Hallo,
in der Hoffung, dass jemand meine Frage beantworten kann, folgendes: vor noch nicht mal sechs Monaten wurde (privat) ein gebrauchter Peugeot bei einem Händler gekauft. Nach nicht mal sechs Monaten ging etwas am Getriebe kaputt. Der Händler will sich um die Gewährleistungspflicht drücken, weil er meint, es sei deutsches Recht, nur für den Motor und in Öl liegende Teil die Gewährleistung zu übernehmen. Automatikgetriebe u. ä. fallen nicht darunter.
Die Garantiegesellschaft trägt knapp 50 % der Reparaturkosten, aber der Händler sagt „no“ zu den restlichen rd. 1200,00 Euro.
Der Wagen hatte beim Kauf übrigens erst rd. 53.200 km runter. Das Auto an sich ist allerdings schon 10 Jahre alt.
Was sagt ihr dazu? Das kann doch nicht sein, dass der Händler nicht zahlen will oder?
Vielen Dank für eure Antwort(en)!