Hallo zusammen! Mich würde interessieren ob es eine Möglichkeit gibt in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, auch wenn ich bereits seit 30 Jahren selbständig und jetzt 58 Jahre alt wäre.
Mein Gedanke war: Kann man unter den oben genannten Bedingungen bei seiner Ehefrau (Pflichtversichert) mitversichert werden, wenn das eigene Einkommen nicht ausreichen würde um weiterhin in der Privaten Krankenversicherung zu verbleiben.
Vielen Dank schon mal an alle die antworten
Werner
Hallo Werner1704,
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V).
Damit können Versicherte, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben und Mitglied einer Privaten Krankenversicherung sind, auch dann nicht mehr in eine GKV zurückgehen, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen zur Versicherungspflicht erfüllt sind.
Beste Grüße
tripleZ
Hallo Werner,
das wäre die einzige Möglichkeit. Die gesamten Bruttoeinnahmen müssen unter 360 Euro liegen. Sobald das Einkommen über 360 Euro liegt müssen Sie zurück in die Private Krankenversicherung egal wie lange sie in der Familienversicherung waren. Hintergrund der scharfen Kriterien ist, das der Gesetzgeber nicht möchte das diejenigen die sich in jungen Jahren zu günstigen PKV-Beiträgen versichern und sich so aus der Solidargemeinschaft raus ziehen. Und dann im Alter wenn es günster über die gesetzliche KV ist, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kommen. Das heisst aber auch, wenn Sie dann Rente bekommen die über 360 Euro liegt, müssen Sie in die Private Krankenversicherung zurück.
M.f.G.
Hallo,
nein das geht nicht. Ein Wechsel ist bis zum 55 LJ unterbestimmten Vorausssetzungen möglich.
Bei Ihnen beitet sich evtl. eine Optimierung der Krankenversicherung an…
Gruß fair123
Hallo,
nein, das löst kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen KV (GKV) aus. Ganz bewusst bleibt Ihnen die Rückkehr zur GKV verwährt. Schließlich haben Sie sich einmal auch ganz bewusst gegen die GKV entschieden. Entweder weil die Leistungen in der PKV „besser“ sind oder die Beiträge in jungen Jahren geringer. Jedem steht, spätestens bei Eintritt in den Beruf, die GKV offen. Jetzt, wenn es in der PKV teuer wird, wollen alle wieder zurück in die Versichertengemeinschaft, obwohl bisher nichts in den grossen Gemeinschaftstopf eingezahlt wurde. Ist das ungerecht? Ich, als GKV-Versicherter finde das nicht.
Gruss
Wer sich für den privaten krankenversicherungsbereich entschieden hat kann nur zurückkehren, wer kV pflichtgemäß wird.
Hallo,
da ich grad in einer ähnlichen Situation stecke kann ich nur sagen das Sie KEINE Chance haben je wieder in die ges. KV zu kommen auch nicht über die Frau.
das ist ärgerlich aber nicht zu ändern…
auch wenn Sie als Angestellter arbeiten sollten für ein paar Jahre wird im Rentenalter geguckt wo Sie die letzten Jahre versichert waren und dort müssen Sie sich dann versichern…
alles blöd aber leider nicht zu ändern…
schon mal versucht in einen anderen Tarif zu wechseln bei Ihrer KV???
hat mir grad knapp 200€ erspart…!!!
viel Erfolg
MfG Thomas Wolter
[email protected]
Hallo
ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden - Sie sind selbstständig und privat Krankenversichert.Um als Selbstständiger in der GKV Familienversichert zu sein darf ihr Einkommen nicht 400,-€ pro Monat übersteigen.
Da Sie bereits seit 30 Jharen selbstständig haben Sie nur die Möglichkeit die Selbstständigkeit aufzugeben um so über Ihre Frau in der GKV versichert zu sei. Nach 12 Monaten können Sie dann auch wieder als Freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben trotz Selbstständigkeit. ALlerdings ist zu beachten das Sie als Rentner auch freiwilliges Mitglied bleiben in der GKV, dies wieder hat den Nachteil das alle Ihre Einkünfte zur berechnung ihres Beitrags hinzugezogen werden.
Was nicht geht ist GKV und PKV versichert zu sein, doppeltversicherung ist nicht erlaubt. Sie können nur eine Anwartschaft in der PKV behalten oder Ergänzungstarife zur GKV.
Ich hoffed as hilft Ihnen weiter .
Mfg
E.Riehl-Müller
Hallo,
ab dem 55. Geburtstag sind die wenigen Möglichkeiten einer Rückkehr in die GKV per Gesetz ausgeschlossen.
Gruß
RHW
Ich sehe leider keine Möglichkeit in eine GKV zu kommen
MfG
Waldemar
Ja, wenn man das Gewerbe aufgibt und auch keine anderen Einkünfte über 375 EUR hat, ist man beim Ehepartner gratis mitversichert.
Gruss
Barmer
Hallo Werner,
du hättest tatsächlich die Möglichkeit dich über deine Ehefrau familien versichern zu lassen. Das ist immer dann möglich, wenn deine Ehefrau das eigentliche Mitglied bei der Krankenkasse ist und beispielsweise eine Beschäftigung ausübt aufgrund derer sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Außerdem darfst du nicht mehr als 400 EUR monatlich an eigenen Einkünften haben.
Eine Frist für die Erklärung der Familienversicherung gibt es meiner Meinung nach nicht. Anders sieht es aus, wenn du dich selbst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern willst. Dies musst du innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht tun (dies wäre 3 Monate nach dem Beginn deiner Selbstständigkeit beispielsweise…) da du ja sagst, du bist schon seit über 30 Jahren selbstständig, fällt diese Möglichkeit für dich weg.
Aber meiner Meinung nach könntest du dich dann über deine Frau familienversichern lassen.
Einfach mal bei deiner Krankenkasse nachfragen.
MfG
Andrea
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach dem 55. LEBENSJAHR GENERELL AUSGESCHLOSSEN:
Sonst würde das ja jeder so machen, in jungen Jahren viel Geld sparen und dann im Alter wenns teuer wird, auf die Solidargemeinschaft zurück greifen
Das läuft nicht
Ihr Einkommen darf 325 Euro im Monat nicht übersteigen, dazu zählen auch Mieteinnahmen, Zins etc. Dann geht eine Familienversicherung.
Alles Gute!
Vielen Dank für die Antwort! Werner
Auch an dich Vielen Dank für die Antwort!
Du hast Recht! Es wäre ungerecht wenn man die Möglichkeiten die sich bieten auf Kosten der Allgemeinheit ausnutzen würde. Werner
Vielen Dank! Optimiert habe ich bereits!
Danke für den Tip! Hab gerade erst in einen anderen Tarif gewechselt durch den ich sparen kann.
Sie haben mich richtig verstanden. Mein Einkommen, sprich Rente, wird tatsächlich einmal voraussichtlich 175,00 Euro betragen. Einige Antworten hier stellen eine Altersgrenze voran. Ist auch bei Eintritt in die Familienversicherung diese Altersgrenze zu beachten?
Gruß Werner