Gesetzliche Pflichten eines Orthopäden!

In Deutschland gibt es sooo viele Orthopäden - warum nicht einfach mal zu einem anderen Arzt gehen, wenn man mit einem nicht zufrieden ist? Wir haben doch freie Arztwahl.
Ansonsten:

  • Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Arzt was bescheinigen muss. Abgesehen davon wird es nicht viel nutzen - es sollte ein GdB beantragt werden und in dem Zusammenhang (mit Gutachten) auf die Wohnungssituation verwiesen werden. Übrigens wäre eine Wohnung im 5. Stock ja auch zumutbar, es muss halt ein Aufzug vorhanden sein, oder?
  • wenn er keine AU mehr ausstellt, würde ich wissen wollen warum
  • generell würde ich mal bei meiner Krankenkasse nachfragen, was die dazu meinen

Hallo Gwynifer,
danke für Deine Hilfreiche Antwort. Ich werde am Montag gleich bei der Patientenberatung anrufen. Also bei straken schmerzen, schreibt mein Hausarzt mich krank. Mein Orthopäde sagt er sieht kein Grund mich Krank zu schreiben. Die ganze Angelegenheit ist für mich eine totale Verarschung.

Ich bin zwar Mobil kann Parterre am Stück 45-60 Min. normal gehen. Dann brauche ich ein bisschen Pause ca. 30-40 Min. Ich muss dann meine Beine hoch legen und ein Kissen unter die Kniekehle legen.
Denn wenn ich mit angewinkelten Beinen sitze, verspüre ich schon nach knapp 45 Min. ein sehr unangenehmes Gefühl in den Gelenken.
Das geht erst weg wenn ich mindestens 30 Min. Fahrrad fahre. Danach fühlen sich die Gelenke wieder besser an und ich kann wieder ein bisschen gehen. Das muss ich den ganzen Tag im wechsel machen, sonst geht es mir nicht gut. Wie soll ich in dem Zustand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!? Der MDK von meiner Krankenkasse IKK hat einfach ein Gutachten geschrieben, das ich dem Arbeitsmarkt eingeschränkt zur Verfügung stehe. Allerdings war ich da anderer Meinung. Das Gutachten hab ich nie zu Gesicht bekommen. Sonst ich dagegen widersprochen. Aber als Laie kennt man sich nicht aus und nimmt das erst mal so hin. Vielleicht sollte ich mir noch ein Anwalt suchen für Medizinrecht? Wäre das Sinnvoll?

vielen Danke für deine Hilfe.

Gruß,
Stephanos

Hallo!

Such Dir sofort einen anderen Arzt. Deinem Arzt würde ich nicht mehr vertrauen. Auch über einen Krankenkassenwechsel würde ich nachdenken, wenn die schon den Arzt unter Druck setzen, dann wollen sie Kosten sparen und dass ist rechtlich nicht tragbar.
Und die Mitteilung vom Krankenhaus, dass Du mit einer frühzeitigen Arthrose rechnen musst ist auch fehlerhaft. Wenn der Knorpel beschädigt ist, dass ist schon eine Arthrose eine sogenannte Gonarthrose (Kniearthrose). Die hab ich auch.
Als die bei mir festgestellt wurde habe ich viele verschiedene Sachen ausprobiert. Zum einen war ich beim Orthopäden, der hat mir Spritzen direkt unter die Kniescheibe gespritzt. Diese Spritzen sollen, jedenfalls bei einigen Menschen, über Jahre hinweg wirken. Diese zahlen allerdings nicht die Krankenkassen. Bei mir hat damals eine Spritze EUR 120,00 gekostet. Hatte damals 6 Spritzen bekommen und war insgesamt nur 6 Wochen schmerzfrei.
Ich würde jedem empfehlen mit einer Kniearthrose zu einem Akupunkturarzt zu gehen. Eine Sitzung und ich war schmerzfrei. Einige Krankenkassen übernehmen auch diese Kosten.
Es gibt auch noch ein homöopathisches Medikament: Zeel comp.
Das wird bei Gelenksbeschwerden (u. a. Arthrose) eingesetzt. Das ist auch sehr gut. Ich würde die Tabletten empfehlen. Die gibt es in 3 verschiedenen Größen. Wenn Du über die Online-Apotheke bestellst, dann sind diese um einiges günstiger als in einer örtlichen Aptheke.

Gruß
Steffi

Hallo Steffi,
danke für Deine Antwort. Endlich bin ich mal schlauer geworden, als die Ärzte mir ständig erzählen. Ich war ständig in dem Glauben, das ich noch gar keine Arthrose habe. Wie kann ich das beweisen, das ich eine Gonarthrose habe? Vielleicht sollte ich mir ein Anwalt für Medizinrecht Suchen!?

Das mit den Spritzen habe ich schon gehört. Aber die kommen für mich nicht in Frage. Die sind nur zum Geld scheffeln. Aber Helfen nicht wirklich. Das mit dem Akkupunktur Arzt, werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Wie kann ich denn die Krankenkasse einfach wechseln. Ich weiß ja nicht einmal welche denn gut ist und was ich alles beachten muss. Mein Arzt hat mich über meine Knie Beschwerden auch nie richtig aufgeklärt. Ich habe mir alles aus dem Internet raus gesucht. Er hat mich nur immer bedrängt wieso ich nicht arbeiten gehe. Wenn ich lese was du mir alles geschrieben hast, werde ich ganz schön verarscht.
Da sollte doch ein Anwalt die beste Lösung sein.

Gruß,
Stephanos

Hallo Stephanos,

Du brauchst es nicht zu beweisen, dass Du eine Gonarthrose hast. Mein Arzt hat mir mal gesagt und so steht es auch im Internet, wenn der Knorpel im Kniegelenk beschädigt ist, dann ist es immer eine Gonarthrose (ist nur ein fachlicher Begriff für Kniegelenksarthrose).

Du kannst die Krankenkasse jederzeit wechseln. Du musst nur bei Deiner jetzigen Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich zum Monatsende gekündigt haben. Dies steht alles auf der folgenden Seite:
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/wechsel/wechs…
Auf dieser Seite gibt es auch einen Punkt: Kassensuche. Oder gib bei google „alle gesetzlichen Krankenkassen“ an. Dort werden alle aufgeführt und Du kannst dann nach Deinem Bundesland schauen und Dir die einzelnen Krankenkassen ansehen. Ich würde mir immer wieder eine Krankenkasse aussuchen, bei der Akupunktur zum Leistungsumfang gehört.

Viele Grüße
Steffi

Hallo Steffi,
ok dann weiß ich bescheid. Danke für deine Hilfe. Bin froh das mir doch jemand Helfen konnte.

ich habe mir die Seite angeschaut und habe da noch eine frage, vielleicht kannst du mir die beantworten.

„Kein Kündigungsrecht dagegen haben Sie oft, wenn Sie sich freiwillig in einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse für Krankengeld eingeschrieben haben. An diesen Tarif und diese Krankenkasse sind Sie von Eintritt in den Wahltarif an drei Jahre fest gebunden“

wie darf ich das verstehen? Ich habe die IKK Krankenkasse gewählt, als ich mich Arbeitslos melden musste. Habe ich in dem Fall Sonder Kündigungsrecht?

lg,
Stephanos

Hallo Stephanos,

ich habe mich mal bei meiner Krankenkasse eingelesen. Dort steht, dass man als Selbstständiger oder unständig Beschäftigter bei dem Mitgliedsantrag die Möglichkeit hat, einen Wahltarif abzuschließen z. B. Krankengeldzahlung oder Hausarztmodell. Wenn Du einen von den vorgenannten oder sonstige Wahltarife beantragt/abgeschlossen hast, dann bist Du für 3 Jahre an diese Krankenkasse gebunden.

Warst Du bevor Du arbeitslos wurdest in einer anderen Krankenkasse? Warum bist Du von dort weg? Wenn man arbeitslos wird, dann braucht man die Krankenkasse nicht wechseln. Du schreibst, dass Du Dich für die IKK entschieden hast, als Du Dich arbeitslos gemeldet hast. Du bist für 18 Monate an die IKK gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn Du Dich in einer privaten Krankenkasse einschreibst oder wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Gruß
Steffi

Hi Steffi,
Ich bin schon mein Leben lang bei der IKK versichert. Ich habe mich noch nie so richtig mit Krankenkassen beschäftigt oder etwas in Anspruch genommen. Als ich mich Arbeitslos gemeldet habe, habe ich im Antrag einfach angekreuzt, das ich weiterhin bei IKK versichert bleiben möchte. Mir wurde immer gesagt, es gibt keine Unterschiede bei den gesetzlichen Krankenkassen. Bin ich jetzt trotzdem für 18 Monate an die IKK gebunden?

lg,
Stephanos

Schwer zu sagen. Krankenkasse fragen, wenn „ungebührliches“ verhalten, dann ärztekammer anfragen.

Hi Stephanos,

dass stimmt teilweise mit der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt zwar einheitliche Prozente die abgezogen werden, aber einige Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge und andere nicht. Die Unterschiede der Krankenkassen bestehen in den Leistungen (was übernommen bzw. gezahlt wird oder nicht),

Ich würde sagen, dass Du nicht für 18 Monate an der Krankenkasse gebunden bist, da - wie Du schreibst - schon Dein Leben lang dort versichert bist.

Als ich vor Jahren meine Krankenkasse gewechselt habe, gab es noch unterschiedliche Prozente, die abgezogen wurden.

LG Steffi

Hallo Steffi,
ich denke dann werde ich mich für die DAK entscheiden. Wie gehe ich da jetzt vor? Erst die alte Kündigen und nach 2 Monaten bei der neuen anmelden oder gleich nach der Kündigung, bei der neuen anmelden?

lg,
stephanos

Hallo Stephanos und wieder muss ich mich entschuldigen das Sie auf meine Antwort warten mussten;
Also erst zu dem Gutachten jedem Versicherten steht eine komplette Einsicht in alle medizinischen Unterlagen zu,mein Rat bei der zuständigen Krankenkasse das Gutachten schriftlich anfordern,das hab ich bei meinen Rentengutachten auch immer so gemacht und diese ohne Probleme erhalten!

Waren sie bei der Patientenberatung erfolgreich?

Ein Anwalt für Medizinrecht halte ich für sehr sinnvoll sofern sie rechtschutzversichert sind bzw den finanziellen Hintergrund haben diesen zu bezahlen;eine weitere Möglichkeit wäre sich an den VDK zu wenden zur Beratung in diesem Fall um einfach zu erfahren welches Vorgehen sinnvoll wäre bzw auch dort gibt es eine Rechtsberatung!

Ausserdem eine 2.Meinung eines anderen Orthopäden halte ich für sehr wichtig,was sagt denn ihr Hausarzt?
Wie sieht es mit einer ambulanten oder stationären Reha aus?das kann die KK oder die RV übernehmen;

Melden Sie sich wenn ich noch helfen kann!
Viele Grüße
Gwynifer

Leider kann ich dir nicht helfen.