Gewährleistung Autohändler: Automatikgetriebe

Weitverbreiteter Irrtum
Hallo,

Da der Kauf aber laut UP noch nicht mal 6 Monate zurücklag
greift aber die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss
beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht vorlag!

du unterliegst hier einem weitverbreitetem Irrtum.

Leitsatz des BGH:

Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

Das gesamte Urteil ist nachzulesen unter:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gruß

S.J.