'Gestörter' Kindsvater - Welche Konsequenzen?

Hallo nochmal,

du hast doch das alleinige Sorgerecht. Also bist du erstmal dafür für verantwortlich, ob der Kontakt deinem Kind gut tut oder es möglicherweise Schaden dabei nimmt.
Lass dich vom Jugendamt beraten.
Sicherlich hat dein Ex ein Umgangsrecht, aber nicht wenn er so ein Verhalten an den Tag legt.
Mir hat das Jugendamt folgendes geraten:
Kontakt erstmal abbrechen und wenn er wirklich Interese an seinem Kind hat, wird er sich bemühen. Das Jugendamt bietet dann auch betreuten Kontakt an (d.h. Du, dein Kind, der Vater und eine neutrale Person vom Jugendamt).
Wenn du nicht zum Jugendamt willst, nimm eine Freundin zum nächsten Treffen an einem neutralen Ort mit. Dann wirst du ja sehen, wie er sich diesmal verhält.
Auch wenn du das die nächsten 20 oder 30 mal so machst. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Hat er sich denn überhaupt schon wieder gemeldet?
(Würd ich einer seiner Stelle nicht tun!)
Gruss Jess

Hallo André,

biologisch ist es auf einfache Art unmöglich für eine Frau
schwanger zu werden. Im Normalfall ist dafür eben ein Mann
erforderlich. Wenn dieser Mann nun nur dazu „gebraucht“ wird
und dann abdanken darf, das ist unmoralisch. Und warum soll
dieser Mann dann zahlen?

Ganz einfach: Weil es eben sein Kind ist und er, wenn er nicht Vater werden will, mit geeigneten Mitteln (Stichwort: Kondome) dafür sorgen sollte, dass er eben auch nicht Vater wird.
Ich will hier gar nicht jene Frauen in Schutz nehmen, die von Bett zu Bett hüpfen und sich ihr Leben von den 28 Vätern ihrer 28 Kinder finanzieren lassen. Es gibt aber auch genug Männer, die beim Anblick eines positiven Schwangerschaftstests plötzlich kalte Füße bekommen (obwohl eine Schwagerschaft vorher vielleicht erwünscht oder zumindest billigend in Kauf genommen wurde).
Ich finde auch nicht, dass eine Frau, wenn sie Kinder hat, ihr Leben (oder zumindest den Teil ihres Lebens, bis die Kinder groß sind) an der Seite eines Mannes verbringen muss, mit dem es nur noch Stress gibt, den sie nicht mehr liebt, der sie nur als Putze sieht, mit dem sie sich auseinander gelebt hat… nur damit sie nicht komplett allein für ihre Kinder sorgen muss, weil sie ja selbst schuld ist. Wäre ja eine ganz tolle Masche, die bestimmt viele Männer nutzen würden: Treib deine Frau solange zur Verzweiflung, bis sie sich von dir trennt. Hat sie sich getrennt von dir, musst du nicht zahlen…
Sorry, die Leidtragenden wären doch die Kinder. Klar, die Geldsorgen hat hauptsächlich die Mutter, zumindest solange die Kinder klein sind, aber sie kriegen eben auch mit, wenn sie beim Tierpark nur mal über den Zaun sehen dürfen, weil der Eintritt zu teuer ist.
Es mag gestörte Elternexemplare auf beiden Seiten geben, aber nur um der Mutter eins auszuwischen, sollte man die Unterhaltszahlungen weder mutwillig verschleppen noch verweigern (das gilt auch für unterhaltspflichtige Mütter, die natürlich auch für die alleinerziehenden Väter mehr Verständnis aufbringen sollten).
Abschließend muss ich sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass mein Lebensgefährte Vater meiner Kinder ist. Bei ihm weiß ich, dass er unseren Kindern nicht den Geldhahn abdrehen würde, nur weil wir uns vielleicht mal nicht mehr verstehen würden. Umgekehrt weiß er bei mir, dass ich ein Leben auf Kosten anderer nicht führen würde.

Ich glaube aber wirklich, dass du aus eigener schlechter Erfahrung dich automatisch mit jedem vom Kind getrennt lebenden Vater solidarisch fühlst, egal warum dieser nicht mit dem Kind zusammen lebt. Das sind eben nicht nur alles nette Kerle (auch wenn da sicher viele dabei sind) und böse Mütter.

Viele Grüße, Heike

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Hallo Mycon,

Im übrigen gibt es ein Urteil

das man Unterhalt nicht in Form von Naturalien und Kleidung
zahlen darf, warum nicht? So wüsste man das das JKind das
bekomt was es braucht und nicht aus der Kleiderkammer sachen
bekommt. Ich weis das bei meinem Kind das Geld für Unterhalt
mit zur Miete genommen wird, da der Partner sehr hoch
verschuldet ist und selber nicht arbeitet.

Versteh mich jetzt bitte nicht falsch, aber dies Gesetz ist wohl eher zum Schutz des Kindes ausgelegt, als zum Nachteil des unterhalstspflichtigen Elternteils. Wieviele Väter oder Mütter würden so ihrem Kind nur unregelmäßig etwas zukommen lassen? Soll sich der Elternteil mit dem uafenthaltsrecht jeden apfel und jede Traube quittieren lassen?

Sicherlich ist es nicht ok, dass der Unterhalt komplett zur Miete dazu genommen wird, weil der neue Partner nicht arbeitet. Dennoch wird der Unterhalt, den du jeden Moant bezahlst, auch für die Miete des Kindes berechnet. Dein Kind braucht ja ein dach über dem Kopf, oder? Es möchte auch gewaschen werden und abends nicht im dunklen sitzen. Auch hat es es gerne warm in seinem Zimmer. Das sind alles Kosten, die sehr wohl vom Unterhalt gedeckt werden müssen. Da hat Dein Kind noch nichts gegessen und keine Kleidung gesehen.

Du solltest meiner Meinung nach stolz sein, dass Du einer der wenigen Väter bist, die regelmäßig zahlen und sich um die Kinder kümmern.

Der Kindsvater meiner zweier Kinder bekommen seit sieben Jahren kein Unterhalt, und seitdem haben sie ihn auch nicht mehr gesehen, weil er keinen Kontakt wünscht. Das ist leider bei vielen Familien Alltag, es gibt immer mehr solche Fälle. Geh zu Deinem betreuendem Jugendamt und lass Dir die Zahlen von nichtzahlenden Vätern oder auch Müttern sagen. Dir wird schlecht werden. Und leiden werden sowieso nur die Kinder darunter. Den Müttern ist es egal ob sie für sich kein Geld bekommen, sie reagieren meist nur zickig weil in ihren augen das Kindeswohl so oder so ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen wird. Zumindest sind das meine Erfahrungswerte, persönlich oder aus dem näheren Umfeld.

LG papillon

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Leider ist es als vater fast unmöglich das Aufenthaltsrecht zuz bekomen, selbst wenn man da Sorgerecht hat. Mir wurde gleich von Anfang an gesagt das das Aufenthaltsrecht imer bei der Muter liegt. Und solange masn keien Fahrlässigkeiten sieht, klann man der Muter auch nichst nachweisen. Wer kontrolliert denn wo sie die Kleidung und alles holt? Aber wenn ich dann zum Beispiel sehe, das kaum Geld da ist und die sich regelmäßig Sachen bei Eltern und Grosseltern borgen, Sich dann aber ein Konzert leisten und das Kind mal so eben abgeben und nicht mal auf die Idee komen den Vater (also mich) zu fragen dann weiß ich auch nicht mehr.

Niemand streitet ab, das wenn alles geld Knapp ist und wirklich jeder Cent gebraucht wird das Unterhaktgeld gezahlt werden soll. Aber man solte sich in der heutigen zeit die verhältnisse anscheun. Wenn zum Beispiel ein neuerPartner mit in der Wohnung wohnt, und weiss das da noch ein Kind ist, wieso sol er sich dann raushalten aber die Freuden mit dem Kind haben?

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wo bitte steht geschrieben, dass du den Kontakt nicht
abbrechen darfst?
Du bist erwachsen, kannst dir also aussuchen, mit wem ,du
Kontakt hast oder nicht.

Weil der Vater ein Umgangsrecht hat.

Malte hat bestimmt nochmal einen passenden Link, ich finde ihn
grad nicht.

Ich mag auch grad nicht suchen. Fakt ist, dass nach wie vor genau eine Instanz verbindlich über Umgangsrecht entscheidet, und das ist ein Familienrichter - sonst niemand. Keine Mutter, kein Vater, und (länger als kurzfristig) auch kein Jugendamt.

Meine Tiraden vom letzten Mal bezogen sich im Übrigen auf eine vollkommen andere Situation - nämlich ein gemeinsames Sorgerecht. HIER hat ein Richter schonmal was ganz anderes festgelegt, und im Gegensatz zum letzten Mal (wo die Mutter aus rein eigensinnigen Motiven den Vater abstrafen wollte) gibt’s hier - angenommen, das stimmt so alles - eine ganz objektive Gefährdung des Kindeswohls und nicht zuletzt auch der Mutter.

Die Mutter kann außerdem selbstverständlich entscheiden, mit wem sie Kontakt hat und mit wem nicht - naja, bei der „Kindesübergabe“ wird das idR nie so _ganz_ ohne gehen, aber sonst…

Achja, und ne Nummer wichtiger als das Recht des Vaters auf sein Kind ist btw das Recht des Kindes auf seinen Vater…

Insofern schließe ich mich unter’m Strich an - zusehen, dass Mutter von dem Vater unabhängig wird und Strafanzeige erstatten. So lange das Kind erstmal vor dem Herren bewahren, bzw. gemeinsam mit dem Jugendamt da nach einer Lösung suchen - begleiteter Kontakt zwischen Vater und Kind geht ja wohl auch.

Trotzdem schließe ich mich auch demjenigen an, der meinte, die Mutter habe sich etwas ungeschickt verhalten - ich würde es sogar saublöd nennen: Nach einer Krise bei den ersten zarten Kontakten dann direkt die Hand aufzuhalten und Kohle einzufordern geht gar nicht. Das macht man so nicht…

Gruß,

Malte

Leider ist es als vater fast unmöglich das Aufenthaltsrecht
zuz bekomen, selbst wenn man da Sorgerecht hat. Mir wurde
gleich von Anfang an gesagt das das Aufenthaltsrecht imer bei
der Muter liegt. Und solange masn keien Fahrlässigkeiten
sieht, klann man der Muter auch nichst nachweisen.

Hallo Mycon,

allerdings ist es so, das dir als Vater mit 50% Sorgerecht auch der Kontakt zum Kind mit 50% zustehen erst mal. Bedeutet: du könntest theoretisch den halben Monat das Kind zu dir nehmen, bräuchtest im Gegenzu natürlich auch nur halben Unterhalt zu zahlen. Aber darum geht es nicht. Du hast Arbeit und die macht dir solch einen Kontakt unmöglich.

Wer
kontrolliert denn wo sie die Kleidung und alles holt? Aber
wenn ich dann zum Beispiel sehe, das kaum Geld da ist und die
sich regelmäßig Sachen bei Eltern und Grosseltern borgen,
Sich dann aber ein Konzert leisten und das Kind mal so eben
abgeben und nicht mal auf die Idee komen den Vater (also mich)
zu fragen dann weiß ich auch nicht mehr.

Du wirst ihr Leben nicht kontrollieren können, gleich gar nicht die finanzielle Situation. In einem gebe ich der Diskussion hier Recht: Warum soll der Kindesvater zusehen, wie der andere (neue) Mann mit deinem Kind eine „Familie“ aufbaut, du deinen Unterhalt zahlst und dann das Kind „auf Raten“ bekommst? Klar fängt irgendwann nach einer Trennung das Leben neu an, aber warum darf die Frau völlig frei sein, wogegen der Mann mit der Zahlung von Unterhalt und ein zum Teil erwungenem Besuchsrecht eigentlich gebunden ist? Warum ist es so ungeheuer schwer, das der Mann das Kind bekommt? Es kann ja sein, das er mit einer neuen Frau ein wunderbares und geordnetes Verhältnis hat, Wohnung und Einkommen stimmen, es fehlt das Kind! Und das bekommt der Mann nicht.

Grüße
André

Hallo Malte,

eine Frage:

Meine Tiraden vom letzten Mal bezogen sich im Übrigen auf eine
vollkommen andere Situation - nämlich ein gemeinsames
Sorgerecht. HIER hat ein Richter schonmal was ganz anderes
festgelegt,

Ich habe nämlich in den ganzen Berichten eher herausgelesen, dass es sich hier um eine nichteheliche Geburt gehandelt hat. Somit hat der Vater höchstens dann auch ein Sorgerecht, wenn die Mutter zustimmt.

Was natürlich bei böswilligen Müttern (ich meine NICHT den vorliegenden Fall) auch ein Problem sein kann.

Gruß, Karin

Klar fängt irgendwann nach einer Trennung das Leben
neu an, aber warum darf die Frau völlig frei sein, wogegen der
Mann mit der Zahlung von Unterhalt und ein zum Teil erwungenem
Besuchsrecht eigentlich gebunden ist?

Hallo André,

ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen, aber ich denke, dass es vielen Frauen (und sicher auch einigen Männern, insofern sie das Kind bei sich haben) so geht. Ich fühle mich nach der Trennung von meinem Mann alles andere als „völlig frei“, und das obwohl finanziell und umgangstechnisch alles geregelt ist. Es kann schon einen großen Druck darstellen, immer und immer wieder mit dem Ex-Partner konfroniert zu sein, von dem man sich doch eigentlich getrennt hat, weil man seine Gegenwart z.B. nicht mehr ertragen kann.

Wenn der Kindesvater oder im umgekehrten Fall auch die Mutter ihr Umgangsrecht regelmäßig wahrnimmt und/oder (wie in meinem Fall) fast täglich anruft, um mit seinem Kind zu sprechen, kann von völliger Freiheit nicht die Rede sein. Oft ist man auch noch von seinem Ex-Partner finanziell abhängig und bekommt nicht nur Unterhalt für das Kind, sondern auch Ehegattenunterhalt. Und glaub mir: man kann sich in so einem Fall nicht völlig frei machen von Schuldgefühlen oder stellt seine eigenen Bedürfnisse und Einstellungen sehr oft hintenan, weil man keinen Stress möchte, weder für sich, noch für das Kind.

Ich habe seit fast drei Jahren einen neuen Freund, der oft bei mir und meinem Sohn in der Wohnung ist, aber obwohl mein Ex-Mann mehrere hundert Kilometer weit weg wohnt, „spukt“ er durch seine ständigen Kontaktaufnahmen immer bei uns herum und beeinflusst - wenn auch nicht absichtlich - das Leben meiner neuen kleinen Familie. Das kann auch sehr an die Substanz gehen, und ganz ehrlich: wenn es nur ums Thema Freiheit ginge: Ich würde mich erheblich freier fühlen, wenn ich für mein Kind „nur“ zahlen müsste. Aber dann wäre ich nicht glücklich, denn ich genieße es, mein Kind bei mir zu haben und arrangiere mich daher auch notwendigerweise mit den Nebenwirkungen, die eine einvernehmliche Scheidung und gemeinsames Sorgerecht so mit sich bringen. Das ist wirklich nicht immer einfach!

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Danke, du hast es auf den Punkt gebracht (owT.)
.

Hi,

Meine Tiraden vom letzten Mal bezogen sich im Übrigen auf eine
vollkommen andere Situation - nämlich ein gemeinsames
Sorgerecht. HIER hat ein Richter schonmal was ganz anderes
festgelegt,

Ich habe nämlich in den ganzen Berichten eher herausgelesen,
dass es sich hier um eine nichteheliche Geburt gehandelt hat.

ich hab weder das eine noch das andere finden können - aber Du hast recht, den (wahrscheinlichen) Fall hab ich schlicht übersehen. War schon spät :wink:

Somit hat der Vater höchstens dann auch ein Sorgerecht, wenn
die Mutter zustimmt.

Richtig, uneheliche Väter haben noch weniger Rechte bei quasi gleichen Pflichten.

Was natürlich bei böswilligen Müttern (ich meine NICHT den
vorliegenden Fall) auch ein Problem sein kann.

Naja, der ganze Bereich ist rechtlich kaum gerecht zu regeln. Was will man auch machen? Eine pauschale Lösung, die allen gegenüber fair ist, gibt es nicht. Insofern kann ich in Anbetracht der _tatsächlichen_ Situation schon verstehen, dass die Mutter grundsätzlich auf Kosten des Vaters übervorteilt wird. In den Fällen, in denen der Vater ausnahmsweise kein mieses Arschloch ist (was ja nun auch nicht SO wenige sind), ergeben sich daraus leider haarsträubende Situationen, die einfach nur unmenschlich sind.

Die Gerichte und auch unsere Legislative lassen diese Fälle halt zu sehr außer Acht und haben irgendwie noch nicht mitbekommen, dass es genausoviele asoziale Mütter gibt wie asoziale Väter. Als wenn Kinder darunter nicht auch leiden würden…

Wenn’s nach mir ginge, würden die Regeln den Kindesunterhalt und den Umgang sowie das Sorgerecht betreffend für beide(!) Parteien verschärft und der Unterhalt für die Frau grundsätzlich gestrichen. Wenn sie ausdrücklich für die Ehe auf Beruf oder sowas verzichtet hat, kann sie das immer noch nachweisen, und dann kann man auch über einen zeitlich befristeten Ausgleich unter Auflagen (nachweisbare Bemühungen um Wiedereinstieg in den Job) sprechen.

Es kann aber nicht sein, dass ein Ex-Partner sich ein laues Leben auf Kosten des anderen macht, und auch noch die Kohle für das Kind zur freien Verfügung einstreicht, wobei der zahlende Part keinerlei Mitspracherechte hat, um mal geschlechtsneutral zu werden. Und das ist dann ja doch irgendwie der Normalfall…

Aber wie gesagt, dafür gibt’s wohl keine perfekte Lösung. Ist die gleiche paradoxe Situation wie beim Thema Abtreibung - kein Mensch könnte argumentieren, warum jemand anders über den Bauch einer Frau entscheiden dürfen sollte, aber ungerecht ist es trotzdem.

Gruß,

Malte

Hallo!

Hallo

Das ist sogar so vorgesehen. - Na ja, mit Kind muss die
Wohnung ja meistens tatsächlich ein bisschen größer sein, als
wenn man alleine lebt. Aber z. B. bei einer arbeitslosen
alleinerziehenden Mutter (Hartz 4) mit Kind, wird davon
ausgegangen, dass das Kind (also der unterhaltspflichtige
Vater) die Hälfte der Miete zahlen muss. Der Kerl zahlt
sich also dumm und dämlich, und das Kind hat da gar nichts
von.

Wo hast Du das denn her? Der Unterhalt wird immer noch nach dem Einkommen des Vaters berechnet und nicht nach der Wohnungsgröße und Miete der Mutter oder habe ich da was verpaßt? Und dann wird auch nicht die Hälfte der KOMPLETTmiete gerechnet, sondern die Hälfte des Kinderzimmers, für den Anteil, der eigentlich auf den Vater abfiele d.h. insgesamt ein Viertel. Aber das ist nicht das, was der Vater bezahlen muß, sondern was das Amt berechnet. Und jetzt sage mir bitte ein Beispiel, in dem der Vater mehr Unterhalt als lt. Tabelle zahlen muß, weil die Mutter so eine teure Wohnung hat ?! Ich weiß nur, dass ich ungefähr 3/4 des Kindesunterhalts bestreite und der KV 1/4. Da zählt die Wohnungsgröße genau gar nicht. Und warum Kind gleich Vater ist verstehe ich auch nicht. Erklärst Du mir das?

Danke,

N.

Hallo

Aber z. B. bei einer arbeitslosen
alleinerziehenden Mutter (Hartz 4) mit Kind, wird davon
ausgegangen, dass das Kind (also der unterhaltspflichtige
Vater) die Hälfte der Miete zahlen muss. Der Kerl zahlt
sich also dumm und dämlich, und das Kind hat da gar nichts
von.

Wo hast Du das denn her?

Hier
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…
kann du unter „Berechnung der Leistungen“ mal schauen. Da ist so eine Tabelle für ein Berechnungsbeispiel (Ehepaar mit Kind). Bei „KdU“ (=Kosten der Unterkunft und Heizung) siehst du, dass der Gesamtbetrag zu 3 gleichen auf den Mann, die Frau und das Kind verteilt sind.

Der Unterhalt wird immer noch nach
dem Einkommen des Vaters berechnet und nicht nach der
Wohnungsgröße und Miete der Mutter oder habe ich da was
verpaßt?

Richtig, der Unterhalt wird nach dem Einkommen des Vaters berechnet. - Aber da selbst der geringste Unterhaltssatz nach der Düsseldorfer Tabelle noch höher ist als der Regelsatz nach Hartz 4, wird die Differenz einfach als Mietzahlung betrachtet.

Wenn es nicht so wäre, dann würde die Mutter ihren Regelsatz + Miete bekommen, und für das Kind wäre dann der Unterhalt vom Vater. Dadurch, dass das Kind (bei Mutter + Kind) aber die Hälfte der Miete zahlen muss, bekommt diese Bedarfsgemeinschaft an Mietzahlung nur die *Miete* weniger der Differenz aus *Regelsatz fürs Kind* und *Kindesunterhalt*, also

Miete - (Kindesunterhalt - Regelsatz fürs Kind) = Mietzuschuss Hartz4

Ich bin bei meinem Beispiel übrigens von einer ledigen Mutter ausgegangen, für die der Vater nicht unterhaltspflichtig ist. (Aber das will man mittlerweile den Vätern auch aufdrücken, dass sie noch für die Mutter Unterhalt zahlen sollen)

Und dann wird auch nicht die Hälfte der KOMPLETTmiete
gerechnet, …

Doch. Jedenfalls bei Hartz 4.

Und jetzt sage mir bitte
ein Beispiel, in dem der Vater mehr Unterhalt als lt. Tabelle
zahlen muß, weil die Mutter so eine teure Wohnung hat ?!

Habe ich das irgendwo behauptet?

Ich
weiß nur, dass ich ungefähr 3/4 des Kindesunterhalts bestreite
und der KV 1/4.

Was soll mir das jetzt sagen? Wer ist denn der KV? Normalerweise ist das die Abkürzung für Krankenversicherung. Du meinst wohl den Kindsvater? Wo lebt denn euer Kind?

Da zählt die Wohnungsgröße genau gar nicht.

Wer redet denn von Wohnungsgröße?

Und warum Kind gleich Vater ist verstehe ich auch nicht.

An welcher Stelle ist denn Kind gleich Vater? Meinst du das hier:

… wird davon
ausgegangen, dass das Kind (also der unterhaltspflichtige
Vater)
die Hälfte der Miete zahlen muss.

Das Kind bezieht in meinem Beispiel sein Einkommen vom Vater. Wenn das Kind also irgendwas zahlen muss, zahlt es letzten Endes der Vater.

Erklärst Du mir das?

Ich hab’s versucht.

Viele Grüße
Simsy

Polizei???
Hi
Ich habe die Antworten nicht gelesen, aber hast Du ihn angezeigt?
Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber dass du zu diesem Mann keinen Kontakt mehr hast ab jetzt, wäre für mich das normalste von der Welt. Da Du auch Angst um Dein Kind haben musst, wäre es auch für mich normal, dass ihm der Kontakt untersagt wird.
Hat er noch einen Schlüssel? Wenn ja lass die Schlösser austauschen.
Gruß
Claudia

Hallo!

kann du unter „Berechnung der Leistungen“ mal schauen. Da ist
so eine Tabelle für ein Berechnungsbeispiel (Ehepaar mit
Kind). Bei „KdU“ (=Kosten der Unterkunft und Heizung) siehst
du, dass der Gesamtbetrag zu 3 gleichen auf den Mann, die Frau
und das Kind verteilt sind.

Ja, genau. Zu drei gleichen Teilen. Warum soll das heißen, dass der Vater die Miete für das Kind alleine zahlen soll?
Und der Vater zahlt doch trotzdem nicht mehr als in der Tabelle steht. Das muß er un mal zahlen, ob die Mutter HartzIV bekommt oder er oder ob er arbeitet oder die Mutter oder irgendwas. Es geht in erster Linie um das KIND!

Ich bin bei meinem Beispiel übrigens von einer ledigen Mutter
ausgegangen, für die der Vater nicht unterhaltspflichtig ist.
(Aber das will man mittlerweile den Vätern auch aufdrücken,
dass sie noch für die Mutter Unterhalt zahlen sollen)

Meine Güte, Du siehst das alles anscheinend nur noch schwarz-weiß. Ich weiß, dass mein Millionärs (!)-Vater minimalst Unterhalt bezahlt hat und dass der Vater von meinem Kind auch nur minimalst zahlt. Die Beispiele, die Du nennst sind ja wohl viel seltener…

Und dann wird auch nicht die Hälfte der KOMPLETTmiete
gerechnet, …

Doch. Jedenfalls bei Hartz 4.

Ja. Die Hälfte der Komplettmiete entfällt auf das Kind und davon sollte der Vater die Hälfte zahlen. Das ist doch wohl gerecht!

Habe ich das irgendwo behauptet?

Für Leute, die sich nicht auskennen, kann das so rüberkommen, als würde der Unterhalt danach berechnet, was die Mutter an Miete zahlt und davon müsse er die Hälfte zahlen, ja.

Was soll mir das jetzt sagen? Wer ist denn der KV?
Normalerweise ist das die Abkürzung für Krankenversicherung.
Du meinst wohl den Kindsvater? Wo lebt denn euer Kind?

Ja, mit ein bißchen Transferleistung kann man das als „Kindsvater“ erkennen. Das Kind lebt bei mir.

… wird davon
ausgegangen, dass das Kind (also der unterhaltspflichtige
Vater)
die Hälfte der Miete zahlen muss.

Das Kind bezieht in meinem Beispiel sein Einkommen vom Vater.
Wenn das Kind also irgendwas zahlen muss, zahlt es letzten
Endes der Vater.

Ach ja? Geht’s noch? Wenn das Kind was zahlen muß, zahlt es der Vater? Schon mal daran gedacht, dass die MUTTER auch was zahlt und zwar in den meisten Fällen viel mehr als der Vater plus Extras wie Klassenfahrt, Medikamente, Versicherungen? Das Kind bezieht sein Einkommen gewiß nicht nur vom Vater. Wieviele Kinder hast Du denn? Hast Du so viel Unterhalt bekommen, dass Du jetzt ein Leben in Saus und Braus führst oder wie?

Erklärst Du mir das?

Ich hab’s versucht.

Ja, ich hab’s leider immer noch nicht so ganz verstanden. Aber egal:wink:

Lieben Gruß!

N.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

Bei „KdU“ (=Kosten der Unterkunft und Heizung) siehst
du, dass der Gesamtbetrag zu 3 gleichen auf den Mann, die Frau
und das Kind verteilt sind.

Ja, genau. Zu drei gleichen Teilen. Warum soll das heißen,
dass der Vater die Miete für das Kind alleine zahlen soll?

Weil der Kindesunterhalt Einkommen des Kindes ist, und solange es in der Lage ist, seine Miete aus eigenem Einkommen zu bezahlen, muss es das natürlich tun.

Ich sag hier mal ein vereinfachtes Beispiel mit glatten Zahlen.

Angenommen eine ledige arbeitslose Mutter (ALG II) hat 3 Kinder, alle vom gleichen Vater. Sie wohnen in einer Wohnung, Miete 600,- Euro. Der Kindesunterhalt beträgt pro Kind 400 Euro.

Der Regelsatz pro Kind beträgt (sagen wir mal) 250 Euro. Da jedes Kind einen Mietanteil von 600 : 4 = 150 Euro hat, beträgt der Bedarf für jedes Kind 250 + 150 = 400 Euro. Genau diesen Betrag zahlt der Vater.

Auf diese Weise zahlt der Vater insgesamt 1.200 Euro an Unterhalt im Monat. Von der Miete zahlt er 450,- im Monat, und direkt für die Kinder bleiben nur 750,- übrig. Für die Mutter wird lediglich 150 Euro Miete gezahlt.

Wenn der Vater hier nicht so viel Miete zahlen müsste, könnte die Mutter das Geld doch dafür ausgeben, die Kinder zu fördern, oder ihnen irgendwelche schönen Hobbies zu ermöglichen.

Es geht in erster Linie um das KIND!

Eben! Es scheint aber hier in erster Linie darum zu gehen, dass er Staat Geld spart.

Ich weiß, dass mein Millionärs (!)-Vater
minimalst Unterhalt bezahlt hat und dass der Vater von meinem
Kind auch nur minimalst zahlt. Die Beispiele, die Du nennst
sind ja wohl viel seltener…

Hä? Sind alleinerziehende arbeitslose Mütter so selten?

Ja. Die Hälfte der Komplettmiete entfällt auf das Kind und
davon sollte der Vater die Hälfte zahlen.

Nein, der Vater zahlt nach der Düsseldorfer Tabelle, egal wie hoch die Miete ist. Aber wenn mit seinen Zahlungen der Anteil der Kindes abgedeckt werden kann, dann zahlt er diesen Anteil komplett.

Das ist doch wohl
gerecht!

Es geht hier doch nicht um Gerechtigkeit zwischen Vater um Mutter.

Ach ja? Geht’s noch? Wenn das Kind was zahlen muß, zahlt es
der Vater? Schon mal daran gedacht, dass die MUTTER auch was
zahlt und zwar in den meisten Fällen viel mehr als der Vater
plus Extras wie Klassenfahrt, Medikamente, Versicherungen?

In meinem Beispiel hat die Mutter hauptsächlich Verdienstausfall, weil sie die Kinder betreut, und bekommt ALG II. Wie gesagt, wenn der Vater nicht soviel Miete bezahlen müsste, würde das der Staat übernehmen, und sie könnte den Kindesunterhalt genau dafür verwenden.

Wenn die Mutter kein ALG II oder andere Sozialleistungen bekommt, sondern ein ausreichendes Einkommen hat, passt diese ganze Geschichte nicht, von der ich hier rede.

Viele Grüße
Simsy

sorry, dass ich klein schreibe, aber ich hab das kranke kind aufm arm :wink:
wahrscheinlich haben wir aneinander vorbeigeschrieben, bzw. ich dich falsch verstanden. habe jetzt erst rausgelesen, dass du ausschließlich hartz IV-fälle meinst. dann ist es natürlich was anderes…
lieben gruß!

n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich sag hier mal ein vereinfachtes Beispiel mit glatten
Zahlen.

Angenommen eine ledige arbeitslose Mutter (ALG II) hat 3
Kinder, alle vom gleichen Vater. Sie wohnen in einer Wohnung,
Miete 600,- Euro. Der Kindesunterhalt beträgt pro Kind 400
Euro.

Der Regelsatz pro Kind beträgt (sagen wir mal) 250 Euro. Da
jedes Kind einen Mietanteil von 600 : 4 = 150 Euro hat,
beträgt der Bedarf für jedes Kind 250 + 150 = 400 Euro. Genau
diesen Betrag zahlt der Vater.

Huhu,

heutzutage sieht es doch in den meisten Fällen so aus, dass der Vater meist nur noch den Midestsatz zahlt. Also vom schönen Leben der Mutter ist nix. So schön eure theoretischen Beispiele auch sind. Real werden die wenigsten Väter 400 Euro für ein Kind bezahlen.

lg, Dany
Tochter eines sehr gut verdienenden Vaters - bekam 150/Monat als Kind an Unterhalt (er hat nen guten Anwalt)

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Hallo

heutzutage sieht es doch in den meisten Fällen so aus, dass
der Vater meist nur noch den Midestsatz zahlt.

Also vom
schönen Leben der Mutter ist nix.

Hat dein Beitrag irgendwas mit meinem Beitrag zu tun, auf den du hier antwortest, oder hängst du dich nur an der erfundenen Zahl in meinem Rechnbeispiel auf?

Falls doch, dann lies doch bitte noch mal durch, was ich da versucht habe zu erklären.

Ich sag hier mal ein vereinfachtes Beispiel mit glatten
Zahlen
.

Tochter eines sehr gut verdienenden Vaters - bekam 150/Monat
als Kind an Unterhalt (er hat nen guten Anwalt)

Es ist nur so, dass die schlechter verdienenden Leute meistens nicht so gute steuerberater und Anwälte haben, und dass die wenigstens den Mindestsatz zahlen, und der geht immerhin bis 327,- Euro maximal.

Und auf jeden Fall sind diese Sätze höher als der Regelsatz zum Lebensunterhalt, und darum ging es hier.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

Jetzt hab ich wieder was nicht verstanden…

Es ist nur so, dass die schlechter verdienenden Leute meistens
nicht so gute steuerberater und Anwälte haben, und dass die
wenigstens den Mindestsatz zahlen, und der geht immerhin bis
327,- Euro maximal.

Der Mindestsatz liegt bei 177,00 Euro. Wie kommst du auf 327,00?
Und ja, Du wolltest nur ein Beispiel mit glatten Zahlen nehmen, aber die Zahlen waren trotzdem utopisch. Kaum jemand zahlt so viel Unterhalt. Bei Selbständigen wie meinem Vater kann man es mal gleich vergessen, da werden dann mal ganz schnell ein paar Häuser und Autos gekauft und -ohweh, man hat ja gar kein Geld mehr! Da kann man an die Kinder natürlich nix zahlen. Und Festangestellte müssen ja wohl auch keine Angst haben, dass sie auch nur einen Cent zuviel zahlen müssen (übrigens, ich kenne auch keinen einzigen, der auch nur mal ein bißchen mehr zahlt als unbedingt nötig). Mein Sohn bekommt genau 177,00 Euro und keinen Cent mehr. Was sein Vater da noch schwarz dazuverdient, weiß natürlich keiner und seine Einkünfte durch Mieteinnahmen zählen auch nicht usw. So hat er ein Nettoeinkommen von ca. 2500 Euro und zahlt an seinen Sohn 177,00 Euro. Ich habe ein Hartz IV-Einkommen von 850 Euro + Kindergeld, also 1000,00 Euro (1177 dann mit Unterhalt) und mein Sohn kostet kompletto monatlich ca. 500 Euro. Jaja, die armen Väter… Und man bedenke auch, dass Etrakosten (Medikamente etc, da hab ich schon so viel Geld für ausgeben müssen) IMMER von der Mutter getragen werden. Das sind Extrakosten, die ein paar Mal im Jahr anfallen, die jetzt hier NICHT mit aufgeführt sind. Und ich möchte nicht wissen, wie es ist, wenn er älter wird und Klavierstunden haben will, Tai-Chi und Fußball und so nen Kram uswusf.
Ich bin der Meinung, dass die, die mehr verdienen (und das sind meist die Väter) auch mehr bezahlen könnten. Meist ist aber das Gegenteil der Fall. Ich kann halt noch nicht wieder arbeiten, der Vater kommt auch nur einmal im Monat und so werde ICH diejenige sein, die das Kind durchfüttert, teilweise noch als Schmarotzerin dasteht und erstmal nicht arbeiten kann. Aber der Vater kommt dann vielleicht einmal im Monat mit nem Extrafuffi fürs Kind und ist dann der edle Spender, kann sein Leben weiterführen wie bisher und pickt sich die Rosinen raus. Jaja, die armen Väter…

Gruß,

N.

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Hallo

Der Mindestsatz liegt bei 177,00 Euro. Wie kommst du auf
327,00?

http://www.internetratgeber-recht.de/
Das ist die neuere Tabelle von 2005, ich hatte vorher eine von 2003.
Der Mindestsatz hängt sehr stark vom Alter des Kindes ab. Er liegt aber in jedem Fall höher als 177,- Euro

Ok, die 327 (o.ä.) fallen erst an, wenn das Kind 18 ist, aber ab 12 sind es immerhin 291 Euro.

Und ja, Du wolltest nur ein Beispiel mit glatten Zahlen
nehmen, aber die Zahlen waren trotzdem utopisch. Kaum jemand
zahlt so viel Unterhalt. Bei Selbständigen wie meinem Vater
kann man es mal gleich vergessen, da werden dann mal ganz
schnell ein paar Häuser und Autos gekauft und -ohweh, man hat
ja gar kein Geld mehr! Da kann man an die Kinder natürlich nix
zahlen.

Und Festangestellte müssen ja wohl auch keine Angst
haben, dass sie auch nur einen Cent zuviel zahlen müssen

Aber die können ihr Einkommen nicht so gut runterrechnen, indem sie irgendwas kaufen.

(übrigens, ich kenne auch keinen einzigen, der auch nur mal
ein bißchen mehr zahlt als unbedingt nötig).

Ich schon. Ich kenne echt (auch getrennte) Väter, die sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen, und auch die zugehörigen Mütter in der Erziehung ein wenig unterstützen (wenigstens moralisch).

Mein Sohn bekommt
genau 177,00 Euro und keinen Cent mehr.

Was verdient der Mann denn „offiziell“? Da müsste er ja schon fast ein Sozialfall sein! Das liegt 22 Euro unter dem allergeringsten Mindestsatz. Der Selbstbehalt ist normalerweise ziemlich niedrig, so ca. 890,- Euro, soviel ich weiß, es kann aber sein, dass dieser Betrag auch etwas variiert. Wenn einer nur 177,- Euro Unterhalt zahlt, dann müsste er ungefähr ein Netto-Einkommen von nicht mehr als 1067,- Euro haben. Na ja, Sozialfall ist übertrieben, aber das ist ja ein weit unterdurchschnittliches Einkommen, soviel ich weiß.

Ich würde dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu beantragen, falls du noch keine hast. Die kümmern sich wenigstens um alles, und wissen auch immer die neuesten Bestimmungen. Wenn das Kind noch klein ist, ist er übrigens auch für dich unterhaltspflichtig. Aber na ja, wenn er nichts hat … …

(Medikamente etc, da hab ich schon so viel Geld für ausgeben
müssen)

Zahlt das nicht die Krankenkasse? Oder lässt du ihn von der Heilpraktikerin behandeln?

Und ich möchte nicht wissen, wie es
ist, wenn er älter wird und Klavierstunden haben will, Tai-Chi
und Fußball und so nen Kram uswusf.

Da kommt normalerweise schon so einiges zusammen auf die Dauer. Je älter, desto teurer. Kommt aber auch auf die Freunde an, was die so für Hobbies haben.

Ich bin der Meinung, dass die, die mehr verdienen (und das
sind meist die Väter) auch mehr bezahlen könnten.

Bei der ganzen Bezahlerei wird meistens noch vergessen, dass die Mutter ja normalerweise einen sehr hohen Verdienstausfall in den ersten 3 bis 14 Jahren (auch pubertierende Jugendlich kann man ja nicht einfach den ganzen Tag sich selbst überlassen) hat.

Jaja, die armen Väter…

Ich wollte nicht die Mütter gegen die Väter ausspielen, oder umgekehrt, sondern genau im Gegenteil. Elternschaft ist einfach generell sehr teuer, und ich finde das einfach blöd, dass es (meiner Meinung nach) so gemacht wird, dass die Väter immer mehr zahlen müssen, damit der Sozialstaat etwas sparen kann, und dass sich dann die Eltern gegenseitig die Köpfe einschlagen.

Obwohl es manchmal vielleicht unvermeidlich ist.

Viele Grüße
Simsy