Hallo!
Hallo
Der Mindestsatz liegt bei 177,00 Euro. Wie kommst du auf
327,00?http://www.internetratgeber-recht.de/…
Das ist die neuere Tabelle von 2005, ich hatte vorher eine von
2003.
Der Mindestsatz hängt sehr stark vom Alter des Kindes ab. Er
liegt aber in jedem Fall höher als 177,- Euro
Naja, es wird noch ein Kindergeldanteil abgezogen für den Vater und dann sind es 177,00 Euro!
Ok, die 327 (o.ä.) fallen erst an, wenn das Kind 18 ist, aber
ab 12 sind es immerhin 291 Euro.
Minus der Kindergeldanteil!
Und Festangestellte müssen ja wohl auch keine Angst
haben, dass sie auch nur einen Cent zuviel zahlen müssenAber die können ihr Einkommen nicht so gut runterrechnen,
indem sie irgendwas kaufen.
Das wär ja wohl auch noch schöner!
Ich schon. Ich kenne echt (auch getrennte) Väter, die sich für
ihre Kinder verantwortlich fühlen, und auch die zugehörigen
Mütter in der Erziehung ein wenig unterstützen (wenigstens
moralisch).
Aha. Na, dann werden die wohl nicht zu denjenigen gehören, die Du meinst, die bis auf die Unterhose ausgezogen werden.
Was verdient der Mann denn „offiziell“? Da müsste er ja schon
fast ein Sozialfall sein! Das liegt 22 Euro unter dem
allergeringsten Mindestsatz. Der Selbstbehalt ist
normalerweise ziemlich niedrig, so ca. 890,- Euro, soviel ich
weiß, es kann aber sein, dass dieser Betrag auch etwas
variiert. Wenn einer nur 177,- Euro Unterhalt zahlt, dann
müsste er ungefähr ein Netto-Einkommen von nicht mehr als
1067,- Euro haben. Na ja, Sozialfall ist übertrieben, aber das
ist ja ein weit unterdurchschnittliches Einkommen, soviel ich
weiß.
Falsch! Der Selbstbehalt gilt nur, wenn man so extrem wenig verdient. (Das heißt, wenn man nur 1000 Euro verdient, DANN gilt der Selbstbehalt von 800nochwas).http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…
Er verdient 1500 Euro netto. Der Unterhalt läge bei 192,00 Euro (Kindergeldanteil abgezogen). Seine 500 Euro Schwarzeinkübfte und 500 Euro Mieteinnahmen nicht mitgerechnet natürlich… Wegen der 15 Eruo, die er mehr zahlen müßte, müßte ich vor Gericht laufen, da er keinen dynamischen Unterhalt benatragt hat sondern statischen.
Ich würde dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu
beantragen, falls du noch keine hast. Die kümmern sich
wenigstens um alles, und wissen auch immer die neuesten
Bestimmungen. Wenn das Kind noch klein ist, ist er übrigens
auch für dich unterhaltspflichtig. Aber na ja, wenn er nichts
hat … …
Er ist nicht für mich unterhaltspflichtig (unverheiratet). Und Du schriebst gerade „wenn er nichts hat“ - hallo?! Hast Du meinen Post gelesen? Wenn 2500 Euro für Dich „nichts“ sind, was sind dann die 1177 für mich und mein Kind?
(Medikamente etc, da hab ich schon so viel Geld für ausgeben
müssen)Zahlt das nicht die Krankenkasse? Oder lässt du ihn von der
Heilpraktikerin behandeln?
Ja, teilweise muß ich auf alternative Medizin zurückgreifen, weil nur das bei seiner Neurodermitis bisher geholfen hat. Und das ist sehr teuer.
Ich bin der Meinung, dass die, die mehr verdienen (und das
sind meist die Väter) auch mehr bezahlen könnten.Bei der ganzen Bezahlerei wird meistens noch vergessen, dass
die Mutter ja normalerweise einen sehr hohen Verdienstausfall
in den ersten 3 bis 14 Jahren (auch pubertierende Jugendlich
kann man ja nicht einfach den ganzen Tag sich selbst
überlassen) hat.
Ja, genau!
Ich wollte nicht die Mütter gegen die Väter ausspielen, oder
umgekehrt, sondern genau im Gegenteil. Elternschaft ist
einfach generell sehr teuer, und ich finde das einfach blöd,
dass es (meiner Meinung nach) so gemacht wird, dass die Väter
immer mehr zahlen müssen, damit der Sozialstaat etwas sparen
kann, und dass sich dann die Eltern gegenseitig die Köpfe
einschlagen.
Das ist doch nicht so, dass der Sozialstaat spart! Das klingt ja so, als wäre eigentlich der Staat für die Kinder verantwortlich! Wenn der Staat was dazugibt, dann sparen die ELTERN was. So rum stimmt es ja wohl eher! Beide müssen immer mehr zahlen, so ist es nun mal! Aber KEIN Vater muß Angst um seinen Selbstbehalt haben, ich als Mutter allerdings schon, wenn das Kind mal mehr kostet! Ein Vater KANN wegen sowas nicht in Armut geraten, der ist wegen der Selbstbehaltgrenze geschützt. Eine alleinerziehende Mutter nicht! Auf diesen „Selbstbehalt“ komme ich im Leben nicht. Aber naja - er hat ja nüscht mit seinen mehr als 2300, die ihm bleiben…
Gruß,
N.
Viele Grüße
Simsy