Ich habe einen Kia Sorento Bj. 2005 49.000km bei einem Suzuki-Händler in Rosenheim gekauft. Ich wohne in der Nähe von Düsseldorf.
Nach ca. einem Monat war das Klima-Bedienteil defekt (gelegentlich ohne Beleuchtung u. Funktion) und die Tankuhr funktioniert nicht richtig (zeigt über voll an bei bereits 300 gefahrenen Kilometern).
Ich wurde 2 Monate vom Verkäufer hingehalten, bis von mir verlangt wurde, die Tachoeinheit (mit der enthaltenen Tankuhr) und das Klimabedienteil bei einer hiesigen Kia-Werkstatt ausbauen zu lassen und diese zu einem Technikzentrum in Filderstadt zur Reparatur schicken zu lassen. Das Klimabedienteil scheint wieder zu funktionieren, die Tankuhr kam als repariert zurück -funktionierte nicht korrekt - wurde nochmal eingeschickt und funktioniert immer noch nicht korrekt (gleicher Fehler wie zu Beginn)
Es gab also 2 Reparaturversuche, die fehlgeschlagen sind. Diese beiden Versuche haben 4 Wochen (!) gedauert, ich hatte in der Zeit einen Leihwagen auf Kosten des Verkäufers.
Der Verkäufer hat mir während der Reparatur mündlich zugesagt, dass ich nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen einen neuen Tacho (ist ein Kombi-Instrument mit Tankuhr) bekommen würde.
Für mich ist das durchaus negativ, da der neuen Tache mit Stand 0 anfängt und die tatsächliche Laufleistung mit der Tachoanzeige dann nicht mehr übereinstimmt.
Bei einem Weiterverkauf des Autos wird dies sicherlich zu einem geringen Verkaufspreis führen.
Nun weigert sich der Verkäufer, einen neuen Tacho und dessen Einbau zu bezahlen, sondern verlangt von mir, die Tachoeinheit zum dritten Mal ausbauen zu lassen und zu dem Technikzentrum Filderstadt schicken zu lassen.
Einen Leihwagen will er mir für die Zeit nicht bezahlen und einen neuen Tacho auch nicht (falls dieser 3. Versuch nix bringt).
Er meint, es handele sich hier nicht um einen Gewährleistungsfall sondern um reine Kulanz ?!
Der hiesige Kia-Händler weigert sich übrigens schon, die Tachoeinheit ein drittes Mal auszubauen und zu versenden. Er hat dem Verkäufer direkt zu Anfang gesagt, dass man so ein Kombi-Instrument nicht reparieren kann.
Wie ist die Rechtslage?
Ich meine, er ist mir ganz klar gewährleistungspflichtig und hat keinen Anspruch auf einen 3. Reparaturversuch, sondern ich kann auf eine neuen Tachoeinheit bestehen (die Tankuhr alleine kann nicht ausgetauscht werden).
Wenn ich mich zu einem 3. Reparaturversuch bereit erklären sollte, dann muss er mir doch einen Leihwagen bezahlen, zumal das Hin-und Hersenden der Tachoeinheit mit Reparaturzeit ca. 10-14 Tage dauert.
Und wenn der dritte Versuch wieder nix bringt, wie oft soll die Tachoeinheit noch verschickt werden?
Und habe ich erst nach dem 3. Versuch Anspruch auf eine neue Tachoeinheit?
Bitte helft mir, ich bin mit meinen Nerven und meinem Latein am Ende.
Hallo!
Wie oft kann ich nicht sagen, aber mir klingt es so als wenn der Fehler nicht am Kombiinstrument liegt, sondern im Bereich Schwimmer im Tank. Ist das schon mal überprüft worden? Kann aber auch ein Kabel- oder Steckerproblem zur Einheit sein.
Wenn alle Stricke reissen, dann Anwalt einschalten.
Hallo gisi,
nein, der Geber ist es leider nicht… das wurde von
der hiesigen Kia Werkstatt überprüft.
Eine Kabel-oder Steckerverbindung hätte der Werktstatt doch beim Ein-und Ausbau auffallen müssen. Sie wollten danach schauen. Ohne Ergebnis…
Ich denke das ist ein Fall für den Rechtsanwalt. Sicherlich kannst Du das Teil nochmal ausbauen lassen und einsenden aber ich würde, da er dir jetzt auch schon nicht mehr den Leihwagen bezahlen will mit dem Anwalt darüber sprechen ob Du den Wagen nicht zurück geben kannst und er dir alle Kosten erstatten muß. Eine Beratung kostet so ca 150 Euro. Der Anwalt kann dir auch sagen wie gut die Chancen sind den Prozess zu gewinnen. Solltest Du im ADAC sein kannst du einmal im Jahr eine kostenlose Beratung bekommen.
Gruß u viel Glück
H
Hallo und einen schönen Gruß
Wenn s sich um einen Gebrauchtwagen kauf handelt gelten die allgemein Gesetzlichen Garantiebestimmungen, ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht nicht.
Wenn Sie in einer Rechtsschutzversicherung sind, würde ich den Fall einem Rechtsanwalt
einschalten.
Ps. Liegt der Fehler der Tankuhr wirklich im Instrument, oder ist nicht doch der Geber im Tank?
In diesem Fall gibt es nur eine Lösung:
Ab zum Rechtsanwalt.
Auch wenn sie im Recht zu sein scheinen, wird der Händler die Sache immer weiter rauszuzögern versuchen.
Nachdruck in diesem Fall kann nur ein Rechtsanwalt ausüben.
Er meint, es handele sich hier nicht um einen
Gewährleistungsfall sondern um reine Kulanz ?!
das ist natürlich problematisch.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.
Ich meine, er ist mir ganz klar gewährleistungspflichtig und
Nun. Das sieht der Verkäufer wohl anders.
hat keinen Anspruch auf einen 3. Reparaturversuch, sondern ich
kann auf eine neuen Tachoeinheit bestehen (die
Sollte es sich um einen Gewährleistungsfall handeln, kannst Du ihm das Auto wieder auf den Hof stellen und das Geld zurück verlangen.
Du hast recht.Leider hilft Dir das nicht. Für den Fall, dass der Händler nicht einknickt würde ich mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag drohen. Das kannst Du nach 2 vergeblichen Reparaturversuchen. Leider kann es sein, dass der Händler Dich nicht ernst nimmt. Er kann das nämlich prima aussitzen. Da hilft es oft nur, rechtliche Schritte einzuleiten. Bist Du rechtschutzversichert? Dann sofort Anwalt. Hast Du keine Gebrauchtwagengarantie?
Du kannst dem Händler auch sagen, dass Du die Reparatur nun bei einer Werkstatt Deiner Wahl durchführen lässt.
Die große Frage ist nur-wie setzt Du Dich dem Händler gegenüber durch. Ich habe jahrelang im GW Verkauf gearbeitet. Meine Erfahrung sagt, dass ein Händler immer so lange am längeren Hebel sitzt, bis er verklagt wird. Meistens lenken die schon beim ersten Anwaltsschreiebn ein. Erkundige Dich bei einem Anwalt nach den Erfolgsaussichten, denn wenn Du gewinnst wird auch der Anwalt vom Händler bezahlt.Ohne Anwalt sehe ich schwarz für Dich. Eine Bemerkung zum Schluß. GW Kauf ist nichts für Laien ohne Rechtsschutzversicherung und Ahnung vom Auto. Du musst grundsätzlich davon ausgehen, dass GW Händler ihre Fahrzeuge nicht ordentlich vor Verkauf checken, auch wenn sie dies groß versprechen. Dies kostet nämlich G E L D.
Hy!
Habe schon erlebt, dass ein Kabel im vergossenem bzw. abgedichtetem Stecker weggebrochen war.
zu dem Problem der Reparatur: Man muß dem Hersteller oder der Werkstatt die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben.
Nur irgendwann einmal ist auch Schluß. Nach 3 bis 4 Reparaturversuchen müssen kostenlos Originalteile her.
Hallo!
Zunächst mal ganz lieben Dank für Eure Mühe und die vielen Antworten!!!
Ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung und habe mich heute anwaltlich beraten lassen.
Der Anwalt ist ein Fachanwalt, der ein hiesiges Porsche-Autohaus in allen Rechtsfragen vertritt - gut, wenn man nette Nachbarn hat
Der Anwalt sieht mich klar im Recht.
Ich könnte das Auto zurück geben, nach dem 2. erfolglosen
Reparaturversuch.
Der Händler ist gewährleistungspflichtig - in den ersten 6 Monaten (bei Nicht-Verschleissteilen, aber das ist ja hier nicht der Fall) ohne wenn und aber.
Der Händler muss den Mangel beheben, nun mit einem Ersatzteil, oder den Wagen zurück nehmen.
Die mitverkaufte Real-Garant-Garantie lehnt jegliche Leistung ab, weil es nicht in ihren Leistungkatalog fällt.
Der Geschäftsführer des Rosenheimer Autohauses hat mich heute angerufen und mir vorgeschlagen, dass wir die Kosten für einen neuen Tacho teilen.
Ich habe das abgelehnt mit dem Hinweis auf die Aussagen des Anwalts. Ich habe lediglich angeboten, den nach wie vor defekten Tacho an das Filderstädter Technikzentrum zu schicken (die, die versucht haben, die Tankuhr zu reparieren), damit die ihr Reparatur-Siegel entfernen können und der Rosenheimer Verkäufer dann eine Gutschrift für den Rechnungsteil der erfolglosen Tacho-Reparatur (immerhin 300 Euro) erhält.
2 Stunden später rief mich der Geschäftsführer wieder an und sagte mir zu, dass ich nichts bezahlen müßte und er die Reparaturfreigabe zur Bestellung und Einbau eines neuen Tachos gibt. Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich den Tacho auch tatsächlich an das Technikzentrum zwecks Gutschrift der Reparaturrechnung schicke.
Also… ALLES PALETTI!!! )))))))
Ich freue mich echt wie blöd und bin froh, dass ich noch nicht aufgegeben habe.
Es geht also manchmal doch erst, wenn man ernsthaft mit dem Anwalt droht.
Nochmals vielen Dank an alle, die mir geholfen haben.
ich denke das ist ein fall für einen rechtsanwalt.ich hoffe
sie haben eine rechtsschutzversicherung.
Ja, eine Rechtschutzversicherung habe ich zum Glück.
Aber im Moment scheint es sich, dank einer deutlichen Drohung mit dem Anwalt, von selbst zu klären.
Der Geschäftsführer von dem Laden hat mir den Austausch des Tachos ohne irgendwelche Kosten für mich zugesagt.
Ich hoffe, das wird nicht nötig sein.
Wie ich oben schon schrieb, hat der Geschäftsführer mir nun den für mich kostenlosen Austausch des Tachos zugesagt.
Falls das nicht eingehalten wird, werde ich Anwalt und Innung einschalten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dein Tacho wurde wahrscheinlich wirklich Ausgebaut und mit einem Prüfgerät vom Hersteller geprüft und ist OK.
Du musst mal die Kabelverbindungen zur Tacho-Einheit kontrolliern, da ist scheinbar ein Leitungsdefekt oder sind die Verbindungsstekcer locher, daher kommen keine Impulse an die jeweilige Anzeige.
Ob das der Verkäufer deines PKW machen muss als Garantie weis ich nicht.
Dein Tacho wurde wahrscheinlich wirklich Ausgebaut und mit
einem Prüfgerät vom Hersteller geprüft und ist OK.
Du musst mal die Kabelverbindungen zur Tacho-Einheit
kontrolliern, da ist scheinbar ein Leitungsdefekt oder sind
die Verbindungsstekcer locher, daher kommen keine Impulse an
die jeweilige Anzeige.
Ich selbst kann sowas nicht, bin eine Frau ohne technischen Sachverstand )
Die Werkstatt hatte als erstes auf den Geber getippt, der wars aber wohl nicht. Ob sie die Steckverbindungen und Kabel geprüft haben, weiss ich nicht.
Aber dann müßte die gleiche Fehlfunktion doch auch bei dem neuen Tacho auftreten, oder?
Die Tankuhr zeigt ja was an. Wenn ich die Zündung anmache, dass schnellt sie zuerst bis auf „1/4 Voll“ und dann auf „übervoll“. Wenn ich Zündung ausmache, saust sie wieder runter auf „1/4-Voll“ und dann nach ca. 10 Sekunden auf „Leer“.
Nach 300 gefahrenen Kilometern sinkt sie nur ganz leicht unter „Voll“. Also irgendeinen Impuls scheint sie ja zu bekommen.
Mir ist auch aufgefallen, dass die Tachonadel sich etwas ruckartig (nur ganz leicht) bewegt, wenn ich beschleunige.
Hat das damit zu tun?
Hallo elfe1972
wenn ich deine Schilderung lese, vemute ich wirklich ein Kabeldefekt, nur ein leichter riss in der Kabelumantelung und ein Tropfen Wasser gibt löst eine Verbindung aus und dann stimmt nichts mehr. Lasse mal bei jeder Gelegenheit alle Türen offen (natürlich im Trockenen) vielleicht hilft das.
Wegen der Tankuhr kannst du ja die Tageskilometer beim
Tanken zurückstellen und dann je nach ltr-Verbrauch tanken. Wenn das Tankzeichen noch geht und aufleuchtet kannst du ja noch ca 50 Km fahren und unmittelbar tanken.
Der Ärger mit dem Garantieanspruch ist einfach immer (Scheiße), die Verkäufer denken: Hauptsache verkauft und fort! Du siehst ja was du schon Ärger mit dem Verkäufer hattest.
Liebe Grüße