Geschenktes Geld zurückzahlen?

Angenommen Herr X hat vor 9 Jahren von seinen Eltern eine größere Summe Geld geschenkt bekommen , doch leider versteht Herr X sich nicht mehr mit seinen Eltern ,muss er dann das Geld zurückbezahlen? Die Eltern von Herrn X behaupten plötzlich ( nach nun mehr 9 Jahren) das dieses Geld nur geliehen war. Herr X hat mit seinen Eltern diesbezüglich nichts schriftliches vereinbart. Herr X ist sehr verwundert ,zumal seine Eltern ihm tatsächlich auch schon mehrfach mal Geld geliehen haben,dieses wurde immer schriftlich festgehalten ,quasi wie ein Kreditvertrag.Herr X hat dann auch seine vereinbarten Raten immer bezahlt.

Geschenkt ist geschenkt. Natürlich muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. So etwas ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar.

Wenn du wissen willst, wer in einem etwaigen Gerichtsprozess die Beweislast trägt: die Eltern.

Levay

Hi Vera!

Das ist leider etwas kompliziert. Ich habe kurz mal Google befragt und etwas Interessantes gefunden:

http://www.frag-rechtstipps.de/Schenkungsr%C3%BCckfo…

Vielleicht ist dir das ja eine kleine Hilfe + Denkstütze!

mfg PN

Hi Levay!

Das ist so aber nicht 100% richtig.
Die Eltern KÖNNEN (können kann man vieles :wink: )schon auf das Geld bestehen, wenn gleich es schwierig werden könnte es dann auch zu bekommen.

siehe hier: http://www.frag-rechtstipps.de/Schenkungsr%C3%BCckfo…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Doch, doch, das ist sehr wohl richtig, denn ich schrieb:

So etwas ist nur in sehr seltenen
Ausnahmefällen denkbar.

Levay

Wie kannst du es komliziert finden, wenn du die §§ dazu doch gar nicht gelesen hast…? Ist das jetzt ein böse Unterstellung von mir? Ich habe den Eindruck, du hast dir nicht die Mühe gemacht, die einschlägigen Tatbestände zu lesen.

Es bleibt dabei: In aller Regel kann eine Schenkung nicht widerrufen werden.

Levay

Wie kannst du es komliziert finden, wenn du die §§ dazu doch
gar nicht gelesen hast…? Ist das jetzt ein böse
Unterstellung von mir? Ich habe den Eindruck, du hast dir
nicht die Mühe gemacht, die einschlägigen Tatbestände zu
lesen.

Ich hab mir zumindest den verlinkten Artikel durchgelesen. Gehe ich nach diesem, könnten die Eltern durchaus das Geld zurückverlangen. Aber vielleicht kann ich noch nicht zwischen den Zeilen lesen.

Vielleicht wirds dann auch bei uns in Ö anders gehandhabt als in D. Wer weiß

Es bleibt dabei: In aller Regel kann eine Schenkung nicht
widerrufen werden.

Levay

Also wenn ich das richtig verstanden habe kann das Geld bei Bedürftigkeit zurückverlangt werden.Das ist aber beim Herrn X nicht der Fall ,seine Eltern haben ein Haus ,das frei von Schulden ist ,beide bekommen eine gute Rente.Es geht lediglich darum Herrn X einen auszuwischen,da er sich mit seinen Eltern nicht mehr gut versteht. Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Die Antwort bleibt: kein Rückforderungsrecht. Und für das Darlehen sind die Eltern beweisbelastet. Da es kein Darlehen war, dürfte dieser Beweis schwer fallen.

Lass dich nicht davon irritieren, dass jemand nun auf Aspekte hingewiesen hat, die mit diesem Fall nichts zu tun haben. Das ist selbst unter Rechtsprofis leider ganz oft so. Mein AG-Leiter nennt das: „Herr Lehrer, ich weiß was, im Keller brennt Licht“ :wink:

Levay

Ohne mich jetzt mit den richtigen Juristen anlegen zu wollen, will ich aber noch auf die Möglichkeit der „Rückforderung eines Geschenkes wegen Undank“ hinweisen.

MfG

Goetz