Gewährleistung eines Arztes?

Hallo,

wenn ich einen Schreiner beauftrage mir ein Möbelstück zu bauen und dieses bei mir aufzubauen, das Möbelstück am nächsten Tag aber auseinanderfällt ist die Lage relativ klar: Der Handwerker hat kostenlos nachzubessern.
So weit, so gut.
Wie sieht der „gleiche“ Fall bei einem Kieferorthopäden aus?
Er befestigt an den Zähnen eines Kiefers eine feste Zahnspange sog. Brackets. Am nächsten Tag ist eines der Brackets lose und wird erst mal entfernt (Notdienst der gleichen Praxis - Kieferorthopäde ist im Urlaub). Beim nächsten regulären Termin wird dann der Draht durch die verbliebenen Brackets entfernt, das neue Bracket gesetzt, ein neuer Draht durchgezogen & befestigt. Prizipiell auch schön und gut. Nur: muss diese Leistung vom Patienten bezahlt werden oder fällt das unter Gewährleistung???

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo,
falls Du hier keine ausreichende Antwort bekommst, frag doch mal unter folgenden Seite nach:

www.lifeline.de, experten, was zahlt die gesetzliche krankenkasse

oder

www.world-wide-medicine.de, foren, zahnarzt.

Gruß
Birgit

Vertragsrecht
Hi,

Die sache mit dem möbelbauer ist ja relativ klar.
Es besteht ein WERKSVERTRAG, d.h. daß das resultat entscheident ist, also, daß du den schrank so bekommst, wie du ihn in auftrag gegeben hast.
Mit ärzten (von schönheitschirurgen mal abgesehen) geht man einen DIENSTVERTRAG ein. Er ist sozusagen ein dienstleister und ist somit eigentlich nur zur gewissenhaften durchführung der seiner arbeit verpflichtet. Ohne erfolgsgarantie. Die klammer ist hier als therapiemaßnahme also bestandteil dieses dienstes.
Du hättest bei der komplikation ja auch die weitere behandlung verweigern können; hast du das nicht ausdrücklich getan, kann das als stillschweigende zusage gewertet werden.
Außerdem besteht in diesem fall so gut wie keine chance da irgendwas einzuklagen.
Hat er dich denn darüber aufgeklärt, daß so ein ding mal abfallen kann?

LG Alex:smile:

Hallo,
die Gewährleistungsfrist bei Zahnersatz betraegt zwei Jahre, ich denke das gilt beim
Kieferorthopäden auch.
Es bleibt allerdings trotzdem die Frage zu klären was der Grund für den „Defekt“ war.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

erst mal Danke an Birgit, Alex & Günter.

Im einzelnen:

Mit ärzten (von schönheitschirurgen mal abgesehen)

Naja, schöner soll das Gebiss (als Nebeneffekt, neben den medizinischen Korrekturen) ja auch werden. *grins*
Aber deswegen würde ich das trotzdem nicht als Schönheitschirurgie bezeichnen. Du sicher auch nicht…

geht man einen
DIENSTVERTRAG ein. Er ist sozusagen ein dienstleister
und ist somit eigentlich nur zur gewissenhaften durchführung
der seiner arbeit verpflichtet. Ohne erfolgsgarantie.
Die klammer ist hier als therapiemaßnahme also bestandteil
dieses dienstes.

Gewissenhafte Durchführung einer Arbeit. Ja, der Ausdruck gefällt mir. Was gehört dazu? Z.B. dass ein Bracket normalerweise auf einem Zahn mehr als 24 Std. hält? Meiner Meinung nach schon.
Therapie?
Hmmmpf…
Was ist nun die Definition von Therapie? Therapiert mich ein Allgemeinmediziner nicht auch wegen meiner Erkältung? Oder mein Zahnarzt, der mir eine Brücke oder eine Füllung setzt? Schwierige Abgrenzung…

Du hättest bei der komplikation ja auch die weitere
behandlung verweigern können;

*lach*
„Komplikation“ ist vielleicht etwas weit hergeholt (meiner Meinung nach).

hast du das nicht ausdrücklich getan, kann das als
stillschweigende zusage gewertet werden.

Nein!
Ich habe die „Komplikation“ erst mal provisorisch beheben lassen. Der Arzt war ja nicht greifbar, da im Urlaub.

Außerdem besteht in diesem fall so gut wie keine chance
da irgendwas einzuklagen.

Aber hallo! „Einklagen“ will ich garnichts! Dazu aber am Schluß mehr.

Hat er dich denn darüber aufgeklärt, daß so ein ding
mal abfallen kann?

Nein, hat er nicht.

die Gewährleistungsfrist bei Zahnersatz betraegt
zwei Jahre, ich denke das gilt beim Kieferorthopäden auch.

Prima zu wissen! Danke!

Es bleibt allerdings trotzdem die Frage zu klären
was der Grund für den „Defekt“ war.

Der Grund wird ein „ganz normaler“ sein: ich denke, dass beim Fixieren von Brackets - genauso wie bei jedem „Handwerk“ - immer eine gewisse Anzahl von Fehlern passieren. Sei es, dass die Helferin nicht genügend gereinigt hat, dass der Zahn nicht genügend angeätzt (?) wurde, dass nicht genügend „Kleber“ auf das Bracket aufgebracht wurde, dass das Bracket nicht ordentlich auf den Zahn gedrückt wurde, dass… Keine Ahnung.
Fakt ist: das Bracket wurde angebracht, am nächsten Tag war es lose (vom Zahn gelöst). Wer schon mal eine solche Bracket-Zahnspange hatte, der kann meinem Zwerg nachfühlen, dass in den ersten drei, vier Tagen die Aufnahme von Nahrung, die feste gekaut werden muss, aus gewöhnungsbedürftigen (schmerzhaften) Gründen fast nicht möglich ist. Somit kann ein „ausbeissen“ durch zu harte Dinge ausgeschlossen werden (jedenfalls ich kann es in diesem Fall).

www.lifeline.de, experten, was zahlt die gesetzliche krankenkasse
www.world-wide-medicine.de, foren, zahnarzt.

Danke für die Links!
Meine Krümels sind zwar privat versichert, werde ich mir trotzdem mal ansehen.

So, nun zum „akutellen Stand der Dinge“:
Heute beim Kieferorthopäden auf der Matte gestanden mit der Rechnung und um Erklärung gebeten. Nicht unfreundlich, sondern „ich versteh da was nicht“.
Naja, nun wurde die komplette „Reparatur“ (sprich Brackets neu setzen und dadurch auch den Draht neu ziehen) gestrichen. War ja „selbstverständlich dass das nicht berechnet wird“.
Summasummarum ca. 180 Teuros weniger auf der Rechnung, die somit weniger von der priv. KV und vom Eigenanteil bezahlt werden müssen.

Jetzt interessiert mich noch:
Welcher GK-Patient schaut sich seine Eigenbeteiligungsrechnung vom Kieferorthopäden auf diese Art an und reklamiert?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

zum letzten Absatz.

Bei der Abrechnung der Eigenanteile mit der gesetzlichen Kassse,
prüft diese die Unterlagen und nimmt solche Vorgänge auf.
Da in der Regel dann noch nicht die zwei Jahre vergangen sind,
kann eine Regulierung zugunsten des Versicherten erfolgen.

Gruss

Günter Czauderna

Hi,

Jetzt interessiert mich noch:
Welcher GK-Patient schaut sich seine Eigenbeteiligungsrechnung
vom Kieferorthopäden auf diese Art an und reklamiert?

KENER.
Deshalb sind es auch immer die GKs, die von den ärzten beschissen werden…

LG Alex:smile: