das reicht aus - wenn da steht: Hauptforderung + x% Zinsen ab Datum - dann nimmt der Gerichtsvollzieher den Rechenschieber und rechnet den Zinsbetrag aus. der ist vom Titel umfasst und muss nicht eigens tituliert werden, da er sich ja quasi täglich (bis zur Zahlung) erhöht.
ich habe das Thema mit Zinsen mit einem Notar und mehreren Rechtsanwälte gehabt.
Der Gläubiger selber hat, da ich auf die verjährten Zinsen hingewiesen habe, diese auch ausgebucht.
Ich habe sogar mit einem Richter darüber gesprochen. Auch wenn im Titel steht mit x% Zins, verjähren diese trotzdem nach 3 Jahren. Dies besagt im Titel nur aus, dass man Zinsanspruch hat.
Aber die Zinsen vom Beginn der Fälligkeit bis zum Beginn der Gültigkeit des Titels sowie die Zinsen aus den letzten 3 Jahren verjähren erst nach 30 Jahren bzw. sind noch nicht verjährt. Ebenso die Kosten für die Eintreibung der Schulden verjähren nicht. Jedenfalls steht das so in dem Artikel, den ich verlinkt habe. -
Teil doch mal mit, von wann etwa die Schulden stammen. Dann könnte man leicht sehen, ob es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Zinsen seitdem berechnet wurden. 4000 Euro Zinsen würden bei 5 % Verzinsung etwa nach 5 Jahren anfallen, und die Zinsen sind ja wahrscheinlich etwas höher als 5 %.
Ich würde auch noch mit der Kanzlerin und dem Papst darüber sprechen, wenn es dir dann besser geht. Nur können auch die nichts an dem aktuell gültigen Titel ändern, aufgrund dessen der GV vollkommen korrekt vollstreckt (weil ihm schlicht und ergreifend die Kompetenz fehlt, einen vom Gericht erlassenen Titel in Zweifel zu ziehen oder zu ändern, egal wie „richtig“ dies wäre).
Wie kann man nur so verbohrt sein, unbedingt mit dem Kopf links durch die Wand zu wollen, während es rechts eine offene Tür (Vollstreckungsgegenklage) gibt, um ans Ziel zu kommen?