Geschlossene Unterbringung im Pflegeheim

Hallo Experten,

mein Vater ist an Parkinson erkrankt. Vor wenigen Wochen kam er mit einer akuten Bronchitis und völlig dehydriert ins „normale“ Krankenhaus. Sein allgemeiner Zustand war schlecht, eine ärztliche Behandlung hat er vehement abgelehnt. Nach rund 10 Tagen Antibiotika und Infusion wurde er in die Kurzzeitpflege in eine geschlossene Abteilung eines Pflegeheims entlassen. Die Bronchitis war zwar weg, aber sein Gesundheitszustand war schlecht. Er hatte Halluzinationen, war völlig desorientiert, hatte Sprachprobleme, wirkte abwesend und war aggressiv und ungehalten. Familienmitglieder hat er nicht oder nur teilweise erkannt und was er sagte, stand in keinem Zusammenhang, völlig wirr. Weil er nicht selbst zur Toilette gehen konnte, zog man ihm in der Kurzzeitpflege Windeln an, die er sich, wie auch die normale Kleidung immer wieder auszog. Völlig anders als ich meinen Vater kenne. Ich war total schockiert und sehr traurig, als ich ihn sah.

Im Internet habe ich gelesen, dass es bei Antibiotika-Medikamenten und Parkinson-Medikamenten Wechselwirkungen gibt. Daher gehe ich davon aus, dass seine Verhaltens- und Wesensänderungen von diesen Wechselwirkungen her kommen. Kann das sein? Wo kann ich zuverlässige Info finden?

Nach wenigen Tagen Kurzzeitpflege in der geschlossenen Abteilung im Pflegeheim war er wieder völlig dehydriert. Er verhielt sich aggressiv und wollte den Pfleger „abwehren“, vermutlich weil er krankheitsbedingt seine Situation nicht erkennen konnte und dachte, dass er sich wehren muss. Daraufhin wurde er vom Pflegeheim in die Psychiatrie eingewiesen, weil er „handgreiflich“ gegenüber dem Pflege-Personal wurde. In der Psychiatrie war er ebenfalls in der geschlossenen Abteilung untergebracht. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung wurde von einem Amtsgericht zeitlich befristet angeordnet, da er sich selbst und andere gefährden würde und weil er eine Weglauftendenz hat.

In der Psychiatrie ging man endlich meiner Vermutung nach und überprüfte die Medikation. Zunächst wurde ein Medikament weggelassen. Nach ganz kurzer Zeit zeigte sich eine deutliche Besserung hinsichtlich seines aggressiven Verhaltens. Das Personal dort war freundlich und kompetent. Ein weiteres Medikament wurde gegen ein anderes ausgetauscht. Der Gesundheitszustand von meinem Vater hat sich wesentlich verbessert. Er zeigt keine Aggressionen mehr, akzeptiert die Windel und seine Kleidung und versteht immer mehr, wo er ist und was los war. Seine Weglauftendenz ist auch schwächer geworden. Besonders einsichtig ist er aber weiterhin nicht.

Neu ist jetzt die Diagnose Demenz, zusätzlich zur schon vorhandenen Parkinson-Erkrankung ist nun eine Demenz dazugekommen. Ist es richtig, dass man von bestimmten Parkinson-Medikamenten eine Schein-Demenz bekommen kann? Wie stellt man fest, ob die Demenz von den Medikamenten oder normal auftritt? Jedenfalls ist eine 24h-Pflege unumgänglich.

Finanzielles:
Meinem Vater geht es nun besser. Er erkennt ein bisschen die Situation, sieht aber weiterhin nicht die ganze Geschichte. Mein Vater fühlt sich abgeschoben und denkt, wir machen uns von seiner Rente ein tolles Leben.
Die Netto-Rente beträgt 670.- Euro, das Pflegeheim kostet uns monatlich 2300.- Euro. Diesen horrenden Betrag bezahlen wir von dem Erlös (170.000.- Euro) seiner verkauften Werkstatt. Der Erlös wird in rund 6 Jahren für die Pflege aufgebraucht sein. Danach werden wohl die Kinder herangezogen, oder?
Das Wohnhaus meiner Eltern wird im Moment von meiner Mutter und meiner schwerbehinderten Schwester bewohnt. Müssen meine Mutter und meine schwerbehinderten Schwester nach 6 Jahren ausziehen, muss das Wohnhaus für die Pflege veräußert werden?

Muss ich als „gesundes“ Kind mit befristeter Vollzeitbeschäftigung fürchten, dass ich mächtig zur Kasse gebeten werde? Gibt es einen Selbstbehalt meines Gehalts, oder muss ich bis auf das Existenzminimums alles abgeben? Im Moment bemühe ich mich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Gerne würde ich aus meiner 1-Zi-Mietwohnung in eine 2-Zi-Eigentumswohnung umziehen. Darf ich mir Eigentum zulegen oder muss ich dann alles wieder verkaufen und ans Pflegeheim zahlen?

Wegen der geschlossenen Unterbringung:
Die richterliche Anordnung wurde zeitlich befristet und auch auf den Psychiatrie-Aufenthalt beschränkt. Jetzt wurde mein Vater vor Ablauf der Frist aus der Psychiatrie ins Pflegeheim zurück entlassen. Was ist nach der Frist und nach der Psychiatrie? Das Pflegeheim hat sowohl eine geschlossene als auch eine offene Pflegeabteilung. Im Moment sitzt mein Vater in der geschlossenen Abteilung fest.
Wenn er seine Weglauftendenz verliert, weil er mit seiner Parkinson nicht mehr weglaufen kann, würde ich Ihn gerne in die offene Abteilung verlegen lassen, damit man ihn mal im Rollstuhl durch den Park schieben könnte oder auch eine Spaziergang machen könnte.

Mein Vater fühlt sich abgeschoben und droht mit Rache. Er möchte seinen Bruder mit finanziellen Aufträgen zur Bank schicken. Meine Mutter lebt nun in der Angst, dass der Onkel zur Bank geht und irgendwas „regelt“. Wie gesagt, das Wohnhaus dient meiner Mutter und meiner schwerbehinderten Schwester aktuell als Wohnort. Der Erlös der Werkstatt wird für das Pflegeheim eingesetzt. Der Onkel ist scharf auf das Haus und würde vermutlich eiskalt meine Mutter und meine Schwester aus dem Haus jagen.
Ist mein Vater im Moment Geschäftsfähig, sind von ihm unterschriebene Verträge rechtskräftig? Muss meine Mutter sich Sorgen machen? Müssen wir einen Antrag auf Entmündigung stellen, damit mein Vater in seinem kranken Zustand keine wirksamen Verträge mehr abschließen kann?

Es ist einfach Wahnsinn.
Danke für jede hilfreiche Antwort.

Bei den behandelnden Ärzten !

Und zum Geld nur so viel.

  1. es gibt ja die Pflegeversicherung, die schon mal einen Teil übernehmen wird.

Und die Angehörigen werden doch nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten herangezogen und zwar keineswegs bis zum Existenzminimum herangezogen. Es gibt großzügige Selbstbehalte je nach familiärer Lage und Verpflichtungen usw.

Und auch ein (angemessenes)Haus muss keineswegs verwertet werden.
Ich kann hier die familiären Zusammenhänge nicht so klar erkennen, wer da drin wohnt und wer der Eigentümer (alleiniger ?) ist.

Aber diese Sorgen sind sehr wahrscheinlich völlig unberechtigt .

MfG
duck313

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Mon,

wichtige Dinge hat Duck schon gesagt.

Ihr sollten euch unbedingt beraten lassen, z.B. AWO, Diakonie und andere. Für Mitglider
Bietet der VdK eine Beratung an.
Ich habe dort sehr gute Erfahrung gemacht. Ja, natürlich hört man auch mal von schlechter Beratung.

Also zwei Meinung einholen.

Auch über der Krankenkasse mal anfragen, vlt. haben sie eine medizinische Beratung. Ob sie was zur Finanzierung sagen können weiß ich nicht.

Aber die Pflegeversicherung muss man ja auch erreichen können.

Viel Erfolg und alle gute für euch.

Gruß Volker

Ich glaube Schlumpfines wichtigste Frage kommt ganz am Schluss und der gehört am meisten Beachtung geschenkt!

Solange ein Gericht nichts anderes entschieden hat, sind vom Vater unterschriebene Verträge voll gültig. Ihr solltet mit der Betreuungsstelle der Kommune Kontakt aufnehmen, ob für den Vater evtl. ein Betreuung in Geschäftssachen (und anderen) eingerichtet werden muss (Entmündigung gibt es nicht mehr).
Ich rate, schnellstmöglich Hilfe von Profis zu suchen.

zur Unterbringung: nach Fristablauf ist der Vater nach Hause oder in die offene Abteilung zu verlegen - alles andere wäre Freiheitsberaubung. Auch hier schnellstmöglich Hilfe suchen.

PS: habt ihr schon die Einstufung in einem Pflegegrad beantragt? Und damit verbunden Übernahme eines Teils der Kosten durch die Pflegeversicherung?

Eigentümer sind meine Eltern, gleichberechtigt.
Das Haus ist von meiner Mutter und meiner schwerbehinderten Schwester bewohnt. Baujahr 1950, schon etwas älter.

danke

Es gibt hohe Freibeträge, wenn die Kinder nicht in der Lage sind eine Pflege zu bezahlen springt das Sozialamt ein.

Hallo Schlumpf_007
deinen Beitrag hätte ich in großen Teilen Wort für Wort auch so schreiben können, denn ich habe in den letzten Monaten genau das Gleiche mit meinem Vater erleben und durchmachen müssen. Da ich hier unter meinem richtigen Namen schreibe, möchte ich nicht ins Detail gehen - nur so viel, dank einer vorhanden Gesundheitsvollmacht aus dem Jahre 2014 und einen wirklich sehr gut funktionierenden Zusammenarbeiten zwischen Arzt, Krankenhaus, Verfahrensenspflegerin , Pflegeheim und mir, ist mein Vater seit gestern in einem ganz normalen Pflegeheim mit einer vorläufigen Einstufung und Kostenzusage der Pflegekasse - jetzt warten wir nur noch auf den Gutachter des MDK.
Gruss
Czauderna

Wenn der Zustand des Vaters entsprechend ist, kann man einen Antrag auf betreuung stellen:


Danke für deinen Beitrag.

Ich habe bei der Krankenkasse angerufen, die hat wohl den MDK zur Prüfung und Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt. Das dauert.

Ist eine Betreuung in Geschäftssachen in einer Generalvollmacht enthalten? Hilfe vom Profi, ja das stimmt. Das brauchen wir. Also rufe ich mal bei der Stadt an und frage nach der Betreuungsstelle der Kommune an.

ok.
Das bedeutet, ich warte ab und lege bei Bedarf meine Konten offen. Dann wird entschieden, was ich bezahlen muss.

Danke. Das macht mir etwas Mut.
Gesundheitsvollmacht. Ist das in einer Generalvollmach enthalten?

Alles gute euch.

danke für deinen Beitrag.

Als das bei meinem Vater so weit war hatte ich bei einer Vollzeitstelle so etwa 50 € monatlich beizusteuern. Und da er gleich darauf starb auch nur zwei Monate lang.

Du darfst mir glauben, wenn ich richtig viel Geld hätte, würde ich gerne auch mehr bezahlen.

Da habe ich Dir einen Elternunterhaltsrechner
http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php
Demzufolge wäre bei mir der aktuelle monatliche Freibetrag, unter dem ich nichts zahlen muß, 2570 € netto.Es ist also in jedem Fall die Miete als Freibetrag und darüber hinaus ein angemessener Betrag zum Lebensunterhalt in Höhe von so 1200 €

Das Betreuungsverfahren in gesundheitlichen und fianziellen Angelegenheitensolltest Du oder Deine Mutter schnellstmöglich in Gang setzen, schon um der Absicht des Vaters zuvor zu kommen den Onkel damit zu beauftragen.
Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes liegt bei 1800.-€. Eine Eigentumswohnung kann diesen Betrag aber wegen der Mietersparnis mindern.
Hier: hat eine Anwältin eine Frage nach dem Selbstbehalt sehr ausführlich beantwortet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/berechnung-des-elternunterhalts-selbstbehalt_065868.html

Hallo!

Die Rechnung sieht etwas anders aus.

Im Prinzip hat man so 1800€ als Freibetrag, zusätzlich kommen noch Beträge für Kindern und ggf. Eheparter drauf.

Und dann noch Dinge für die eigene Altersvorsorge, dazu gehören auch Raten fürs eigene Haus(!), teils werden auch Miete für die Wohnung mit eingerechnet.

Wenn am Ende noch was übrig bleibt, muß man max. die Hälfte abtreten.

(Ganz grob)

Man muß also kaum befürchten, wegen der Eltern künftig jeden Cent zweimal umdrehen zu müssen, und Immobilien muß man nicht verkaufen. Entweder wohnt man selbst drin, dann ist das auch Altersvorsorge, oder sie generieren direkt Mieteinnahmen.