Hallo,
keine Rechtsbeugung, sondern im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Denn gebrochene Sohlen können genauso gut auch von übermäßiger oder falscher Nutzung herrühren.
Das Thema kommt hier so oft, dass man auf das Archiv verweisen kann.
/t/gewaehrleistung-autohaendler-automatikgetriebe/54…
VG
EK