Hallo 
Person A möchte ein Ladenlokal übernehmen, welches für xx.000 € gekauft wird.
Auf was muss geachtet werden?
Danke.
Hallo 
Person A möchte ein Ladenlokal übernehmen, welches für xx.000 € gekauft wird.
Auf was muss geachtet werden?
Danke.
Hallo Angelika !
Also etwas mehr (an Info’s) dürfte es dann doch schon sein
Wie groß ist das Geschäft ? Besteht Buchführungspflicht ? Gibt es eine bestimmte Rechtsform ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
soll das Lokal gekauft werden, also die Immobilie?
oder
Soll die firma übernommen werden mit allen Rechten und Pflichten?
im 2. fall sollte auf jeden fall ein WP die gesamte analytik machen. Denn ein gut gehendes Geschäft wird nicht verkauft. sondern nur die unverkäuflichen Restbestände samt lätiger langfristiger Mietverträge.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Soll die firma übernommen werden mit allen Rechten und
Pflichten?
im 2. fall sollte auf jeden fall ein WP die gesamte analytik
machen. Denn ein gut gehendes Geschäft wird nicht verkauft.
sondern nur die unverkäuflichen Restbestände samt lätiger
langfristiger Mietverträge.
Also ein Betrieb oder Gewerbe wird nicht immer nur dann verkauft, wenn es ihm nicht gut geht. Es ist ja auch denkbar, dass eine Nachfolgeregelung getroffen wird, oder aber der Besitzer aus gesundheitlichen Gründen aussteigen will oder eben weil er etwas anderes machen will.
Auch denke ich, dass die Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers bei einer zweistelligen Kaufpreis-Summe wohl eher etwas zu weit gehen würde. M.E. sollte die EInschaltung eines RA oder Steuerberaters ausreichen.
Geschäfts-Übernahme (Kosmerik-/Fitnessbetrieb)
Person A möchte ein Ladenlokal übernehmen, welches für xx.000
€ gekauft wird.
Auf was muss geachtet werden?
Die Firma wird übernommen (nicht die Immobilie gekauft), es ist ein kleiner Kosmetik-/Fitness-Betrieb.
Eine bestimmte Rechtsform gibt es nicht.
Was würde ein StB oder ein RA tun?
Die Firma wird übernommen (nicht die Immobilie gekauft), es
ist ein kleiner Kosmetik-/Fitness-Betrieb.
Eine bestimmte Rechtsform gibt es nicht.Was würde ein StB oder ein RA tun?
Also zum einen müsste natürlich ein richtiger Kaufvertrag über den Betrieb ausgestellt werden.
In diesem Zusammenhang würde es dann vielleicht erforderlich sein, bestimmte besondere Vermögensgegenstände zu bewerten. Allerdings ist es in aller Regel so, dass in kleineren Betrieben diese nicht ins Gewicht fallen.
Wichtiger ist da schon der Name und der Kundenstamm. Wenn das Geschäft einen guten Ruf hat und dementsprechend viele Kunden ihren Weg regelmäßig dort hin finden, wird sich der Kaufpreis in aller Regel daran orientieren. Hier kann es dann durchaus schon mal Sinn machen, sich genauer über den möglichen Wert dieses „Namens“ Gedanken zu machen.
Wichtig ist auch, ob und wenn ja in welcher Höhe das Geschäft Verbindlichkeiten besitzt, die Du als Käuferin dann natürlich mit übernehmen musst.
Von Bedeutung kann auch sein, ob der bisherigen Ladeninhaber Kaufmann im Sinne des HGB ist. Wenn der Betrieb dieses Handelsgewerbes eine bestimmte Organisation erforderlich macht, kommen auch Buchführungspflichten hinzu, die dann auch für die Besteuerung relevant sind. Ist man selber nicht mit den Techniken der Buchführung vertraut, sollten diese Aufgaben nach der Geschäftsübernahme von einem Steuerberater übernommen werden.
So wie ich die Sache sehe, brauchst Du aber in erster Linie Rechtsbeistand für den Kaufvertrag. So etwas sollte man nicht „unter der Hand“ machen, selbst dann nicht, wenn es sich um Freunde handelt. Insbesondere die Sache mit der Verpflichtung zur Übernahme der Schulden bei Geschäftsübernahme ist etwas, was man sicher vorher sehr genau ansehen sollte.
Hat der bisherige Geschäftsinhaber auch Angestellte, so ist dies ein weiterer Grund dafür, lieber so genau wie möglich bei der Übernahme zu sein, sprich also die rechtlichen Fragen schon im Vorfeld zu klären.
Hi,
Hat der bisherige Geschäftsinhaber auch Angestellte, so ist
dies ein weiterer Grund dafür, lieber so genau wie möglich bei
der Übernahme zu sein, sprich also die rechtlichen Fragen
schon im Vorfeld zu klären.
Ergänzend dazu:
Sollten längerfristige Verträge mit Lieferanten bestehen, kann ein Inhaberwechsel zu einer Auflösung eines solchen Vertrages führen, wenns denn so mit dem alten Inhaber vereinbart wurde.
mfg Ulrich
Verbindlichkeiten?
Also zum einen müsste natürlich ein richtiger Kaufvertrag über
den Betrieb ausgestellt werden.
…
Wichtiger ist da schon der Name und der Kundenstamm. Wenn das
Geschäft einen guten Ruf hat und dementsprechend viele Kunden
ihren Weg regelmäßig dort hin finden, wird sich der Kaufpreis
in aller Regel daran orientieren. Hier kann es dann durchaus
schon mal Sinn machen, sich genauer über den möglichen Wert
dieses „Namens“ Gedanken zu machen.
Ok, der Kundenstamm und der Name werden mitgenommen, daher auch der xx.000 € Betrag.
Würde es reichen, wenn man mit dem Kaufvertrag zum RA geht?
Was ist günstiger: RA oder StB? Finaziell und von der Qualifikation?
Wichtig ist auch, ob und wenn ja in welcher Höhe das Geschäft
Verbindlichkeiten besitzt, die Du als Käuferin dann natürlich
mit übernehmen musst.
Was könnte unter Vrebindlichkeiten fallen?
…Ist man selber nicht mit
den Techniken der Buchführung vertraut, sollten diese Aufgaben
nach der Geschäftsübernahme von einem Steuerberater übernommen
werden.
Ja, das ist verständlcih und schon bedacht.
Danke für die bisherigen Antworten! 
Hallo,
Was könnte unter Vrebindlichkeiten fallen?
diese Frage zeigt, daß Du - falls Du es bist, die das Geschäft übernehmen will - dringend vorher einen Buchführungskurs bei der IHK oder VHS machen solltest. Wer nicht weiß, was Verbindlichkeiten sind, ist dem Ruin näher als dem wirtschaftlichen Erfolg.
Gruß,
Christian
Was sind Verbindlichkeiten?
Was könnte unter Vrebindlichkeiten fallen?
diese Frage zeigt, daß Du - falls Du es bist, die das Geschäft
übernehmen will - dringend vorher einen Buchführungskurs bei
der IHK oder VHS machen solltest. Wer nicht weiß, was
Verbindlichkeiten sind, ist dem Ruin näher als dem
wirtschaftlichen Erfolg.
Schade, daß Du meinen Kommentar anscheinend als Affront aufgefaßt hast. Du scheinst zu glauben, daß ich Dir was Böses wollte. Dem ist nicht so.
Gruß,
Christian
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Verbindlichkeiten / RA oder StB?
Was könnte unter Vrebindlichkeiten fallen?
Schade, daß Du meinen Kommentar anscheinend als Affront
aufgefaßt hast. Du scheinst zu glauben, daß ich Dir was Böses
wollte. Dem ist nicht so.
Ist ok.
Da dies ein fiktiver Fall sein kein -
was kann ein Laie unter Verbindlcihkeiten verstehen?
Und, was ist günstiger: Ein StB oder ein RA?
Danke 
Hallo,
Wichtig ist auch, ob und wenn ja in welcher Höhe das Geschäft
Verbindlichkeiten besitzt, die Du als Käuferin dann natürlich
mit übernehmen musst.
wieso natürlich?
Interessiert,
Christian
was kann ein Laie unter Verbindlcihkeiten verstehen?
Gegenvorschlag: Sag doch mal, was Du meinst, was das sein könnte.
Gruß,
Christian
Wikipedia: Verbindlichkeiten
Gegenvorschlag: Sag doch mal, was Du meinst, was das sein
könnte.
Zitat:
Der Ausdruck Verbindlichkeit bezeichnet im Rechtswesen die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen Rechnungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern.
Na, das klingt doch schon mal ganz gut.
C.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was könnte unter Vrebindlichkeiten fallen?
Verbindlichkeiten könnten z.B. noch nicht bezahlte Rechnungen an Lieferanten sein. Der Vorinhaber hat Waren auf Ziel gekauft. Will also heißen, er hat die Ware schon bekommen, darf sie aber erst später bezahlen. Nennt man auch Lieferantenkredit.
Oder aber praktisch sehr relevant: Der Vorinhaber hat einen Kredit bei einer Bank aufgenommen. Ein Darlehen z.B um damit Einrichtung für den Laden kaufen zu können. So etwas läuft ja mitunter mehrere Jahre.
Falls Du das mal nachlesen willst, sofern es sich um ein Handelsgewerbe handelt (dürfte aber in Deinem Fall erfüllt sein), sind folgende Paragraphen im HGB angebracht:
§§ 22; 25; 26 HGB.
Zu finden hier: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html
Insbesondere Paragraph 26, den hatte ich vorhin vergessen, könnte für Dich dann auch relevant sein. Daher auch mein Verweis an den Rechtsverdreher. Dieser klärt Dich über all diese Fragen sehr genau auf.
Und, was ist günstiger: Ein StB oder ein RA?
Also beide arbeiten nach einer festgelegten Gebührenordnung. M.E. dürfte ein fähiger RA genügen. Am besten wäre es natürlich, wenn Du Dir einen StB der auch zugleich RA ist suchst und wichtig, der diese Sachbereiche auch abdeckt. Also es macht wenig Sinn, zu einem RA zu gehen, der Familienrecht als Spezialgebiet angibt. Solltest Du aus einer größeren Stadt kommen, wird das aber in aller Regel nicht so das Problem sein.
Hallo,
Wichtig ist auch, ob und wenn ja in welcher Höhe das Geschäft
Verbindlichkeiten besitzt, die Du als Käuferin dann natürlich
mit übernehmen musst.wieso natürlich?
Ja und diese Frage zeigt, das DU die einschlägigen Gesetzesstellen nicht kennst. Daher solltest Du mal dringend bevor Du anderen Leuten Vorhaltungen machst, selber Deine Hausaufgaben machen.
Auch für Dich gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__25.html
Hallo,
Wichtig ist auch, ob und wenn ja in welcher Höhe das Geschäft
Verbindlichkeiten besitzt, die Du als Käuferin dann natürlich
mit übernehmen musst.wieso natürlich?
Ja und diese Frage zeigt, das DU die einschlägigen
Gesetzesstellen nicht kennst. Daher solltest Du mal dringend
bevor Du anderen Leuten Vorhaltungen machst, selber Deine
Hausaufgaben machen.
Starke Sprüche für jemanden, der weder Absatz 2 gelesen noch Absatz 1 richtig verstanden hat noch die Praxis kennt. Üblicher Bestandteil von Übernahmen jedweder Art ist, daß die Verbindlichkeiten vom bisherigen Inhaber zurückzuführen sind, was meist aus dem Verkauserlös geschieht.
Auch für Dich gilt:
home.arcor.de/berger.chris/fresse.mp3
Gruß,
Christian
P.S.
Visitenkarten lesen bildet.
Starke Sprüche für jemanden, der weder Absatz 2 gelesen noch
Absatz 1 richtig verstanden hat noch die Praxis kennt.
Üblicher Bestandteil von Übernahmen jedweder Art ist, daß die
Verbindlichkeiten vom bisherigen Inhaber zurückzuführen sind,
was meist aus dem Verkauserlös geschieht.
Ja und SO ist es gerade nicht in der Praxis. In den seltensten Fällen werden Verbindlichkeiten durch den verkaufenden Unternehmer beglichen. Zum einen gibt es gerade bei langlaufenden Darlehen die sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die sehr teuer ist. Zum anderen und das sollte man dann vielleicht schon wissen, wenn man bei einer großen Deutschen Bank arbeitet, gibt es noch den Effekt des sog. Tax Shields. Je mehr Fremdkapital im Unternehmen vorhanden ist, desto lohnender ist die Akquisition für den Erwerber, weil dann die Steuerzahlungen geringer sind. Also ein weiterer Grund dafür, warum Schulden gerne übernommen werden.
In der nächsten Mittagspause gehst Du am besten mal zu Deinen Kollegen im Investment-Banking und lässt Dir erklären, warum Schulden diesen Vorteil haben.
Visitenkarten lesen bildet.
Nicht’s für ungut aber Dein Auftreten hier scheint mir doch etwas unprofessionell. Wenn Du wirklich im Risikomanagement arbeitest (und wir sprechen hier über echtes Risikomanagement also nicht im Filialbetrieb) dann bezeichnest Du dich wohl eher nicht als Bankmensch. Leute mit so einem Job und mehr noch so einer Ausbildung zeigen das auch deutlich nach außen - in ihrem gesamten Verhalten. Als „Bankmenschen“ bezeichnen sich gerne die Filialbanker.
Auch war ich ja schon über Deine bisherigen Statements etwas sehr verwundert. Ich frage mich nämlich, was passiert, wenn ein Kunde zu Dir kommt und fragt wie er z.B. seine Forderungen in ausländischer Währung absichern kann, ob Du dann auch zuerst ihn fragst was er sich denn unter Risikomanagement vorstellt, bevor Du ihm seine Fragen beantwortest.