Gesellschaftsform: Gbr, OhG oder doch GmbH?

Hallo zusammen!

Folgende Situation: Ich habe vor, eine Agentur (Events) zu gründen. Ich habe einen kompletten Geschäftsplan, die Kontakte bestehen und das Know-How weitgehend. Leider fehlt mir das Geld eine GmbH zu gründen…ausser ich nehme einen Kredit!

Nun habe ich 2 Personen gefunden, die „mitmachen“ wollen. Person A ist für das Projektmanagement und allen Design-Aufgaben (Homepage, Werbung etc.) verantwortlich. Er soll keinen direkten Kundenkontakt haben, sondern Aufträge, die er von mir bekommt umsetzen (z.B. Homepagepflege, Angebote für Kunden erstellen, etc.).

Person B soll die Buchführung führen und Vertrieblich aktiv sein. Er kümmert sich um das Finanzielle.

Meine Funktion ist die Geschäftführung nach Innen und die Vertretung nach außen. Ich bin der Hauptansprechpartner für Kunden und Klienten.

Nun soll die Gesellschaftsform folgendes absichern:

1.Meine „Geschäftsidee“ soll auch immer meine bleiben. D.h. wenn die Gesellschaftsform auseinander geht, weil z.B. Streit entsteht oder jmd. der Personen A und B keine Lust mehr haben, oder nicht mehr können, will ich nicht dass die Agentur aufgelöst werden muss, sondern, dass sie immer von mir weitergeführt werden kann und nur von mir, sofern ich es nicht anders genehmige. Mir ist also wichtig, dass MEINE Idee auch meine bleibt.

2.Mir ist bewusst, dass bei einer Gbr, alle mit privatem Vermögen zu gleichen Anteilen haften. Ist es möglich, dass ich z.B. im Gesellschaftsvertrag festhalte, dass alle Geldgeschäfte über 150€ von mir mit unterschrieben werden müssen? Oder dass nur ich z.B. mit Person B zusammen berechtigt bin?Hier ist es mir wichtig, dass nicht einer übereifrig irgendwelche Geschäfte machen kann, die der Agentur dann schaden.

3.Kündigung: Ich möchte das Recht haben z.B. Person A aus der Gesellschaft zu kündigen, natürlich mit Frist und Abfindung. Geht sowas überhaupt in einer gbr/ohg?

  1. Oder ist es besser z.b. eine gbr/ohg mit Person B zu gründen, mit jeweils gleichen Rechten und dann Person A imemr nur mit Rechnungen zu vergüten? Also ihm zwar trotzdem ein drittel des Gewinns zu geben, ihn jedoch nicht gleichberechtigt in die Gesellschaft mit aufzunehmen?

Mein Wunsch ist einfach nur, dass ich diese Agentur von Anfang an gut durchdacht führe, eben auch von der Gesellschaftsform her. Person B ist mein bester Freund, da habe ich sehr grosses Vertrauen. Person A vertraue ich zwar auch, aber ich kenne ihn nicht so gut wie Person B und bekanntlich endet eine Freundschaft auch oft wenn es ums Geld geht…leider…

Deine Fragen sind gesesellschaftsrechtlich und gehören IMHO in das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Ich finde, du solltest dir außerdem erst mal die Unterschiede zwischen den Gesellschaftsformen klarmachen. Da für dich nach deinen Worten nur GbR und oHG in Frage kommen, hier schon mal ein kleiner Hinweis: Eine oHG ist nichts weiter als eine GbR, die ein Handelsgeschäft betreibt oder im Handelsregister eingetragen ist. Dadurch erhält die Gesellschaft die Eigenschaft eines Kaufmanns, womit allerlei Vor- und Nachteile verbunden sind. In Frage käme übrigens noch eine KG, das ist nämlich nichts weiter als eine oHG, bei der bestimmte Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.

Und noch ganz grundsätzlich: Die Vertragsfreiheit macht einiges möglich. Das meiste hängt davon ab, wie der Gesellschaftsvertrag geschlossen wird. Die gesetzlichen Regeln sind hier zum beachtlichen Teil nur subsidiär. Das gilt jedenfalls für die Personengesellschaften (GbR, oHG und KG).

Levay

Danke für die Antwort! Mir ist der Unetrscheid von gbr/ohg bewusst! über KG weiss ich zugegeben nicht viel! werde nachforschen!
Aber sind damit auch diese Fragen beantwortet die ich gestellt hab??

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Hallo,

1.Meine „Geschäftsidee“ soll auch immer meine bleiben. D.h.
wenn die Gesellschaftsform auseinander geht, weil z.B. Streit
entsteht oder jmd. der Personen A und B keine Lust mehr haben,
oder nicht mehr können, will ich nicht dass die Agentur
aufgelöst werden muss, sondern, dass sie immer von mir
weitergeführt werden kann und nur von mir, sofern ich es nicht
anders genehmige. Mir ist also wichtig, dass MEINE Idee auch
meine bleibt.

Das kann im Gesellschaftsvertrag (welche Form auch immer) geregelt werden. Ausser natürlich Du steigst aus der Gesellschaft aus… dass kann sie die Geschäfte weiter führen, und Du bist weg.

2.Mir ist bewusst, dass bei einer Gbr, alle mit privatem
Vermögen zu gleichen Anteilen haften. Ist es möglich, dass ich
z.B. im Gesellschaftsvertrag festhalte, dass alle
Geldgeschäfte über 150€ von mir mit unterschrieben werden
müssen? Oder dass nur ich z.B. mit Person B zusammen
berechtigt bin?Hier ist es mir wichtig, dass nicht einer
übereifrig irgendwelche Geschäfte machen kann, die der Agentur
dann schaden.

Das ist mit der Bank zu klären. Gar kein Problem, und nicht von der Gesellschaftsform abhängig, muss auch nciht vertraglich festgelegt werden oä.

3.Kündigung: Ich möchte das Recht haben z.B. Person A aus der
Gesellschaft zu kündigen, natürlich mit Frist und Abfindung.
Geht sowas überhaupt in einer gbr/ohg?

Das geht mit einem Arbeitnehmer, aber nicht mit einem Gesellschafter. Aber Du kannst eine Klausel reinbringen das Du ihn jederzeit rauskaufen kannst.

  1. Oder ist es besser z.b. eine gbr/ohg mit Person B zu
    gründen, mit jeweils gleichen Rechten und dann Person A imemr
    nur mit Rechnungen zu vergüten? Also ihm zwar trotzdem ein
    drittel des Gewinns zu geben, ihn jedoch nicht
    gleichberechtigt in die Gesellschaft mit aufzunehmen?

Ist Deine / Eure Entscheidung. Geht.

Ich möchte dann da noch die Gesellschaftsform der Ltd. ins Spiel bringen. Ist die „britische GmbH“, im Prinzip. Brauchst aber nur mindestens ein Pfund Kapital zur Gründung, ist auch noch nciht soooo lange möglich sowas hier in D zu gründen. Habs als Unterhemensberater mittlerweile ein paar mal beratend begleitet, und kanns nur empfehlen.

Zu Kündigung: Kann ich einen Gesellschaftler kündigen oder „rauskaufen“, wenn z.b. im Gesellschaftsvertrag steht, dass der Geselslchaftler B vom Geschäftsführer grundlos gekündigt werden kann, mit einer Abfindung von xx€ und einem Monatsgehalt? Ist sowas rechtlich oder braucht man da einen triftigen Grund?

Ltd
Da hört man immer soviel schlechtes von!?

Hi Leon,

Da hört man immer soviel schlechtes von!?

Die Ltd an sich ist nicht schlecht. Nur wird sie IMHO oft unter dem reinen "Geiz-ist-geil! Aspekt gesehen, was dann schieflaufen kann.

Schau mal nach unten in den Thread "Welche Rechtsform? ".

mfg Ulrich

Servus,

wenn Bonität Nebensache ist, kann man das ins Auge fassen. Muss allerdings auch geklärt sein, wer sich da in der laufenden Administration alles die Finger dran wäscht. Der böse StB allein mit seinen Honoraren wirds in der Regel nicht nur sein…

Schöne Grüße

MM

Was hälst Du denn für richtig bei meinem Fall?

Da hört man immer soviel schlechtes von!?

wenn du dich mit den modernen wegelagerern rumplagen willst, die diese geschichte verhökern, und dir eine betreuung verkaufen, dann bist du da genau richtig - lustig wirds wenns probleme gibt… z.b. eine anwalt zu finden, der sich im englischen recht auskennt

wenn du trotzdem richtung ltd. was machen willst, dann kämpf dich mal durch archiv - viel gutes wirst du dort nicht finden, aber auf jeden fall hinweise auf die risiken

für deine fall ist die kiste eh nicht praktikabel

wenn der faktor kohle nicht wär, dann könnte man deine idee schön in eine gmbh packen…

gruß inder

ja,denke auch gmbh wäre das beste, aber woher das geld??;(

Hallo.

Wenn Du im Grunde nur zwei Geldgeber brauchst (die eben zufällig noch in Deiner Bude arbeiten sollen), überleg Dir doch, Person A und B als stille Teilhaber einzubauen (über notariellen Vertrag) …

Gruß Eillicht zu Vensre

ja,denke auch gmbh wäre das beste, aber woher das geld??;(

naja, wenn ihr ohnehin zu dritt seit, dann halt alles zusammenkratzen für die gründung und danach wieder moderat an die gesellschafter zurück

ist ja nicht so, dass die 25K ewig irgendwo auf einem festgeldkonto liegen müssen, sondern „nur“ einmalig bei gründung da sein müssen

gruß inder

Hallo, hab das jetzt nicht verstanden!? Wie meinst Du das genau?? Gruß

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Mal was Allgemeines zu dem sog. Geschäftsplan!
Hallo …

mal was Allgemeines zu dem hier angesprochenen „kompletten Geschäftsplan“.

Man hat keinen kompletten Geschäftsplan, wenn so viele Fragen noch nicht geklärt sind.

MfG
BEBOUB

Irgendwie drollig…
Hallo …

irgendwie drollig… kaum schmeisst einer eine Runde LSD (sorry… Ltd) in die Gemeinde, schon kommt Leben im Forum auf :smile:

MfG
BEBOUB

Hi!

Welche Bank oder welches Unternehmen würde einer Ltd. einen Kredit o.ä.
einräumen??? Hier steht nur 1 Pfd. dahinter - keine Sicherheit für
nichts.

Gruß
Falke

Hallo,

naja, wenn ihr ohnehin zu dritt seit, dann halt alles
zusammenkratzen für die gründung und danach wieder moderat an
die gesellschafter zurück

ist ja nicht so, dass die 25K ewig irgendwo auf einem
festgeldkonto liegen müssen, sondern „nur“ einmalig bei
gründung da sein müssen

§ 30 GmbHG ist Dir aber bekannt, oder?

Gruß,
Christian

Hallo!

…kaum schmeisst einer eine Runde LSD (sorry… Ltd)…

LSD paßt schon. Die Droge „Kapitalgesellschaft ohne Kapital“ läßt den hierzulande miesen Ruf der Ltd. und das Vergnügen, mit Strohleuten und ausländischem Recht umgehen zu müssen, völlig vergessen. Wir können alle fliegen…

Nirgends ist verboten, eine Ltd. mit ausreichend Kapital auszustatten, damit die Bude nicht gleich nach der Gründung zum Insolvenzfall wird oder irgendjemand ins private Portemonnaie greifen muß, so daß dem Buchhalter schon mal die Haare zu Berge stehen. Komisch, mit arbeitsfähiger Kapitalausstattung will keiner mehr eine britische Ltd…

Ich habe den Eindruck, Gründer mit der Bereitschaft, wenigstens ein bißchen Geld in den Aufbau der eigenen Existenz zu stecken, sind vom Aussterben bedroht und gehören unter Artenschutz gestellt.

Gruß
Wolfgang

Hallo!
Ja das ist klar. Ich meinte auf alles bis eben auf die Gesellschaftsform…

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