Gewährleistung Handwerker

Handwerker hat neues Bad errichtet, incl. neuer Wasserleitungen. 2 Wochen nach Fertigstellung lief Wasser durch die Decke im darunterliegenden Raum. Neue Fliesen mussten wieder entfernt werden um das Leck zu finden. Es wurde dann eine undichte Verbindung der Abwasserleitung gefunden, und der Handwerker behauptet, genau an dieser Leitung nicht gearbeitet zu haben. Und das, obwohl das Bad komplett saniert und auch der alte Estrich vom Fußboden entfernt worden war. Ich bin der Meinung, der Installateur hätte doch vor Freigabe der Fliesenlegerarbeiten die Dichtheit aller Leitungen mal überprüfen müssen. Da er das wohl nicht getan hat, müsste er auch für den Schaden im neu fertiggestellten Bad schadensersatzpflichtig sein. Stattdessen kam bereits am nächsten Tag die Rechnung.

Und was ist nun deine Frage?

Na ob ich die Rechnung bezahlen muss.

Moin!
Eine Frage für das „Rechtsbrett“!
Gruß Walter

Aber warum soll der Handwerker eine Abwasserleitung auf Dichtheit prüfen, wenn an dieser Leitung gar nicht gearbeitet wurde. Wenn man ein Bad umbaut und einige tausend Euro investiert, überlegt man sich doch als Bauherr vorher, ob man eine angrenzende Abwasserleitungen nicht doch mit austauscht und lässt deren Zustand vorher mit einer Kamera oder per Dichtheitsprüfung überprüfen.
Wenn der Handwerker gar nicht an dieser Leitung gearbeitet hat, warum soll er dann nicht sein Geld für seine geleistet Arbeit bekommen?
Wenn er das Rohr beschädigt hat, hat er wahrscheinlich eine Versicherung, die dafür aufkommt.
Wenn das Rohr von alleine durchgegammelt ist, dann ist es das Problem des Bauherrn.

MFG Alexander Kreis

aber nicht in einer ‚Ich-Form‘ sondern nur als fiktiven Fall dargestellt:

„Wenn man…“ „muss man dann…“ usw.

sonst kann die Frage nicht beantwortet werden

Gruss

Moin!

Wenn das Rohr von alleine durchgegammelt ist, dann ist es das
Problem des Bauherrn.

Sicher richtig! Aber sollte ich als Handwerker nicht trotzdem mal ein Auge darauf haben und den Bauherren darauf hinweisen (unabhängig von Schadenersatzforderungen oder dem Anspruch darauf)? Schließlich liegt der Kram dann gerade mal offen und kann (auch vom Bauherren) begutachtet werden. Auch wenn der Austausch nicht geplant war, dürfte der Anblick maroder Abwasserleitungen selbst den geizigsten (sparsam wäre es, die Leitungen bei der Gelegenheit mit auszutauschen, da der Aufwand zu dem Zeitpunkt am geringsten ist) Bauherren überzeugen. Keine Ahnung, wie die Rechtslage tatsächlich ist. Aber überzeugt, dass der Installateur hier versäumt hat, den Kunden wirklich zufrieden zu stellen (und gegen Aufpreis etwas Zusatzarbeit zu verrichten). Ob der Fragesteller diesen Installateur wohl seinen Bekannten/Verwandten/Nachbarn/Freunden weiterempfielt?
Gruß Walter

hi

bei uns Elektrikern gibt es durchaus - so ein Graus - solche Urteile,
wonach du nicht nur für den Teil verantwortlich bist, an dem du gearbeitet hast, sondern auch für den Rest des ganzen Stromkreises

Begründung:
Du hättest den ganzen Stromkreis prüfen müssen
oder den Kunden, der Laie ist, darauf hinweisen müssen, daß man den Rest auch prüfen sollte

die Frage bleibt also spannend

eigene Anmerkung:
Aus Erfahrung werden sich die Rechtswissenschaftler mit der Frage ebenfalls schwertun, weil jedes Urteil individuelle Hintergründe und Begründungen hat

Man muß also, um die Frage beantworten zu können, in ganzen Archiven von Urteilen stöbern

Gruss

sonst kann die Frage nicht beantwortet werden

Kann schon, wird aber nicht.

Nach einem Rohrbruch im oberen Bad musste zwecks Suche des Lecks die Decke des darunterliegenden Bades sowie ein Teil der Decke des daran angrenzenden Esszimmers abgerissen, ein Rohrschacht aufgemacht und die Bodenfliesen im oberen Bad an mehreren Stellen aufgebrochen werden. Die Wand zwischen unterem Bad und Esszimmer war tropfnass. Der Handwerker hat nach diesen erheblichen Aufbrucharbeiten empfohlen, sämtliche alten Wasserleitungen aufgrund des angeblich zur Bauzeit verwendeten schlechten Materials zu erneuern. Daraufhin wurde dem Handwerker der Auftrag zur Komplettsanierung und Umgestaltung des oberen Bades erteilt. Er hat dort sehr sehr viele Stunden Wände aufgemacht, Leitungen freigelegt und demontiert sowie neue Leitungen verlegt. Für 8 qm Fußbodenheizung verlegen wurden z. B. 24 Stunden Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Ständige Anwesenheit der Auftraggeber war aufgrund von Berufstätigkeit und Krankenhausaufenthalten nicht möglich. Bei in Rechnung gestellten 245 Arbeitsstunden für ein 10 qm Bad (ohne Entfernung von alten Wand- und Bodenfliesen, alten Estrichs, Verlegung von neuen Wand- und Deckenpaneelen sowie neuen Wand- und Bodenfliesen, was in Eigenleistung erfolgte), wären 5 Minuten für einen kleinen Hinweis darauf, dass die Überprüfung der Dichtheit einer Abwasserleitung extra in Auftrag gegeben hätte werden müssen, wohl das kleinste Problem gewesen.
LG

Danke

Moin!

Wenn das Rohr von alleine durchgegammelt ist, dann ist es das
Problem des Bauherrn.

Sicher richtig! Aber sollte ich als Handwerker nicht trotzdem
mal ein Auge darauf haben und den Bauherren darauf hinweisen
(unabhängig von Schadenersatzforderungen oder dem Anspruch
darauf)? Schließlich liegt der Kram dann gerade mal offen und
kann (auch vom Bauherren) begutachtet werden.

Hallo Walter,

wir wissen natürlich viel zu wenig über den Umbau. Klar, wenn die Rohre freiliegen und man sieht, dass die Rohre kaputt sind, dann ist es die Pflicht des Handwerkers, den Bauherren darauf hinzuweisen.
Da der Fragesteller aber von einer Dichtheitsprüfung geschrieben hat, bin ich davon ausgegangen, dass die Rohre nicht sichtbar sind, und nur per Kamera oder Dichtheitsprüfung geprüft werden können.

Auch wenn der
Austausch nicht geplant war, dürfte der Anblick maroder
Abwasserleitungen selbst den geizigsten (sparsam wäre es, die
Leitungen bei der Gelegenheit mit auszutauschen, da der
Aufwand zu dem Zeitpunkt am geringsten ist) Bauherren
überzeugen.

Ich erlebe es jeden Tag: Frisch renovierte Bäder und feuchte/nasse Stellen, weil Abwasserrohre nicht ausgetauscht wurden. Dem Installateur kann man selten einen Vorwurf machen, weil die sichtbaren Rohre z.T. gut aussehen - Die Gussrohre in Wänden und Böden meistens viel schlechter.
Letzten Sommer habe ich bei einem Bad-Umbau eines Bekannten ein DN50-Gussrohr im Fussboden mit der Kamera angeschaut. Er war auch der Meinung, dass die Rohre ja in Ordnung sein müssten. Die Sichtbaren im Keller sind ja auch OK. Der Anfang des Rohres (ehemaliger Badewannenanschluss) sah auch OK aus. Einen Meter weiter halt nicht mehr.In diesem Gussrohr war der Scheitel bereits so durchgegammelt, dass man die Fussbodenholzdielen von unten sehen konnte: http://www.kreis-kanalservice.de/assets/images/Mario…

In diesem Fall hatte der Betroffene Glück, denn er musste nur eine frische Mauer wieder einreisen und den alten Fussboden öffnen, um an das Rohr zu kommen. Es war ein Bekannter von mir, der den Kameraeinsatz auch nur mitgemacht hat, weil ich Ihn für einen Freundschaftspreis durchgeführt habe. Zum Normalpreis hätte er das nicht machen lassen und so sind sie alle, die Bauherren: 100.- oder 200.-EUR ist man nicht bereit zu investieren - bei einem Badumbau für mindestens 10.000.-EUR.

Keine Ahnung, wie die Rechtslage tatsächlich ist.
Aber überzeugt, dass der Installateur hier versäumt hat, den
Kunden wirklich zufrieden zu stellen (und gegen Aufpreis etwas
Zusatzarbeit zu verrichten). Ob der Fragesteller diesen
Installateur wohl seinen
Bekannten/Verwandten/Nachbarn/Freunden weiterempfielt?
Gruß Walter

Gut, der Kunde ist vielleicht nicht zufrieden. Ob es die Schuld des Installateurs ist, möchte ich bezweifeln.
Zusatzarbeit findet jeder Bauherr gut - wenn die Zusatzarbeit aber 100.-EUR kostet dann nicht mehr!
Aber wir wissen halt viel zu wenig von dieser Baustelle.

MFG Alexander Kreis

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Hallo,…Ein selbständiger Handwerker ist Verpflichtet nach VOB zu bauen und Sie haben innerhalb dieser VOB 5 Jahre Gewährleistung auf seine erbrachte Leistung. Da ich von hier aus nicht sagen kann, wie sich in Ihrem Fall der Vorgang verhält, haben Sie nur die Möglichkeit, dies durch einen Gutachter feststellen zu lassen.Die Örtliche Handwerkskammer wird Ihnen weiterhelfen können.lg

Ja danke, da wird es wohl drauf hinauslaufen.
LG

Genau das war gemeint.
In einem neuen, schönen und teuren Bad wieder Fliesen entfernen zu müssen, tut richtig weh. Vom Schaden im darunterliegenden Wohnzimmer ganz abgesehen.
Danke fürs Verständnis.
Viele Grüße

Nach einem Rohrbruch im oberen Bad musste zwecks Suche des
Lecks die Decke des darunterliegenden Bades sowie ein Teil der
Decke des daran angrenzenden Esszimmers abgerissen, ein
Rohrschacht aufgemacht und die Bodenfliesen im oberen Bad an
mehreren Stellen aufgebrochen werden. Die Wand zwischen
unterem Bad und Esszimmer war tropfnass. Der Handwerker hat
nach diesen erheblichen Aufbrucharbeiten empfohlen, sämtliche
alten Wasserleitungen aufgrund des angeblich zur Bauzeit
verwendeten schlechten Materials zu erneuern. Daraufhin wurde
dem Handwerker der Auftrag zur Komplettsanierung und
Umgestaltung des oberen Bades erteilt.

OK, Auftrag zur Komplettsanierung hört sich schon anders an.

Er hat dort sehr sehr
viele Stunden Wände aufgemacht, Leitungen freigelegt und
demontiert sowie neue Leitungen verlegt. Für 8 qm
Fußbodenheizung verlegen wurden z. B. 24 Stunden Arbeitszeit
in Rechnung gestellt. Ständige Anwesenheit der Auftraggeber
war aufgrund von Berufstätigkeit und Krankenhausaufenthalten
nicht möglich. Bei in Rechnung gestellten 245 Arbeitsstunden
für ein 10 qm Bad (ohne Entfernung von alten Wand- und
Bodenfliesen, alten Estrichs, Verlegung von neuen Wand- und
Deckenpaneelen sowie neuen Wand- und Bodenfliesen, was in
Eigenleistung erfolgte), wären 5 Minuten für einen kleinen
Hinweis darauf, dass die Überprüfung der Dichtheit einer
Abwasserleitung extra in Auftrag gegeben hätte werden müssen,
wohl das kleinste Problem gewesen.
LG

Ok, dass hört sich jetzt schon so an, dass es auf 200 Euro nicht angekommen wäre. Das ist dann schon vom Handwerker blöd, dass er sich nicht um die Abwasserrohre gekümmert hat. Ich würde mich mal an die zuständige Schiedstelle der Innung wenden, inwieweit der erteilte Auftrag vollständig ausgeführt wurde oder was man dem Handwerker als Fehler bei der Auführung ankreiden kann.

MFG Alexander Kreis

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Das stimmt nicht. Um diesen Riesendreck nicht noch mal zu erleben, wurde die Grundsanierung beauftragt. Alles hat viel mehr Kosten nach sich gezogen als geplant, aber bestimmt wäre es nicht an 100 oder 200 Euro gescheitert.
Gruß Gina

Die entdeckte undichte Stelle lag nicht versteckt in einer Wand, sondern offen unter der ehemaligen Dusche, unter und neben der auch die alten Wasserleitungen entfernt wurden, vom Meister, seiner Gesellin und vom Azubi. Laut Rechnung haben auch alle drei zusammen am Ausschnitt von 68 x 62 cm einer USB-Platte des Rohrleitungsschachtes gearbeitet und die darin bereits offenliegenden Rohrleitungen angeblich nochmal freigelegt, wofür alleine 816 Euro Arbeitslohn berechnet wurden.
Gruß Gina

.

hi, ich bin entsetzt

…Ein selbständiger Handwerker ist Verpflichtet nach
VOB zu bauen

huch, wie kommt so ein Satz zustande?
VOB tritt NICHT automatisch in Kraft, muss vertraglich vereinbart werden!!! Hier liegt wohl eine Verwechslung der Begriffe vor - und das, wo sich für den Frager ein Rechtsstreit anbahnt? schlecht

und Sie haben innerhalb dieser VOB 5 Jahre
Gewährleistung

Falls du selbständig bist, solltest du dich dringend mit den Regelwerken vertraut machen, sonst machst du das nicht lange!
Wenn nichts vereinbart, GW laut BGB 5 Jahre
Wenn VOB vereinbart, nur 4 Jahre!
VOB wird selten mit Endkunden, sondern meistens unter Baufachleuten vereinbart, sie ist für Baufirmen geschrieben worden

Die Örtliche Handwerkskammer
wird Ihnen weiterhelfen können.lg

das allerdings ist richtig

Gruss

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…aber bestimmt wäre
es nicht an 100 oder 200 Euro gescheitert.
Gruß Gina

Hallo und nicht böse sein!
Das sagen alle wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!!!
Das Du böse auf den Handwerker bist, kann ich verstehen.
Mir tut aber auch jetzt der Handwerker leid. Wenns vor Gericht geht
wird es richtig teuer für ihn. Haftpflichtversicherungen haben wir fast alle,Rechtschutzversicherung meistens nur die Kunden. Hatte mal einen ähnlichen Fall (Kunde war beratungsresistent) und bin vor Gericht voll auf die Nase gefallen.
Das neue EU Recht, gibt dem Handwerker kaum eine Chance, auch
wenn er im Recht sein sollte. Na, ja. Auf jeden Fall werdet
ihr noch viel „Spass“ zusammen haben…
cristalero