Gewährleistung für Akkus

Hallo.
Generelle Streitfrage: Wie lange ist die Gewährleistung z.B. eine Autobatterie
a.) zwischen Händlern und Wiederverkäufern
b.) zwischen Händler und Endverbraucher?

Die Einen sagen, wiederaufladbare Akkus sind Verbrauchs-/Verschleissmaterial und unterliegen keiner Gewährleistung (z.B.Schlagwort auch „Keine Garantie auf Leuchtmittel“)
Andere meinen, für a.)1 Jahr, b.) 2 Jahre
Wieder andere Meinung: IMMER 2 Jahre…

Wer kann helfen?

Generelle Streitfrage: Wie lange ist die Gewährleistung z.B.
eine Autobatterie
a.) zwischen Händlern und Wiederverkäufern
b.) zwischen Händler und Endverbraucher?

das ist keine streitfrage.
batterien/akkus sind sachen und fallen als solche unter die gesetzlichen gewährleistungsvorschriften der §§ 434ff. bgb.
sind die batterien also mangelhaft, dann gilt grds. eine zweijährige verjährung gem. § 438 I nr.3 bgb. sie beginnt ab übergabe.

ob diese in den fällen a) und b) anders ausfällt, entscheidet sich nach einer wirksamen vereinbarung (vgl. für den verbrauchsgüterkauf § 475 II, III bgb)

Die Einen sagen, wiederaufladbare Akkus sind
Verbrauchs-/Verschleissmaterial und unterliegen keiner
Gewährleistung (z.B.Schlagwort auch „Keine Garantie auf
Leuchtmittel“)
Andere meinen, für a.)1 Jahr, b.) 2 Jahre
Wieder andere Meinung: IMMER 2 Jahre…

man kann sich doch leicht ausmalen, wer der meinung ist, dass keine rechte des käufers bestehen…

http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html

Hallo,

Die Einen sagen, wiederaufladbare Akkus sind
Verbrauchs-/Verschleissmaterial und unterliegen keiner
Gewährleistung (z.B.Schlagwort auch „Keine Garantie auf
Leuchtmittel“)

Vielleicht liest Du doch mal faq:1152, damit Du den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erkennst. Besonders solltest Du Dein Augenmerk darauf richten, dass sich die Gewährleistung (eigentlich: Sachmangelhaftung) ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Es gibt also keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaltbarkeit.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

/t/gewaehrleistung-fuer-batterie/4710363

VG
EK

Danke an alle.
Ich fasse zusammen (nach meinem Verständnis - bitte kommentieren, wenn ich falsch liege)
Es gibt generell auf GAR NICHTS einen Garantieanspruch jedoch auf jeden Fall einen 2-jährigen Gewährleistungsanspruch.
Wenn man also z.B. mit seiner Autobatterie zum Händler geht, muss man ihm beweisen, dass die Batterie bereits beim Einbau einen Defekt gehabt haben muss.
Oder der Händler muss belegen, dass die Batterie völlig in Ordnung war.
Patt-Situation, oder?

Hallo,

Ich fasse zusammen (nach meinem Verständnis - bitte
kommentieren, wenn ich falsch liege)
Es gibt generell auf GAR NICHTS einen Garantieanspruch jedoch
auf jeden Fall einen 2-jährigen Gewährleistungsanspruch.
Wenn man also z.B. mit seiner Autobatterie zum Händler geht,
muss man ihm beweisen, dass die Batterie bereits beim Einbau
einen Defekt gehabt haben muss.

Generell Richtig.

Oder der Händler muss belegen, dass die Batterie völlig in
Ordnung war.

Dies gilt nur innerhalb der ersten 6 Monate, hier ist die Beweislast umgekehrt.

Patt-Situation, oder?

Folglich nicht.

Grüße