'Gestörter' Kindsvater - Welche Konsequenzen?

Hallo!

Hallo

Der Mindestsatz liegt bei 177,00 Euro. Wie kommst du auf
327,00?

http://www.internetratgeber-recht.de/
Das ist die neuere Tabelle von 2005, ich hatte vorher eine von
2003.
Der Mindestsatz hängt sehr stark vom Alter des Kindes ab. Er
liegt aber in jedem Fall höher als 177,- Euro

Naja, es wird noch ein Kindergeldanteil abgezogen für den Vater und dann sind es 177,00 Euro!

Ok, die 327 (o.ä.) fallen erst an, wenn das Kind 18 ist, aber
ab 12 sind es immerhin 291 Euro.

Minus der Kindergeldanteil!

Und Festangestellte müssen ja wohl auch keine Angst
haben, dass sie auch nur einen Cent zuviel zahlen müssen

Aber die können ihr Einkommen nicht so gut runterrechnen,
indem sie irgendwas kaufen.

Das wär ja wohl auch noch schöner!

Ich schon. Ich kenne echt (auch getrennte) Väter, die sich für
ihre Kinder verantwortlich fühlen, und auch die zugehörigen
Mütter in der Erziehung ein wenig unterstützen (wenigstens
moralisch).

Aha. Na, dann werden die wohl nicht zu denjenigen gehören, die Du meinst, die bis auf die Unterhose ausgezogen werden.

Was verdient der Mann denn „offiziell“? Da müsste er ja schon
fast ein Sozialfall sein! Das liegt 22 Euro unter dem
allergeringsten Mindestsatz. Der Selbstbehalt ist
normalerweise ziemlich niedrig, so ca. 890,- Euro, soviel ich
weiß, es kann aber sein, dass dieser Betrag auch etwas
variiert. Wenn einer nur 177,- Euro Unterhalt zahlt, dann
müsste er ungefähr ein Netto-Einkommen von nicht mehr als
1067,- Euro haben. Na ja, Sozialfall ist übertrieben, aber das
ist ja ein weit unterdurchschnittliches Einkommen, soviel ich
weiß.

Falsch! Der Selbstbehalt gilt nur, wenn man so extrem wenig verdient. (Das heißt, wenn man nur 1000 Euro verdient, DANN gilt der Selbstbehalt von 800nochwas).http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…
Er verdient 1500 Euro netto. Der Unterhalt läge bei 192,00 Euro (Kindergeldanteil abgezogen). Seine 500 Euro Schwarzeinkübfte und 500 Euro Mieteinnahmen nicht mitgerechnet natürlich… Wegen der 15 Eruo, die er mehr zahlen müßte, müßte ich vor Gericht laufen, da er keinen dynamischen Unterhalt benatragt hat sondern statischen.

Ich würde dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu
beantragen, falls du noch keine hast. Die kümmern sich
wenigstens um alles, und wissen auch immer die neuesten
Bestimmungen. Wenn das Kind noch klein ist, ist er übrigens
auch für dich unterhaltspflichtig. Aber na ja, wenn er nichts
hat … …

Er ist nicht für mich unterhaltspflichtig (unverheiratet). Und Du schriebst gerade „wenn er nichts hat“ - hallo?! Hast Du meinen Post gelesen? Wenn 2500 Euro für Dich „nichts“ sind, was sind dann die 1177 für mich und mein Kind?

(Medikamente etc, da hab ich schon so viel Geld für ausgeben
müssen)

Zahlt das nicht die Krankenkasse? Oder lässt du ihn von der
Heilpraktikerin behandeln?

Ja, teilweise muß ich auf alternative Medizin zurückgreifen, weil nur das bei seiner Neurodermitis bisher geholfen hat. Und das ist sehr teuer.

Ich bin der Meinung, dass die, die mehr verdienen (und das
sind meist die Väter) auch mehr bezahlen könnten.

Bei der ganzen Bezahlerei wird meistens noch vergessen, dass
die Mutter ja normalerweise einen sehr hohen Verdienstausfall
in den ersten 3 bis 14 Jahren (auch pubertierende Jugendlich
kann man ja nicht einfach den ganzen Tag sich selbst
überlassen) hat.

Ja, genau!

Ich wollte nicht die Mütter gegen die Väter ausspielen, oder
umgekehrt, sondern genau im Gegenteil. Elternschaft ist
einfach generell sehr teuer, und ich finde das einfach blöd,
dass es (meiner Meinung nach) so gemacht wird, dass die Väter
immer mehr zahlen müssen, damit der Sozialstaat etwas sparen
kann, und dass sich dann die Eltern gegenseitig die Köpfe
einschlagen.

Das ist doch nicht so, dass der Sozialstaat spart! Das klingt ja so, als wäre eigentlich der Staat für die Kinder verantwortlich! Wenn der Staat was dazugibt, dann sparen die ELTERN was. So rum stimmt es ja wohl eher! Beide müssen immer mehr zahlen, so ist es nun mal! Aber KEIN Vater muß Angst um seinen Selbstbehalt haben, ich als Mutter allerdings schon, wenn das Kind mal mehr kostet! Ein Vater KANN wegen sowas nicht in Armut geraten, der ist wegen der Selbstbehaltgrenze geschützt. Eine alleinerziehende Mutter nicht! Auf diesen „Selbstbehalt“ komme ich im Leben nicht. Aber naja - er hat ja nüscht mit seinen mehr als 2300, die ihm bleiben…

Gruß,

N.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo!

Lies bei dem Link auch nochmal, was weiter unten steht.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…

Demnach kann der Unterhaltverpflichtete auch noch „Aufwendungen“ von seinem Nettogehalt abziehen. So kommt man dann dazu, dass er trotz seiner 1500 Euro netto nur den Mindestsatz zahlt. Außerdem steht da noch, dass Schulden vom Einkommen abgezogen werden. Was heißt das? Ganz genau - wenn er sich jetzt eine Wohnung kauft, muß er weniger zahlen, weil er ja Schulden hat und sein Sohn, bzw. in dem Falle ich, bezahlt seine Wohnung sozusagen mit. Ist das gerecht?

Gruß,

N.

Hallo

Naja, es wird noch ein Kindergeldanteil abgezogen für den
Vater und dann sind es 177,00 Euro!

Ich glaube, seit einiger Zeit ist es Gesetz, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, das volle Kindergeld bekommt.

Minus der Kindergeldanteil!

Hm. Siehe oben.

Aber die können ihr Einkommen nicht so gut runterrechnen,
indem sie irgendwas kaufen.

Das wär ja wohl auch noch schöner!

Aber Selbständige machen das doch, wie du selbst ausgeführt hast.

Ich schon. Ich kenne echt (auch getrennte) Väter, die sich für
ihre Kinder verantwortlich fühlen, und auch die zugehörigen
Mütter in der Erziehung ein wenig unterstützen (wenigstens
moralisch).

Aha. Na, dann werden die wohl nicht zu denjenigen gehören, die
Du meinst, die bis auf die Unterhose ausgezogen werden.

Was habe ich geschrieben, wer wird auf die Unterhose ausgezogen?

Falsch! Der Selbstbehalt gilt nur, wenn man so extrem wenig
verdient. (Das heißt, wenn man nur 1000 Euro verdient, DANN
gilt der Selbstbehalt von
800nochwas)

Er verdient 1500 Euro netto.

Und da muss der nicht den vollen Unterhalt zahlen?

Wegen der 15 Eruo, die er mehr zahlen müßte,
müßte ich vor Gericht laufen, …

Wenn du eine Beistandschaft hast, macht das das Jugendamt für dich, völlig kostenlos.

… weil er keinen dynamischen Unterhalt beantragt hat, sondern statischen.

Hä? Gibt es das? Kann es sein, dass er dir Blödsinn erzählt?

Wenn das Kind noch klein ist, ist er übrigens
auch für dich unterhaltspflichtig. Aber na ja, wenn er nichts
hat … …

Er ist nicht für mich unterhaltspflichtig (unverheiratet).

Auch nicht verheiratete Väter sind neuerdings ziemlich lange für die Kindsmutter unterhaltspflichtig. Wenn du allerdings Hartz 4 kriegst, spielt es im Moment finanziell wohl keine Rolle für dich, d. h. die Höhe des Einkommens würde sich nicht ändern, nur die Herkunft.

Und
Du schriebst gerade „wenn er nichts hat“ - hallo?!

Das meinte ich doch ironisch!

Das ist doch nicht so, dass der Sozialstaat spart!

Na ja, bei dem Beispiel, das ich in den Beiträgen weiter oben lang und breit erklärt habe, schon, im Vergleich zu vorher.

Das klingt
ja so, als wäre eigentlich der Staat für die Kinder
verantwortlich! Wenn der Staat was dazugibt, dann sparen die
ELTERN was.

Na ja, für den Staat ist schon wichtig, dass es hier und da ein paar Kinder gibt. Warum soll er nicht was dazugeben?

Aber KEIN Vater muß Angst um
seinen Selbstbehalt haben, ich als Mutter allerdings schon,
wenn das Kind mal mehr kostet!

Das ist wirklich ziemlich übel, dass es so ist.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

Ich glaube, seit einiger Zeit ist es Gesetz, dass derjenige,
bei dem das Kind lebt, das volle Kindergeld bekommt.

Davon weiß ich nichts und das Jugendamt auch nicht (ich habe eine Beistandsschaft!)

Das wär ja wohl auch noch schöner!

Aber Selbständige machen das doch, wie du selbst ausgeführt
hast.

Ja, was ich sehr schlimm finde. Trotzdem brauchen Festangestellte keine Angst zu haben, dass sie einen Monat vielleicht mal in die Bredouille geraten, weil es mal teurer wurde - wie die Mutter, die NIE weiß, wieviel sie ihr Kind pro Monat kosten wird.

Aha. Na, dann werden die wohl nicht zu denjenigen gehören, die
Du meinst, die bis auf die Unterhose ausgezogen werden.

Was habe ich geschrieben, wer wird auf die Unterhose
ausgezogen?

naja, es klang in Deinen Postings schon so, als müßten die Väter grundsätzlich zu viel zahlen. Und das stimmt halt nicht. In den meisten Fällen zahlen immer die Mütter mehr (wenn alleinerziehend).

Er verdient 1500 Euro netto.

Und da muss der nicht den vollen Unterhalt zahlen?

Na, da werden dann Pauschalen abgezogen und dann muß er nur noch den Midestsatz zahlen - eben 177,00 Euro!

Wegen der 15 Eruo, die er mehr zahlen müßte,
müßte ich vor Gericht laufen, …

Wenn du eine Beistandschaft hast, macht das das Jugendamt für
dich, völlig kostenlos.

Das Jugendamt macht das momentan nicht für mich.

… weil er keinen dynamischen Unterhalt beantragt hat, sondern statischen.

Hä? Gibt es das? Kann es sein, dass er dir Blödsinn erzählt?

Das hat mir das Jugendamt erzählt.

Na ja, für den Staat ist schon wichtig, dass es hier und da
ein paar Kinder gibt. Warum soll er nicht was dazugeben?

Dazugeben gerne! Aber doch nicht dafür verantwortlich sein, dass die Eltern viel weniger zahlen müssen, vor allem die Väter, die sowieso billiger wegkommen! Die alleinerziehenden Mütter noch weiter entlasten, na gut, aber doch nicht die Väter, wenn die sowieso so wenig zahlen müssen! Schau Dir die Tabelle nochmal an und zieh vom Nettogehalt immer ein paar Hundert Euro Pauschale ab und vom Unterhalt, den er zahlen müßte. die Hälfte vom Kindergeld. Muß der wirklich entlastet werden? Ich leb von der Hälfte und zahl noch das Doppelte und da muß der Vater entlastet werden vom Staat? Sorry - will nicht in meinen Kopf…

Aber KEIN Vater muß Angst um
seinen Selbstbehalt haben, ich als Mutter allerdings schon,
wenn das Kind mal mehr kostet!

Das ist wirklich ziemlich übel, dass es so ist.

Ja. Und deshalb ist es vielleicht wichtiger, dass sich darum gekümmert wird, dass sowas nicht passiert, als dass sich die Väter und ein paar Frauen darüber aufregen, dass die Väter ja soooooo viel zahlen müssen. Das ist so gut wie NIE der Fall - siehe Liste…

Viele Grüße
Simsy

Gruß,

N.

Hallo

Ich glaube, seit einiger Zeit ist es Gesetz, dass derjenige,
bei dem das Kind lebt, das volle Kindergeld bekommt.

Davon weiß ich nichts und das Jugendamt auch nicht (ich habe
eine Beistandsschaft!)

Wirklich? Komisch. Das ist doch nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hast du die schon mal direkt danach gefragt?

Wegen der 15 Eruo, die er mehr zahlen müßte,
müßte ich vor Gericht laufen, …

Wenn du eine Beistandschaft hast, macht das das Jugendamt für
dich, völlig kostenlos.

Das Jugendamt macht das momentan nicht für mich.

Nicht? Hm, so richtig auskennen tue ich mich im Einzelnen auch nicht, ich kenne nur Fälle, in denen es anders ist als bei dir.

… weil er keinen dynamischen Unterhalt beantragt hat, sondern statischen.

Hä? Gibt es das? Kann es sein, dass er dir Blödsinn erzählt?

Das hat mir das Jugendamt erzählt.

Guck mal hier, was ich dazu ergoogelt habe.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltstitel—St…
Es scheint so, als müsste ein Unterhaltspflichtiger einen statischen Unterhalt beim Jugendamt beantragen, und dass das Jugendamt das nicht genehmigen müssen. Der statische Unterhalt scheint im Normalfall für den Unterhaltsberechtigten ungünstiger zu sein als der dynamische.

Das Jugendamt ist aber meiner Meinung nach dazu verpflichtet, im Interesse des Kindes zu handeln, und nicht im Interesse des Vaters.

Dazugeben gerne! Aber doch nicht dafür verantwortlich sein,
dass die Eltern viel weniger zahlen müssen, vor allem die
Väter, die sowieso billiger wegkommen!

Du scheinst sehr stark von deinem Fall oder ähnlichen Fällen auszugehen. Es gibt aber auch wenig verdienende Väter, die eine große Wohnung haben, damit ihre Kinder mal bei ihnen übernachten können, und die auch mit ihren Kindern mal was unternehmen oder in den Urlaub fahren. Da ist es schon blöd, wenn die mit 890,- Euro auskommen müssen, und außerdem noch ein ordentliches Auto und Klamotten für die Arbeit haben müssen. Ich behaupte jetzt nicht, dass das die Regel ist, aber das gibt es, und auch nicht soo selten.

Die alleinerziehenden
Mütter noch weiter entlasten, na gut, aber doch nicht die
Väter, wenn die sowieso so wenig zahlen müssen!

Das Problem, das ich da gesehen habe, war ja, dass die Väter mehr belastet werden, ohne dass die Mütter oder die Kinder etwas davon haben (das betrifft aber nur ALGII-o.ä.-EmpfängerInnen, eventuell auch Wohngeld-Empfänger).

Übrigens hat die Mutter deshalb keinen Selbstbehalt, weil sie alles tun würde für ihr Kind. Wenn sie einfach sagen würde, ok mein Kind bekommt nur die Behandlung, die die Krankenkasse zahlt, und teure Hobbys ist nicht, weil kein Geld, dann hätte sie auch einen Selbstbehalt. Aber welche Mutter macht das schon? Das wird einfach ausgenutzt, und es wird einfach so getan, als wäre es nicht nötig, wenn die Mütter das so machen, das stimmt ja aber einfach nicht.

Viele Grüße
Simsy

Kindergeld
Hallo

Ich glaube, seit einiger Zeit ist es Gesetz, dass derjenige,
bei dem das Kind lebt, das volle Kindergeld bekommt.

Davon weiß ich nichts und das Jugendamt auch nicht (ich habe
eine Beistandsschaft!)

Guck mal hier:
http://www.alleinerziehend.net/alleinerziehendinfo21…
Und zwar ein bisschen weiter unten steht da folgendes:

"Die Änderung des § 1612 b Abs. 5 BGB vom 1.1.2001

Danach soll Kindergeld nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, wenn der Barunterhaltspflichtige nicht im Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % desRegelbetrages zu zahlen."

Hier wird es etwas genauer erläutert:

http://www.123recht.net/article.asp?a=8296&f=ratgebe…

Viele Grüße
Simsy