Hallo,
erst mal Danke an Birgit, Alex & Günter.
Im einzelnen:
Mit ärzten (von schönheitschirurgen mal abgesehen)
Naja, schöner soll das Gebiss (als Nebeneffekt, neben den medizinischen Korrekturen) ja auch werden. *grins*
Aber deswegen würde ich das trotzdem nicht als Schönheitschirurgie bezeichnen. Du sicher auch nicht…
geht man einen
DIENSTVERTRAG ein. Er ist sozusagen ein dienstleister
und ist somit eigentlich nur zur gewissenhaften durchführung
der seiner arbeit verpflichtet. Ohne erfolgsgarantie.
Die klammer ist hier als therapiemaßnahme also bestandteil
dieses dienstes.
Gewissenhafte Durchführung einer Arbeit. Ja, der Ausdruck gefällt mir. Was gehört dazu? Z.B. dass ein Bracket normalerweise auf einem Zahn mehr als 24 Std. hält? Meiner Meinung nach schon.
Therapie?
Hmmmpf…
Was ist nun die Definition von Therapie? Therapiert mich ein Allgemeinmediziner nicht auch wegen meiner Erkältung? Oder mein Zahnarzt, der mir eine Brücke oder eine Füllung setzt? Schwierige Abgrenzung…
Du hättest bei der komplikation ja auch die weitere
behandlung verweigern können;
*lach*
„Komplikation“ ist vielleicht etwas weit hergeholt (meiner Meinung nach).
hast du das nicht ausdrücklich getan, kann das als
stillschweigende zusage gewertet werden.
Nein!
Ich habe die „Komplikation“ erst mal provisorisch beheben lassen. Der Arzt war ja nicht greifbar, da im Urlaub.
Außerdem besteht in diesem fall so gut wie keine chance
da irgendwas einzuklagen.
Aber hallo! „Einklagen“ will ich garnichts! Dazu aber am Schluß mehr.
Hat er dich denn darüber aufgeklärt, daß so ein ding
mal abfallen kann?
Nein, hat er nicht.
die Gewährleistungsfrist bei Zahnersatz betraegt
zwei Jahre, ich denke das gilt beim Kieferorthopäden auch.
Prima zu wissen! Danke!
Es bleibt allerdings trotzdem die Frage zu klären
was der Grund für den „Defekt“ war.
Der Grund wird ein „ganz normaler“ sein: ich denke, dass beim Fixieren von Brackets - genauso wie bei jedem „Handwerk“ - immer eine gewisse Anzahl von Fehlern passieren. Sei es, dass die Helferin nicht genügend gereinigt hat, dass der Zahn nicht genügend angeätzt (?) wurde, dass nicht genügend „Kleber“ auf das Bracket aufgebracht wurde, dass das Bracket nicht ordentlich auf den Zahn gedrückt wurde, dass… Keine Ahnung.
Fakt ist: das Bracket wurde angebracht, am nächsten Tag war es lose (vom Zahn gelöst). Wer schon mal eine solche Bracket-Zahnspange hatte, der kann meinem Zwerg nachfühlen, dass in den ersten drei, vier Tagen die Aufnahme von Nahrung, die feste gekaut werden muss, aus gewöhnungsbedürftigen (schmerzhaften) Gründen fast nicht möglich ist. Somit kann ein „ausbeissen“ durch zu harte Dinge ausgeschlossen werden (jedenfalls ich kann es in diesem Fall).
www.lifeline.de, experten, was zahlt die gesetzliche krankenkasse
www.world-wide-medicine.de, foren, zahnarzt.
Danke für die Links!
Meine Krümels sind zwar privat versichert, werde ich mir trotzdem mal ansehen.
So, nun zum „akutellen Stand der Dinge“:
Heute beim Kieferorthopäden auf der Matte gestanden mit der Rechnung und um Erklärung gebeten. Nicht unfreundlich, sondern „ich versteh da was nicht“.
Naja, nun wurde die komplette „Reparatur“ (sprich Brackets neu setzen und dadurch auch den Draht neu ziehen) gestrichen. War ja „selbstverständlich dass das nicht berechnet wird“.
Summasummarum ca. 180 Teuros weniger auf der Rechnung, die somit weniger von der priv. KV und vom Eigenanteil bezahlt werden müssen.
Jetzt interessiert mich noch:
Welcher GK-Patient schaut sich seine Eigenbeteiligungsrechnung vom Kieferorthopäden auf diese Art an und reklamiert?
Grüße von
Tinchen