Gewährleistung für Batterie

Es geht um eine - im Internet nicht zu findende - Klärung von Gewährleistungsfragen.
Wo finde ich einen Gesetzeslaut über die Gewährleistungsdauer von Batterien (Kfz-Starter oder stationäre Batterieanlagen)?
Händler vs. Händler und Händler vs. Endverbraucher.
Man hört oft, es sind generell und immer 2 Jahre; andere meinen, Batterien laufen als „Verbrauchs- oder Verschleißmaterial“ und sind von der Gewährleistung ausgenommen…

andere
meinen, Batterien laufen als „Verbrauchs- oder
Verschleißmaterial“ und sind von der Gewährleistung
ausgenommen…

Das ist ein Märchen! Wer das sagt, hat nicht verstanden, was Gewährleistung eigentlich bedeutet, was also gewährleistet wird: nämlich nur die Mangelfreiheit bei Gefahrenübergang, d.h. zum Zeitpunkt der Übergabe der Batterie. Zu diesem Zeitpunkt gibt es ja noch mal Verschleiß.

Levay