Hallo zusammen!
Folgende Situation: Ich habe vor, eine Agentur (Events) zu gründen. Ich habe einen kompletten Geschäftsplan, die Kontakte bestehen und das Know-How weitgehend. Leider fehlt mir das Geld eine GmbH zu gründen…ausser ich nehme einen Kredit!
Nun habe ich 2 Personen gefunden, die „mitmachen“ wollen. Person A ist für das Projektmanagement und allen Design-Aufgaben (Homepage, Werbung etc.) verantwortlich. Er soll keinen direkten Kundenkontakt haben, sondern Aufträge, die er von mir bekommt umsetzen (z.B. Homepagepflege, Angebote für Kunden erstellen, etc.).
Person B soll die Buchführung führen und Vertrieblich aktiv sein. Er kümmert sich um das Finanzielle.
Meine Funktion ist die Geschäftführung nach Innen und die Vertretung nach außen. Ich bin der Hauptansprechpartner für Kunden und Klienten.
Nun soll die Gesellschaftsform folgendes absichern:
1.Meine „Geschäftsidee“ soll auch immer meine bleiben. D.h. wenn die Gesellschaftsform auseinander geht, weil z.B. Streit entsteht oder jmd. der Personen A und B keine Lust mehr haben, oder nicht mehr können, will ich nicht dass die Agentur aufgelöst werden muss, sondern, dass sie immer von mir weitergeführt werden kann und nur von mir, sofern ich es nicht anders genehmige. Mir ist also wichtig, dass MEINE Idee auch meine bleibt.
2.Mir ist bewusst, dass bei einer Gbr, alle mit privatem Vermögen zu gleichen Anteilen haften. Ist es möglich, dass ich z.B. im Gesellschaftsvertrag festhalte, dass alle Geldgeschäfte über 150€ von mir mit unterschrieben werden müssen? Oder dass nur ich z.B. mit Person B zusammen berechtigt bin?Hier ist es mir wichtig, dass nicht einer übereifrig irgendwelche Geschäfte machen kann, die der Agentur dann schaden.
3.Kündigung: Ich möchte das Recht haben z.B. Person A aus der Gesellschaft zu kündigen, natürlich mit Frist und Abfindung. Geht sowas überhaupt in einer gbr/ohg?
- Oder ist es besser z.b. eine gbr/ohg mit Person B zu gründen, mit jeweils gleichen Rechten und dann Person A imemr nur mit Rechnungen zu vergüten? Also ihm zwar trotzdem ein drittel des Gewinns zu geben, ihn jedoch nicht gleichberechtigt in die Gesellschaft mit aufzunehmen?
Mein Wunsch ist einfach nur, dass ich diese Agentur von Anfang an gut durchdacht führe, eben auch von der Gesellschaftsform her. Person B ist mein bester Freund, da habe ich sehr grosses Vertrauen. Person A vertraue ich zwar auch, aber ich kenne ihn nicht so gut wie Person B und bekanntlich endet eine Freundschaft auch oft wenn es ums Geld geht…leider…
