Generelle Streitfrage: Wie lange ist die Gewährleistung z.B.
eine Autobatterie
a.) zwischen Händlern und Wiederverkäufern
b.) zwischen Händler und Endverbraucher?
das ist keine streitfrage.
batterien/akkus sind sachen und fallen als solche unter die gesetzlichen gewährleistungsvorschriften der §§ 434ff. bgb.
sind die batterien also mangelhaft, dann gilt grds. eine zweijährige verjährung gem. § 438 I nr.3 bgb. sie beginnt ab übergabe.
ob diese in den fällen a) und b) anders ausfällt, entscheidet sich nach einer wirksamen vereinbarung (vgl. für den verbrauchsgüterkauf § 475 II, III bgb)
Die Einen sagen, wiederaufladbare Akkus sind
Verbrauchs-/Verschleissmaterial und unterliegen keiner
Gewährleistung (z.B.Schlagwort auch „Keine Garantie auf
Leuchtmittel“)
Andere meinen, für a.)1 Jahr, b.) 2 Jahre
Wieder andere Meinung: IMMER 2 Jahre…
man kann sich doch leicht ausmalen, wer der meinung ist, dass keine rechte des käufers bestehen…
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html